Finance-Version 2023.0.1 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2023 haben wir ein Patch 2023.0.1 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2023.0.1
Veröffentlichungsdatum: 19.10.2022
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
Allgemeines -
Berechtigungen, Perfidia Übergabe Fehlermeldung - fehlende Berechtigung auf Tabelle 5003966 <NEV File Management>
Bei der Übergabe von Daten an Perfidia kam es aufgrund von fehlenden Berechtigungen auf die Tabelle 5003966 <NEV File Management> zu einer Fehlermeldung. Die Berechtigungen der Standardgruppe 01_Login hat alle Berechtigungen für die entsprechende Tabelle erhalten. Das Problem wurde behoben.
BLOHN -
SV, ab 01.10.22 Erhöhung der Mini-Job- und Midi-Job-Grenzen (Übergangsbereich)
Bitte beachten Sie die ausführlichen Release-Notes zum neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
Diese Programmverbesserung ist notwendig um den neuen Übergangsbereich und Bestandsschutz ab 01.10.2022 abrechnen zu können.
Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 969) wird zum 01.10.2022 neben der Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von monatlich 450,00 Euro auf 520,00 Euro auch die obere Entgeltgrenze für eine mehr als geringfügige Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben.
Vom 01.10.2022 gelten für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 Euro bis 520,00 Euro, die am 30.09.2022 versicherungspflichtig (also im bisherigen Übergangsbereich versicherungspflichtig beurteilt wurden) sind, befristete Bestandsschutzregelungen. Die Beitragsberechnung ist in diesem Fall im Rahmen einer Übergangsregelung, die vom 01.10.2022 bis 31.12.2023 befristet ist, vorzunehmen. Die Anwendung der Bestandsschutzregelung ist obligatorisch!
Der Faktor F wird ab 01.10.2022 in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst.
BLOHN -
Tarif, ab 01.01.23 tarifliche Wegezeitvergütung (bisher Wegestreckenentschädigung)
Wegezeitvergütung, Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE)
Die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (V-WE) wird in Form eines Verpflegungszuschusses gewährt. Der Verpflegungszuschuss von bisher 4,09 Euro (Tarifgebiet West) bzw. 2,56 Euro (Tarifgebiet Ost) wird kilometerabhängig (Strecke Betrieb - Baustelle) erhöht und soll ab 01.01.2023 bereits ab 8 Stunden, wie im Steuerrecht (vorher tariflich 10 Stunden), berufsbedingter Abwesenheit von der Wohnung greifen. Der Verpflegungszuschuss (V-WE) beträgt täglich ab 01.01.2023
bis 50 km = 6 Euro,
über 50 km und bis 75 km = 7 Euro,
über 75 km = 8 Euro.
(Ab 01.01.24 ist eine Erhöhung um jeweils 1 Euro (7 bis 9 Euro) vorgesehen.)
Für die Kilometerstaffel kommt es auf die Strecke „Betrieb/Sammelunterkunft – Baustelle“, nicht „Wohnung – Baustelle“ an. Maßgeblich soll der kürzeste mit PKW befahrbare öffentliche Weg sein. Eine einzelne Betrachtung des Mitarbeiters ist nicht vorgesehen.
Dazu kann in NEVARIS Finance Baulohn folgende Einrichtung vorgenommen werden:
Zu einer Lohnart kann der Faktor abhängig von der Menge ermittelt werden, und zwar: entweder von der Menge der Lohnart (<STAFFEL> = Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) oder von der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb).
Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb (<STAFFELKM> Kilometerstaffel) maßgeblich.
Lohnart
Wir empfehlen hierfür neue Lohnarten anzulegen bzw. die vorhandenen Lohnarten für die Verpflegungszuschüsse (steuerfreie und steuerpflichtige Lohnarten) zu kopieren und die Bewertungen in den neuen Lohnarten anzupassen und die neuen Staffelbeträge einzutragen. Sie erhalten von uns Muster-Lohnarten, die um die Abrechnungsarten, Bewertung (auch Staffel) und Kontierung angepasst werden müssen.
Lohnart, Bewertung
Bei der Bewertung einer Lohnart können diese Auswahlen getroffen werden:
STAFFEL (Staffelbetrag zur Menge der Lohnart) und
STAFFELKM (Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb)
Bei der Mengenstaffel gilt als Menge diejenige, die zur Lohnart berichtet wurde.
Bei der Kilometerstaffel (Kmstaffel) gelten als Menge die Anzahl km, die laut Kostenstelle die Entfernung zum Betrieb sind.
Für die Wegezeitvergütung für Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt ist die Kilometerstaffel in der Bewertung <STAFFELKM> = Staffelbetrag zu km der Entfernung der Kostenstelle vom Betrieb notwendig.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Bewertung: Bewertung
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Auswählen, Bewertung: Bewertung.
Lohnart, Staffelbeträge
Pro Lohnart kann der Faktor oder der Betrag gestaffelt ermittelt werden.
Dies gilt, wenn bei der Lohnart als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> eingetragen ist.
Wenn die Bewertung als Bewertung <STAFFEL> oder <STAFFELKM> nur die Bewertungen aus der Staffel. Die <Ab Menge> und die <Bis Menge> eintragen und den Faktor oder Betrag dazu.
Die Beträge gelten, ähnlich wie die Prozentsätze zur Lohnart, pro Mandanten und Niederlassung.
Zukünftige Staffelbeträge können bereits mit einem <Ab Datum> in der Zukunft angelegt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Berechnung: Staffelbeträge
Webclient: Stammdaten, Lohnarten, Bearbeiten, Register Berechnung: Staffelbeträge.
Kostenstelle, Entfernung
Bei der Kostenstelle kann die Entfernung der Kostenstelle zum Betrieb eingetragen werden.
Das ist die Entfernung zur Niederlassung, oder wenn keine, zur Firma. Es können also die Entfernungen pro Niederlassung eingetragen werden.
Diese Einrichtung pro Niederlassung treffen. (Es ist möglich, hier auch eine die Entfernung pro Personalnummer einzutragen; dann muss aber für alle Kostenstellen für Personalnummern ein Eintrag erstellt werden). Diese Entfernung wird als Basis der Berechnung genommen, wenn bei der Lohnart ein Faktor oder Betrag nach Kilometerstaffel gilt.
/Stammdaten/Kostenstellen, Aktion, Entfernung
Webclient: Stammdaten, Kostenstellen, Vorbereiten, Entfernung.