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Monatsmeldungen
Monatsmeldungen sind Meldungen zu Arbeitnehmern, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben, deren Entgelte möglicherweise die Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten.
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Diese Anforderungen werden durch die SV-Rückmeldungen (siehe auch BLO SV-Meldungen Rückmeldungen) eingelesen. Der Ablauf ist also:
Monatsmeldungen, Ablauf
- Monatsmeldungen in Perfidia empfangen.
- SV-Rückmeldungen in NEVARIS einlesen.
- Im Personalstamm "Mehrfachbezieher" ankreuzen, das ist im Register SV2.
- SV Monatsmeldungen ausführen.
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Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen und
Monatsmeldungen erstellen, Datenträger Monatsmeldungen erstellen.
Monatsmeldungen, geringfügig Beschäftigte - nachträgliche Änderung zum Übergangsbereich-Abrechnungsfall
Es kann auch sein, dass die Krankenkasse für einen geringfügig Beschäftigten, für den also gar keine Monatsmeldungen erstellt wurden, meldet, dass stattdessen mit der SV-Gleitzone abgerechnet werden soll. In diesem Fall gibt es bei der Abrechnung einen Hinweis, das ist Button Funktion, Fehlertext anzeigen. Dann müsste eine neue Personalnummer angelegt werden oder die bisherige Austritt, Eintritt erhalten und manuell die Kasse, der Personengruppenschlüssel, die Beitragsgruppen, die Steuerklasse und das Gleitzonen-Kennzeichen eingetragen werden.
Monatsmeldungen, Berechnung der anteiligen Beitragspflicht
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat und Entgelt erzielt, das in der Summe über der Beitragsbemessungsgrenze ist, dann wird so gerechnet.
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4000 Euro Gesamtentgelt, Bemessungsgrenze 3825, Entgelt im Unternehmen 2200, dann ist davon nur ein geringerer Betrag beitragspflichtig, und zwar (2200 / 4000) * 3825, sind 2130,75. Das ist der Anteil der Bemessungsgrenze, der dem Anteil des Entgelts im Unternehmen am Gesamtentgelt entspricht. Das Gesamtentgelt von 4000 Euro wird im Beispiel von der Kasse zurückgemeldet. Wenn Einmalbezüge abgerechnet werden, dann wird von der Kasse derjenige Betrag des Einmalbezugs zurückgemeldet, der verbeitragt werden muss. Die Beträge, die von den Kassen zurückgemeldet wurden, werden im Lohnkonto mit dem Hinweis "Mehrere Arbeitgeber" gedruckt.
Monatsmeldungen, Berechnung über der Bemessungsgrenze
Beispiel und die Regeln
Wenn das Gesamtentgelt bei allen Beschäftigungen des Arbeitnehmers über der Bemessungsgrenze liegt, dann werden Beiträge auf den Anteil der Bemessungsgrenze gerechnet, der dem Anteil des abgerechneten Entgelts am Gesamtentgelt entspricht. Im Gesamtentgelt ist pro Arbeitgeber höchstens die BBG eingerechnet.
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Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen
Monatsmeldungen, SV-Rückmeldungen manuell erfassen
Mehrfachbeschäftigung, Erfassung von Fremdentgelten anderer Arbeitgeber
Die Rückmeldungen zu Mehrfachbeschäftigungen können auch manuell erfasst werden, wenn es abzusehen ist, dass die Meldungen der Kassen für die Abrechnung zu spät eintreffen werden oder das Entgelt anderer Arbeitgeber in Summe bekannt ist.
Die Entgelte können monatlich (oder jährlich) mit einem Datensatz bei den SV-Rückmeldungen zur Mehrfachbeschäftigung erfasst werden.
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Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2, zu Mehrfachbezieher: Rückmeldungen
Monatsmeldungen, SV-Rückmeldungen
Die Rückmeldungen der Krankenkassen zu Monatsmeldungen werden wie andere Rückmeldungen durch einen einzigen Aufruf eingelesen. Die Rückmeldungen können jederzeit geholt werden, auch wenn sie bereits übernommen wurden. Danach sind die Rückmeldungen über den Ergebnis-Button sichtbar. Sie enthalten die Informationen: für den Arbeitnehmer sollen Monatsmeldungen erstellt werden, für einen bestimmten Zeitraum; der Arbeitnehmer hat mehrere beitragspflichtige Beschäftigungen, mit dem Gesamtentgelt aus diesen Beschäftigungen.
Wenn eine Rückmeldung zum Gesamtentgelt einen Monat betrifft, der abgeschlossen ist, dann wird eine Rückrechnung vorgemerkt.
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen und
Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung 2, zu Mehrfachbezieher: Rückmeldungen
Bis 31.12.2014: SV-Meldungen Monatsmeldungen
SV Monatsmeldungen
Besondere Meldungen zum Entgelt werden ausgeführt, gleich ob ein Sozialausgleich zu KV- Zusatzbeiträgen abgerechnet wird oder nicht; es sind Meldungen zu Arbeitnehmern, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder sonst beitragspflichtige Einnahmen haben. Das können z.B. sein: beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge, Rente, Arbeitslosengeld. Es gelten nur beitragspflichtige Einnahmen, Mini-Jobs zählen also nicht mit.
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