Allgemein
Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausführen, haben eine Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (Deutschland) bzw. an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt einzureichen.
Zusammenhang zwischen USt-Voranmeldung/-Erklärung und der Zusammenfassenden Meldung
Der Unternehmer hat in der USt-Voranmeldung / in der USt-Erklärung die Summe der Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und/oder innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und/oder innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte in besonders vorgesehenen Zeilen zu erklären.
Diese Umsätze muss er aufgeschlüsselt auf die einzelnen Abnehmer auch in der Zusammenfassenden Meldung für den jeweiligen Meldezeitraum erklären.
Deutschland
Die Zusammenfassende Meldung ist für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum) an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Wenn die Summe der Bemessungsgrundlage weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre jeweils mehr als 50.000 bzw. 100.0000 Euro beträgt, kann die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres übermittelt werden.
Die Zusammenfassende Meldung für steuerpflichtige sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2 ist bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum) an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Soweit der Unternehmer zur monatlichen Übermittlung einer ZM verpflichtet ist, hat er die Angaben für die sonstigen Leistungen in der ZM für den letzten Monat des Kalendervierteljahres zu machen.
Die Abgabe der ZM hat gem. § 18a Abs. 1 UStG auf elektronischem Weg zu erfolgen.
Aktuelle Informationen zur ZM können auf der Internetseite www.bzst.de abgefragt werden.
Österreich
Die Zusammenfassende Meldung ist bis zum Ablauf des auf den Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats abzugeben. Bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum hat die Übermittlung bis zum Ablauf des auf das Kalendervierteljahr (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonats zu erfolgen.
Die Übermittlung der ZM hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen.
Informationen zur elektronischen Übermittlung der ZM können auf der Internetseite www.bmf.gv.at abgefragt werden.
Tschechien
In Tschechien müssen sogenannte 'EU-Umsatzlisten' an das Finanzministerium eingereicht werden, wenn folgende Transaktionen stattgefunden haben:
- Zollfreie Warenlieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat
- Verlagerung des Geschäftsvermögens in einen anderen EU-Mitgliedstaat
- Warenlieferung in Form eines Dreiecksgeschäfts (Mittelperson)
- Reverse-Charge-Dienstleistungen mit Leistungsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat
EU-Umsatzlisten müssen grundsätzlich monatlich eingereicht werden, auch wenn der Unternehmer vierteljährlicher Steuerzahler ist. Sie müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende der Berichtsperiode eingereicht werden.
EU-Umsatzlisten müssen nur für die Perioden eingereicht werden, in denen o.a. Transaktionen stattgefunden haben. Null-Umsatzlisten sind nicht einzureichen.
Einrichtung
Alle Umsatzbuchungen, die in der Zusammenfassenden Meldung ausgewertet werden müssen, sind mit einer speziellen MWSt-Buchungsmatrix zu buchen. Ebenso muss bei den betreffenden Debitoren die Umsatzsteuer-ID-Nummer hinterlegt sein.
Firmendaten
Deutschland
Für den elektronischen Versand der deutschen Zusammenfassenden Meldung mit dem Kommunikationsverfahren ELMA5 wird eine Registrierungs-Nummer benötigt, die in den Firmendaten im Feld 'Teilnehmernummer' zu hinterlegen ist.
Tschechien
Für die Erstellung der xml-Datei sind Angaben für die Nummer des Finanzamtes und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) obligatorisch. In dem Feld 'Finanzamt (MWSt)' ist die Nummer des Finanzamtes und in 'USt-IdNr.' die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu hinterlegen.
Finanzbuchhaltung Einrichtung, Register Mehrwertsteuer
Ausgabeverzeichnis ZM
Eingabe des Verzeichnisses und Dateinamens für die ZM-Meldedatei, siehe Einrichtung FIBU Mehrwertsteuer.
Debitorenkarte
Unter Stammdaten, Debitoren im Bereich Allgemein, ist die Umsatzsteuer-ID-Nummer zu hinterlegen.
Wenn die spezielle Buchungsmatrix 'Erwerbsbesteuerung' für einen Debitor verwendet wird, dessen UID dem Länderkennzeichen der Firmendaten entspricht (geprüft wird mit den ersten beiden Stellen der UID), wird der Beleg in der Zusammenfassenden Meldung mit der UID-Nr. der Betriebsstätte ausgegeben.
Beispiel:
Ein deutsches Unternehmen baut für die Betriebsstätte eines Deutschen Unternehmens in Österreich und das leistende Unternehmen tritt mit einer deutschen UID auf. In diesem Fall wird die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung DE mit der UID-Nr. der Betriebsstätte ausgegeben.
MWSt Buchungsmatrix Einrichtung
Unter Finanzbuchhaltung, Stammdaten, Buchungsmatrix, MWSt Buchungsmatrix Einrichtung ist pro zu meldender Umsatzart (Innergemeinschaftliche Lieferungen, Innergemeinschaftliche Leistungen, Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte) eine separate MWSt Buchungsmatrix anzulegen. Die Mehrwertsteuer-Berechnungsart ist 'Erwerbsbesteuerung'.
ZM Zuordnung
In der Übersicht MWSt Buchungsmatrix Einrichtung erfolgt die Zuordnung zur Zusammenfassenden Meldung über die Festlegung der Umsatzart. Eine ZM Zuordnung ist lediglich bei der Erwerbsbesteuerung sinnvoll und möglich.
- Blank / IG Lieferung: Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Details dazu siehe Bereich Auswertung, Feld Nur Matrizen mit ZM Zuordnung)
- Sonstige Leistungen: Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
- Dreiecksgeschäfte: Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
- Reverse Charge: Innergemeinschaftliche Reverse-Charge-Dienstleistungen
Hinweis: 'Reverse Charge' ist derzeit bei Ländercode 'CZ' (Firmendaten bzw. MWStBuchungsmatrix) zulässig.
Skonto berichtigen
Das Kennzeichen ist zu setzen.
Umsatzsteuerkonto Vorsteuerkonto Erwerbssteuerkonto
Eingabe der Steuerkonten. Die Eingabe eines Erwerbssteuerkontos ist zwingend.
UStVA Umsatzsteuer Kennziffer
(Für Deutschland)
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen: 41
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen: 21
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte: 42
UStVA Umsatzsteuer Kennziffer II
(Für Österreich)
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen: 17
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen: 21
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte: 17
Auswertung
Bei der Zusammenfassenden Meldung werden alle Sachposten berücksichtigt, die mit einer MWSt-Matrix gebucht sind, welche als 'Erwerbsbesteuerung' und '0%' definiert ist und die keinen Eintrag in dem Feld 'ZM in Periode' haben.
Es werden außerdem alle Sachposten berücksichtigt, die mit einer MWST-Matrix gebucht sind, welche als 'Erwerbsbesteuerung' und einem %-Satz größer 0 definiert sind und bei denen im Feld 'Buchungsart' = Verkauf steht.
Optional ist es mit Ausnahme der ZM für Tschechien möglich, nur die Sachposten zu selektieren, die mit einer MWSt-Matrix gebucht wurden, die eine Angabe ungleich Blank im Feld 'ZM Zuordnung' haben.
Deutschland
Ist für die Zusammenfassende Meldung noch kein Bericht angelegt, kann unter Finanzbuchhaltung, Berichte über den Menübutton 'Bearbeiten' ein Bericht mit der Bericht ID '5003297' angelegt werden.
Innergemeinschaftliche Lieferungen / Dreiecksgeschäfte
Bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen und/oder Dreiecksgeschäften ist die ZM monatlich zu erstellen (unter Berücksichtigung bestimmter Betragsgrenzen) und bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums zu übermitteln.
Hinweis: Die Regelungen für die Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung gelten nicht für die Zusammenfassende Meldung.
Startdatum Enddatum
Eingabe des Zeitraums, für den eine Zusammenfassende Meldung für inngemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Dreiecksgeschäfte erstellt werden soll.
Hinweis: Zulässige Zeiträume sind Monat, Quartal und Jahr.
Innergemeinschaftliche Leistungen
Bei Innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen ist die ZM vierteljährlich zu erstellen und bis zum
- Tag nach Ablauf des Meldezeitraums zu übermitteln.
Hinweis: Innergemeinschaftliche Sonstige Leistungen können auch monatlich gemeldet werden.
Startdatum Enddatum
Eingabe des Zeitraums, für den eine Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen erstellt werden soll.
Hinweis: Zulässige Zeiträume sind Monat, Quartal und Jahr. Das Enddatum muss identisch mit dem Enddatum der innergemeinschaftlichen Lieferung / Dreiecksgeschäfte sein. Eine jährliche Meldung ist nur zulässig, wenn die Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen / Dreiecksgeschäfte auch jährlich erfolgt.
Firmengruppe
Soll die ZM für eine Firmengruppe erstellt werden, kann hier die gewünschte Firmengruppe ausgewählt werden.
Hinweis: Es wird pro Mandant ein Druck erzeugt bzw. eine Datei erstellt.
Nicht angemeldete Posten aus Vorperioden
Ist das Kennzeichen gesetzt, werden auch Posten aus Vorperioden, für die noch keine Zusammenfassende Meldung erstellt wurde, berücksichtigt. Es werden dabei alle Sachposten von 'Startdatum Vorperioden' bis zum Enddatum und die keinen Eintrag in 'ZM in Periode' haben, ausgewertet.
Beispiel:
Im Januar wurde eine ZM und UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) erstellt. Danach wurde noch eine Rechnung für Januar gebucht. Diese soll/muss im Februar bei der ZM berücksichtigt werden. In diesem Fall ist dieses Kennzeichen zu setzen.
Startdatum Vorperioden
Eingabe, ab wann Sachposten aus Vorperioden berücksichtigt werden sollen.
Hinweis: Dieses Eingabefeld ist aktiv, wenn das Kennzeichen 'Nicht angemeldete Posten aus Vorperioden' gesetzt ist.
Berichtigte Anmeldung Bemessungsgrundlage
Ist das Kennzeichen gesetzt, werden alle Posten für den hinterlegten Zeitraum ausgewertet. Eine Prüfung des Feldes 'ZM in Periode' erfolgt nicht. Die ermittelte Bemessungsgrundlage wird mit der Bemessungsgrundlage der bereits gemeldeten Sätze verglichen, da in der Berichtigungsmeldung die Sätze, die in der ursprünglichen ZM korrekt gemeldet worden sind, nicht wiederholt werden dürfen. D.h. es werden nur die Sätze gemeldet, bei denen eine Differenz zwischen den Bemessungsgrundlagen vorhanden ist.
Beispiel:
Es wurde eine Rechnung in Höhe von 1000,00 € gebucht und korrekt in der ZM für Januar gemeldet. Nach Abgabe der ZM wurde eine Gutschrift für die Rechnung in Höhe von 200,00 € gebucht. In diesem Fall ist eine berichtigte Zusammenfassende Meldung abzugeben. In der Berichtigungsmeldung ist der Saldo, in diesem Fall 800 € zu melden.
Hinweis: Angaben, die in der ursprünglichen ZM falsch gemeldet wurden, werden in der Berichtigungsmeldung mit der Bemessungsgrundlage '0' gemeldet.
Beispiel: Es wurde eine Rechnung in Höhe von 1000,00 € gebucht und korrekt in der ZM für Januar gemeldet. Nach Abgabe der ZM wurde diese Rechnung storniert. In diesem Fall ist eine berichtigte Zusammenfassende Meldung abzugeben. In der Berichtigungsmeldung ist 0 € zu melden.
Anzeige nach §18a Abs. 1 UStG § 18a Abs. 1 Satz 2:
'Soweit die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre jeweils mehr als 50.000 (100.000) Euro beträgt, kann die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des
Kalendervierteljahres übermittelt werden.'
Soll diese Regelung nicht in Anspruch genommen werden, so hat der Meldepflichtige dies gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern anzuzeigen.
Ist das Kennzeichen gesetzt, wird die in § 18a Abs. 1 Satz 2 enthaltene Regelung nicht in Anspruch genommen. D.h. es wird unabhängig von der Höhe der Bemessungsgrundlage eine monatliche ZM abgegeben.
Hinweis: Diese Anzeige ist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bindend, mindestens aber für die Dauer von 12 Kalendermonaten.
Widerruf Anzeige
Ist das Kennzeichen gesetzt, wird die Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG widerrufen.
Nur Matrizen mit einer ZM Zuordnung
Ist dieses Kennzeichen gesetzt, werden nur Sachposten berücksichtigt, die mit einer MWSt-Matrix gebucht sind, die eine Zuordnung ungleich ‚Blank‘ im Feld 'ZM Zuordnung' haben.
Probedruck
Ist das Kennzeichen nicht gesetzt und der Ausdruck erfolgt nicht über die Seitenansicht wird bei den Sachposten, die für die Zusammenfassende Meldung relevant sind, das Druckdatum in dem Feld 'ZM in Periode' gespeichert.
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Kontrollausdruck; die Sachposten werden nicht gekennzeichnet.
Ausführung
Auswahl, ob lediglich ein Druck oder zusätzlich eine Meldedatei erstellt werden soll.
Wurde die Option 'Druck mit Meldedatei' gewählt, ist in dem folgenden Feld ein Verzeichnis und Dateiname für die ZM-Datei zu hinterlegen.
Elektronischer Versand
Mit dem Kommunikationsverfahren ELMA5 können Massendaten über Perfidia und dem ZIVIT als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Für die Nutzung des
ELMA5 Verfahrens ist eine Registrierung im BZSt-OnlinePortal (www.bzst.de) und eine Authentifizierung (ElsterBasis) notwendig. Die Registrierung für die Authentifizierung erfolgt im ElsterOnline-Portal (https://www.elsteronline.de/eportal/eop/auth/Registrierung.tax). Die Registrierung und Authentifizierung entspricht den aktuellen steuerlichen Vorschriften.
Bei der Registrierung im BZSt-OnlinePortal wird eine BZSt- und eine Registrierungs-Nummer vergeben. Die Registrierungs-Nummer ist in den Firmendaten, im Feld 'Teilnehmernummer' zu hinterlegen. Die BZSt-Nummer ist in Perfidia/Stammdaten/Benutzerverwaltung, ELMA5 zu hinterlegen, ebenso wie die PFX-Datei der Authentifizierung.
In der Finanzbuchhaltung Einrichtung, im Register 'MWSt' ist das 'Ausgabeverzeichnis ZM' (für Perfidia) zu hinterlegen.
Die Perfidia-Dateien werden mit einer laufenden Dateinummer im Format 'zm??????.dat' erstellt. Der Dateiname wird in einer neuen Tabelle 5143670 - ZM Journal gespeichert.
Hinweis: Probedruck-Dateien bekommen die Kennzeichnung 'Testmerker' und können zu Testzwecken übertragen werden.
Österreich
Ist für die Zusammenfassende Meldung noch kein Bericht angelegt, kann unter Finanzbuchhaltung/Berichte über den Menübutton 'Bearbeiten' ein Bericht mit der Bericht ID '5003465' angelegt werden.
Hinweis: Voraussetzung für die österreichische 'Zusammenfassende Meldung' ist der Ländercode 'AT' in den Firmendaten.
Startdatum Enddatum
Eingabe Start-/Enddatum, für das eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden soll.
Firmengruppe
Soll die ZM für eine Firmengruppe erstellt werden, kann hier die gewünschte Firmengruppe ausgewählt werden.
Nur Matrizen mit einer ZM Zuordnung
Ist dieses Kennzeichen gesetzt, werden nur Sachposten berücksichtigt, die mit einer MWSt-Matrix gebucht sind, die eine Zuordnung ungleich ‚Blank‘ im Feld 'ZM Zuordnung' haben.
Probedruck
Ist das Kennzeichen nicht gesetzt, wird bei den Sachposten, die für die Zusammenfassende Meldung relevant sind, das Druckdatum in dem Feld 'ZM in Periode' gespeichert.
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Kontrollausdruck; die Sachposten werden nicht gekennzeichnet.
Nicht angemeldete Posten aus Vorperioden
Ist das Kennzeichen gesetzt, werden auch Posten aus Vorperioden, für die noch keine Zusammenfassende Meldung erstellt wurde, berücksichtigt. Es werden dabei alle Sachposten von 'Startdatum Vorperioden' bis zum Enddatum und die keinen Eintrag in 'ZM in Periode' haben, ausgewertet.
Beispiel:
Im Januar wurde eine ZM und UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) erstellt. Danach wurde noch eine Rechnung für Januar gebucht. Diese soll/muss im Februar bei der ZM berücksichtigt werden. In diesem Fall ist dieses Kennzeichen zu setzen.
Startdatum Vorperioden
Eingabe, ab wann Sachposten aus Vorperioden berücksichtigt werden sollen.
Hinweis: Dieses Eingabefeld ist aktiv, wenn das Kennzeichen 'Nicht angemeldete Posten aus Vorperioden' gesetzt ist.
Berichtigte Anmeldung Bemessungsgrundlage
Ist das Kennzeichen gesetzt, werden alle Posten für den hinterlegten Zeitraum ausgewertet. Eine Prüfung des Feldes 'ZM in Periode' erfolgt nicht. Die ermittelte Bemessungsgrundlage wird mit der Bemessungsgrundlage der bereits gemeldeten Sätze verglichen, da in der Berichtigungsmeldung die Sätze, die in der ursprünglichen ZM korrekt gemeldet worden sind, nicht wiederholt werden dürfen. D.h. es werden nur die Sätze gemeldet, bei denen eine Differenz zwischen den Bemessungsgrundlagen vorhanden ist.
Beispiel:
Es wurde eine Rechnung in Höhe von 1000,00 € gebucht und korrekt in der ZM für Januar gemeldet. Nach Abgabe der ZM wurde eine Gutschrift für die Rechnung in Höhe von 200,00 € gebucht. In diesem Fall ist eine berichtigte Zusammenfassende Meldung abzugeben. In der Berichtigungsmeldung ist der Saldo, in diesem Fall 800 € zu melden.
Hinweis: Angaben, die in der ursprünglichen ZM falsch gemeldet wurden, werden in der Berichtigungsmeldung mit der Bemessungsgrundlage '0' gemeldet.
Beispiel:
Es wurde eine Rechnung in Höhe von 1000,00 € gebucht und korrekt in der ZM für Januar gemeldet. Nach Abgabe der ZM wurde diese Rechnung storniert. In diesem Fall ist eine berichtigte Zusammenfassende Meldung abzugeben. In der Berichtigungsmeldung ist 0 € zu melden.
Ausführung
Auswahl, ob lediglich ein Druck oder zusätzlich eine Meldedatei erstellt werden soll.
Wurde die Option 'Druck mit Meldedatei' gewählt, ist in dem folgenden Feld ein Verzeichnis und Dateiname für die ZM-Datei zu hinterlegen.
Verzeichnis Meldedatei
Eingabe des Verzeichnisses und Dateinamens für die ZM-Meldedatei.
Die hier erzeugte XML-Datei kann über FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at/) übermittelt werden.
Tschechien
Ist für die Zusammenfassende Meldung noch kein Bericht angelegt, kann unter Finanzbuchhaltung/Berichte über den Menübutton 'Bearbeiten' ein Bericht mit der Bericht ID '5002989' angelegt werden.
Hinweis: Voraussetzung für die tschechische 'Zusammenfassende Meldung' ist der Ländercode 'CZ' in den Firmendaten.
Startdatum Enddatum
Eine Zusammenfassende Meldung ist monatlich abzugeben.
Eingabe des Startdatums. Anhand des Startdatums wird das Enddatum und somit der Monat, für den eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden soll, ermittelt.
Firmengruppe
Soll die ZM für eine Firmengruppe erstellt werden, kann hier die gewünschte Firmengruppe ausgewählt werden.
Probedruck
Ist das Kennzeichen nicht gesetzt und es wird die ZM gedruckt, wird bei den Sachposten, die für die Zusammenfassende Meldung relevant sind, das Druckdatum in dem Feld 'ZM in Periode' gespeichert.
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Kontrollausdruck; die Sachposten werden nicht gekennzeichnet.
Ausführung
Auswahl, ob lediglich ein Druck oder zusätzlich eine Meldedatei erstellt werden soll.
Wurde die Option 'Druck mit Meldedatei' gewählt, ist im folgenden Feld ein Verzeichnis für die ZMDatei zu hinterlegen.
Verzeichnis Meldedatei
Eingabe des Verzeichnisses für die ZM-Meldedatei.
Der Dateiname wird wie folgt generiert: Name des Mandanten + Enddatum (JJJMMTT).xml; z.B. MUSTER20120630.xml
Adressat Ersteller Meldedatei
Auswahl des Ersteller-Adressaten.
Adressat Verantwortlicher Meldedatei
Auswahl des Verantwortlichen-Adressaten.
Länderunabhängig
Für die Zusammenfassende Meldung kann eine Liste/Aufstellung erstellt werden, in der die einzelnen Positionen mit ihren Werten, summiert pro ZM Zuordnung, aufgeführt werden.
Hinweis: Diese 'Zusammenfassende Meldung' ist Länderunabhängig.
Für diese Zusammenfassende Meldung kann unter Finanzbuchhaltung/Berichte über den Menübutton 'Bearbeiten' ein Bericht mit der Bericht ID '5143663' angelegt werden.
Startdatum Enddatum
Die Zusammenfassende Meldung kann für einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr erstellt werden.
Firmengruppe
Soll die Zusammenfassende Meldung für eine Firmengruppe erstellt werden, kann hier die gewünschte Firmengruppe ausgewählt werden.
Ausführen für
Soll die Liste für ein Länderkennzeichen ausgeführt werden, das <> dem Länderkennzeichen in den Firmendaten ist, kann hier das entsprechende Länderkennzeichen angegeben werden.
Beispiel:
In einem Schweizer Mandanten wird eine deutsche Betriebstätte geführt, für die eine zusammenfassende Meldung abzugeben ist.
Hinweis. In Finanzbuchhaltung Einrichtung, Register 'MWSt' muss das Kennzeichen 'Mehrlandfähig' gesetzt sein, die MWSt Buchungsmatrix Einr. muss einem Ländercode zugewiesen sein. In diesem Ländercode muss die Angabe im Feld 'EU Ländercode' dem hier angegebenen Ländercode entsprechen.
Nur Matrizen mit einer ZM Zuordnung
Ist dieses Kennzeichen gesetzt, werden nur Sachposten berücksichtigt, die mit einer MWSt-Matrix gebucht sind, die eine Zuordnung ungleich ‚Blank‘ im Feld 'ZM Zuordnung' haben.
Probedruck
Ist das Kennzeichen nicht gesetzt, wird bei den Sachposten, die für die Zusammenfassende Meldung relevant sind, das Druckdatum in dem Feld 'ZM in Periode' gespeichert.
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Kontrollausdruck; die Sachposten werden nicht gekennzeichnet.
Reverse Charge Tschechien
In Tschechien gibt es zusätzliche Berichtspflichten für den 'Reverse Charge'. Den Steuerbehörden müssen die Reverse-Charge-Leistungen in elektronischer Form (xml-Datei) gemeldet werden.
Folgende Informationen müssen gemeldet werden:
- Umsatzsteuer-ID-Nummer der Gegenpartei
- Datum der steuerbaren Leistung
- Bemessungsgrundlage (aufgerundet auf Ganz-Zahl)
- Art der Lieferung
Es müssen sowohl die Reverse-Charge-Leistungen (Debitor) als auch die Reverse-ChargeAufwendungen (Kreditor) gemeldet werden.
In den Firmendaten ist die 'USt-IdNr.' und 'Finanzamt (MWSt)' zu hinterlegen.
In den Personenkonten sind bei den beteiligten/betroffenen Debitoren bzw. Kreditoren die USt-IDNr. zu hinterlegen.
In der MWSt-Buchungsmatrix ist bei den Matrixen, die einen Reverse-Charge kennzeichnen, ist im Feld 'Leistungsart Reverse Charge' der Code des Leistungsgegenstandes zu hinterlegen.
Hinweis: Die Codes sind manuell einzurichten bzw. anzulegen.
Der Bericht ' Local Reverse Charge CZ' (ID 5143674) kann im Menü über den Navigations-Designer hinzugefügt werden.
Hinweis: Voraussetzung für den 'Reverse Charge' ist der Ländercode 'CZ' in den Firmendaten.
Startdatum Enddatum
Der Bericht ist monatlich zu erstellen.
Eingabe des Startdatums. Anhand des Startdatums wird das Enddatum und somit der Monat, für den der 'Reverse Charge' erstellt werden soll, ermittelt.
Firmengruppe
Soll der Bericht eine Firmengruppe erstellt werden, kann hier die gewünschte Firmengruppe ausgewählt werden.
Ausführung
Auswahl, ob lediglich ein Druck oder zusätzlich eine Meldedatei erstellt werden soll.
Wurde die Option 'Druck mit Meldedatei' gewählt, ist im folgenden Feld ein Verzeichnis für die Reverse-Charge-Datei zu hinterlegen.
Hinweis: Wenn es sowohl Reverse-Charge-Leistungen als auch Reverse-Charge-Aufwendung gibt, werden zwei Dateien erzeugt.
Verzeichnis Meldedatei
Eingabe des Verzeichnisses für die ZM-Meldedatei.
Der Dateiname wird wie folgt generiert: 'Debitor' bzw. 'Kreditor' + Name des Mandanten + Enddatum (JJJMMTT).xml; z.B. DebitorMUSTER20120630.xml
Adressat Ersteller Meldedatei
Auswahl des Ersteller-Adressaten. Es werden die Felder Vorname, Name und Funktion ausgegeben.
Adressat Verantwortlicher Meldedatei
Auswahl des Verantwortlichen-Adressaten. Es werden die Felder Vorname, Name und Telefonnr.
Kompl. Ausgegeben
Fehlermeldungen
Sachposten, der mit Erwerbsteuer geschlüsselt ist, hat einen Nicht EU-Debitor in der Gegenbuchung
Es wurde eine Umsatzbuchung mit einer MWSt-Buchungsmatrix, bei der im Feld 'MWST Berechnungsart' ''Erwerbsbesteuerung'' angegeben ist, gebucht, bei der ein Debitor verwendet wurde, dessen Ländercode –in der Adresse- keinen Eintrag in dem Feld 'EU-Ländercode' hat.
Mögliche Ursachen: Der 'EU-Ländercode' im Ländercode des Debitoren fehlt. Alternativ ist es möglich, dass die verwendete Matrix nicht korrekt ist. Für Umsatzbuchungen, bei denen kein EUDebitor beteiligt ist, sollte keine Matrix verwendet werden, bei der im Feld 'MWSt-Berechnungsart' ''Erwerbsbesteuerung'' angegeben ist.
EU-Debitor hat keine USt-ID
Wenn in der Adresse des Debitoren ein Ländercode angegeben ist, bei dem das Feld 'EULändercode' gefüllt ist, wird davon ausgegeben, dass es sich um einen EU-Debitor (im Sinne der zusammenfassenden Meldung) handelt. Die USt-ID ist in der zusammenfassenden Meldung anzugeben.
Wenn diese Meldung ausgegeben wird, aber der Debitor nicht gemeldet werden sollte, ist zu prüfen, ob die verwendete MWST-Buchungsmatrix (MWST-Berechnungsart' ''Erwerbsbesteuerung) eventuell nicht korrekt war.