Finance-Version 2023.0.1 Release Notes

 

 

Liebe NEVARIS-Finance Anwender,

für unsere Finance Version 2023 haben wir ein Patch 2023.0.1 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.


Version: 2023.0.1
Veröffentlichungsdatum: 19.10.2022

Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen

Allgemeines - Bug - FIN-5944 - Berechtigungen, Perfidia Übergabe Fehlermeldung - fehlende Berechtigung auf Tabelle 5003966 <NEV File Management>

Berechtigungen, Perfidia Übergabe Fehlermeldung - fehlende Berechtigung auf Tabelle 5003966 <NEV File Management>

Bei der Übergabe von Daten an Perfidia kam es aufgrund von fehlenden Berechtigungen auf die Tabelle 5003966 <NEV File Management> zu einer Fehlermeldung. Die Berechtigungen der Standardgruppe 01_Login hat alle Berechtigungen für die entsprechende Tabelle erhalten. Das Problem wurde behoben.


BLOHN - Userstory - FIN-5933 - SV, ab 01.10.22 Abrechnung des neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz

SV, ab 01.10.22 Erhöhung der Mini-Job- und Midi-Job-Grenzen (Übergangsbereich)

Bitte beachten Sie die ausführlichen Release-Notes zum neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Diese Programmverbesserung ist notwendig um den neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz ab 01.10.2022 abrechnen zu können.

Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 969) wird zum 01.10.2022 neben der Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von monatlich 450,00 Euro auf 520,00 Euro auch die obere Entgeltgrenze für eine mehr als geringfügige Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben.

Vom 01.10.2022 gelten für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 Euro bis 520,00 Euro, die am 30.09.2022 versicherungspflichtig (also im bisherigen Übergangsbereich versicherungspflichtig beurteilt wurden) sind, befristete Bestandsschutzregelungen. Die Beitragsberechnung ist in diesem Fall im Rahmen einer Übergangsregelung, die vom 01.10.2022 bis 31.12.2023 befristet ist, vorzunehmen. Die Anwendung der Bestandsschutzregelung ist obligatorisch!

Der Faktor F wird ab 01.10.2022 in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst.


BLOHN - Userstory - FIN-5937 - Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung (bisher Wegestreckenentschädigung)

Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung (bisher Wegestreckenentschädigung)

 

Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE)

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) wird in Form eines Verpflegungszuschusses gewährt. Der Verpflegungszuschuss von bisher 4,09 Euro (Tarifgebiet West) bzw. 2,56 Euro (Tarifgebiet Ost) wird kilometerabhängig (Strecke Betrieb - Baustelle) erhöht und soll ab 01.01.2023 bereits ab 8 Stunden, wie im Steuerrecht (vorher tariflich 10 Stunden), berufsbedingter Abwesenheit von der Wohnung greifen. Der Verpflegungszuschuss (V-WE) beträgt täglich ab 01.01.2023

  • bis 50 km = 6 Euro,
  • über 50 km und bis 75 km = 7 Euro,
  • über 75 km = 8 Euro.

(Ab 01.01.24 ist eine Erhöhung um jeweils 1 Euro (7 bis 9 Euro) vorgesehen.)

Für die Kilometerstaffel kommt es auf die Strecke „Betrieb/Sammelunterkunft – Baustelle“, nicht „Wohnung – Baustelle“ an. Maßgeblich soll der kürzeste mit PKW befahrbare öffentliche Weg sein. Eine einzelne Betrachtung des Mitarbeiters ist nicht vorgesehen.

Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:

Zu einer Lohnart kann der Faktor abhängig von der Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb).

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> Kilometerstaffel) maßgeblich.

Lohnart

Wir empfehlen hierfür neue Lohnarten anzulegen bzw. die vorhandenen Lohnarten für die Verpflegungszuschüsse (steuerfreie und steuerpflichtige Lohnarten) zu kopieren und die Bewertungen in den neuen Lohnarten anzupassen und die neuen Staffelbeträge einzutragen. Sie erhalten von uns Muster-Lohnarten, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden müssen.

Lohnart, Bewertung

Bei der Bewertung einer Lohnart können diese Auswahlen getroffen werden: 

  • STAFFEL (Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) und
  • STAFFELKM (Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)

Bei der Mengenstaffel gilt als Menge diejenige, die zur Lohnart berichtet wurde. 
Bei der Kilometerstaffel (Kmstaffel) gelten als Menge die Anzahl km, die laut Kostenstelle die Entfernung zum Betrieb sind.

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Kilometerstaffel in der Bewertung <STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb notwendig.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung: Bewertung
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Auswählen, Bewertung: Bewertung.

Lohnart, Staffelbeträge

Pro Lohnart kann der Faktor oder der Betrag gestaffelt ermittelt werden.
Dies gilt, wenn bei der Lohnart als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> eingetragen ist.
Wenn die Bewertung als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> nur die Bewertungen aus der Staffel. Die <Ab Menge> und die <Bis Menge> eintragen und den Faktor oder Betrag dazu.
Die Beträge gelten, ähnlich wie die Prozentsätze zur Lohnart, pro Mandanten und Niederlassung.
Zukünftige Staffelbeträge können bereits mit einem <Ab Datum> in der Zukunft angelegt werden.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Staffelbeträge
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge.

Kostenstelle, Entfernung

Bei der Kostenstelle kann die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen werden. 
Das ist die Entfernung zur Niederlassung, oder wenn keine, zur Firma. Es können also die Entfernungen pro Niederlassung eingetragen werden.
Diese Einrichtung pro Niederlassung treffen. (Es ist möglich, hier auch eine die Entfernung pro Personalnummer einzutragen; dann muss aber für alle Kostenstellen für Personalnummern ein Eintrag erstellt werden). Diese Entfernung wird als Basis der Berechnung genommen, wenn bei der Lohnart ein Faktor oder Betrag nach Kilometerstaffel gilt.

/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung.

Bewegungsdaten und Abrechnung

Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung mit täglicher Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 1,0 je Tag) und der entsprechenden Kostenstelle erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Faktor aus den Staffelbeträge zur jeweiligen <Ab Menge> und <Bis Menge>, in Abhängigkeit, von der an der Kostenstelle bestimmten Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb bewertet. Wenn eine Kostenstelle keinen Eintrag für die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb hat, wird mit der ersten Staffel der Lohnart zur Abrechnung bewertet.

/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

 

 

Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE)

Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt beträgt ab 01.01.23 in der Staffelung für jede tatsächliche gefahrene Strecke

  • über 75 km bis 200 km = 9 Euro,
  • über 200 km bis 300 km = 18 Euro,
  • über 300 km bis 400 km = 27 Euro,
  • über 400 km (unbegrenzte Entfernung) = 39 Euro.

Hierbei zählen die beruflichen Fahrten außerhalb der Arbeitszeit und private Fahrten für jede vom Arbeitgeber angeordnete An- und Abreise (soweit nicht bezahlte Arbeitszeit) und zwei private Strecken (Hin- und Rückfahrt, sogenannte „Wochenendheimfahrten“) je Kalenderwoche. Die bisherige Vergütung der erforderlichen Reisezeit für An- und Abreise mit dem GTL oder Gehalt entfällt damit zum 01.01.2023.

Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird als Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit gezahlt und ist grundsätzlich dem laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohn und dem beitragspflichten Entgelt zuzurechnen. Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Ü-WE) wird neben dem bisherigen tariflichen Verpflegungszuschuss in Höhe von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) fällig.

Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:

Zu einer Lohnart kann der Betrag abhängig von der erfassten Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)

Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt ist die Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) maßgeblich.

Lohnarten

Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart (oder sofern notwendig mehrere neue Lohnarten) anzulegen und die Bewertungen zu den Staffelbeträgen einzutragen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden muss.

Lohnart, Bewertung

Einrichtung wie zuvor.

Lohnart, Staffelbeträge

Einrichtung wie zuvor.

Kostenstelle, Entfernung

Eine Einrichtung bei den Kostenstellen ist nicht notwendig.

Bewegungsdaten und Abrechnung

Die Lohnart kann mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern des Mitarbeiters als Menge gebucht werden. Die Erfassung muss für jeden Tag einzeln erfolgen. Wenn die Lohnart für die Wegezeitvergütung ohne tägliche Heimfahrt in den Berichtdaten zum Mitarbeiter mit der Menge (z.b. 205 km am Montag und 207 km am Freitag) erfasst wird, wird diese zur Abrechnung mit dem Betrag aus den Staffelbeträgen zur jeweiligen <Ab Menge> und <Bis Menge> jeweils bewertet. Im Beispiel der obigen Staffel mit Montag 18 Euro und Freitag 18 Euro. Das ist unabhängig von der Kostenstelle.

/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
/Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ergebnis
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Berichtsdatenerfassung
Webclient: /Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Auswerten, Ergebnis

 

 

Wegezeitvergütung, Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle (erhöhter Verpflegungszuschuss) 

Zur Abgeltung von Wegstrecken zwischen Unterkunft und der Baustelle wird der Verpflegungszuschuss von 24 Euro (oder per Betriebsvereinbarung bis zu 28 Euro) pauschal um 4 Euro je Arbeitstag erhöht, es sei denn, es handelt sich um eine Baustellenunterkunft.

Wenn dadurch der gewährte Verpflegungszuschuss zu versteuern ist, hat der Arbeitgeber von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung Gebrauch zu machen.

Lohnarten

Wir empfehlen hierfür eine neue Lohnart anzulegen. Sie erhalten von uns eine Muster-Lohnart, die um die Abrechnungsarten, Bewertung und Kontierung angepasst werden muss.

Download der Musterlohnarten

https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/LoamusterWE.zip?version=1&modificationDate=1666192518547&api=v2

 

 

Lohnarten zur bisherigen Wegestreckenentschädigung bis 31.12.2022 (WE)

Mit dieser neuen Wegezeitentschädigung entfällt die bisherige pauschale Vergütung eines Zuschlages von 0,5 % als Wegestreckenentschädigung (WE). Die entsprechenden Lohnarten können mit einem <Gültig bis> Datum (31.12.2022) versehen werden.

/Stammdaten/Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis
Webclient: /Stammdaten, Lohnarten, Register Allgemein, Gültig bis

 

 

Hinweise

Sollten Sie sich für eine Schulung zum Thema Lohnarten interessieren oder Unterstützung bei der Einrichtung der neuen Wegezeitvergütung benötigen, so fordern Sie Ihr individuelles Angebot an: dienstleistung@nevaris.com.

Wir möchten Sie bitten die Verarbeitung bereits frühzeitig einzurichten und zu testen, damit ein reibungsloser Übergang von der bisherigen Vergütung der Wegestreckenentschädigung auf die neue Wegezeitvergütung erfolgt.

Ebenso können Sie sich mit Ihren Zeiterfassungssystemen abstimmen bzgl. ggf. notwendiger Anpassungen zu den Datensätzen für Berichtsdaten ab 01.01.2023.

 


BLOHN - Bug - FIN-5987 - CLONE - Lohnsteuerbescheinigungen - Großbuchstabe E fehlt teilweise

Lohnsteuerbescheinigungen - Großbuchstabe E (Nachweis der gezahlten Energiepreispauschale) fehlte teilweise

Es konnte vorkommen, dass in einigen Konstellationen trotz gezahlter Energiepreispauschale (EPP) der Großbuchstabe E nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und auch nicht übermittelt wurde. Wir bitten dies zu kontrollieren und betroffene Lohnsteuerbescheinigungen neu zu erstellen und neu zu übermitteln.

Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigungen


BLOHN - Bug - FIN-5938 - Berichte, Druck Überweisungs-Liste <ZAHUEB>

Berichte, Druck Überweisungs-Liste <ZAHUEB>

Beim Druck der Überweisungs-Liste <ZAHUEB> wurde als Abrechnungsmonat der Monat des Ausführungsdatums in der Überschrift ausgegeben. Das Problem wurde behoben.
Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, Überweisungs-Liste <ZAHUEB>


FIBU - Bug - FIN-5828 - Anzeige Skonto Betrag im ZV

Im Zahlungsvorschlag wurden bei der Anzeige des Skontobetrags im Kopf auch Beträge eingerechnet, die die Kennzeichnung 'Posten gehört nicht zum ZV' hatten. Das Problem wurde behoben. 


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