Nachunternehmer

Das Modul Nachunternehmer innerhalb des Einkaufs dient der Überwachung von beauftragten Nachunternehmerleistungen. Das Modul umfasst die folgenden Bereiche:

Eine Nachunternehmerleistung, die innerhalb eines Projektes (einer Kostenstelle) an einen Kreditoren vergeben wird, erscheint zusammengefasst in einem Nachunternehmervertrag. Diesem Nachunternehmervertrag können anschließend mehrere Teilverträge zugeordnet werden, wobei mindestens die Anlage eines Teilvertrages zwingend erforderlich ist. Je Gewerk können eigene Teilverträge hinterlegt werden. Eine Überwachung der NU- Entwicklung bei einer Baumaßnahme je Kreditor kann somit erfolgen. 

Bei der Bearbeitung der Abschlags- und Schlussrechnungen wird überwacht, ob der kumulative Rechnungsbetrag die Beauftragungssumme überschreitet. In diesem Fall werden entsprechende Hinweise für die Nachtragsbearbeitung ausgegeben.

Zusätzlich zum Modul Nachunternehmer müssen in der Finanzbuchhaltung Daten erfasst werden. So ist z.B. der kreditorische Anzahlungsvorgang zu erfassen. Diesem Anzahlungsvorgang werden später die Informationen der Bürgschaftsverwaltung zugeordnet. Durch die Verknüpfung der Module mit dem Nachunternehmereinkauf stehen die Informationen durchgängig in jeder Anwendung zur Verfügung.

Außerdem dient das Modul der Überwachung des Bescheinigungswesens. Hier wird zum Zeitpunkt der Rechnungsfreigabe geprüft, ob alle notwendigen Bescheinigungen vorliegen. Sollten Bescheinigungen des Kreditoren für die Baumaßnahme fehlen, werden entsprechende Hinweise ausgegeben. Der Rechnungsprüfer kann die Rechnungen trotzdem freigeben.