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Info
Für die Krankenkassen muss im Prozess ersichtlich sein, ob ein Arbeitgeberkonto zu eröffnen ist oder ob die in der Anmeldung angegebene Betriebsnummer (BBNR) einem bereits bestehenden Arbeitgeberkonto zuzuordnen ist.


Damit die Krankenkassen dies erkennen können, wird in den DEÜV-Meldungen seit dem 01.01.2023 neben der Betriebsnummer (BBNR) des Beschäftigungsbetriebes/Betriebsstätte zusätzlich die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) des Arbeitgebers mit gemeldet.

Die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) ist die Betriebsnummer (BBNR), mit der der Arbeitgeber im Beitragseinzugsverfahren (Beitragsnachweisverfahren) identifiziert wird. Hat ein Arbeitgeber als Beitragsschuldner im Einzelfall mehr als eine solche Hauptbetriebsnummer (HABBNR), so ist in der DEÜV-Meldung diejenige Hauptbetriebsnummer (HABBNR) anzugeben, unter welcher die Beiträge für den angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden.

Info
Wenn die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) bei der Firma eingetragen wird, aber nicht bei den Niederlassungen, dann zählt für alle Niederlassungen der Eintrag der Firma als Hauptbetriebsnummer (HABBNR) die mit gemeldet wird.
Ansonsten ist in den Niederlassungen JEWEILS die Hauptbetriebsnummer (HABBNR) zu pflegen, dann wird diese mit gemeldet. 

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Wie bei den Meldungen zu Betriebsdaten wird auf die Meldungen zum Arbeitgeberkonto hingewiesen, wenn diese automatisch erstellt wurden und zum Versand bereit liegen, dies geschieht auch in der Infobox "Melden außer der Reihe" mit dem Text "Arbeitgeberkonto bei den Kassen melden".
Bei "Monat abschließen"; es kommt der Hinweis: "Es sind noch Arbeitgeberkonto-Daten vorhanden, die nicht gemeldet worden sind. Diese müssen gemeldet werden bevor der Monat abgeschlossen werden kann."

/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen: In der Infobox "Melden außer der Reihe"
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monat abschließen.

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Damit eine postalische Zustellung des SEPA-Lastschriftmandates erfolgen kann, wird die Anschrift des Beitragsschuldners mit gemeldet. Das ist die Anschrift der Firma oder der Niederlassung, die als Hauptniederlassung gekennzeichnet sind

Was gemeldet wird zum DBSL, wird in der Übersicht zum Arbeitgeberkonto angezeigt. 


Note

„Mit dem DBSL kann der Arbeitgeber die Einzugsstelle ermächtigen, fällige Beiträge mittels Lastschrift wiederkehrend einzuziehen (SEPA-Mandat). Die Ermächtigung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ein Widerruf des SEPA-Mandats bedarf der Schriftform, deshalb führt eine Stornierung eines bereits übermittelten DBSL nicht zum Widerruf eines bereits erteilten SEPA-Mandats.“


Arbeitgeberkonto, Hinweise zu den Angaben zu einem eventuellen Dienstleister (DBDL) - Dienstleister

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