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ab 01.03.2020 Einführung Krisen-KuG während der Corona Pandemie
~ gestaffelte erhöhte Leistungssätze: Ab dem 4. Bezugsmonat (70/77*) und ab dem 7. Bezugsmonat (80/87*) kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent. Bezugsmonate werden ab dem 01.03.2020 berücksichtigt.
*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind
Wichtig: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis 30.06.2022 gilt nur, wenn Ihre Beschäftigten spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten haben. Dazu gibt es eine Änderung ab 01.04.2021
~ pauschalierte Erstattung Sozialversicherungsbeiträge: Vom 01.03.2020 bis 31.12.2021 werden die während der Kurzarbeit allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 100 Prozent pauschaliert erstattet.Info Wichtig: Die pauschalierte Erstattung in Höhe von 100 Prozent und die gestaffelte Erhöhung der Leistungssätze gilt auch im jeweiligen Saison-KuG-Zeitraum. - ab 01.04.2021: Änderung:
Rückwirkende Klarstellung der Regel zum 01.04.2021 im September 2021. Mitarbeiter, und nicht der Betrieb, ist ab 01.04.2021 mit Beginn der Kurzarbeit zu bewerten.
~ gestaffelte erhöhte Leistungssätze: Der Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze für den Zeitraum von Januar 2022 bis Juni 2022 wurde auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihre Beschäftigten durchgängig Kurzarbeitergeld erhalten. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist auch möglich, wenn der Bezug unterbrochen wurde.Dies gilt auch für Beschäftigte, die nach Bezug von Kurzarbeitergeld den Betrieb wechseln und dort erneut Kurzarbeitergeld beziehen.
Hierzu gibt es eine Weisung vom 23.12.2021: Weisung GR 22 – 75095 / 75106 (Beispiel unter Punkt 2.2.)
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- ab 01.07.2021: Verlängerung,
~ der pauschalierten Erstattung Sozialversicherungsbeiträge zu 100% und
~ gestaffelte erhöhte Leistungssätze nach den Regeln ab 03.20 und 04.21.
- ab 01.10.2021: Verlängerung,
~ der pauschalierten Erstattung Sozialversicherungsbeiträge zu 100% und
~ gestaffelte erhöhte Leistungssätze nach den Regeln ab 03.20 und 04.21.
ab 01.01.2022: Veränderung,
~ pauschalierte Erstattung Sozialversicherungsbeiträge: Vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 werden die während der Kurzarbeit allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent pauschaliert erstattet.Info Wichtig: Die pauschalierte Erstattung in Höhe von 50 Prozent gilt vorrangig auch im Saison-KuG-Zeitraum bei gew. Mitarbeitern. Die Differenz wird nach der Umlage-Erstattung auf Basis der tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge zur Kurzarbeit erstattet, damit ergibt sich bei umlagepflichtigen Mitarbeitern eine Erstattung von 100%.
Sollte ein gew. Arbeitnehmer eine geförderten beruflichen Weiterbildung absolvieren, wären vorrangig auch die pauschalierten 50% dem Arbeitgeber zu erstatten.~ Weiterbildung, zusätzliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung: Arbeitgebern werden weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Das gilt bis 31.07.2024.
~ gestaffelte erhöhte Leistungssätze nach den Regeln ab 03.20 und 04.21.
- ab 01.04.2022: Veränderung,
~ Entfall der pauschalierten Erstattung Sozialversicherungsbeiträge.
Verlängerung:
~ gestaffelte erhöhte Leistungssätze nach den Regeln ab 03.20 und 04.21 zunächst bis 30.06.2022 - ab 01.12.2022: Saison-KuG-Zeitraum
~ Weiterbildung, zusätzliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung: Arbeitgebern werden weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Das gilt bis 31.07.2024.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld ab 01.03.2020 bis 30.06.2022 (zunächst befristet)
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- Neueinstellung im Monat. Erläuterung: Es wird das Eintrittsdatum gedruckt, wenn es im Abrechnungsmonat ist.
- Aufhebungsvertrag im Monat laut Arbeitsbescheinigung im Monat. Erläuterung: Es wird das Datum gedruckt, wann der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Sofern noch keine Arbeitsbescheinigung ausgeführt wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.
- Kündigung laut Arbeitsbescheinigung im Monat. Erläuterung: Es wird das Datum gedruckt, wann die Kündigung ausgesprochen wurde. Sofern noch keine Arbeitsbescheinigung ausgeführt wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.
Altersrente beantragt, wenn im Personalstamm bei den Einträgen zur Sozialversicherung als Rentenbezug: Rentenantrag eingetragen ist. Erläuterung: Sofern das Datum im Personalstamm noch nicht eingetragen wurde, ist das Datum händisch auf der Abrechnungsliste einzutragen.Ab der Version 24.2.1 wird nichts mehr ermittelt dazu.- Quarantäne, wenn im Monat eine Fehlzeit dazu oder zu "Sorgeberechtigt" vorhanden ist.
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Arbeitgebern werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Das gilt bis 31.07.2024.
Kurzarbeit, ab 01.01.2023
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Arbeitgebern werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge pauschal erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Das gilt bis 31.07.2024.
Ab 01.01.2023 wird aufgrund der Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 2,4% auf 2,6% wie folgt gerechnet: Pauschalierte SV-Erstattung bei Weiterbildung: Differenz des Soll- und Istentgelts x 0,8 x 18,7% (=pauschaliert 50%).
Info |
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Bei gewerblichen Arbeitnehmern im BHG während S-KUG (12.22 - 03.23) wird eine Aufteilung dazu nicht vom Programm vorgenommen, sie muss sofern notwendig händisch auf dem Antrag erfolgen. Bei gewerblichen Arbeitnehmern werden 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Umlagepflicht (SV-Erstattung aufgrund Umlage) bereits erstattet, diese sind dann um die 50 Prozent zu reduzieren und in die Erstattung der Sozialversicherung bei Weiterbildung einzutragen. |
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