Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Antrag der Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks zugestimmt und senkt die Winterbeschäftigungsumlage (WBU) im Dachdeckerhandwerk ab dem 01.10.2023 von derzeit 2,0 % auf 1,6 % des umlagepflichtigen Bruttolohns.
Mehr Informationen: Senkung der Winterbeschäftigungsumlage ab dem 01.10.2023 (soka-dach.de)
Die Regelung wird gültig ab dem Beitragsmonat Oktober 2023 und ist in der Bruttolohnsummenmeldung zu berücksichtigen.
Für die Dachdeckerbetriebe in den alten Bundesländern (West) verringert sich ab 01.10.2023 der Gesamtbeitrag auf 14,00 % der Bruttolohnsumme. Für die neuen Bundesländer (Ost) beträgt der reduzierte Gesamtbeitrag dann 13,65 %. Eine Übersicht der Beiträge finden Sie auf der Seite der SOKA-Dach: SOKA-DACH-Beitrag.
Die Absenkung um 0,4 %-Punkte kommt sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern zugute: Der Arbeitgeberanteil zur WBU sinkt auf 1,0 % der umlagepflichtigen Arbeitsentgelte, der Arbeitnehmeranteil auf 0,6 % des Bruttoentgelts.
Weitere Informationen zur WBU finden Sie im Bereich Service & Hilfe auf der Seite der SOKA-Dach zur Winterbeschäftigungsumlage.