...
Abrechnung, Einzelabrechnung und Einzelrückrechnung ausführen aus BuchblätternAbrechnungBuchblättern Abrechnung, Ausführung aus dem Berichtsdatenbuchblatt
...
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches in den Firmendaten oder Niederlassungen zu <Bundesland KiSt, Feiertag> festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
...
Wenn die Ausgabe von Belegen über die Konzernschnittstelle <Bewegungsdaten für Zentraldatenbank> mit der Auswahl <Eine Datei pro Belegnummer> = Ja ausgeführt wird, dann werden wieder je Belegnummer (je Niederlassung in dem Fall) Dateien ausgeben und die Dateiennamen Dateinamen enthalten den Monat der Belege, Niederlassung, Datum und Uhrzeit der Erstellung der Beleg. Das ist eine besondere Form der Ausgabe der Belege über die Konzernschnittstelle, wenn dazu in der Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: Finanzbuchhaltung ist in: <Fibu400> eingestellt ist.
...
Webclient: /Berichte/Berichte drucken: <blokugsaison, blokugaa>
KuG und Saison-KuG, Druck der Anträge ab 01.01.
...
2025
Das Deckblatt wird immer nur in der aktuellsten Version von NEVARIS Finance Baulohn gedruckt.
Bisherige Deckblätter/Anträge stellt die Bundesagentur auf ihrer Homepage zur Verfügung: Merkblätter und Formulare für Unternehmen | Bundesagentur für Arbeit. Diese sind manuell zu befüllen, sofern das notwendig ist.
Aktuell (17.12.2024) ist nur das Deckblatt/Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen für den Zeitraum 12/2022 bis 03/2024 noch verfügbar; vorherige Deckblätter/Anträge werden nicht mehr angenommen.
...
Um solche Mitarbeiter zu kennzeichnen, gibt es im Personalstamm, im Register Kurzarbeit eine neue Kennzeichnung <Keine Steuer, Grenzgänger>, dadurch wird ohne weitere Prüfung festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen im Ansässigkeitsstaat versteuert wird. Mit diesem Kontrollkästchen kennzeichnen Sie Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedsstaat Mitgliedstaat der EU/EWR/CH (z. B. Frankreich) wohnen und deren Kurzarbeitergeld in dem ausländischen Wohnortstaat aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens besteuert wird.
...
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen eine Betriebsnummer eingetragen ist, wenn für diese Betriebsnummer aktuelle Sätze vorhanden sind. Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge vorhanden sind, werden diese nur dann geändert, wenn dies gewünscht ist; solche Sätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen. Einträge, die noch nicht vorhanden sind, werden für beide Rechtskreise hinzugefügt.
Rechtskreis, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreis bei DEÜV-Meldungen
Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31.12.2024 angeglichen. Damit gilt für ab dem 01.01.2025 erworbene Rentenanwartschaften einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden.
...
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches den Firmendaten oder Niederlassungen zu <Bundesland KiSt, Feiertag> festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
Achtung:
Eine Veränderung zur bisherigen Eingabe zum <Abw. Bundesland RK> löst entsprechende SV-Meldungen (13/33) aufgrund des Wechsels des Rechtskreise 33/13 bis einschließlich 31.12.2024 (und vorher) aus.
Durch die abgeschlossenen Zeiträume der Entgeltmeldungen zum Jahreswechsel wird eine saubere Trennung bei den Krankenkassen sichergestellt. Es dürfen keine Meldungen in 2024 mit der alten Version bereits im Jahr 2024 für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 abgegeben werden.
Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
SV, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei Beitragsnachweis-Meldungen
Bei den Beitragsnachweis-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.25 getrennt nach Rechtskreisen gemeldet. Die Rechtskreistrennung bis mindestens 31.12.2025 erforderlich.
Um im Beitragsnachweisverfahren die Beiträge dem korrekten Rechtskreis zuordnen zu können, sind die Arbeitnehmer auch über den 01.01.2025 versicherungsrechtlich dem jeweiligen Rechtskreis zuzuordnen.
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.
Importiert werden die Beitragssätze für den Zusatzbeitrag und die Beitragssätze für Umlagen.
...
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2022.2 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Anleitung für den Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Beitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Info |
---|
Mit der Version 2023.2.8 hat sich der Pfad für den Import von Stammdaten (Baulohn) geändert. Der neue Pfad lautet: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/. Diese URL muss ggfls. für den Download in einer Firewall freigeschaltet werden. |
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Rechtskreis, ab 01.01.2025 Wegfall des Rechtskreis bei DEÜV-Meldungen
Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung vom 17.07.2017 werden die unterschiedlichen Berechnungsgrößen (Umrechnungsfaktor, Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert) schrittweise bis zum 31.12.2024 angeglichen. Damit gilt für ab dem 01.01.2025 erworbene Rentenanwartschaften einheitliches Recht, unabhängig davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden.
Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist kein Rechtskreiskennzeichen bei den DEÜV-Meldungen mehr zu melden; für Meldezeiträume vor dem 01.01.2025 besteht weiterhin die Pflicht zur Angabe in Abhängigkeit der tatsächlichen Verhältnisse. Es wird ab 01.01.2025 die Grundstellung (Leerzeichen) gemeldet. Die bisherigen Einrichtungen am Personalstamm für bisherige Beschäftigte, auch wenn ein <Abw. Bundesland RK> gewählt wurde, müssen weiterhin erhalten bleiben.
Achtung:
Eine abweichende Eingabe für neue Beschäftigte ab 01.01.2025 in <Abw. Bundesland RK> weiterhin notwendig. Siehe dazu hier auch zu den Beitragsnachweis-Meldungen.
Der Rechtskreis wird ansonsten angezeigt aus der Zuordnung des Rechtskreise zum Bundesland, welches in den Firmendaten oder Niederlassungen zu <Bundesland KiSt, Feiertag> festgelegt wird. Auch diese Auswahl darf nicht aufgrund des Wegfalls des Rechtkreises angepasst werden. Der Wegfall des Rechtskreiskennzeichens zum 31.12.24 ist kein meldepflichtiger Tatbestand, aber bis dahin.
Achtung:
Eine Veränderung zur bisherigen Eingabe zum <Abw. Bundesland RK> löst entsprechende SV-Meldungen (13/33) aufgrund des Wechsels des Rechtskreise 33/13 bis einschließlich 31.12.2024 (und vorher) aus.
Durch die abgeschlossenen Zeiträume der Entgeltmeldungen zum Jahreswechsel wird eine saubere Trennung bei den Krankenkassen sichergestellt. Es dürfen keine Meldungen in 2024 mit der alten Version bereits im Jahr 2024 für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 abgegeben werden.
Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen und Datenträger erstellen.
SV, ab 01.01.2025 zum Rechtskreis bei Beitragsnachweis-Meldungen
Bei den Beitragsnachweis-Meldungen wird weiterhin auch ab 01.01.2025 getrennt nach Rechtskreisen gemeldet. Die Rechtskreistrennung bis mindestens 31.12.2025 erforderlich.
Um im Beitragsnachweisverfahren die Beiträge dem korrekten Rechtskreis zuordnen zu können, sind die Arbeitnehmer auch über den 01.01.2025 versicherungsrechtlich dem jeweiligen Rechtskreis zuzuordnen.
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise melden.
Importiert werden die Beitragssätze für den Zusatzbeitrag und die Beitragssätze für Umlagen.
Baulohn, Download und Import von Stammdaten ab der Webclient-Version
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2022.2 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Soweit die von NEVARIS gelieferte Software Datensammlungen enthält, insbesondere Preise, Messwerte sowie Größen- und Mengenangaben, sind dieses Daten, für die kein Anspruch auf Richtig- und/oder Vollständigkeit besteht. Fehlerhafte Daten stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelbeseitigung.
Vor einer Nutzung sind diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der Support (support.lohn@nevaris.com) zur Verfügung.
Anleitung für den Webclient: BLO Lexikon A - K - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Beitragssatzdatei, Vorgehensweise Import von Stammdaten ab der Version 2023 (Webclient)
Die Stammdatenänderungen für den Baulohn können nun ab der Version 2023 (Webclient) direkt von unserem Server bezogen werden. Ein manueller Download einer gezippten Datei entfällt damit und die Stammdaten stehen direkt in der jeweiligen aktuellen Version zur Verfügung.
Info |
---|
Mit der Version 2023.2.8 hat sich der Pfad für den Import von Stammdaten (Baulohn) geändert. Der neue Pfad lautet: https://financedownloads.blob.core.windows.net/files/. Diese URL muss ggfls. für den Download in einer Firewall freigeschaltet werden. |
Für die Beitragssatzdatei gehen Sie wie folgt vor:
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze der Krankenkassen
Zum jeweiligen Download der Datei klicken Sie oben beim Link zu unserer Seite auf die drei Punkte des Assist, um die Datei sofort herunterzuladen. Die Datei wird dann im Anzeigefeld für die Datei direkt angezeigt und steht zur weiteren Verarbeitung/Import wie bisher bereit. Ein manuelles Auswählen einer Datei ist weiterhin über den zweiten Assist (drei Punkte) möglich.
Zur Kontrolle können die jeweiligen Stammdaten nach dem Import angezeigt werden.
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Import Stammdaten
Personalbuchhaltung/Aktionen, Import/Export, Anzeige Stammdaten
Beim Aufruf des Imports kann ausgewählt werden, ob Daten übernommen oder nur ein Probedruck ausgeführt werden soll.
Außerdem wird durch einen Stichtag vorgegeben, welche der Beitragssätze geprüft/übernommen werden sollen.
Beim Import werden diejenigen Krankenkassen verarbeitet, bei denen im Krankenkassenstamm oder bei den Geschäftsstellen die Betriebsnummer der Krankenkasse eingetragen ist.
Wenn nach dem Import eine neue Krankenkasse angelegt wird, dann muss der Import nochmals ausgeführt werden, damit die Umlagesätze für die neue Krankenkasse übernommen werden können.
Beitragssatzdatei, Importverarbeitung - Hinweise
Wenn zum Stichtag der Beitragssätze bereits Einträge mit abweichenden Werten vorhanden sind, werden diese nicht geändert. Diese Datensätze werden im Protokoll als ungleich ausgewiesen und müssen manuell korrigiert werden, falls nicht zuvor die Auswahl "Auch vorhandene ändern" getroffen wurde. Die Beitragssätze werden grundsätzlich für beide Rechtskreise angelegt.
Import Beitragssätze, Hinweise
...
Dies nur für Krankenkassen, für die auch eine Geschäftsstelle angelegt ist.
Import Beitragssätze, Hinweise zu Umlagesätzen ab 01.01.
...
2025
Umlagen, zu den Änderungen ab 01.01.2025 anwenderseitige Kontrolle der Stammdaten und Ermittlungen ab Januar 2025. Wir möchten nochmal auf die Änderungen zur Berechnung der Umlage 1 in der Beitragsabführung (Krankenkassenschätzung) und in der Abrechnung sowie einer Erstattung hinweisen. Bitte beachten Sie die Online-Hilfe dazu: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
...