Finance-Version 2022.1.4 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2022.1 haben wir ein Patch 2022.1.4 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2022.1.4
Veröffentlichungsdatum: 11.04.2022
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
BLOHN - - FIN-4758 - Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und keine SV-Erstattung (außer 50% bei Weiterbildung) ab 01.04.22 bis 30.06.22
Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und keine SV-Erstattung für konjunkturelles KuG ab 01.04.2022 bis 30.06.2022
Die erhöhten Leistungssätze für Kurzarbeit ab dem 4. und 7. Bezugsmonat bei mind. 50% Arbeitsausfall werden bis zum 30.06.2022 mit den bisherigen Regeln beibehalten.
Ab dem 01.04.2022 werden nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn der Mitarbeiter an einer zugelassenen Weiterbildung teilnimmt. Die Erstattung der Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung ist zunächst befristet bis 31.07.2023.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGAA - KuG-Antrag auf konjunkturelles KuG>
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge seit 01.03.2020
Bis Dezember 2021 werden die von Ihnen als Betrieb während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 100 Prozent pauschaliert erstattet. Ab Januar 2022 werden diese bis zum 31.03.2022 in Höhe von 50 Prozent pauschaliert erstattet. Ab April 2022 fällt eine Erstattung weg.
BLOHN - - FIN-4807 - Kurzarbeit, Druck Antrag auf Kurzarbeitgeld ab 04.22
Kurzarbeit, Druck Antrag auf Kurzarbeitergeld ab April 2022
Das Formular wurde vorläufig an die Beantragung ab April 2022 angepasst.
/Berichte/Berichte drucken, <BLOKUGAA - KuG-Antrag auf konjunkturelles KuG>
BLOHN - - FIN-4879 - Kurzarbeit, zusätzliche Bezugsmonate vorgeben und Rückrechnungen mit abweichenden Leistungssätzen
Kurzarbeit, zusätzliche Bezugsmonate vorgeben
Wenn es notwendig ist für Mitarbeiter weitere Bezugsmonate vorzugeben, weil die Mitarbeiter zuvor z. b. mit einem anderen Entgeltabrechnungsprogramm abgerechnet wurden, dann kann dies gemacht werden. Das zählt sowohl für Saison-KuG und konjunkturelles KuG.
In der Einrichtung des Baulohns kann jeder Monat, der zusätzlich berücksichtigt werden soll vorgegeben werden. In der Einrichtung des Baulohns ist im Register Abrechnung die Auswahl "KuG, Startmonat besonderer Leistungssatz". Dieses über die …-Punkte aufrufen.
Hier für jeden zusätzlichen Monat einen Eintrag mit der Art <KUGMONL>, Ab Datum: z. b. 01.12.2021, Personalnummer, Datum: gleicher Monat wie Ab Datum: z. b. 01.12.2021 und das Kennzeichen <Einrichtung gilt> muss gesetzt sein. Dann wird dieser Monat zusätzlich berücksichtigt.
Wichtig die beiden Datumsangaben müssen auf den 1. des jeweiligen Monats gemacht werden.
Das für jeden weiteren Monat wiederholen, der zusätzlich gezählt werden soll.
Es sollen nur Monate erfasst werden, die nicht abgerechnet wurden.
Es können auch Monate sein, die nicht abgerechnet wurden oder auch außerhalb eines Systemstarts sind.
Diese zusätzlichen Bezugsmonate werden zu den Monaten, die das Programm ermittelt aufgrund der Abrechnung hinzuaddiert und sorgen ab dem 4. Monat und ab dem 7. Monat dafür, dass das Kurzarbeitergeld erhöht wird, aber nur mind. 50 % Arbeitsausfall im jeweiligen Abrechnungsmonat vorliegt.
Die zusätzlich so erfassten Bezugsmonate werden aber auch auf der Abrechnungsliste so übernommen.
Wenn die Erfassung der Bezugsmonate nachträglich erfolgt, können auch Rückrechnungen dazu gemacht werden.
Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung
Abrechnung, Rückrechnung vorbereiten und ausführen (Mitarbeiter vormerken zuvor)
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Abrechnungslauf Ausführen
Kurzarbeit, Rückrechnung bei abweichenden Leistungssätze
Es konnte vorkommen, dass der abweichende Leistungssatz für das erhöhte Kurzarbeitergeld nicht bei Rückrechnungen beachtet wurde. Falls nicht automatisch gerechnet, sondern ein anderer Leistungssatz pro Personalnummer vorgegeben werden soll, dann kann im Personalstamm im Register KuG als "abweichender Leistungssatz" 60, 67, 70, 77, 80 oder 87 ausgewählt werden.
Empfehlung:
Wir empfehlen jedoch die zusätzlichen Bezugsmonate in der Baulohn-Einrichtung vorzugeben, da diese damit auch auf die Abrechnungsliste übernommen werden. Die Ermittlung, ob ein erhöhter Leistungssatz, auch aufgrund von mind. 50% Arbeitsausfall, gewährt werden kann, erfolgt dann automatisch.
Stammdaten/Personalstamm, Register KuG, Abweichender Leistungssatz und
Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Abrechnung
Abrechnung, Rückrechnung vorbereiten und ausführen (Mitarbeiter vormerken zuvor)
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Abrechnungslauf Ausführen
FIBU - - FIN-4871 - Anlagen Buchungsart Einrichtung kann nicht geöffnet werden
Bei einigen AfA-Büchern konnte die Aktion 'Anlagen Buchungsart Einrichtung' nicht geöffnet werden. Es wurde die gemeldet, dass der Datensatz bereits existiere. Dieses wurde korrigiert, so dass jetzt in allen AfA-Büchern die 'Anlagen Buchungsart Einrichtung' bearbeitet werden kann.
FIBU - - FIN-4835 - Arge: Fehlende Fehlermeldung beim Buchen im Rebu
ARGE Buchhaltung: Unter bestimmten Konstellationen wurde beim Buchen einer Eingangsrechnung im REBU keine Fehlermeldung im Falle eines Validierungsfehlers ausgegeben. Die Rechnung wurde dann nicht gebucht. Dieses wurde geändert, so dass die entsprechende Fehlermeldung jetzt angezeigt wird.
FIBU - - FIN-4898 - Schnittstelle mit Umsetzung bei Mengenpflicht für Kostenarten führt zu Fehler im REBU
Bei der Übergabe von Eingangsrechnungen über die Schnittstelle mit Umsetzung konnte es vorkommen, dass eine Kostenart fälschlicherweise in den REBU-Kopf übertragen wurde. Sofern diese Kostenart weitere Angaben, wie z.B. die Angabe einer Menge erfordert, kam es beim Buchen zu einer entsprechenden Fehlermeldung. Die Übergabe wurde dahingehend angepasst, dass keine Kostenart mehr in den REBU-Kopf übernommen wird.