Finance-Version 2023 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass unsere Finance Version 2023 veröffentlicht worden ist.
Nachfolgend erhalten Sie den Überblick über die Neuerungen, Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen, die Bestandteil dieser Version sind.
Version: 2023
Veröffentlichungsdatum: 12.10.2022
Produktbereich Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-2883 - SEPA - Spezifikation für den Auslandszahlungsverkehr, Format pain.001
Im Auslandszahlungsverkehr erfolgt die Umstellung auf das xml Dateiformat, im Aufbau vergleichbar zur SEPA-Zahlungsdatei. Ab November 2025 werden Banken nur noch das Format pain.001.001.09 akzeptieren und bereits heute wird das neue Format parallel unterstützt. Um Testphasen mit den Banken zu unterstützen und die neuen Funktionen Stück für Stück einführen zu können, bieten wir mit der Version 2023 bereits eine Basis-Version, mit der im neuen Format Auslandszahlungen in Euro und in Fremdwährung vorgenommen werden können.
Hierfür steht in den Einrichtungen zur Zahlung eine neue Zahlungsform AUSLANDSZV zur Verfügung. Diese neue Zahlungsform nutzt auch die Vorgaben aus der Zahlungsdatei Einrichtung für die Verteilung von Spesen (Charge Bearer) und die Codevorgabe in der Payment Type Information für 'urgent payment' (URGP) und 'non urgent payment (NURG).
- FIN-5728 - Alle Links unter "Hilfe und Support" verweisen auf die generelle Microsoft Hilfe anstatt auf die kontextbezogene Hilfe
Durch die Umstellung auf die aktuelle Plattform von Microsoft ist der direkte Aufruf der Onlinehilfe aus dem NEVARIS Finance über die integrierten Links mit der Version 2023 nicht möglich. Die Onlinehilfe kann jedoch weiterhin über den Direktlink https://financehelp.nevaris.com oder auch über den Nevaris Hilfebereich https://hilfe.nevaris.com aufgerufen werden.
Weitere Neuerungen
- FIN-1279 - Anlagenverkauf mit Buchwert
Bisher wurde im Anlage AfA-Buch im Feld 'Buchwert' der letzte Buchwert einer Anlage ausgewiesen, auch wenn diese verkauft war. Das wurde geändert. Im Anlage AfA-Buch wird im Feld 'Buchwert' jetzt 0.00 ausgewiesen, wenn die Anlage verkauft ist.
Anlagenverwaltung, Stammdaten, Anlagen, Bearbeiten, Anlage AfA-Bücher, Feld 'Buchwert'
- FIN-1808 - Bankkonto im Zahlungsvorschlag ändern
Um ein Bankkonto im Zahlungsvorschlag zu ändern, so vorgehen:
Den Cursor unten in der Übersicht der Zahlungsvorschlagszeile auf eine Zeile setzen, die das Bankkonto enthält, das geändert werden soll.
Vorbereiten, Bankkonto ändern. Es folgt die Übersicht derjenigen Bankkonten, die für den Zahlungsvorschlag möglich sind.
Hinweis: Wenn im Zahlungsvorschlag gemäß der Einrichtung der Zahlungsvorschlagsdefinition nicht mehrere Bankkonten möglich sind, kann also das Bankkonto auf diese Weise nicht geändert werden.
Wenn ein anderes Bankkonto ausgewählt wurde, dann wird in allen Zeilen des Zahlungsvorschlags, die das alte Bankkonto haben, dieses auf das neue geändert.
Aufruf: Buchhaltung, Tägliche Aktivitäten, Zahlungsvorschlag, Bearbeiten, Vorbereiten, Bankkonto ändern.
Hinweis: Diese Verarbeitung ist eine Bearbeitungshilfe für die Änderung mehrerer Zeilen und sollte nur vor dem Buchen der Abzugsteuer, der Dateierstellung und dem Buchen des Zahlungsvorschlags ausgeführt werden.
- FIN-3080 - 2023 - Lookups in gebuchten Rebu-Zeilen
In der Factbox 'Positionendetails' in der Eingangsrechnung Karte stehen folgende Felder zur Verfügung: Sachkonto, Kostenstelle, Kostenart, Artikel und Niederlassung verzweigen in die jeweiligen Übersichten. Kontoart, Kontoname, KSt Ort, Ist Bauträger, KSt-Hinweis und Buchungsart werden rein informativ bei Vorhandensein angezeigt. Weitere einblendbare Felder sind Einheit, Geschäftsbuchungsgruppe, Produktbuchungsgruppe, MWSt Geschäftsbuchungsgruppe, MWSt Produktbuchungsgruppe, AfA Buchcode, Gerät, Bauarbeitsschlüssel, Kostenträger, LV-Position, Segment, Zeilennr. und Bemerkung 1 bis 3.
- FIN-3863 - ANBU, GERÄT, Zugeordneter Gerätemandant
In Page P5003384 Anlage Karte wurde das Feld 'Zugeordneter Gerätemandant' in 'Abrechnungsmandant des Gerätes' umbenannt.
- FIN-4121 - Bauträger: REBU: Ermittlung der MWST PBG bei Bauträgerkostenstellen
Vorsteuer darf bei Bauträgerobjekten nicht oder nicht vollständig gezogen werden.
Daher sollte die Vorsteuer bei solchen Bauobjekten i.d.R. auf eine besondere MWST Buchungsmatrix gebucht werden, die im Feld 'Vorsteuer Bauträger' mit 'Vorsteuer' oder 'Aufwand' eingerichtet ist. Wird eine BUMA bebucht, die so eingerichtet ist, erhält der erstellte Steuer-Sachposten nicht die Information 'VST', sondern 'VST n.a.' (n.a. = nicht abzugsfähig) und wird bei der UST Verprobung und Anmeldung nicht berücksichtigt.
Diese Art der Buchung/Posten ist nur bei Vorsteuerbuchungen, also kreditorischen Buchungen, relevant.
Die Information, ob es sich um eine Bauträgerobjekt handelt, ist eine Information der Kostenstelle: Stammdaten, Kostenstellen, Auswählen, Steuerung, Feld 'Ist Bauträger'. Diese Information kann im Rechnungseingangsbuchkopf, Feld 'Ist Bauträger' hinterlegt werden. Die Information wird dann in rot (Bauträger) angezeigt, wenn im Feld 'Kostenstelle' eine Kostenstelle angegeben ist, die die Information 'Ist Bauträger' = ja hat.
Erfolgt die Angabe der Kostenstelle (nur) in den REBU-Zeilen, kann die Information 'Ist Bauträger' in der Infobox 'Positionsdetails' eingesehen werden.
Die angezeigten Informationen dienen als Hinweis, dass eine entsprechende Buchungsmatrix angegeben werden muss.
Die Kontierung kann nun auch automatisch ermittelt werden.
Voraussetzung ist das Vorliegen nachfolgender Einrichtungen:
Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Allgemein, Einrichtung, Geschäftsbuchungsgruppen aus Personenkonten ist für 'REBU' = ja gesetzt.
Den Kreditoren ist im Feld 'MWST GBG bei Bauträger KSt' eine entsprechende MWST GBG zugewiesen.
Die relevanten Kostenstellen sind im Feld 'Ist Bauträger' mit 'ja' gekennzeichnet.
Die MWSt Buchungsmatrix Einrichtung für die jeweils ermittelten Kombinationen mit den MWST Produktbuchungsgruppen ist vorhanden. Dort ist im Feld 'Vorsteuer Bauträger' die Option 'Vorsteuer' oder 'Aufwand' gesetzt. Bei Option 'Vorsteuer' ist im Feld 'Vorsteuerkonto' das Konto für die 'nicht abzugsfähige Vorsteuer' angegeben.
Sind die genannten Einrichtungen (REBU) gegeben, wird nun für Eingangsrechnungen, bei denen eine als 'Ist Bauträger' angegebene Kostenstelle verwendet wird, die MWST GBG automatisch aus dem Kreditor, Feld 'MWST GBG bei Bauträger KSt' gezogen und gebucht.
Wichtig: die Verarbeitung gilt nicht für Bereiche, für die Kontierungsvorschläge hinterlegt werden bzw. die vollständig kontiert übergeben werden (NU, Anzahlungsvorgänge, Import über die Schnittstelle mit Umsetzung oder Tankschnittstellen).
Für die nachträgliche Einrichtung der MWST GBG bei Bauträger KSt wird in der Kreditorenübersicht unter 'Nacharbeiten' der Service 'MWST GBG BTr nachtragen' angeboten.
Aufruf:
Stammdaten, Kreditoren, Nacharbeiten, MWST GBG BTr nachtragen.
Vorgehen:
Alle Kreditoren filtern (z.B. auf die relevante MWST GBG), dann im ersten Kreditor die MWST GBG BTr eintragen und den Service ausführen.
- FIN-4134 - REBU: GBG und MWSt GBG aus Kreditor vorschlagen, wenn 'Kontoart' Anlage
Im Rechnungseingangsbuch wurde die GBG und MWSt GBG nicht aus dem Kreditor vorgeschlagen, wenn in den Rechnungseingangsbuchzeilen eine Anlage erfasst wurde.
Dies wurde geändert. Die GBG und MWSt GBG wird aus dem Kreditor vorgeschlagen, wenn die entsprechende Einrichtung in Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Allgemein, Einrichtung, Aktion: Geschäftsbuchungsgruppen aus Personenkonten für REBU = ja gesetzt ist.
- FIN-4352 - Neue Belegart 'Blank' bei Abzügen für das Ausbuchen von Restbeträgen zur Minderung des Umsatzes
Werden Restbeträge von Rechnungen über 'Abzugsarten' beim Postenausgleich oder über die Funktion 'Restbeträge ausbuchen' ausgebucht, wird grundsätzlich die Belegart 'Zahlung' verwendet.
Optional kann jetzt festgelegt werden, ob bei Ausbuchung eines Restbetrages einer Rechnung die Belegart 'blank' verwendet werden soll. Diese Einrichtung ist im Feld 'Belegart für Rechnung' einer Abzugsart zuzuordnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die neue Abzugsart nicht einem Skontokonto zugewiesen werden darf, da sich die Auswertungsbedürfnisse widersprechen.
Während die Abzüge der Belegart 'Zahlung' als Skonto/Abzug in den Berichten berücksichtigt werden, wird die Abzugsart 'Blank' als Rechnungskorrektur ausgewiesen.
Eine entsprechende Berücksichtigung erfolgt für die Berichtsdrucke der debitorischen und kreditorischen Anzahlungsvorgänge, die OP-Liste nach erweiterten Definitionen in den Debitoren- und Kreditorenberichten und die Debitoren- und Kreditoren Umsatzliste Brutto/Netto.
- FIN-4427 - CGI in EUR ohne IBAN
Wenn der Ausgangszahlungsverkehr im CGI Format (Zahlungsform CGI) erstellt wird, dann ist es möglich, neben der üblichen IBAN auch eine herkömmliche Bankkontonummer zu verwenden, sofern diese im Feld Bankkontonummer hinterlegt ist. Wenn auch eine IBAN hinterlegt ist, dann wird diese genutzt. Diese Möglichkeit wurde für Zahlungen in Fremdwährung und in EURO erweitert.
Zusätzlich ist es nun auch möglich, die Einstellung im Service Level in Payment Type Information in der Zahlungsdatei Einrichtung über Stammdaten, Einrichtung, Zur Zahlung, Zahlungsdatei Einrichtung anzupassen. Der Standardwert NURG kann so zum Beispiel auf URGP für 'urgent payments, WIRE transfers' geändert werden.
- FIN-4586 - ANZ: Leistungsdatum in Umbuchungsposten von Anzahlungen
Wurden Anzahlungen mit Leistungsdatum gebucht, die Schlussrechnung aber ohne Leistungsdatum, haben die Umbuchungen der Anzahlungen, die mit Buchung der Schlussrechnung erfolgen, das Leistungsdatum beibehalten. Im Regelfall erhalten die Umbuchungen der Anzahlungen das Leistungsdatum der Schlussrechnung.
Das wurde dann zu einem Problem, wenn zwischenzeitlich auf die Umsatzsteuerabrechnung nach Leistungsdatum umgestellt wird, und das Leistungsdatum über den Service in die Posten aus dem Buchungsdatum gefüllt wird. Da hierbei keine Daten überschrieben werden, bleiben die Leistungsdaten in den Umbuchungen der Anzahlungen unverändert.
Das Problem wurde behoben. Die Umbuchungen der Anzahlungen erhalten jetzt auch das Leistungsdatum der Schlussrechnung, wenn das 'blank' ist. Die Umbuchungen der Anzahlungen haben in diesen Fällen jetzt auch das Leistungsdatum 'blank'.
- FIN-4728 - Anlagenbuchungsgruppe Sachkonto ändern
In den Anlagenbuchungsgruppen werden die Sachkonten angegeben, die zur Buchung in der Anlagenbuchhaltung verwendet werden, das sind Bilanzkonten und die GuV Konten. Die Angaben in den Feldern für Bilanzkonten sind, sofern bereits bebucht, nicht mehr änderbar, da diese in den Anlagespiegeln ausgewertet werden. Das sind:
Kto Anschaffung, Kto. Normal-AfA, Kto. Erhöhte AfA, Kto. Zuschreibung, Kto. Sonder-AfA, Kto. Benutzerdefinierter AfA, Kto. Anschaffung b. Verkauf, Kto. Normal-AfA bei Verkauf, Kto. Erhöhte AfA bei Verkauf, Kto. Zuschreibung bei Verkauf, Kto. Sonder-AfA b. Verkauf und Kto. Benutzerdef. AfA b. Verkauf.
Sofern diese Konten dennoch geändert werden müssen, kann dies nach Rücksprache mit dem Support über einen Service erfolgen. Anlagenbuchhaltung, Posten, Service, Anlagenbuchungsgruppen: Sachkonten ändern.
Die Änderung von Sachkonten sollte nur dann vorgenommen werden, wenn das Sachkonto für die Buchungsgruppe nicht bebucht oder alle Buchungen storniert sind.
- FIN-4909 - ANBU - Anlagen Buchungsart anlegen in Mandanteninitialisierung aufnehmen
Bei der Neuanlage von Mandanten wird die Page P5545608 Anlagen Buchungsart Ei P5608 automatisch mit der Ausführung der Mandanteninitialisierung gefüllt.
- FIN-5035 - ANZ: Teilschlussrechnung aus dem RABU 5. Teil - elektronische Rechnung
Wird eine Teilschlussrechnung im Rechnungsausgangsbuch als elektronische Rechnung erstellt, wird entsprechend der 'type Code' 875 ausgegeben. Der 'Payable Amount' errechnet sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich der mit der TSR ID markierten Anzahlungen, also den Anzahlungen die auf die Teilschlussrechnung als 'bereits erhaltene Zahlung' umgebucht wurden.
- FIN-5118 - ANZ: Storno von Schlussrechnungen mit abweichendem Buchungsdatum, neue Prüfung
Wird in den Anzahlungsvorgängen eine Schlussrechnung storniert, bedeutet dieses, dass nicht nur der eigentliche Schlussrechnungsbetrag storniert wird, sondern es werden auch die Stornierungen der Anforderungen wieder zurückgenommen und auch die Umbuchungen der Anzahlungen. Dieses kann auch mit einem abweichenden Buchungsdatum geschehen. Dieses abweichende Buchungsdatum darf nur im aktuellen Wirtschaftsjahr liegen, die Prüfung wurde entsprechend erweitert.
- FIN-5266 - Zahlungsvorschlagsdefinition: Aktion Zahlungsarten listet jetzt alle Bankkonten auf
Bisher zeigte die Aktion Zahlungsarten in der Zahlungsdefinition Karte nur die Daten des markierten Bankkontos. Jetzt werden immer die Zahlungsarten für alle Bankkonten aufgeführt.
- FIN-5365 - UST: Datenzusammenstellung und USt-Erklärung: Ausführungsoption zur Laufzeitverbesserung
Die Ausführung des Reports 'Datenzusammenstellung' kann sehr lange dauern, vor allem in größeren Mandanten. Um diese Verarbeitungsdauer zu entschärfen, wurde die Möglichkeit geschaffen, die 'Datenzusammenstellung' in kleineren Schritten (monatlich) durchzuführen und in einem zweiten Schritt dann zu einer Jahresdatei zusammenzufassen.
Finanzbuchhaltung, Jährliche Aktivitäten, USt - Datenzusammenstellung. Als Start und Enddatum wird dann jeweils Monatsanfang und Monatsende angegeben, ggf. der weitere Filter für das Länderkennzeichen oder Organschaft.
Finanzbuchhaltung, Jährliche Aktivitäten, USt Erklärung.
Hier sind anschließend die 'Lfd.Nr.' zu filtern, die in der USt-Erklärung zusammengefasst werden sollen, so, dass nur die gefilterten 'lfd.Nr.' angezeigt sind. Anschließend Aktionen, 'Zusammenfassen' ausführen. Die Meldung 'Alle aktuell gefilterten Abrechnungen werden in einer neuen Zusammenstellung zusammengefasst'. Einzelne Abrechnungen werden abgeschlossen.' bestätigen. Es wird dann eine neue Lfd.Nr. erstellt, die alle gefilterten Werte aufnimmt. Alle gefilterten USt Erkl. Protokoll Dateien werden dann auf 'Abgeschlossen' gesetzt und können nicht mehr gelöscht oder neu erstellt werden. Die neu erstellte Lfd.Nummer USt Erkl. Protokoll erhält als Start- und Enddatum jeweils das erste und das letzte Datum der gefilterten Abrechnungen, also den 01.01. bis 31.12. , wenn ein gesamtes Jahr zusammengefasst wird.
Im Neuanlagesystem wird 'Zusfass'. vermerkt, in den zusammengefassten Lfd.Nr. wird im Feld 'Änderungssystem' die neue Lfd.Nummer vermerkt, in der die Daten aufgenommen wurden.
Die neu erstellte Datenzusammenstellung kann gelöscht werden. Sie kann auch für bereits abgeschlossene USt Erkl. Protokollzeilen erstellt werden.
Die USt-Erklärung wird dann für die neu zusammengefasste Zeile erstellt.
- FIN-5433 - Page P5540240 Konzernmandanten P240, Aktionen verschieben + umbenennen
In Page P5540240 Konzernmandanten wurden zur besseren Übersichtlichkeit die Aktionen 'GuV', 'Bilanz' und 'Letzte Bilanz' umbenannt in 'Wechselkurs GuV', 'Wechselkurs Bilanz' und 'Wechselkurs Letzte Bilanz' und der Aufruf im Menüband nach 'Ausführen' verschoben.
- FIN-5445 - Anlagenbuchhaltung: Zu-/Abgangsliste mit Ausgabe nach Excel
In der Anlagenbuchhaltung wurden die Werte für den Bericht 'Zu-/Abgangsliste' direkt bei Aufruf gestartet. Die Ermittlung der Werte wird jetzt ausschließlich durch die Aktion 'Daten ermitteln' ausgeführt. Es werden zunächst die Angaben für Zeitraum, AfA-Buch etc. erfasst, anschließend werden die Werte über die Action die Werte ermittelt. Die Ergebnisse können nach Excel ausgegeben werden. Dazu ist auf den Pfeil 'Teilen' zu klicken.
Aufruf: Anlagenbuchhaltung, Berichte, Zu-/Abgangsliste
- FIN-5464 - Report DTAZV Begleitschein R5003346 Feldverlängerung
Verlängerung des Andrucks des Speicherpfads auf dem Report R5003346 DTAZV Begleitschein auf zwei Zeilen inklusive Andruck des Zeitstempels des Dateinamens.
Hinweis: Wenn der in der Zahlungsvorschlagsdefinition angegebene Speicherpfad für den Dateinamen nicht erreichbar ist und manuell in einem anderen Verzeichnis gespeichert wird, kann aus technischen Gründen trotzdem nur der in der Einrichtung hinterlegte Pfad im Report angegeben werden. Gegebenenfalls muss die Datei an den angegebenen Speicherort kopiert werden.
- FIN-5518 - Debitorenposten, Einzelwertberichtigungen
Aus der Übersicht der Debitorenposten wurde aus Performancegründen die Spalte EWB-Betrag (der Aufruf der Einzelwertberichtigungen) entfernt.
In der Übersicht der Debitorenposten können die Einzelwertberichtigungen eines Postens hierüber gesehen werden:
Buchhaltung, Posten, Debitorenposten, Auswerten, Einzelwertberichtigungen.
Eine Filterung der Übersicht, bspw. nach EWB-Betrag <>0, ist weiterhin möglich.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-4508 - CLONE 2022: Anlagenspiegel nach Definition (R5143649) - Mandantenname
Im Report R5143649 Anlagenspiegel nach Definition wurde beim Druck mit der Option Firmengruppe nur der Ausführungsmandant angedruckt. Das Problem wurde behoben.
- FIN-4496 - Mahnungen: Neuanlage von Zwischen- und Nachtextzeilen mit falscher Position
Bei der Neuanlage von Zwischen- und Nachtexten für Mahnstufen in Mahnmethoden wurde als Position immer die Auswahl 'Vortext' vorgeschlagen, was die Erfassung beeinträchtigte. Das Problem wurde behoben.
- FIN-4712 - R5004033 Eingangsrechnungen - Erwerbsbesteuerung & Storno
Wurde eine Rechnung mit Erwerbsbesteuerung gebucht und darauf storniert, wurde im Bericht 5004033 (Eingangsrechnungen) der Storno mit Steuer ausgegeben. Somit stimmt der Endbetrag dann nicht. Dies wurde korrigiert.
- FIN-4943 - RABU: Niederlassung fehlt in Zeilen bei Übergabe aus Fibu Import-Puffer
Bei Ausgangsrechnungen, die aus der Schnittstelle mit Umsetzung erstellt wurden, kam es zu folgendem Fehler. Wenn eine Kostenstelle und eine Niederlassung angegeben waren oder die Niederlassung aus der Kostenstelle zu ermitteln war, dann war die Übergabe nur im Rechnungkopf komplett. In den Rechnungszeilen blieb die Niederlassung leer.
Dies wurde nun behoben, sodass die Niederlassung vollständig aus der Schnittstelle übergeben oder aus der Kostenstelle ermittelt wird.
- FIN-5013 - Worksheet, Fibu Import-Puffer, Filtermöglichkeit fehlt
Dem Worksheet 5003308 Fibu Import Puffer wurde eine Filtermöglichkeit auf das Umsetzschema zugefügt. Damit kann wie zuvor beim 'Windows-Client' in dieser Page das jeweilige Umsetzschema für den Import gewählt werden.
- FIN-5054 - Stammdaten kopieren: Daten Export (FIBU Datenexport)
Beim Kopieren der Datenexporte werden jetzt auch die Tabellenbeziehungen der eingerückten Tabellen berücksichtigt.
- FIN-5067 - Feld Buchungsgruppe in der Debitorenkarte/Kreditorenkarte
Bei der Auswahl der Debitoren-/Kreditorenbuchungsgruppen in den Stammdaten der Personenkonten wird nun auch eine Beschreibung angezeigt. Diese wird aus der Kontobezeichnung ermittelt.
- FIN-5116 - fälliger Saldo in Anz.-Vorgangsstatistik falsch
In der Vorgang Statistik wurde der fällige Saldo nicht korrekt berechnet, wenn gebuchte Einbehalte ausgeglichen waren. Das Problem wurde behoben.
- FIN-5213 - Zinsen in Sachkontenverzinsung u.U. nicht korrekt berechnet
In der Sachkontenverzinsung erfolgt die Berechnung der Zinsen über die Zinszahl und den Zinsdivisor/Zinsteiler. Der Divisor enthielt hierbei immer 360 Tage. Dies wurde geändert. Werden Zinsen mit der Variante 'Taggenau' abgerechnet wird die Zinszahl künftig auf 365 bzw. 366 Tage bezogen.
Zudem gab es ein Problem bei der Berechnung der zu verzinsenden Tage. Hier wurde in bestimmten Fällen ein Tag zu wenig berechnet. Das Problem wurde behoben.
- FIN-5217 - Anzahlungsbuchhaltung: Belegart Gutschrift schlägt die MwStBuchungsgruppen des Anzahlungsvorganges vor
Beim Erfassen einer Gutschrift im Anzahlungsvorgang wurden fälschlicherweise die MwSt-Gruppen aus dem Anzahlungsvorgang vorgeschlagen. Dieses wurde korrigiert, die MwSt Buchungsgruppen werden jetzt wieder aus dem Gegenkonto bzw. bei entsprechender Einrichtung die MwSt-Geschäftsbuchungsgruppen aus dem Personenkonto herangezogen.
- FIN-5219 - XMLPort 5143349: Spaltenaufbau beim Tankdatenimport über CSV
Für den Import der Tankdaten über 'XMLPort 5143349' wurde der Spaltenaufbau angepasst.
- FIN-5221 - CLONE 2023 - FSB Abfrage Historisieren - ohne Gewerkfreigabe
Bei der Historisierung von FSB Abfragen trat ein Fehler auf, wenn keine Gewerkefreigabe vorlag, bzw. wenn eine Gewerkefreigabe nicht vorlag und die Hinweis Meldung nicht befüllt war. Der Fehler wurde behoben.
- FIN-5236 - Debitoren Bemerkungen in OP-Liste
Beim Anlegen eines neuen Debitors über Adresse Karte/Ausführen/als Debitor anlegen wurden in einigen Fällen die Bemerkungen nicht korrekt aus einem anderen Mandanten kopiert. Dieser Fehler wurde behoben.
- FIN-5267 - Endlosbuchungen nach Kopieren von Virtuellen Buchblattzeilen
Wurde in den Virtuellen Buchungsblattzeilen über STRG+A (Kreis mit Haken) markiert, um die ausgewählten Buchblattzeilen in das gleiche Virtuelles Buchblatt zu kopieren, wurden im Hintergrund fortlaufend Zeilen erstellt und der Vorgang konnte nicht abgebrochen werden. Dieser Fehler wurde behoben.
Im Virtuellen Buchblatt können Zeilen auf unterschiedliche Arten markiert werden: z.B. wird eine Markierung als Kreis mit Haken über STRG und Mausklick erzeugt oder als graues Quadrat mit Haken über Markieren/Markieren.
- FIN-5271 - Lizenzfehlermeldung nach Update auf 2022.2 (22.2.0.23)
Im RABU Rechnungsausgangsbuch kommt es zu einer Lizenzfehlermeldung auf das Modul AUBEL, obwohl dieses gar nicht genutzt wird. Damit ist die Erfassung von Verkaufsrechnungen nicht möglich, wenn das Modul AUBEL in der Lizenz nicht freigeschaltet ist. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-5418 - Fehlermeldung beim Öffnen von FiBU-Buchblättern welche über die globale Suche aufgerufen werden
Beim Aufruf verschiedener Buch.-Blätter, vorrangig aus der FIBU, wurde eine Meldung bezüglich eines Filters für das Feld 'Buch.-Blattvorlagenname' ausgegeben. Dies wurde korrigiert.
- FIN-5452 - Page 5540472 MWST Kennzeichen Ermittlung
Page 5540472 MWST Übersicht der MWSt Buchungsmatrix: Der Eintrag im Feld 'MWSt.-Kennzeichen' wird jetzt während der Erfassung ermittelt und ist somit sichtbar, wenn mehrere Zeilen nacheinander erfasst werden. Vorher war die Angabe erst beim erneuten Aufruf der Page sichtbar.
- FIN-5465 - ARGE Debitorenbuchungsgruppen - ARGE Partner und ARGE Kontengruppen nicht sichtbar
In ARGE Verwaltung, Stammdaten, Einrichtung, Debitorenbuchungsgruppe waren die Felder ARGE-Partner und ARGE-Kontengruppe nicht sichtbar. Dieses wurde geändert.
- FIN-5522 - OP-Liste nach erw. Definition berücksichtigt Teilstornos von Anforderungen als Skonto/Abzüge
In der OP-Liste nach erweiterten Definitionen werden Buchungen mit der Belegart ' Teilstorno Anforderung' als Skonto/Abzüge ausgewiesen. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-5525 - Anzahlungsbuchhaltung: Rechnungskorrekturen wie Teilstorno in Zahlungsbogen nicht mehr als Korrektur berücksichtigt
Korrekturen von Anforderungen und Schlussrechnungen wurden in der Spalte 'Skonto/Abz' ausgewiesen werden. Diese werden jetzt wieder in der Spalte 'Korrekturen' aufgeführt.
- FIN-5526 - Zahlungsbogen: Funktion Drucken hat keinen Filter auf den Anzahlungsvorgang.
Beim Drucken des Zahlungsbogens aus der Karte des Anzahlungsvorgangs wurde kein Filter auf diesen Anzahlungsvorgang in die Requestpage der Druckausführung übergeben.
- FIN-5532 - R 5004027 GuV Staffelform: Vorschau berücksichtigt keine statistischen Buchungen
Beim Report 5004027 GuV Staffelform wurden bei der Vorschau keine statistischen Buchungen berücksichtigt. Wie bereits beim Druck werden jetzt auch bei der Vorschau die statistischen Buchungen berücksichtigt, sofern in der Requestpage definiert.
- FIN-5581 - AZV Zahlungsvorschlag - Bankkontonr. wird nach 9-Stellen abgeschnitten
Beim Bericht R5003273 AVZ Zahlungsvorschlag wurde der Andruck des Bankkontos abgeschnitten. Das Problem wurde behoben.
- FIN-5639 - QR-Ausgangsrechnung: Verarbeitung der Referenznummer bei Rechnungen aus VK-Auftrag nicht korrekt
Bei Erzeugung einer QR-Ausgangsrechnung (R5002843) über Buchen des Auftrages mit der Option Liefern und Fakturieren wurden die Daten für den Zahlschein der QR-Rechnung nicht korrekt ermittelt. Im Zahlschein wurden nicht alle relevanten Angaben gedruckt. Zudem fehlte die vergebene Referenznummer im Debitorenposten. Dieses wurde korrigiert, sodass der Zahlschein wird jetzt korrekt gedruckt und die Referenznummer im Debitorenposten gespeichert wird.
- FIN-5709 - R5143582 USt Erklärung Datenzusammenstellung und R5143603 USt Verprobung Wiederholung mit Firmengruppe - Andruck von Mandanten
Bei den Berichten R5143582 USt Erklärung Datenzusammenstellung und R5143603 USt Verprobung Wiederholung gab es ein Problem beim Andruck der Mandanten bei Firmengruppen. Dieses wurde behoben
- FIN-5828 - Anzeige Skonto Betrag im ZV
Im Zahlungsvorschlag wurden bei der Anzeige des Skontobetrags im Kopf auch Beträge eingerechnet, die die Kennzeichnung 'Posten gehört nicht zum ZV' hatten. Das Problem wurde behoben.
Produktbereich Einkauf und Materialwirtschaft
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-5728 - Alle Links unter "Hilfe und Support" verweisen auf die generelle Microsoft Hilfe anstatt auf die kontextbezogene Hilfe
Durch die Umstellung auf die aktuelle Plattform von Microsoft ist der direkte Aufruf der Onlinehilfe aus dem NEVARIS Finance über die integrierten Links mit der Version 2023 nicht möglich. Die Onlinehilfe kann jedoch weiterhin über den Direktlink https://financehelp.nevaris.com oder auch über den Nevaris Hilfebereich https://hilfe.nevaris.com aufgerufen werden.
Weitere Neuerungen
- FIN-1668 - Stücklistenzeilen mit Aufmaßblatt
Verkaufszeilen mit hinterlegten Aufmaßzeilen können nicht mehr in eine Stückliste umgewandelt werden. Sie können allerdings weiterhin als Komponente einer Stückliste zugeordnet werden.
- FIN-3336 - Bezeichnung 2 wird nicht in Anfragvorgang übernommen
Bei dem Import eines Massenauszuges aus Nevaris Build in einen Anfragevorgang wird nun die, auf maximal 100 Zeichen gekürzte, Bezeichnung des Artikels/Betriebsmittels aus Build übernommen und in die Felder Beschreibung und Beschreibung 2 im Anfragevorgang aufgeteilt.
Hierbei kann die Aufteilung auf diese beiden Felder von der Aufteilung in den Stammdaten des Artikels abweichen.
- FIN-3500 - Integration: Artikelstammdatenaustausch
Beim Austausch von Artikeldaten zwischen Finance und Build ist nun besser zu erkennen, von wem und in welchem System die Neuanlage bzw. Änderung durchgeführt wurde.
Hierzu werden zum einen die Felder Neuanlagedatum und Neuanlagezeit bzw. Änderungsdatum und Änderungszeit gepflegt. Die Felder Neuanlagesystem, Neuanlagebenutzer, Änderungsbenutzer werden wie folgt befüllt:
- Bei Neuanlage in Finance wird Neuanlagebenutzer mit Nutzer Finance gefüllt.
- Bei Neuanlage in Build wird Neuanlagesystem mit NevBuild gefüllt.
- Bei Änderungen wird je nach dem System, in welchem die Änderung erfolgt ist, das Feld Änderungsbenutzer mit dem jeweiligen Nutzer aktualisiert.
Für die Erweiterungen/Anpassungen in Nevaris Build siehe Build-3765.
- FIN-3501 - Integration: Anlage Projekt und Anfragevorgang
Wird aus Nevaris Build mittels "Einkauf Preise anfragen" ein Massenauszug an Finance übergeben, werden nun, falls noch nicht vorhanden, automatisch ein Projekt und ein Anfragevorgang in Finance angelegt mit folgenden Daten:
Projekt:
- Nummer = Projektnummer aus Build
- Bezeichnung = Projektnummer aus Build
- Status = Angebot
Anfragevorgang:
- Nr. = Nr. aus Nummernserie
- Bezeichnung = Projektnummer aus Build
- Projekt = Projektnummer aus Build
- Projekt der Kalkulation = Projektnummer aus Build
- Projektart = Angebotsprojekt
- Anfrageart = Material
Zusätzlich gibt es auf der Seite Massenauszüge (5003704, List) einen neuen Filter auf die Artikelgruppe.
- FIN-3918 - Bericht "Lagerwert pro Lager/Kostenart"
Der Bericht Lagerwert pro Lager/Kostenart (5003772) weist nun aus, welche Aufwandskostenarten am Lager gebucht sind.
Hierzu wird die Kostenart aus der Kostenart belasten der internen Kontierungshilfe bestimmt, falls diese bei den Artikeln hinterlegt ist. Falls keine Kontierungshilfe hinterlegt ist, wird die Kostenart BBA aus den Artikelstammdaten herangezogen. Ist diese ebenfalls nicht gepflegt, wird der Wert im Lager unter "BLANKS" geführt.
- FIN-4577 - Gebuchte Rechnungszeilen in Verkaufsbelege übernehmen
In die Belege Verkaufsangebot, Verkaufsauftrag, Verkaufsrechnung, Verkaufsgutschrift und Verkaufsrahmenvertrag lassen sich nun auch Zeilen aus bereits gebuchten Rechnungen übernehmen.
Dazu gibt es in den Positionen im Beleg unter Vorbereiten/Einfügen die neue Option "Rechnungszeilen importieren", welche die neue Seite "Verkaufsrechnungszeilen (5003944)" aufruft.
- FIN-4769 - XML-Datei der E-Rechnung als Dateianhang
Bei der Buchung einer E-Rechnung wird die erzeugte XML-Datei als Anhang an die gebuchte Rechnung/Gutschrift angehängt und lässt sich zusammen mit dieser versenden. Der Anhang wird ebenfalls erzeugt, wenn die XML-Datei erst aus dem gebuchten Beleg erzeugt wird.
- FIN-4802 - Zahlungsbedingungen in Preisspiegel anzeigen
In der Druckausgabe des Preisspiegels eines Anfragevorgangs werden nun die Zahlungsbedingungen der Anfragen angezeigt.
- FIN-4952 - Artikelvariante fehlt
In der Liste "Bestellung aus Rahmenvertrag (5003725)" kann nun auch das Feld Artikelvariantencode aus der Einkaufszeile angezeigt werden.
- FIN-5011 - Kreditorenimport erweitern um Eintrag im Feld "Lieferant/Subunternehmer"
In dem Report "Kreditorenimport über xlsx (5003380)" kann nun auch übergeben werden, ob es sich bei dem Kreditor um einen Lieferanten, Subunternehmer oder beides handelt.
- FIN-5245 - Änderung X-Rechnung Schema 2.2.0
Das aktuelle Schema für die X-Rechnung ist nun auf 2.2 angepasst und gilt ab dem 01.08.2022.
- FIN-5291 - Preisupdate nicht gewünscht
Wurde über die Belegschnittstelle eine Lieferung zu einer Bestellung ausgeführt, dann wurde der Preis aus der Lieferung so lange ignoriert, bis es zu einer Überlieferung kam. In diesem Fall wurde der Preis aus der Lieferung gezogen und damit die Bestellzeile überschrieben. Dies wurde nun korrigiert, sodass eine Lieferung über die Belegschnittstelle niemals den Preis der Bestellung verändert.
- FIN-5408 - xRechnung, Xml-Datei
Die Erstellung der xRechnung hat sich technisch insofern geändert, dass die XML-Datei über einen Webservice erzeugt wird. Dafür gibt es eine neue Einrichtung, in der die Webadresse hinterlegt wird. Sie wird automatisch eingestellt und muss vom Nutzer nicht gepflegt werden.
IT-Management, Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Aktion: Einrichtung Elektronische Rechnung.
Weitere Änderungen:
- Eine Ausgabe der E-Rechnung im Format HTML wird nicht mehr unterstützt, da dieses Format nicht zulässig ist.
- Durch technische Änderungen in der Microsoft Dynamics BaseApp, wird bei der Erstellung der XML-Datei ein zusätzlicher Download im Browser angeboten/gestartet. Dies erfolgt zusätzlich zu der bekannten Ablage der Datei im eingerichteten Verzeichnis und lässt sich zur Zeit nicht programmseitig unterbinden.
- FIN-5559 - Bearbeiten der Lagerbuchungsgruppe im Artikel nicht möglich
Die Objekt-ID 94 Lagerbuchungsgruppe ist dem Rechtesatz 60_Einkauf zugeordnet und mit allen Rechten versehen. Als Benutzer mit der Rolle Einkauf kann man nun die Lagerbuchungsgruppe verändern.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-4625 - Report 5143862 Suchbaum-Import - Datei wird nicht gefunden
Bei Ausführung des Report 5143862 Suchbaum-Import konnte keine Datei ausgewählt werden. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-4899 - Anhänge in Anfrage- und Rahmenbestellung-Historie
Die Anhänge der Historien von Anfragen und Rahmenbestellungen waren aufgrund einer fehlerhaften Filterung belegübergreifend. Dies wurde nun behoben, sodass nur die Anhänge des ausgewählten Beleges angezeigt werden.
- FIN-4974 - Inventur Buch.-Blatt: Beschreibungen der Artikelvariante nicht in Artikelposten übergeben
Wurde in Inventur Buch.-Blättern mit Artikelvarianten gearbeitet, dann wurden bei einer Änderung der Zählmenge die Beschreibung 1 und 2 der Artikelvariante mit der Beschreibung 1 und 2 des Artikels überschrieben. Dies wurde korrigiert.
- FIN-5012 - Belegschnittstelle: Verkaufsbeleg mit falscher Währungsumrechnung
Wird aus der Belegschnittstelle ein Währungscode übergeben, wird dieser nun in den Kopf des neu erstellten Einkaufs-/Verkaufsbeleges übernommen.
Wird aus der Belegschnittstelle die Mandantenwährung übergeben, dann wird die Währung im Beleg auf blank (entspricht Mandantenwährung) gesetzt.
Werden aus der Schnittstelle mehrere Zeilen mit unterschiedlichen Währungscodes in denselben Beleg übergeben, so wird immer die Währung der ersten Zeile in den Kopf geschrieben und die, in den weiteren Zeilen übergebenen, Preise werden auf diese Währung umgerechnet.
- FIN-5156 - Fehler im Datanorm Import-Puffer
Im Datanorm Import-Puffer (Page 5003748) wurde Folgendes geändert/korrigiert:
- Die Option "Artikel direkt anlegen" kann nur verwendet werden, wenn "autom. Nummernserie" aktiv ist.
- Unter bestimmten Bedingungen wurde beim Import eine Meldung ohne Inhalt ausgegeben, die nun nicht mehr erscheint.
- Die Prüfung des Kundenkontrollsatzes lief auf einen Fehler, wenn das Feld 'Unsere Kontonr.' im Kreditor auch Kleinbuchstaben enthielt.
- Der Zähler der erstellten Artikel hat nicht korrekt hochgezählt.
- FIN-5188 - Artikel aus Katalogartikel erstellen - Fehler mit Artikelvorlage und Musterartikel
Das Feld "Netto EK-Preis" ist in der Katalogartikelübersicht (5143912, List) nicht mehr editierbar.
- FIN-5258 - Anfragevorgang: Anhänge können nicht hinterlegt werden
In Anfragevorgängen ist es nun wieder möglich, Dateien anzuhängen.
Anfragevorgänge Übersicht/Anfragevorgang Karte, Infobox-Bereich, Anhänge, Belege
- FIN-5269 - Caption uneindeutig in Übersichten
In einigen Bereichen ersetzt Finance bestehende Felder der Microsoft Base App durch eigene Felder. In der Filterauswahl der Übersichten werden beide Felder angezeigt und es lies sich nicht unterscheiden, um welches Feld es sich handelt.
Ein Ausblenden der entsprechenden doppelten Felder der Base App ist technisch nicht möglich, aus diesem Grund sind diese nun mit einem vorangestellten X_ gekennzeichnet.
Diese Felder sollten nicht zur Filterung ausgewählt werden.
- FIN-5271 - Lizenzfehlermeldung nach Update auf 2022.2 (22.2.0.23)
Im RABU Rechnungsausgangsbuch kommt es zu einer Lizenzfehlermeldung auf das Modul AUBEL, obwohl dieses gar nicht genutzt wird. Damit ist die Erfassung von Verkaufsrechnungen nicht möglich, wenn das Modul AUBEL in der Lizenz nicht freigeschaltet ist. Dieses wurde korrigiert.
- FIN-5322 - Kein Zeilenartenvorschlag in Verkaufsrechnung
War in der Verkaufseinrichtung "Sachkonto aus Matrix ermitteln" aktiviert, wurde der eingerichtete Zeilenartenvorschlag in Verkaufsrechnungen nicht angewendet. Dies wurde korrigiert.
- FIN-5340 - R5003701 Einkauf - Rahmenvertrag: EK-Preis, Rabatt% und Betrag werden nicht gedruckt
Im Report 5003701 Einkauf - Rahmenvertrag wurden EK-Preis, Rabatt% und Betrag nicht mehr gedruckt. Dieser Fehler wurde behoben.
- FIN-5354 - Kopieren von Artikeln mit Basismengeneinheit funktioniert nicht korrekt
Beim Kopieren eines Artikels von einem Mandanten in einen anderen gab es bisher einen Fehler, wenn die Artikeleinheit im empfangenden Mandanten nicht angelegt war. Nun wird diese korrekt angelegt.
HINWEIS: Bei bestehenden Artikeln kann jederzeit in den Umrechnungen die Funktion "Artikeleinheiten abgleichen" ausgeführt werden, die fehlende Artikeleinheiten ergänzt.
- FIN-5371 - Artikelposten: Herkunftscode fehlt bei Inventur-Buchungen
Der Herkunftscode wurde bei Inventurbuchungen nicht übergeben, wenn die Zeilen im Inventur Buch.-Blatt per Funktion Lagerbestand berechnen erzeugt wurden. Dies wurde behoben.
Inventur Buch.-Blatt, Vorbereiten, Lagerbestand berechnen
- FIN-5450 - R5143935: Fehler beim Druck von ungeb. Ausgangsrechnungen
Bei Druck/Vorschau des Reports 5143935 Ausgangsrechnung ungebucht kam es zu einer Fehlermeldung. Das Problem wurde behoben.
- FIN-5454 - R5004021: Textbausteine mit Option "Alle Sprachen" werden nicht gezogen
Im Report 5004021 Einkauf Bestellung wurden Textbausteine mit der Option "Alle Sprachen" nicht gezogen. Dieser Fehler wurde behoben.
- FIN-5468 - Layout R5003772 Lagerwert pro Lager/Kostenart
Die Ausgabe der Filter im Layout von Bericht R5003772 Lagerwert pro Lager/Kostenart wurde angepasst.
- FIN-5493 - Inhalt von Feld "Umrechnungsfaktor" wird in Listenpreise Übersicht (5004185) nicht angezeigt
Der Inhalt des Feldes Umrechnungsfaktor wird nun in Listenpreise Übersicht (5004185) mit dem gleichen Inhalt angezeigt wie in der entsprechenden Listenpreis Karte (5004186). Zudem ist der Defaultwert von 0,00 auf 1,00 geändert worden.
- FIN-5497 - R5003701 Einkauf - Rahmenvertrag: Rabatte fehlen und Firmenname abgeschnitten
Im Report 5003701 Einkauf - Rahmenvertrag wurden die Rabatte unter der Artikelbeschreibung nicht gedruckt, der Firmenname abgeschnitten und die Seitenzahl nicht korrekt dargestellt. Diese Fehler wurden korrigiert.
- FIN-5515 - Bestellung: Fehler bei Wechsel zu Kreditor mit abw. Sprachcode
In einer Bestellung, die bereits Positionszeilen enthielt, konnte der Kreditor nicht geändert werden, wenn der neue Kreditor einen abweichenden Sprachcode hatte. Dieser Fehler, der mit nicht abrufbaren Übersetzungen der Mengeneinheiten zusammenhing, wurde behoben.
- FIN-5529 - "Lief. an"-Felder im Verkaufskopf nicht gefüllt
Mit aktivierter Einrichtung Bauvorhaben nicht aktualisieren wurden in Verkaufsbelegen die Felder im Bereich Lieferung (Lief. an Code, Lief. an Name usw.) nicht gefüllt. Dies wurde korrigiert, sodass die Felder in jedem Fall bei Erstauswahl eines Debitors gefüllt werden. Ist die Einrichtung Bauvorhaben nicht aktualisieren aktiv, dann bleiben die Feldinhalte beim Wechsel des Debitors erhalten. Nur der Lief. an Code wird geleert.
- FIN-5545 - Inventur Buch.-Blatt: Für Einkauf gesperrte Artikel nicht auswählbar
Im Inventur Buch.-Blatt konnten per Funktion Lagerbestand berechnen keine Artikel eingefügt werden, die für den Einkauf gesperrt waren. Dies wurde korrigiert.
Produktbereich Baubetriebsabrechnung und Geräteabrechnung
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-5728 - Alle Links unter "Hilfe und Support" verweisen auf die generelle Microsoft Hilfe anstatt auf die kontextbezogene Hilfe
Durch die Umstellung auf die aktuelle Plattform von Microsoft ist der direkte Aufruf der Onlinehilfe aus dem NEVARIS Finance über die integrierten Links mit der Version 2023 nicht möglich. Die Onlinehilfe kann jedoch weiterhin über den Direktlink https://financehelp.nevaris.com oder auch über den Nevaris Hilfebereich https://hilfe.nevaris.com aufgerufen werden.
Weitere Neuerungen
Keine Änderungen enthalten.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-4830 - GEAB Buchblattausgabe in Excel verschieben sich die Bezeichnungen
Wird "IN EXCEL öffnen" ausgeführt, verschiebt sich ab der zweiten Zeile die Gerätebezeichnung1 und Gerätebezeichnung2.
Die Bezeichnungen aus der ersten Zeile werden auch in die zweite Zeile geschrieben, und alle weiteren Bezeichnungen verschieben sich jeweils um eine Zeile. Die Bezeichnungen aus der letzten Zeile werden dann gar nicht ausgegeben.
- FIN-5243 - Auskunft (5004347, Document) // Bei Ausgabe nach Excel werden Zahlen als "Text" und nicht mehr als "Zahl" formatiert
Bei der der Erstellung eines Berichts über die BBA Auskunft wurden bei der Ausgabe nach Excel Zahlen als Text ausgegeben. Dies wurde korrigiert.
- FIN-5713 - Falsches Datenformat bei Excel Ausgabe aus BBA Ausgabe Übersicht
Bei Aktivierung von 'Zeilen mit 0 drucken' wurden Zahlen bei der Druckausgabe nach Excel als Text anstatt im Zahlenformat ausgegeben. Dieser Fehler wurde behoben.
Produktbereich Nachunternehmerverwaltung
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-5728 - Alle Links unter "Hilfe und Support" verweisen auf die generelle Microsoft Hilfe anstatt auf die kontextbezogene Hilfe
Durch die Umstellung auf die aktuelle Plattform von Microsoft ist der direkte Aufruf der Onlinehilfe aus dem NEVARIS Finance über die integrierten Links mit der Version 2023 nicht möglich. Die Onlinehilfe kann jedoch weiterhin über den Direktlink https://financehelp.nevaris.com oder auch über den Nevaris Hilfebereich https://hilfe.nevaris.com aufgerufen werden.
Weitere Neuerungen
- FIN-3010 - Registerwechsel in NU-Rechnung
Wechselt man aus der NU-Rechnung Karte über Auswählen→Werte in die NU Rechnung Karte Beträge und dann wieder über Auswählen→Beleg in die NU-Rechnung Karte, so wird hier nicht wie bisher die NU-Rechnung Karte neu geöffnet, sondern die NU-Rechnung Karte Beträge geschlossen.
Gleiches gilt auch, wenn man aus der NU-Rechnung Karte Beträge die NU-Rechnung Karte öffnet.
- FIN-5508 - Wiederherstellung Nachunternehmer-Wordvariablen
Im NU-Bereich fehlten gegenüber der Version 2020 einige Word Variablen. Diese sind wiederhergestellt worden.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-4793 - NU-Kontierungsgruppen im Menü einbinden
Die Seite "Nachunternehmer Kontierungsgruppen" ist nun aus dem Rollencenter Einkauf über Stammdaten/Einrichtung erreichbar.
- FIN-5130 - Filter auf Abzüge greift nicht sofort
Im Nachunternehmer-Vertrag und -Teilvertrag, im Register 'Abzüge', werden Baustellenabzüge und Abzüge für fehlende Bescheinigungen gefiltert dargestellt. Diese Filter waren im Webclient nicht beim ersten Öffnen der Seite, sondern erst nach Aktualisieren, aktiv. Nun greifen die Filter wieder direkt.
- FIN-5153 - Meldung beim Drilldown auf Bürgschaften bei fehlenden Gruppen
Die Texte der Hinweismeldungen bei fehlender Einrichtung der Bürgschaftsgruppen wurden überarbeitet.
Produktbereich Baulohn
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-5577 - SV, Import der Sozialversicherungswerte ab 10.2022 – Änderungen zum Mini- und Midijob (Übergangsbereich)
SV, Import der Sozialversicherungswerte ab 10.2022 – Änderungen zum Mini- und Midijob (Übergangsbereich)
Aufgrund der Änderungen zum Mini- und Midijob (Übergangsbereich) ist der Import der Sozialversicherungswerte für die Abrechnung ab 01.10.2022 notwendig.
Es handelt sich hierbei um neue Funktion, die jederzeit ausgeführt werden kann. Es werden in den Sozialversicherungswerten jeweils ein neuer Datensatz für West und Ost mit einem <Ab Datum>, in diesem Fall ab 01.10.2022, angelegt. Beide Datensätze sind notwendig. Es wird ab dem Abrechnungsmonat 10.2022 geprüft, ob beide Datensätze vorhanden sind. Ansonsten kommt es zu einer Fehlermeldung im Abrechnungslauf.
Vorgehen im Windowsclient
Für den Windowsclient (Version 2020.22) erhalten Sie die Sozialversicherungswerte ab 01.10.2022 hier zum Download:
Es befindet sich eine .xml-Datei (Sozialversicherungswerte.xml) in Ihrem Downloadordner des Browsers. Der Import erfolgt unter /Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte, Aktionen Importieren
Bitte wählen zum Import, die Datei Sozialverscherungswerte.xml aus Ihrem Downloadverzeichnis aus und importieren diese.
Vorgehen im Webclient ab der Version 2022.2
Für den Webclient (Version 2022.2) ist kein vorheriger Download notwendig.
- Der Import erfolgt unter Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte, Nacharbeiten Import
- Dort auf den oberen Assist-Button klicken (Button mit 3 Punkten), der Download erfolgt automatisch und die Datei wird für den Import bereitgestellt.
Mit OK bestätigen Sie den Import.
Vorgehen im Webclient ab der Version 2023
Für den Webclient (Version 2023; ab Mitte/Ende Oktober) ist kein vorheriger Download notwendig.
- Der Import erfolgt unter Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Sozialversicherungswerte:
- Dort auf den oberen Assist-Button klicken (Button mit 3 Punkten), der Download erfolgt automatisch und die Datei wird für den Import bereitgestellt.
Mit OK bestätigen Sie den Import.
- FIN-5397 - SV, ab 01.10.22 Erhöhung der Mini-Job- und Midi-Job-Grenzen (Übergangsbereich), Bestandsschutz
SV, ab 01.10.22 Erhöhung der Mini-Job- und Midi-Job-Grenzen (Übergangsbereich), Bestandsschutz
Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 969) wird zum 01.10.2022 neben der Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von monatlich 450,00 Euro auf 520,00 Euro auch die obere Entgeltgrenze für eine mehr als geringfügige Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300,00 Euro auf 1.600,00 Euro angehoben.
Vom 01.10.2022 gelten für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 Euro bis 520,00 Euro, die am 30.09.2022 versicherungspflichtig (also im bisherigen Übergangsbereich versicherungspflichtig beurteilt wurden) sind, befristete Bestandsschutzregelungen. Die Beitragsberechnung ist in diesem Fall im Rahmen einer Übergangsregelung, die vom 01.10.2022 bis 31.12.2023 befristet ist, vorzunehmen. Die Anwendung der Bestandschutzregelung ist obligatorisch!
Der Faktor F wird ab 01.10.2022 in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst.
Daher ist der Import neuer Sozialversicherungswerte zum 01.10.2022 notwendig.
Bitte importieren Sie die Sozialversicherungswerte schon jetzt, der Import kann jederzeit erfolgen und ist hier beschreiben:
Bitte beachten Sie ausführlichen Release-Notes zum neuen Übergangsbereich und Bestandschutz: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence
- FIN-5728 - Alle Links unter "Hilfe und Support" verweisen auf die generelle Microsoft Hilfe anstatt auf die kontextbezogene Hilfe
Durch die Umstellung auf die aktuelle Plattform von Microsoft ist der direkte Aufruf der Onlinehilfe aus dem NEVARIS Finance über die integrierten Links mit der Version 2023 nicht möglich. Die Onlinehilfe kann jedoch weiterhin über den Direktlink https://financehelp.nevaris.com oder auch über den Nevaris Hilfebereich https://hilfe.nevaris.com aufgerufen werden.
Weitere Neuerungen
- FIN-4920 - Steuererleichterung, rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs ab 01.01.2022
Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022
Anhebung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag steigt für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro -
rückwirkend zum 01.01.2022.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben - rückwirkend zum 01.01.2022.
Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Der bisher im Jahr 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Die geänderte Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist ab 01.06.2022 und rückwirkend ab 01.01.2022 anzuwenden.
In NEVARIS Finance Baulohn sind für diese Korrektur Rückrechnungen notwendig
Die rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzuges hat ebenfalls unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes und der Entschädigungen aufgrund Quarantäne und diese lassen sich ebenfalls nur durch Rückrechnungen ab 01.01.2022 korrigieren.
Die Anträge zur Kurzarbeit seit 01.01.2022 sind anschließend neu zu stellen. Inwiefern auch neue Anträge zur Quarantäne zu stellen sind, ist mit den jeweiligen Erstattungsbehörden ggf. im Vorfeld der Beantragung zu klären.
- EEL-Bescheinigungen z.b. zur Berechnung von Krankengeld oder Kind krank sind nach heutigem Kenntnisstand nicht neu zu stellen. Jedoch können wir dazu keine abschließende Aussage treffen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
- AAG-Anträge wären neu zu stellen, wenn der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld manuell neu ermittelt wird und die tatsächliche Erhöhung ebenfalls zu den Rückrechnungen manuell angepasst/berichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei den jeweiligen Leistungsträgern.
Neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Die Bundesagentur für Arbeit hat am 01.06.2022 bereits neue Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung des Steuerentlastungsgesetzes bereitgestellt.
Link: Merkblätter und Formulare für Unternehmen - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Entschädigung nach IfSG
Für die Berechnung der Entschädigung aufgrund Quarantäne, stehen zzt. noch keine eigenen neuen Tabellen zur Verfügung.
Vorgehensweise für Rückrechnungen ab 01.01.2022
Rückrechnungen sind für die bei Ihnen aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen.
Es können die jeweiligen Mitarbeiter zur Rückrechnung in den einzelnen Abrechnungsmonaten einzeln oder es können alle Mitarbeiter mit eines Abrechnungskreises oder Niederlassung in einer Verarbeitung je Monat vorgemerkt werden.
Hinweis: Die Auswahl auf nur beschäftigte Mitarbeiter ist nicht möglich, daher beachten Sie bitte den Abschnitt: Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter, sofern Sie nicht mit einem Personalnummernfilter arbeiten
Vormerken der Rückrechnungen
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen vorgemerkt, Aktionen, Für Rückrechnung vormerken>
(Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnungen vormerken, Für Rückrechnung vormerken>)
Hier den jeweiligen Rückrechnungsmonat = Monate ab 01.01.2022 jeweils einzeln eintragen und einen Filter eingeben.
Hinweis: Ohne Filter wird keine Verarbeitung ausgeführt.
Filtereingabe zusätzlich zum jeweiligen Rückrechnungsmonat wäre über den Personalnummernfilter möglich oder es kann z.b. der jeweilige Abrechnungskreis oder die Niederlassung vorgegeben werden. Der Personalnummernfilter ist begrenzt.
Das ist für jeden Rückrechnungsmonat ab 01.01.2022 bis zum aktuellen Monat zu wiederholen.
Wichtig: Die Auswahl/der Haken <Auch nicht abgerechnete vormerken> darf NICHT gesetzt werden.
Kontrolle der vorgemerkten Mitarbeiter
In der Übersicht muss anschließend kontrolliert werden, ob für die vorgemerkten Mitarbeiter eine Rückrechnung ausgeführt werden soll oder nicht. Wenn Mitarbeiter für Mitarbeiter keine Rückrechnung ausgeführt werden soll, dann muss das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernt werden. Dazu die Liste zunächst auf <Bearbeiten> stellen (Aktionen, Liste bearbeiten), Anschliessend das Datum in der Spalte <Rückrechnung im Abrechnungsmonat> entfernen. Der Mitarbeiter wird anschließend in der Liste raus gefiltert. Die Rückrechnung für diese Mitarbeiter wird nicht ausgeführt.
Anschliessend sind wie gewohnt die Rückrechnungen, für die so vorgemerkten Mitarbeiter auszuführen und zu kontrollieren.
Hinweis: Rückrechnungen werden nur bei Mitarbeitern in den Monaten ausgeführt, die zuvor vorgemerkt wurden.
Vor der Abrechnung, Rückrechnung ausführen, Rückrechnung ausführen, Ausführen
Webclient: <Vor der Abrechnung, Rückrechnungen, Rückrechnung ausführen
- FIN-5230 - Stammdaten, neue Tätigkeitsschlüssel
Tätigkeitsschlüssel
Die neuen Tätigkeitsschlüssel stehen zum Download bereit. Diese können bei Bedarf importiert werden.
Darüber haben wir am 21.06.22 bereits per Newsletter informiert.
Link: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836675/bloTaetigkeit.zip
Bitte laden Sie die .zip-Datei herunter, extrahieren diese und importieren die enthaltene .txt-Datei (bloTaetigkeit.txt). Der Import ist jederzeit möglich.
Die Tätigkeitsschlüssel sind mandantenübergreifend. Der Import kann in einem Mandanten durchgeführt werden und gilt für alle Mandanten.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Import, Tätigkeitsschlüssel-Import
Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Tätigkeitsschlüssel
- FIN-5383 - MOD-ID prüfen in allen Mandanten einheitlich
SV, MOD-ID prüfen in allen Mandanten
Bei der Erstellung der DEÜV-Meldungen wird geprüft, ob die MOD-ID in allen Mandanten mit deutschen Baulohn einheitlich ist, sofern sie manuell eingetragen wurde.
Wenn die MOD-ID manuell eingetragen wird, kann Sie direkt in alle aktiven Mandanten mit deutschen Baulohn eingetragen werden. Hierbei werden die Berechtigungen geprüft.
Daher ist es notwendig, dass der Eintrag von jemanden durchgeführt wird, der Berechtigungen auf alle Mandanten mit deutschen Baulohn hat. Ansonsten ist der Eintrag händisch in den Mandanten einzeln vorzunehmen.
Wann die MOD-ID eingetragen werden muss, teilen wir rechtzeitig und bei Bedarf per Newsletter mit. Ansonsten ist kein manueller Eintrag notwendig.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Meldungen erstellen <DEÜV>
- FIN-4798 - Pkw, Pauschalversteuerung durch den AG - Rückwirkende Erhöhung der Fernpendlerpauschale zum 01.01.2022
Höhere Entfernungspauschale für Fernpendler rückwirkend ab 01.01.2022
Pkw, Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
Die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Entfernungskilometer – wird vorgezogen. Sie beträgt rückwirkend zum 01.01.2022 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil des Geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschalversteuert, dann wird so gerechnet:
Die ersten 20 km werden mit 30 Cent berechnet wie bisher. Weitere km werden rückwirkend ab 01.22 mit 38 Cent berechnet. Also: km mal Anzahl Tage im Monat mal Centbetrag.
Falls pro Personalnummer ein besonderer Centbetrag pro km definiert wurde oder gleich ein Betrag für die Pauschalversteuerung, der abweicht und geringer ist, dann wird diese Berechnung nicht ausgeführt. Eine Einrichtung muss dazu nicht geändert werden.
Die Änderung wird bei Rückrechnungen ab 01.01.2022 auch auf bereits abgerechnete Monate automatisch angewendet.
Pauschalierungsfähig ist höchstens der Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Nach welchen Grundsätzen der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse zahlt, ist unbeachtlich, solange die Zuschüsse das pauschalierungsfähige Volumen nicht übersteigen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Pkw Geldwerter Vorteil
Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Pkw Geldwerter Vorteil
- FIN-5246 - Druck, Druck des Firmenlogos auf der Abrechnung
Druck, Druck des Firmenlogos auf der Abrechnung
Das Firmenlogo auf der Abrechnung aus der Baulohn Einrichtung konnte nicht gedruckt werden. Übergangsweise war nur der Druck des Firmenlogos aus der Niederlassung auf der Abrechnung möglich. Das Problem wurde behoben.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Register Logo, Firmenlogo Abrechnung
- FIN-5409 - SV, EEL KUG-Zeitraum Beginn und Ende der bescheinigt wird
SV, EEL KuG-Zeitraum Beginn und Ende der bescheinigt wird
Wenn der KuG-Zeitraum in einer EEL mit bescheinigt werden muss, so zählt für den Beginn der Kurzarbeit der individuelle Beginn (Monat) des Mitarbeiters. Für das Ende Datum der Kurzarbeit zählt jedoch das Ende Datum des KuG-Zeitraumes (Monat) der dem Unternehmen genehmigt wurde. Daher ist es notwendig diese Zeiträume zukünftig auch für den Saison-KuG-Zeitraum jeweils nach getrennten Zeiträumen zu pflegen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, KuG-Stammnummern, Aktionen, Zeiträume und
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ersatzleistung EEL, Ergebnis, Bescheinigung
Webclient: Stammdaten, Einrichtung , KuG-Stammnummern, Zeiträume und
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Ersatzleistung EEL, Auswerten, Ergebnis, Verwalten, Bearbeiten
- FIN-5550 - SV, Dauer Rückmeldungen einlesen
SV, Dauer Rückmeldungen einlesen
Die Verarbeitungszeit um Rückmeldungen einzulesen wurde verbessert. Wir empfehlen aber trotzdem den Datenordner für die Empfangsdateien zu bereinigen.
Das Einlesen kann auch beschleunigt werden, wenn der Datenorder Perfidia für den Baulohn zunächst
a. zwischengesichert wird, damit die alten Daten noch bei Bedarf noch zur Verfügung stehen. Dazu den gesamten Ordner einmal kopieren.
b. Anschließend die Funktion in Perfidia: Extras, Datenbank bereinigen ausführen. Wir empfehlen mind. das aktuelle Kalenderjahr und das vorherige Kalenderjahr nicht zu löschen.
Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen, Ausführen, Ausführen.
- FIN-5542 - Abrechnung, Altersteilzeit und Netto auf Brutto Bezug
Abrechnung, Altersteilzeit und Netto auf Brutto Bezug
Wenn für eine Personalnummer Altersteilzeit abgerechnet wurde und zusätzlich irgendeine Lohnart mit der Bezugsart Netto auf Brutto, dann passten beide Verarbeitungen nicht zusammen.
Altersteilzeit: Die Lohnart mit der Funktion 1210 Zugang wurde zwar richtig abgerechnet, aber im Altersteilzeitkonto (Personalkarte, Personalstamm, Altersteilzeitkonto) wurde der doppelte Betrag gebucht. Das Problem wurde behoben.
Aktuelle Abrechnung, Ausführen und
Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Aktion, Personalstamm, Altersteilzeitkonto
Webclient: Abrechnung, Aktuelle Abrechnung, Ausführen und
Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkonto
- FIN-5659 - Quarantäne, freiwillig Versicherte, keine Kürzung AG-Zuschuss zur KV, PV einrichten
Wir möchten darum bitten, die folgende Einrichtung vorzunehmen, damit für freiwillig in der KV Versicherte bei einer Fehlzeit Quarantäne der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV nicht gekürzt wird:
Wenn für freiwillig in der KV Versicherte bei einer Fehlzeit Quarantäne der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV nicht gekürzt werden soll, dann so vorgehen:
In der Einrichtung des Baulohns als "Weitere Interne Steuerung" die Zeichenfolge #QUF anfügen, das bedeutet: "Quarantäne, freiwillige Versicherung. Der Arbeitgeber bezahlt den vollen Zuschuss zur KV, PV".
Das ist möglich für freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Firmenzahler (Abwicklung KV: Abführung).
Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Register Prüfen, "Weitere Interne Steuerungen": #QUF anfügen
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Register Prüfen, "Weitere Interne Steuerungen": #QUF anfügen
Quarantäne, freiwillig Versicherte, Kürzung AG-Zuschuss zur KV, PV
Nach den aktuellen Regeln des Pflichtenheftes für Software-Hersteller gilt bereits seit Anfang 2021 folgendes:
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Firmenzahler (Abwicklung KV: Abführung): "Es besteht mangels gezahlten Arbeitsentgelts kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers nach § 257 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB XI." - "Im Rahmen des sogenannten Firmenzahlerverfahrens übernimmt der Arbeitgeber im Zuge der auftragsweisen Auszahlung der Entschädigungsleistung auch die Zahlung des Höchstbeitrages für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer an die zuständige Krankenkasse. ... Die vom Arbeitgeber (verauslagten) und gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden durch die Entschädigungsbehörde nach § 58 IfSG auf Antrag des Arbeitgebers erstattet; bei Bedarf ist hierzu eine Abtretungserklärung des Arbeitnehmers einzuholen."
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Selbstzahler (Abwicklung KV: Auszahlung):
Es wird weiter davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss hat.
Bei privat versicherten Arbeitnehmern gilt weiterhin, mangels Klarstellung:
Es wird weiter davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss hat.
- FIN-4922 - Energiepreispauschale (EPP) September 2022
Energiepreispauschale im Kalendermonat September 2022
Wann?
Die Energiepreispauschale (EPP) soll grundsätzlich im Kalendermonat September 2022 gezahlt werden. Ausnahmen dazu betreffen Arbeitgeber, die vierteljährlich oder jährlich zur Abgabe der Lohnsteueranmeldung (LSTA) verpflichtet sind. Der Gesetzgeber spricht nicht vom Abrechnungsmonat. Die EPP (Bruttobetrag 300 Euro abzügl. Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag = EPP Netto) soll im September an anspruchsberechtigte Mitarbeiter/innen vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Arbeitgeber sollen die EPP mit der ersten, nach dem 31.08.2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung auszahlen.
Das bedeutet, zahlt der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer aus, so muss der Arbeitgeber die Energiepreispauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer wie folgt entnehmen:
- Soweit der Arbeitgeber zur monatlichen Abgabe der LSTA verpflichtet ist (mit der LSTA für August 2022), muss er die Energiepreispauschale im September 2022 an seine Arbeitnehmer auszahlen;
- Soweit der Arbeitgeber zur vierteljährlichen Abgabe der LSTA verpflichtet ist (mit der LSTA für das 3. Quartal 2022), kann er die Energiepreispauschale im Oktober 2022 an seine Arbeitnehmer auszahlen;
- Soweit der Arbeitgeber zur jährlichen Abgabe der LSTA verpflichtet ist (mit der LSTA für das Kalenderjahr 2022), kann er auf die Auszahlung der Energiepreispauschale an seine Arbeitnehmer verzichten. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Auszahlung der Energiepreispauschale, beantragen die betroffenen Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuerveranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022.
Wer?
Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter/innen, die am 01.09.2022 (Stichtag!)
- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis/Beschäftigungsverhältnis stehen, unbenommen ob es aktiv ist, das bedeutet auch bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung oder in Elternzeit.
- in eine der Steuerklassen I bis V zugeordnet sind oder
- als geringfügig Beschäftigte (GFB) pauschal besteuerten Arbeitslohn (§ 40a Abs. 2 EStG) beziehen, und ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis/Beschäftigungsverhältnis handelt (Wichtig: Die Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.);
- unbeschränkt als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind.
Wer nicht?
Nicht anspruchsberechtigt sind die u.a. Mitarbeiter/innen, die
- nicht am 01.09.2022 in einem ersten Dienstverhältnis/Beschäftigungsverhältnis stehen, z.B. weil das Beschäftigungsverhältnis erst am 02.09.2022 oder später beginnt oder am 31.08.2022 endete;
- sich in einem ruhenden (nicht passiven) Arbeitsverhältnis am 01.09.2022 befinden;
- der Steuerklasse VI zugeordnet sind;
- beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind, das sind zunächst Mitarbeiter/innen mit einer Auslandsanschrift;
- Versorgungsbezugsempfänger (Betriebsrentner = kein Mitarbeiter) sind.
Wieviel?
Die EPP beträgt immer volle 300 Euro brutto. Sie wird aus keinem Grund anteilig gewährt oder reduziert.
Erläuterungen und Besonderheiten
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
- Pensionäre und Rentner erhalten die EPP nicht von der Zahlstelle (falls keine anderen Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen).
- Wer am 01.09.2022 nicht beschäftigt ist (z.B. arbeitslos), aber an einem Tag im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat, kann die Energiepreispauschale über die Einkommensteuerveranlagung beantragen.
- Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es keine EPP, ebenso wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler.
- Bei geringfügiger Beschäftigung fällt keine Pauschalsteuer (2%) an und keine pauschalen SV-Beiträge, für den MA ist die Zahlung brutto wie netto = 300 Euro.
Lohnart
Wir stellen eine Muster-Lohnart zur Verfügung. Diese Lohnart muss um die individuellen Abrechnungsarten, die individuellen Kontierungsgruppen und individuellen Kontierungen ergänzt werden. Die Buchung ist im Soll. Das Sachkonto z.B. Verbindlichkeiten Finanzamt. Damit wird die Verbindlichkeit reduziert.
Die Lohnart ist mit der Funktion 3200 versehen. Mit dieser Funktion werden einige Einrichtungen der Lohnart geprüft. Die Funktion berücksichtigt den besonderen Lohnsteuerabzug und bescheinigt auf der Lohnsteuerbescheinigung (LSTB) den Großbuchstaben "E" als Nachweis, dass die EPP an den/die Mitarbeiter/in ausgezahlt wurde.
Die EPP ist wie folgt eingerichtet:
- Bezugsart: Bruttolohnart;
- Funktion: 3200;
- Gesamtbrutto: JA;
- Steuerpflichtig: Einmalbezug; sonstiger steuerpflichtiger Bezug;
- SV-pflichtig: beitragsfrei; sozialversicherungsfrei per Gesetz und damit besteht auch keine BG-Pflicht;
- Bei Unterbrechung: Abrechnung; z.B., wenn Mitarbeiter/innen im Krankengeldbezug sind;
- Berechnungseinheit: Betrag;
- Pfändbarkeit: <blank> (nicht pfändbar);
- BGen-pflichtig: beitragsfrei;
- ZVK-pflichtig: NEIN; z.B. nach Auskunft der Soka-Bau und Maler-ZVK ist die EPP nicht sozialkassenpflichtig;
- Gewerbesteuer: NEIN; die EPP ist gewerbesteuerfrei, weil sie kein Arbeitslohn ist.
Im Register Berechnung sind keine anteiligen Berechnungen vorzunehmen. Der Betrag beträgt immer 300 Euro. Der Betrag von 300 Euro ist zu erfassen.
Die Musterlohnart (in einer gezippten Datei) können Sie hier downloaden: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/Loamuster_EPP.zip?version=1&modificationDate=1659518541879&api=v2
Zum Import der Musterlohnarten beachten Sie das Handbuch: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence Stichwort: Musterlohnarten.
Vor dem Import der Muster-Lohnart ist das Programmupdate zu installieren.
Hinweise für die Finanzbuchhaltung
Da die EPP bereits im August mit der „Lohnsteuer-Schuld“ verrechnet wird, aber erst im September an die Mitarbeiter ausgezahlt wird, kommt es zunächst zu einer Differenz auf dem entsprechendem Verbindlichkeitskonto. Die „Lohnsteuer-Schuld“ für den August wird in voller Höhe vom Programm gebucht. Die geschätzte EPP verringert jedoch die Zahlungsverpflichtung im Monat August, diese wird nicht gebucht im Monat August. Erst wenn die EPP im September an die Mitarbeiter ausgezahlt wird, wird das Verbindlichkeitskonto im Idealfall ausgeglichen, weil dann die entsprechende Lohnart gebucht wird. Sollte eine Differenz verbleiben, so ist die Schätzung abweichend von der tatsächlichen Zahlung der EPP und es besteht entweder einer Zahlungsverpflichtung oder eine Forderung zum Finanzamt. In dem Fall ist auch eine korrigierte LStA für den Monat August abzugeben.
Erfassung
Die neue Lohnart muss in der Berichtsdatenerfassung erfasst werden.
Erfassung, Generieren der Lohnart für die Erfassung
Für die Erfassung ist die Generierung der Lohnart für die Energiepreispauschale möglich. Bei der Auswahl zum Generieren <Energiepreispauschale> werden folgende Optionen automatisch gesetzt:
- Periode: Tag
- Ab Datum: 01.09.2022
- oder ab: 01.09.2022
- bis: 01.09.2022
- Lohnart: EPP (Muster-Lohnart mit der Funktion 3200)
- Betrag: 300 Euro
Es ist keine weitere Filtereingabe notwendig, um die Berichtsdaten zu genieren. Es werden automatisch folgende Beschäftigte berücksichtigt, wenn
- sie der Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 zugeordnet sind und
- keine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung eingetragen ist;
- kein Betriebsrentner sind;
- keine Auslandsanschrift (Länderkennzeichen zählt) haben und
- am 01.09.2022 beschäftigt sind; unabhängig ob aktiv oder passiv.
Wir empfehlen, dazu ein eigenes Buchblatt zu nutzen. Nach dem Generieren sind die Berichtsdatensätze zu prüfen. Wenn kein gesetzlicher Anspruch vorliegt, sind die Berichtsdaten zu löschen oder weil ein Anspruch vorliegt, aber kein Berichtdatensatz erzeugt wurde, ist dieser zusätzlich zu erfassen. Das Generieren ist eine Hilfe für die Erfassung und hat keinerlei Rechtsgrundlage auf den tatsächlichen Anspruch. Der Anspruch ist allein vom Anwender zu prüfen!
/Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Aktionen, Generieren, Auswahl: <Energiepreispauschale> (Button ist ganz unten!)
Webclient: /Vor der Abrechnung, Berichtsdaten, Bearbeiten, Ausführen, Generieren, Auswahl: <Energiepreispauschale> (Button ist ganz unten!)
Abrechnung, Besonderheiten
- Die EPP wird wie eine einmalig gezahlte Entschädigung steuerlich behandelt, d.h. aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit ohne Berücksichtigung der Vorsorgepauschalen.
- Die EPP wird auf der LStB in Zeile 3 und sofern einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag anfallen, in den entsprechenden Zeilen eingerechnet.
- Wenn die EPP gewährt wurde, wird auf der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) der neue Großbuchstabe “E” gedruckt. Das passiert aufgrund der in der Lohnart hinterlegten Funktion.
- Wenn einem geringfügig Beschäftigten (GFB) die EPP gewährt wurde, bekommt dieser/diese Mitarbeiter/in trotzdem keine LStB bei Austritt oder zum Jahresende.
- Gibt ein Arbeitgeber keine LStA ab, wenn er z.B. ausschließlich Minijobber beschäftigt oder bei Abwicklung im Haushaltscheckverfahren, entfällt für ihn die Verpflichtung, die EPP an den oder die Minijobber/in auszuzahlen. Die EPP kann über die Einkommensteuerveranlagung vom Mitarbeiter/in beantragt werden.
Wie bekommt der Arbeitgeber die EPP erstattet?
Abwicklung mit der Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) August 2022
Arbeitgeber können sich die gezahlte Energiepreispauschale über die LSTA zurückholen. Den ausgezahlten Betrag für die Energiepreispauschale entnimmt der Arbeitgeber vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, die bei
- Monatlichem Anmeldezeitraum mit dem August in der Regel bis zum 10.09.2022 (Samstag), aufgrund des Wochenendes tatsächlich bis zum 12.09.2022 (Montag),
- Vierteljährlichem Anmeldezeitraum (Kalendervierteljahr) mit dem 3. Quartal bis zum 10.10.2022 und
- Jährlichem Anmeldezeitraum (Kalenderjahr) mit der Jahresmeldung 2022 bis zum 10.01.2023
anzumelden und abzuführen ist.
Die Energiepreispauschale ist mit einer zusätzlichen Kennzahl in der Lohnsteuer-Anmeldung aufgeführt. Das ist die Kennzahl 35, mit dem Text: "abzüglich Energiepreispauschale". Die Darstellung ist in der neuen Zeile 22a "abzüglich Energiepreispauschale" Kennziffer 35.
Im Ausdruck der LSTA ist der Betrag positiv dargestellt, wird jedoch vom Gesamtbetrag abgezogen.
Nur in dem zulässigen Monat
- für die monatliche Meldungen = August; bis zum 12.09.2022,
- für die vierteljährliche Meldung = 3. Quartal; bis zum 10.10.2022 und
- jährliche Meldung = Kalenderjahr 2022; bis zum 10.01.2023
ist es möglich, die EPP mit den Kennzahlen zu beantragen oder auch später zu korrigieren.
Das führt dazu, dass der Arbeitgeber die auszuzahlende EPP an seine Mitarbeiter/innen schätzen muss, da als Auszahlungsmonat ggf. der September 2022 aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen gewählt wird. Die Beantragung der EPP mit der LStA soll jedoch mit dem Monat August bereits bis zum 12.09.2022 erfolgen.
Daher ist es notwendig, den Betrag in den Zahlposten zum Finanzamt in den entsprechenden Zahlmonaten zu erfassen, damit der Gesamtbetrag der EPP gemeldet und verrechnet werden kann.
Wichtig: Es ist die aktuellste Perfidia-Version (ab Version 180) notwendig. Diese können Sie hier downloaden: Perfidia Standalone - NEVARIS Service - Confluence
Vorgehen zur LStA in NEVARIS Finance Baulohn
Es wird eine Möglichkeit angeboten, die voraussichtlich an Mitarbeiter/innen zu zahlende EPP im Monat 08.2022 zu schätzen, damit dieser Betrag mit der Lohnsteueranmeldung verrechnet werden kann. Die vom Programm durchgeführte Schätzung MUSS vom Anwender geprüft werden und ggf. angepasst werden. Nach der Abrechnung der EPP im September kann eine Prüfung der Schätzung in 08.2022 durchgeführt werden. Auch diese ist vom Anwender zu prüfen.
Das Schätzen ist eine Hilfe für die Verrechnung in der Lohnsteueranmeldung August 2022 und hat keinerlei Rechtsgrundlage auf den tatsächlichen Anspruch. Der Anspruch ist allein vom Anwender zu prüfen!
Monat August 2022:
Den Monat August zunächst abrechnen (ohne EPP) wie gewohnt. Zur Lohnsteueranmeldung im August dann wie folgt vorgehen:
- Die Posten für die Lohnsteueranmeldung zunächst wie üblich zusammenstellen, aber noch nicht melden. Die Posten müssen zunächst einmal ohne die EPP hergestellt werden.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Finanzamt, Ausführen (wie üblich). - Wenn die Posten hergestellt sind, kann erst die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die die EPP bekommen sollen, über die Funktion "Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen" geschätzt werden.
Basis für die Schätzung ist der Abrechnungsmonat 08.2022. Mitarbeiter/innen mit einem Austrittsdatum bis 31.08.2022 werden nicht berücksichtigt. Mitarbeiter/innen mit einem Eintrittsdatum ab dem 01.09.22 werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht geschätzt werden die Mitarbeiter/innen, die der Steuerklasse VI zugeordnet sind; eine Auslandsanschrift haben und die, die kein Arbeitnehmer und keine geringfügig Beschäftigten sind.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Aktionen, Funktion, Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen. - Kontrolle:
Ergebnis der Schätzung überprüfen über Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: Anzahl Mitarbeiter EPP, das ist pro Niederlassung:
Aktionen, Funktion Finanzamt zusätzliche Eingabe. - Die Posten für die Lohnsteueranmeldung erneut wie üblich zusammenstellen. Die geschätzte EPP aus der "Finanzamt zusätzliche Eingabe" wird in Abzug gebracht.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Finanzamt, Ausführen (wie üblich). - Anschließend kann wie üblich gemeldet (und sofern nicht abgebucht wird auch gezahlt) werden.
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Anmeldung
Webclient:
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Energiepreispauschale aus 8/22 schätzen"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Anmeldung
Monat September 2022:
Den Monat September nun mit der EPP abrechnen. Sofern aufgrund der Schätzung der EPP Korrekturen notwendig sind, weil zu viel oder zu wenig EPP mit der Lohnsteueranmeldung August 2022 verrechnet wurden, dann muss dies IMMER mit der Lohnsteueranmeldung August 2022 berichtigt werden.
Wenn keine Korrektur notwendig ist, entfallen diese Schritte.
Die Korrektur-Ermittlung ist eine Hilfe für die Verrechnung in der Lohnsteueranmeldung August 2022 und hat keinerlei Rechtsgrundlage auf den tatsächlichen Anspruch. Der Anspruch ist allein vom Anwender zu prüfen!
- Die Schätzung der EPP aus 08.2022 kann gegen die tatsächliche Abrechnung der EPP in 09.2022 geprüft werden. Dazu kann bei den Zahlungen im August 2022 die Funktion "Energiepreispauschale Korrektur" ausgeführt werden. Geprüft wird die Abrechnung der Lohnart mit der Funktion 3200. Es wird die Anzahl der tatsächlich abgerechneten Mitarbeiter mit dieser Lohnart ermittelt.
Wichtig: Sofern Sie manuell bereits die richtige Anzahl der Mitarbeiter/innen erfasst hatten, ist eine weitere Prüfung per Funktion nicht notwendig. Sie kann aber zur Kontrolle ausgeführt werden.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Aktionen, Funktion, "Energiepreispauschale Korrektur" - Kontrolle der Korrektur-Ermittlung:
Ergebnis der Korrektur überprüfen über Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: "Anzahl MA EPP Korrektur", das ist pro Niederlassung:
Aktionen, Funktion Finanzamt zusätzliche Eingabe.
In der Spalte "Anzahl MA EPP Korrektur" werden die tatsächlich mit der EPP abgerechneten Mitarbeiter ermittelt. Sofern diese Ermittlung von der Spalte Anzahl der geschätzten Mitarbeiter EPP abweicht, ist eine neue Lohnsteueranmeldung für den Monat 08.2022 als berichtigte Lohnsteueranmeldung für 08.2022 abzugeben. Für die berichtigte Lohnsteueranmeldung zählt der Eintrag mit der Anzahl der Mitarbeiter in der Spalte "Energiepreispauschale Korrektur". Es wird keine Differenz, sondern die Anzahl der Mitarbeiter/innen x 300 Euro in Abzug gebracht. - Die Posten für die Lohnsteueranmeldung erneut wie üblich zusammenstellen. Die korrigierte EPP aus der "Finanzamt zusätzliche Eingabe" wird in Abzug gebracht.
Abrechnung, Zahlungen, Monat: 08.2022, Finanzamt, Ausführen (wie üblich). Dazu muss, sofern eine SEPA-Zahlung ausgeführt wurde, zunächst die Zahlung zurückgesetzt werden. Wenn keine SEPA-Zahlung ausgeführt wurde, weil das Finanzamt abbucht, ist das nicht notwendig. - Es muss eine berichtige Lohnsteueranmeldung für den Monat 08.2022 erstellt und gemeldet werden.
Dazu die "Lohnsteuer-Anmeldung Datenversand" ausführen, Meldungen erstellen und drucken, mit der Auswahl "Berichtigte Anmeldung".
Diese kann wie üblich gemeldet (und sofern nicht abgebucht wird, auch gezahlt) werden. - Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen werden abgebucht.
Sofern das Finanzamt NICHT abbucht, kann KEINE erneute Zahlung mit der Differenz ausgelöst werden. In diesem Fall ist die Differenz manuell per Einzelüberweisung an das Finanzamt zu überweisen!
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Energiepreispauschale Korrektur"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Aktionen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Anmeldung, Auswahl: "Berichtigte Anmeldung".
Webclient:
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen und
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Energiepreispauschale Korrektur"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Ausführen, Funktion: "Finanzamt zusätzliche Eingabe"
/Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Finanzamt, ausführen
/Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Anmeldung, Auswahl: "Berichtigte Anmeldung".
Weitere Details
Spalte: Anzahl EPP Mitarbeiter/innen: Die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die die EPP bekommen. Gerechnet wird: Die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die die EPP bekommen x 300 Euro. Dieser Betrag wird in Abzug gebracht auf der Lohnsteueranmeldung für die Schätzung zunächst in 08.2022.
Spalte: Anzahl EPP Mitarbeiter/innen Korrektur: Die Anzahl der Mitarbeiter/innen, sofern die Schätzung von der tatsächlichen Abrechnung abweicht. Gerechnet wird: Anzahl EPP Mitarbeiter/innen Korrektur x 300 Euro. Dieser Betrag wird in Abzug gebracht auf der Lohnsteueranmeldung, wenn eine berichtigte Lohnsteueranmeldung notwendig ist. Sofern sich die Schätzung und die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter nicht unterscheidet, ist keine berichtigte Lohnsteueranmeldung abzugeben.
Die Werte müssen vom Anwender kontrolliert werden und können bei Bedarf auch manuell angepasst werden.
Die EPP kann zu einer "Minus"-Lohnsteueranmeldung führen, weil der Betrag der an alle Arbeitnehmer ausgezahlten EPP größer ist als die insgesamt für diesen Zeitraum abzuführende Lohnsteuer. Dem Arbeitgeber wird der übersteigende Betrag erstattet. Neben der Lohnsteuer-Anmeldung muss der Arbeitgeber keinen gesonderten Antrag stellen.
Zur Kontrolle der gezahlten EPP empfehlen wir eine Auswertung der Lohnart EPP über die Personallisten oder die Auswertung über die Berichtsdaten.
Vierteljährliche LStA
Es ist notwendig, vor der Lohnsteueranmeldung für das Quartal eine manuelle Eingabe im Monat September 2022 über "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: Anzahl Mitarbeiter EPP zu erfassen.
Jährliche LStA
Es ist notwendig, vor der Lohnsteueranmeldung für das Jahr eine manuelle Eingabe im Monat Dezember 2022 über "Finanzamt zusätzliche Eingabe", in der Spalte: Anzahl Mitarbeiter EPP zu erfassen.
Rückrechnungen auf den Monat September oder Abrechnung der EPP ab Oktober
Sofern die EPP per Rückrechnung oder ab Oktober gezahlt wird, ist die LStA manuell anzupassen und eine berichtigte Anmeldung der LStA für den Monat 08.2022 abzugeben. Ebenso, wenn es notwendig ist, die EPP per Rückrechnung wieder einzubehalten, weil kein Anspruch darauf bestand.
Der Anspruch der Erstattung der EPP an den Arbeitgeber ist allein vom Anwender zu prüfen!
- FIN-5034 - Berufsgenossenschaft, ab 01.01.23 Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Berufsgenossenschaft, ab 01.01.23 Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Homepage der DGUV (oder ihrer individuellen Unfallversicherung): Unternehmensnummer / Unternehmernummer (dguv.de)
Ebenfalls gibt es ausführliche FAQ: Häufige Fragen und Antworten (dguv.de)
Sie werden von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert.
- Sobald Sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Inhalte aufmerksam zu prüfen.
- Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie einen der Unfallversicherungsträger bitte direkt.
Berufsgenossenschaft, Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Für Meldungen ab dem 01.01.23 gilt nicht mehr die Mitgliedsnummer zu BG, sondern die eindeutige Unternehmensnummer (UNRS). Die Unternehmensnummer (UNRS) wird den Unternehmen (in Bezug auf die bisherige Mitgliedsnummer bzw. Betriebsnummer) schriftlich ab Oktober 2022 mitgeteilt.
Ab dem 01.11.22 werden Stammdatendatenabfragen mit Rückmeldungen in einer neuen Datensatz-Version beantwortet. Dieser Datensatz enthält dann u.a. auch die Unternehmensnummer (UNRS), wie sie schriftlich mitgeteilt wurde.
Daher gibt es in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten jeweils ein neues Feld um die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Die Unternehmensnummer (UNRS) ist 15stellig und rein nummerisch.
Eine Prüfziffer steht an der 12. Stelle. Die Eingabe wird vom Programm geprüft. Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Wenn die Unternehmensnummer (UNRS) per Rückmeldung ins Programm kommt, wird diese automatisch übernommen.
Wichtig: Die Übernahme ist zu kontrollieren. Das sind die Rückmeldungen, die aufgrund der Stammdatenabfragen zu Beginn eines Beitragsjahres (kommendes Jahr 2023) von den UV-Trägern bereitgestellt werden.
Wichtig: Die bisherige Eingabe Mitgliedsnummer soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben, da sie für Stornierungen und Meldungen zu Vorjahren noch benötigt wird.
Wichtig: Die bisherige Eingabe der PIN soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben.
Die entsprechenden Meldungen enthalten dann zukünftig, sofern noch notwendig die bisherige Mitgliedsnummer und die Unternehmensnummer (UNRS). Neu gegründete Unternehmen bzw. bei neuen Mitgliedschaften in einer BG werden keine Mitgliedsnummern mehr vergeben, hier zählt ausschließlich die Unternehmensnummer (UNRS) ab 01.01.23.
Berufsgenossenschaft, Stammdaten der BG; zur Unternehmensnummer (UNRS)
Die bisherigen Eingaben einer Mitgliedsnummer an den Berufsgenossenschaften sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Zur Unternehmensnummer (UNRS) zählt hier nun folgendes: Es zählt die Eingabe der Unternehmensnummer (UNRS) Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten. Daher ist in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten die jeweilige BG zu hinterlegen und die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Zur Berufsgenossenschaft kann keine Unternehmensnummer (UNRS) gepflegt werden.
Wichtig: Die Berufsgenossenschaft muss in den Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten eingeben sein.
Berufsgenossenschaft, zum PIN
Die bisherigen Eingaben einer PIN für den Lohnnachweis BG in den Stammdaten der Berufsgenossenschaften oder den Niederlassungen sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Sofern er anderweitig mitgeteilt wird, ist er zu ändern.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Unternehmensnummer
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Berufsgenossenschaft
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft oder
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn: PIN für den Lohnnachweis BG
- FIN-5166 - eAU, Folgebescheinigung ohne AU_seit, Fehlzeit eintragen
eAU, Folgebescheinigung ohne AU_seit, Fehlzeit eintragen
Bei einer Rückmeldung zur eAU, wenn es sich um eine Folgebescheinigung handelt, wird das Datum, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht <AU_seit> nicht mitgeliefert. Das ergibt sich aus der Erstbescheinigung. Es wird nur das neue Datum geliefert bis wann die Arbeitsunfähigkeit <AU_bis> besteht.
Damit auch bei einer Folgebescheinigung die Funktion <Fehlzeit eintragen> genutzt werden kann, wird das Datum, ab wann die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht, für den weiteren Eintrag im Fehlzeitenkalender ermittelt.
Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktionen, eAU Meldungen, Empfangen
Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktionen, eAU Meldungen, Fehlzeit eintragen
Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen, Ausführen, Empfangen
Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen, Ausführen, Fehlzeit eintragen
- FIN-5374 - eAU, Ansprechpartner wenn keine Niederlassung, oder kein AP in der NL
eAU, Kontaktperson, wenn keine Niederlassung
Wenn bei einer eAU-Abfrage kein Ansprechpartner gefunden werden kann, weil keiner bei der Niederlassung eingetragen ist oder keine Niederlassung geführt wird, dann wird die Kontaktperson aus den Firmendaten ermittelt: aus der Adresse der Firma, dort ist es der "Standard-Adressat".
Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, eAU-Meldungen
Webclient: Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU-Meldungen
- FIN-5459 - SV, neue Prod-ID, Mod-ID in den Meldedateien
SV, neue Prod-ID, Mod-ID in den Meldedateien
Wenn Meldedateien an die Sozialversicherung erstellt werden, dann wird eine Kennung für die Software mit gemeldet. Hierfür wird die aktuelle Kennung vom Programm vermerkt. Eine Einrichtung dazu braucht es dafür nicht. Deshalb bitte unter Personalbuchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, im Register Allgemein einen Eintrag, wenn einer dort ist, in "Mod-ID, Kennung in Meldedaten" auf leer setzen. Dieser Eintrag wird dann erst im weiteren Laufe dieses Jahres nötig, wenn die Sozialversicherung eine neue Kennung für die Software vergeben wird. Wenn dieses geschieht, werden wir darüber informieren. Zunächst einmal gilt die automatische Kennung.
- FIN-5654 - Neue MOD-ID, Webclient
Neue MOD-ID
Es ist die neue Kennung der Software für Meldungen an die Sozialversicherungsträger enthalten.
- FIN-5854 - Übergabe an Fibu, Dauer
Übergabe an Fibu, Dauer
Die Dauer der Übergabe an die Fibu wurde verbessert.
Nach der Abrechnung, Buchhaltung, Übergabe an die Fibu
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-5290 - Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung Geburtsdatum im Datensatz im falschen Aufbau
Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung Geburtsdatum im Datensatz im falschen Aufbau
Bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung wurde für den Datensatz ein falsches Format für das Geburtsdatum erstellt. Die fehlerhaften Dateien werden abgewiesen.
Das Problem wurde behoben.
Nach der Abrechnung/LSt-Bescheingungen, Ausführung: Meldungen erstellen und Drucken oder Meldungen erstellen nicht drucken
Webclient: Nach der Abrechnung/LSt-Bescheingungen, Ausführung: Meldungen erstellen und Drucken oder Meldungen erstellen nicht drucken
- FIN-5376 - SV, Monatsmeldungen Aufbau der Meldedateien (Fehler: DSME500 RESERVE)
SV, Monatsmeldungen Aufbau der Meldedateien
Beim Aufbau der Monatsmeldungen <Grund 58> wurde in der Meldedatei ein falsches Kennzeichen gesetzt. Das Problem wurde behoben.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monatsmeldungen erstellen <Mehrfachbezieher>
Webclient: Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monatsmeldungen erstellen <Mehrfachbezieher>
- FIN-5388 - SV, Erstattung AAG, Mutterschutz/Beschäftigungsverbot voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin
SV, Erstattung AAG, Mutterschutz/Beschäftigungsverbot voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin
Wenn der voraussichtliche Geburtstermin und tatsächliche Geburtstermin vor dem aktuellen Abrechnungsmonat war, wurde das entsprechende Datum zum Geburtstermin nicht gefunden.
Der AAG-Antrag konnte nicht erstellt werden. Das Problem wurde behoben.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
- FIN-5426 - eAU, Quittungen erstellen
eAU, Quittungen
Für die eAU erwarten die Krankenkassen auf ihre Rückmeldungen Antworten, ebenso wie in anderen Verfahren; diese können erstellt werden, wenn die Informationen der Rückmeldungen zur eAU empfangen/eingelesen werden.
Die Quittungsdateien werden in den Perfidia-Ordner ...\pem\sendq gestellt, von Perfidia nicht angezeigt, aber automatisch gesendet, wenn die nächste Verbindung hergestellt wird. Wenn Dateien erstellt werden, wird dies in einer Quittungsübersicht vermerkt.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktionen, eAU Meldungen, Empfangen
Webclient: /Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen, Ausführen, Empfangen
- FIN-5431 - Abrechnung, Ermittlung des Mehrarbeitszuschlages
Abrechnung, Ermittlung des Mehrarbeitszuschlages
Es konnte dazu kommen, dass der Mehrarbeitszuschlag nicht korrekt ermittelt wurde. Das Problem wurde behoben.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
- FIN-5574 - Berichte, Fehlermeldung beim Aufruf des Lohnjournals
Berichte, Fehlermeldung beim Aufruf des Lohnjournals
Eine Fehlermeldung beim Aufruf des Lohnjournals wurde behoben.
Berichte, <BLOLKTOJO Lohnjournal Monat>, ausführen
- FIN-5691 - SV, freiwillige RV (ARV), Berücksichtigung bei der BBG
SV, freiwillige RV (ARV), Berücksichtigung bei der BBG
Wenn eine Personalnummer bisher freiwillig in der Rentenversicherung abgerechnet wurde, zwischenzeitlich in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt hat, wurde die bisherige Zeit der freiwilligen Rentenversicherung nicht bei der Beitragsberechnung von Einmalzahlungen berücksichtigt. Das Problem wurde behoben und kann auch per RR korrigiert werden.
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung
- FIN-5719 - Lohnsteuer, LSt-Anmeldung summiert Zeile 35 (EPP) falsch bei Zusammenfassung von Niederlassungen
Lohnsteuer, LStA mit mehreren Niederlassungen über eine Steuernummer und Energiepreispauschale
Wenn mehrere Niederlassungen über eine Steuernummer zusammenfasst wurden mit dem Filter "1 Anmeldung für Steuernr.filter", dann wurde nur der Posten einer Niederlassung für die Zeile 35 <abzüglich Energiepreispauschale> in der LSt-Anmeldung berücksichtigt.
Das Problem wurde behoben.
Nach der Abrechnung, LSt-Anmeldung, < ZAHLSTDTAMAN> Lohnsteuer-Anmeldung alle Mandanten Datenversand, Ausführung mit Filter "1 Anmeldung für Steuernr.filter" oder
Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Druckausgaben erstellen, LSt-Anmeldung, < ZAHLSTDTAMAN> Lohnsteuer-Anmeldung alle Mandanten Datenversand, Ausführung mit Filter "1 Anmeldung für Steuernr.filter"
Webclient: Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, Lohnsteuer-Anmeldung Mandanten Ausführung mit Filter "1 Anmeldung für Steuernr.filter" oder
Webclient: Abrechnung, Zahlungen, Monat 08.2022, Druckausgaben erstellen, LSt-Anmeldung, < ZAHLSTDTAMAN> Lohnsteuer-Anmeldung alle Mandanten Datenversand, Ausführung mit Filter "1 Anmeldung für Steuernr.filter"
- FIN-5721 - eAU, Quittungen zu den Rückmeldungen
eAU, Quittungen zu den Rückmeldungen
Ein Problem bei der Erzeugung von Quittungen zu den Rückmeldung zur eAU wurde behoben.
- FIN-5793 - SV, Dauer Rückmeldungen einlesen
SV, Dauer Rückmeldungen einlesen
Die Verarbeitungszeit um Rückmeldungen einzulesen wurde erneut verbessert.
Die Dokumente, die von den Kassen auf A1-Anfragen zurückgesendet wurden, haben das Einlesen der Rückmeldungen langsam gemacht; das wurde behandelt.
Wir empfehlen aber trotzdem den Datenordner für die Empfangsdateien zu bereinigen.
Das Einlesen kann auch beschleunigt werden, wenn der Datenorder Perfidia für den Baulohn zunächst
a. zwischengesichert wird, damit die alten Daten noch bei Bedarf noch zur Verfügung stehen. Dazu den gesamten Ordner einmal kopieren.
b. Anschließend die Funktion in Perfidia: Extras, Datenbank bereinigen ausführen. Wir empfehlen mind. das aktuelle Kalenderjahr und das vorherige Kalenderjahr nicht zu löschen.
Personalbuchhaltung, Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen, Ausführen, Ausführen.
- FIN-5795 - Energiepreispauschale (EPP) September 2022, Korrektur zur Ermittlung der Pauschalsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
Energiepreispauschale (EPP) September 2022, Korrektur zur Ermittlung der Pauschalsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
Es ist keine Pauschalsteuer zur Energiepreispauschale (EPP) bei geringfügiger Beschäftigung zu ermitteln. Das betrifft die Personengruppen 109 und 110, sofern diese nicht individuell versteuert wurde.
Das Problem wurde behoben. Sofern bereits im August mit der Energiepreispauschale abgerechnet wurde, sind Rückrechnungen notwendig bei den betroffenen Mitarbeitern
Aktuelle Abrechnung, Abrechnungslauf, Ergebnis, Aktionen, Lohnkonto AG-Anteile
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Weitere Programmbereiche
Hervorgehobene Highlights der Version
- FIN-5045 - E-Mailversand und Dokumentenablage Teil 2
Bereits mit der Version 2022.2 haben in den Bereichen Einkauf, Verkauf und Buchhaltung den neuen E-Mailversand und die Dokumentenablage vorgestellt. Mit der aktuellen sind der E-Mailversand und die Dokumentenablage für die Mahnungen, das Gutschriftsverfahren und Lohn- und Gehaltsabrechnung, ULAK Zwischenbescheinigung, Meldung DEÜV, Lohnsteuerbescheinigung ergänzt worden. Die Baulohnberichte können mit einem Passwort aus dem Personalstamm ("Kennwort für E-Mail") und einem Masterpasswort aus der Baulohn Einrichtung geschützt werden. Der Passwortschutz gilt dann sowohl für den E-Mailversand, als auch für die Speicherung als PDF.
Für die Werkstattberichte, die Materialaufträge, dem Rechnungsvorschlag (Materialabrechnung), der Monatsabrechnung in der Geräteabrechnung und der Einzelbeleg nach Definition wurde die Dokumentenablage ohne den E-Mailversand ergänzt.
Zusätzlich haben wir die Fehlermeldungen in den Ende-Mails erweitert. Bisher wurde im Fehlerfall nur "Der Beleg konnte nicht ermittelt werden" ausgegeben. Mit der Version 2023 enthalten die Ende-Mails genaue Informationen zum vorliegenden Fehler, wie zum Beispiel "Sie müssen eine Einzelbelegdefinition auswählen".
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Online-Hilfe:
https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/display/HILFIN/Berichtswesen#Berichtswesen-MailSendenPDFSpeichernMailsendenoderPDFspeichern
Weitere Neuerungen
- FIN-4757 - Sendeoptionen der Belegsendeprofile
In den Belegsendeprofilen sind die Felder "Drucker", "E-Mail" und "elektronischer Beleg" enthalten. Diese Felder werden allerdings in der gesamten Anwendung nicht weiter berücksichtigt. Aus diesem Grund wurden sie ausgeblendet.
- FIN-4838 - DW Connector App
Mit der Version 2023 werden die DocuWare Schnittstellen-Funktionalitäten über den "Finance DW Connector" bereitgestellt. Im Rahmen der Umstellung wurde der Funktionsumfang erweitert und bekannte Funktionalitäten umgestellt.
Auswahl des Archivsystems
In der "Einrichtung Archivierung" kann ausgewählt werden, in welches Archivsystem der Mandant archiviert werden soll. Neu ist die Auswahl "Allgemeines Archiv". Wenn "Allgemeines Archiv" ausgewählt wurde, wird für die Dokumentanzeige die Einrichtung der "Einrichtung Dokumentanzeige" aus der "Detaileinrichtung Archiv" verwendet.
Bisher reichte es, die Einrichtungen für die Dokumentanzeige vorzunehmen. Mit der neuen Version wird die Auswahl "Allgemeines Archiv" benötigt.
Aufruf: Dokumentenverwaltung, Stammdaten, Einrichtung Archivierung
Aufruf: Dokumentenverwaltung, Stammdaten, Detaileinrichtung
Dateipfad für Dokumente
Bereits mit der 2022.2 (Referenz FIN-4278) wurde für einige Belege die Möglichkeit implementiert, Dokumente mit der Dokument-ID als Dateinamen zu speichern. Dies ermöglicht, eine einfachere Archivierung durch Importjobs eines Archivsystems (z. B. DocuWare). Als Zielverzeichnis wird dabei der "Dateipfad für Dokumente" (Baulohn hat eine getrennte Einrichtung) verwendet.
Mit der Version 2023 folgen weitere Belege. Weitere Informationen dazu finden Sie über die Referenz FIN-5045.
Aufruf: Dokumentenverwaltung, Stammdaten, Detaileinrichtung
Aufruf: Personalbuchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Archiv
Dokumente suchen
Mit der Aktion "Dokumente suchen", wird die Übersicht der Indexdaten ("Verschlagwortung Archivierung") auf die Dokument-ID des Zahlungsvorschlagskopfes sowie den Dokument-IDs der zugehörigen Zeilen gefiltert.
Aufruf: Buchhaltung, Tägliche Aktivitäten, Zahlungsvorschlag, Vorbereiten, Dokumente suchen
- FIN-5082 - JR Connector App
Mit der Version 2023 werden die JobRouter Schnittstellen-Funktionalitäten über den "Finance JR Connector" bereitgestellt. Im Rahmen der Umstellung wurde der Funktionsumfang erweitert.
Kopieren der JobRouter-Einrichtung
Bisher war es nicht möglich, die JobRouter-Einrichtung zu kopieren. Wurden zum Beispiel die Standort-IDs für den Im- und Export getrennt, mussten die Servereinstellungen händisch übernommen werden. Mit der neuen Version ist es möglich, die Einrichtung zu kopieren. Dabei kann entschieden werden, ob die allgemeinen Einstellungen (u. a. die Einstellungen für den SQL-Server), die Import-Einstellungen, die Export-Einstellungen oder alles kopiert werden soll.
Aufruf: Dokumentenverwaltung, Stammdaten, JobRouter, Vorbereiten, Einrichtung kopieren
Weitere Filtermöglichkeiten für den Import
Zusätzlich zu der bisherigen Filterung auf den entsprechenden Status (Feld "BK_Status" im JobRouter) aus der Einrichtung, besteht nun die Möglichkeit den Mandanten in die Filterung mit aufzunehmen. Für die zusätzliche Filterung wird lediglich eine Firmengruppe benötigt.
Aufruf: Dokumentenverwaltung, Stammdaten, JobRouter, Register Allgemein
Ausführung von Im- und Export über die Aufgabenwarteschlange
Für den Export bestand bereits länger die Möglichkeit, verschiedene Standort-IDs zu gruppieren (Feld "Gruppe" im "Datenaustausch JobRouter") und über den Report 5003031 die einzelnen Gruppen zu filtern. Dadurch war es möglich, den Export der Stammdaten über die Aufgabenwarteschlange (z. B. Kreditoren stündlich, Zahlungsbedingungen einmal am Abend) aufzuteilen.
Diese Möglichkeit wurde für den JobRouter Import nachgezogen. Für die Ausführung wird dafür der Report 5002867 verwendet.
Aufruf: Dokumentenverwaltung, Stammdaten, JobRouter, Vorbereiten, Import planen / Export planen
- FIN-5242 - Verstreute, technisch geändert
Die technische Umstellung auf BC 20 hat auch zu einigen funktionellen Änderungen geführt:
Adressen
Bis zur 2023 wurde über die Felder Name, Straße und Ort beim Speichern von Korrekturen ein Ähnlichkeitscode ermittelt und abgeglichen. Diese Funktion entfällt mit der Version 2023. Der Report zum Adressabgleich ist hiervon nicht betroffen.
Benutzer
Die Benutzerkarte enthält nun einige Zusatzfelder von Business Central. Nicht alle angebotenen Felder werden aktuell von Finance genutzt!
Mandantenanlage
Um sicherzustellen, dass eine Anmeldung in Finance nicht durch die Anwendung behindert wird, wurde die Mandantenanlage dahingehend geändert, dass zunächst nur die Standardeinrichtung vorgenommen wird. Die Finance spezifischen Einrichtungen werden in einem separaten Schritt im Rollencenter IT-Management nach Aufruf des Mandanten ergänzt. Hierzu gibt es eine neue Hinweiszeile 'Für den Mandanten sind Einrichtungen nötig.' Der nachfolgende Satz 'Bitte führen Sie die Initialisierung durch' ist ein Link, der die neue Programmeinstellung in den Einstellungen des Mandanten ergänzt. Entsprechende Meldungen werden auch in den Verarbeitungen der anderen Rollencenter angezeigt.
- FIN-5437 - Neue Tabellen in 2023
Es sind neue Tabellen enthalten; sie sind in diesen Standardgruppen der Benutzerverwaltung:
5003971 VBT Definition (Vorsteuer Bauträger, ebenso 5003972, 5003973), wie 325 MwSt.-Buchungsmatrix Einr., in 10_FIBU.
5003019 eInvoice Setup, wie 311 Debitoren & Verkauf Einr., in 10_FIBU, 50_VERKAUF.
5003966 NEV File Management Setup, wie 91 Benutzer Einrichtung, zum Lesen in 01_LOGIN.
5003967 NEV File Mgt. Buffer, keine Daten, in 01_LOGIN.
5003016 Lohnart Staffelbetrag, wie 5002799 Lohnart Prozentsatz, in 90_LOHN und 95_GEHALT.
5003020 Arbeitgeberkonto, wie 5002773 DEÜV-Meldedaten, in 90_LOHN und 95_GEHALT.
IT-Management, Benutzerverwaltung, Zugriffsrechte.
- FIN-5693 - Verwendung von Adressen, Aktualisieren, Debitor, Kreditor
Wenn in der Übersicht der Verwendung von Adressen die Aktion "Aktualisieren" ausgeführt wird, dann wird dabei zusätzlich geprüft und, wenn nötig geändert:
Für Verwendungen die sich auf die Tabellen 18 Customer (Debitor) und 23 Vendor (Kreditor) beziehen, dass einheitlich der Tabellenname dazu eingetragen ist.
Der Tabellenname ist in diesen Fällen: Customer oder Vendor.
Adressverwaltung, Adressen, Adressen, Auswerten, Globale Verwendung, Aktion: Akualisieren.
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
- FIN-5244 - Fehler JobRouter-Export Timestamp-Feld BK_Dokument_Rechnung_Lieferschein
Der JobRouter Export für "Zuordnung Rechnung/Lieferung" lief wegen einer falschen Datumsformatierung auf einen Fehler. Dieser Fehler wurde behoben.
- FIN-5463 - Report 5003242 Kreditor OP-Liste zeigt nur leere Seiten
Bei Druck/Vorschau des Reports R5003242 Kreditor OP-Liste wurden leere Seiten ausgegeben. Das Problem wurde behoben.
- FIN-5712 - Einkauf Bestellung H&P (Report 5004021): abgeschnittene E-Mail-Adresse
Die E-Mail-Adressen werden nicht mehr abgeschnitten sondern umgebrochen.