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  • Jeder einzelne Monat, der von der Krankenkasse angefordert wird.
  • Das jeweils monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wurden.
  • Die jeweiligen monatlichen SV-Tage.
  • Die in dem Abrechnungsmonat einmalig gezahlten Arbeitsentgelte bis zur Höhe der anteiligen Jahres-BBG der Rentenversicherung,
  • und der Beitragsgruppenschlüssel und das Rechtskreiskennzeichen.
    SV, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreis bei Monatsmeldung
    Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist in den Monatsmeldungen kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. 
    Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monatsmeldungen erstellen und Datenträger Monatsmeldungen erstellen.


Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Rückmeldungen und
Monatsmeldungen erstellen, Datenträger Monatsmeldungen erstellen.

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Ausführungsmonat: aktueller Monat, Ab Datum: aktueller Monat, Personalnummer, Grund <02 Prüfergebnis Beitragsbemessungsgrenze>, Zeitraum Beginn: Erster des aktuellen Monats, Zeitraum Ende: Erster des letzten Monats und dann die Beträge:  KVKV-Brutto laufender Bezug, KV Einmalbezug, RV-Brutto, RV Einmalbezug, AV-Brutto, AV Einmalbezug, SV-Tage: 30, Rechtskreis (auch ab 01.01.25 weiterhin notwendig!)

Info

Bei laufendem Bezug sind die Beträge das Gesamtentgelt. 
Bei Einmalbezügen sind die Beträge diejenigen, die verbeitragt werden sollen.
Es kann auch 0,001 eingetragen werden, sofern kein Beitrag anfällt.

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