Finance-Version 2023.0.8 Release Notes

Finance-Version 2023.0.8 Release Notes

 

 

Liebe NEVARIS-Finance Anwender,

für unsere Finance Version 2023 haben wir ein Patch 2023.0.8 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.


Version: 2023.0.8
Veröffentlichungsdatum: 06.01.2023

Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen

BLOHN - 

 - FIN-6098 - Baulohn, ab 01.01.2023 Jahreseinrichtung

Finance Version: NEV2023.0.8 (2023.0.Jahreswechsel)

Jahres-Einrichtung
Einige Werte zum Jahreswechsel können automatisch eingerichtet werden; dazu schrittweise die Jahres-Einrichtungen ausführen, in der Baulohn-Einrichtung, Auswahl: Jahr zum 01.01.2023:

Sozialversicherungswerte
Der Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023 ist notwendig. Eine Beschreibung ist hier verfügbar (Klick auf den Link): https://confluence.nevaris.com/download/attachments/262572615/BLO_Import%20der%20Sozialversicherungswerte.pdf?version=6&modificationDate=1672914507533&api=v2
 
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) in den alten Bundesländern wird ab 01.01.2023 um 250 Euro angehoben, während sie in den neuen Bundesländern um 350 Euro angehoben wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) wird um 150 Euro bundeseinheitlich angehoben. Andere Werte, die sich an den Beitragsbemessungsgrenzen orientieren, werden analog angepasst.

Zum 01.01.2023 wird die Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job) von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die Formeln zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme werden entsprechend angepasst. Der Faktor F für den Übergangsbereich und der Faktor FÜ für die Bestandsschutzfälle wird ebenfalls angepasst.

Der allgemeine Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ab 01.01.2023 auf 1,6% angehoben. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab 01.01.2023 auf 2,6% angehoben. Die Insolvenzgeldumlage wird ab 01.01.2023 auf 0,06% gesenkt.

Beitragssätze der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.01.2023 (Stand: 15.12.2022). Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

ULAK-Werte der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe{}
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2023. Wenn kein Eintrag ab 01.01.2023 vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Die ULAK-Werte werden, wenn die Beitragssätze über den Jahr-Button der Einrichtung angelegt werden, automatisch auch eingetragen. Es sind die beiden neuen Werte zur Mindesturlaubsberechnung zusätzlich enthalten. Die anderen Werte gelten unverändert weiter.

Beitragssätze Sozialkassen und ULAK-Werte kontrollieren
Wir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen.

Beitragssätze anderer Sozialkassen und ULAK-Werte
Wichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden.
Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.

Arbeitszeitgruppen
Es wird die Übersicht der Arbeitszeitgruppen angezeigt. Aus dieser Übersicht heraus können die einzelnen Kalender für das Jahr erstellt werden.

Urlaub kfm.
Für Arbeitnehmer mit festem Urlaubsanspruch kann ein solcher Eintrag für das neue Jahr erstellt werden. Der Urlaubsanspruch ist dann sichtbar bei den Vorträgen, Urlaub Lfd. Jahr.

Feiertagskalender
In der Übersicht können über die Funktion, Gesetzliche Feiertage generieren die Feiertage für alle Bundesländer und alle Mandanten erstellt werden.

Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben

Einrichtung wird geprüft
Damit nicht mit alten Werten abgerechnet wird, werden für Januar die Einrichtungen geprüft: Bei der Januar-Abrechnung wird ein Fehler ausgegeben, wenn für Januar kein Eintrag zu den Sozialversicherungswerten vorhanden ist. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen SV-Beiträge für Januar werden Fehler ausgegeben, wenn für Januar kein Eintrag zu den Sozialversicherungswerten vorhanden ist oder wenn Personalnummern mit Arbeitszeitgruppen enthalten sind, für die noch keine Sollstunden für den Monat im Kalender sind. Auch bei der Sozialkasse Bau müssen neue Beitragssätze und ULAK-Werte ab Januar eingetragen sein.

Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Abrechnungslauf ausführen und 
Vor der Abrechnung, Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweise ausführen, Krankenkasse voraussichtlich

Beitragssätze
Für die Abrechnung im Januar sind auch die aktuellen Beitragssätze der Krankenkassen nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Beitragssätze

Betriebsnummern
Für die Abrechnung im Januar ist eine aktuelle Betriebsnummerndatei nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Betriebsnummern

UV-Stammdatendatei
Für die Abrechnung im Januar ist eine aktuelle UV-Stammdatendatei nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten,  Berufsgenossenschaften

Perfidia-Version
Für die Übermittlung von Daten ist eine neue Perfidia-Version, mit der Versionsnummer  .183 oder größer, nötig. Bitte beachten Sie den Newsletter dazu vom 04.01.2023.
Diese Version steht Ihnen im NEVARIS Downloadbereich zur Verfügung:
Perfidia Standalone - NEVARIS Service - Confluence

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5757 - SV, Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023

SV, Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023

Der Import der Sozialversicherungswerte ist für die Abrechnung ab 01.01.2023 notwendig.

Es handelt sich hierbei um eine neue Funktion, die jederzeit ausgeführt werden kann. Es wird in den Sozialversicherungswerten jeweils ein neuer Datensatz für West und Ost mit einem <Ab Datum>, in diesem Fall ab 01.01.2023, angelegt. Beide Datensätze sind notwendig. Es wird ab dem Abrechnungsmonat 01.2023 geprüft, ob beide Datensätze vorhanden sind. Wenn die Datensätze nicht vorhanden sind, kommt es zu einer Fehlermeldung im Abrechnungslauf.

Vorgehen im Webclient ab der Version 2023

Für den Webclient ist kein vorheriger Download notwendig.

  • Der Import erfolgt unter Personalbuchhaltung, Import/Export, Import Stammdaten, Sozialversicherungswerte:

  • Dort auf den oberen Assist-Button klicken (Button mit 3 Punkten), der Download erfolgt automatisch und die Datei wird für den Import bereitgestellt.

Mit OK bestätigen Sie den Import.

 

Hinweis: Es sind in diesem Import auch nochmal die Sozialversicherungswerte für 01.10.2022 enthalten. Daher werden 4 Datensätze importiert. Es gibt keine Änderungen zu den bisherigen Werten zu 01.10.2022.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6018 - SV, ab 01.01.23 neue Betriebsnummerndatei

Betriebsnummerndatei für Meldezeiträume ab 01.01.23
Es steht eine neue Betriebsnummerndatei für Krankenkassen bereit.

Windowsclient: Download der Betriebsnummerndatei: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836638/bloBBNR.zip?version=7&modificationDate=1672733947396&api=v2

Import der Betriebsnummerndatei: Die zip-Datei muss gespeichert, der Inhalt (also die Datei bloBBNR_jjmmtt.txt) extrahiert und danach importiert werden unter:
/Stammdaten/Import Stammdaten/Aktionen, Import

Webclient: Personalbuchhaltung, Import/Export, Betriebsnummern

Fusionen von Krankenkassen ab 01.01.2023
Folgende Fusionen von Krankenkassen werden zum 01.01.23 umgesetzt, daher ist es notwendig eine neue Betriebsnummerndatei einzuspielen. Nach dem Import der Betriebsnummerndatei sind keinerlei Änderungen von Ihnen manuell an den Stammdaten (Krankenkassenstamm oder Personalstamm) vorzunehmen. Die Krankenkasse soll nicht im Personalstamm geändert werden, da durch diese Fusion weiterhin keinerlei SV-Meldungen erwartet werden und notwendig sind.

Fusionen ab 01.01.2023
Die BKK Stadt Augsburg mit der BBNR 81211334 fusioniert mit der Nachfolge-Krankenkasse BKK Audi mit der BBNR 82889062. Ab dem 01.01.2023 gelten die Betriebsnummern und Institutionskennzeichen der Audi BKK.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6092 - SV, ab 01.01.23 neue Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job)

SV, ab 01.01.23 neue Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job) 

Zum 01.01.2023 wird die Obergrenze des Übergangsbereiches (Midi-Job) von 1.600 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die Formeln zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme werden entsprechend angepasst.
Der Import der Sozialversicherungswerte ab 01.01.2023 ist dafür notwendig. 

Aufgrund der neuen Obergrenze von 2.000 Euro sind die Beschäftigungsverhältnisse ab 01.01.2023 neu zu beurteilen, ob es sich um einen Midi-Job (Übergangsbereich) handelt.

Diese Betrachtung ist vorausschauend für ein Zeitjahr (nicht Kalenderjahr) ab 01.01.2023 (bis 31.12.2023) oder nach der tatsächlichen Beschäftigungszeit, wenn kein Zeitjahr vorliegt, vorzunehmen. Bei jeder Entgeltveränderung (auch bei Arbeitszeitänderungen, die eine Entgeltveränderung bewirken) ist eine neue Betrachtung auch innerhalb des Jahres 2023 vorzunehmen. Es ist jeweils regelmäßig zum 01.01.JJ eine erneute jährliche Betrachtung für ein Zeitjahr vorzunehmen.

Werden mehrere Beschäftigungen (auch bei verschiedenen Arbeitgebern) ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt (Gesamtarbeitsentgelt) regelmäßig innerhalb des Übergangsbereichs liegt.

Ab dem 01.01.2023 wird bei einem Entgelt zwischen 520 Euro und 2.000 Euro nach den Regeln des Übergangsbereiches gerechnet, sofern das Kennzeichen im Personalstamm gesetzt wird.

Webclient: Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Kennzeichen: SV-Übergangsbereich

 

Bitte beachten Sie auch das gesonderte Handbuch für den Übergangsbereich bzw. Bestandsschutz: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5885 - Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer ab 01.23

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach den Regeln für das Jahr 2023 berechnet.

  • Der Grundfreibetrag wird ab 2023 auf 10.908 Euro erhöht

  • Der Kinderfreibetrag wird ab 2023 auf 8.952 Euro erhöht 

Die Berechnung der Lohnsteuer findet mit den am 18.11.2022 veröffentlichten Programmablaufplänen für 2023 statt. 

Das Jahressteuergesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6136 - Solidaritätszuschlag, ab 01.01.23 Erhöhung der Freigrenzen

Solidaritätszuschlag

Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher 33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben.
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags ist die Lohnsteuer. Die Freibeträge beziehen sich auf die zu zahlende Lohnsteuer des Jahres.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5858 - Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung ab 01.01.2023

Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung ab 01.01.2023

Bei der Ausstellung des Ausdrucks und bei der Datenübermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist ab dem Jahr 2023 ausschließlich die Steuer-ID als Ordnungsmerkmal anzugeben. Die Verwendung und der Druck der eTIN ist nicht mehr zulässig.

Für Grenzpendler, die im Ausland leben, gab es bisher die Möglichkeit, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nur mit der eTIN zu versenden. Ab 2023 ist dafür auch die Steuer-ID notwendig. Bereits seit Januar 2020 sollen auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer eine Steuer-ID bekommen.

Nach der Abrechnung, LSt-Bescheinigung
Webclient: Nach der Abrechnung, LSt-Meldungen, LSt-Bescheinigung

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5857 - DLS, Digitale Lohn-Schnittstelle Änderungen ab 01.01.2023

DLS, Digitale Lohn-Schnittstelle Änderungen ab 01.01.2023

Die Digitale Lohn-Schnittstelle gibt leicht veränderte Dateien aus; dies geschieht automatisch.

Dazu ist aber eine neue Datei index.xml nötig, die dann den csv-Dateien der Digitalen Lohn-Schnittstelle beigefügt wird. Diese steht zum Download bei Bedarf bereit.

/Berichte/Personallisten, Digitale Lohn-Schnittstelle
Webclient: Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Digitale Lohn-Schnittstelle

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6199 - eAU, ab 01.01.23 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

SV, ab 01.01.23 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit dem 31.12.2022 endet das Pilotverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das Verfahren geht ab 01.01.2023 in die Echtphase. 

Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Ebenso bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Seminare zu besuchen: Seminarkatalog - NEVARIS Bausoftware GmbH: https://www.nevaris.com/academy/ 

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6230 - eAU, notwendige Pflege des Ansprechpartners

eAU, notwendige Pflege des Ansprechpartners in den Firmen und Niederlassungsdaten

Es ist notwendig, den Ansprechpartner in den Firmen- und Niederlassungsdaten für die eAU-Meldungen nun sauber zu pflegen. Wir empfehlen, die Ansprechpartner vollständig in den Niederlassungen zu pflegen. Sofern keine Niederlassungen vorhanden sind, ist ein Standard-Adressat in der Adresse der Firma zu pflegen. In den Niederlassungen ist es der Adressat zu Bescheinigung Ansprechpartner. 
Die Adressaten müssen für den Baulohn immer mit vollständiger Telefonnummer und Email-Adresse angelegt sein.

Wenn kein Ansprechpartner ermittelt werden konnte, dann wird es, in dieser Reihenfolge, so versucht:
Bescheinigung Adressat laut Niederlassung. Bescheinigung Adressat Gehalt laut Niederlassung. Ansprechpartner Adressat laut Niederlassung. Abweichende Briefadresse, dort Standard-Adressat, laut Niederlassung. Adresse der Niederlassung mit Standard-Adressat. Adresse der Niederlassung selbst, mit einem Kürzel "HR" (Human Resources) davor. Anschliessend im DEÜV-Empfänger: siehe gesonderter Absatz,

Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, 
/Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Firmendaten, Aktionen Niederlassungen
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, 
Stammdaten, Einrichtung, Niederlassungen 

eAU, wenn keine Niederlassungen vorliegen bzw. kein Adressat bei der Adresse der Firmendaten - Ansprechpartner im DEÜV-Empfänger

Wenn die notwendige Pflege des Ansprechpartners in den Firmen- und Niederlassungsdaten nicht möglich ist, kann auch eine Adresse mit einem Standard Adressaten bei den DEÜV-Empfängern eingetragen werden. Es zählt der Eintrag aus dem ersten DEÜV-Empfänger, der eine "Unsere Adressnr. E-Mail" hat, von dort der Standard-Adressat.

Hinweis
Die Adressaten müssen  für den Baulohn immer mit vollständiger Telefonnummer und Email-Adresse angelegt sein.

Abteilungen, Baulohn, Stammdaten, DEÜV-Empfänger: Unsere Adressnummer E-Mail
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger: Unsere Adressnummer E-Mail

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6223 - eAU, Anfragen und Folgebescheinigung-Anfragen, Senden Alle

eAU, Anfragen und Folgebescheinigung-Anfragen, Senden Alle

Mit der Ausführung <Senden Alle> werden nun alle offenen eAU-Anfragen erstellt, das sind neue Anfragen und Folgebescheinigung-Anfragen, die fehlerfrei sind, und nicht aufgrund von Karenztagen erst zu einem späteren Zeitpunkt verschickt werden dürfen. Erstellte Anfragen bekommen ein Transferdatum in der Spalte Transferdatum.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt dann <Senden Alle> ausgeführt wird, werden diese Meldungen, sofern dann erlaubt, mit verschickt.

Zur Kontrolle
Anfragen ohne Transferdatum, nach der Ausführung über <Senden Alle>, können kontrolliert werden. Dazu ggf. auf die Spalte Transferdatum filtern. Wenn diese Anfrage ohne Transferdatum mit <Senden Aktuell> ausgeführt wird, dann kommt der genauere Fehlerhinweis, warum kein Versand möglich ist, oder wann er möglich ist.

Webclient: Vor der Abrechnung, Fehlzeitenkalender, Vorbereiten, eAU Meldungen

Auf dem erfassten Datensatz stehen und Aktionen, Senden Aktuell
Viele erfasste Datensätze: Aktionen, Senden Alle

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5208 - Arbeitsbescheinigung, ab 01.01.23 elektronisch übermitteln

Arbeitsbescheinigung, ab 01.01.23 elektronisch übermitteln

Ab dem 1. Januar 2023 können die folgenden Bescheinigungen grundsätzlich nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden:

  • Arbeitsbescheinigung

  • EU-Arbeitsbescheinigung

  • Nebeneinkommensbescheinigung

Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können Sie die Bescheinigungen noch in Papierform oder maschineller Form einreichen. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Ab dem 1. Januar 2023 können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr wie bisher der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber entfällt ab diesem Zeitpunkt die Pflicht, Beschäftigte über die elektronische Übermittlung ihrer Daten zu informieren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von der Bundesagentur für Arbeit direkt einen Ausdruck der übermittelten Daten. Die rechtliche Grundlage ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“.

NEVARIS Finance Baulohn hat dieses Zusatzmodul bereits seit 2019 zertifiziert.

Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Arbeitsbescheinigung (BEA) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Ebenso bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Seminare zur Handhabung der Übermittlung einer elektronischen Arbeitsbescheinigung zu besuchen: Seminarkatalog - NEVARIS Bausoftware GmbH: https://www.nevaris.com/academy/ 

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5834 -  Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung wenn Aussteuerung

Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung wenn Aussteuerung

Wenn eine Arbeitsbescheinigung aufgrund Aussteuerung erstellt werden muss, dann wird "Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch" und "zum, Ende des Arbeitsverhältnisses" nicht geprüft.
Dazu muss aber eine Aussteuerung vorliegen. Das bedeutet: im Personalstamm, Register Beschäftigung muss das Datum: Ab Datum SV-ausgesteuert eingetragen sein und eine lfd. Fehlzeit muss vorliegen.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Bearbeiten, Bescheinigung
Webclient: Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten

 

Gemeldet wird ein Ende der Fehlzeit zum Monat, sofern es notwendig ist, kann das Ende Datum entfernt oder geändert werden.

Arbeitsbescheinigung, Aktionen Meldungen, Aktionen Weitere
Arbeitsbescheinigung, Webclient Vorbereiten, Meldungen, Vorbereiten Weitere

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5179 - SV, Pflege der Hauptbetriebsnummer ab 01.01.2023

SV, Hauptbetriebsnummer

Die "Hauptbetriebsnummer" in den Firmendaten oder bei der Niederlassung ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das Schuldner für die Beiträge ist. Das ist entweder die Betriebsnummer Verursacher der Niederlassung oder diejenige einer Niederlassung, die übergeordnet ist, oder die der Firma. Sie wird bei den SV-Meldungen mit gemeldet. 
Sie kann Bedarf eingegeben werden. Wenn sie nicht eingeben wird, zählt die Betriebsnummer Verursacher automatisch als Hauptbetriebsnummer.

Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5173 - SV, EEL Änderungen ab 01.01.23 - Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)

SV, EEL Änderungen ab 01.01.23 - Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)

Ab 1. Januar 2023 gibt es folgende Neuerungen in diesem Verfahren: 

  • Erfolgt eine Vorerkrankungsanfrage durch den Arbeitgeber, meldet die Krankenkasse nun ergänzend zu den angefragten Vorerkrankungszeiten auch alle für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit relevanten Vorerkrankungszeiten zurück.

  • Für noch mehr Transparenz übermittelt die Krankenkasse dem Arbeitgeber nun auch den Beginn der maßgebenden 12-Monats-Frist für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit.

Zur Ausführung der Vorerkrankungsanfrage:

Beachten Sie das Handbuch dazu: BLO SV-Meldungen Ersatzleistungen (EEL) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Weitere Änderungen sind:

Ersatzleistung, weitergezahltes Entgelt nach §23c

Wenn Arbeitgeber-Leistungen (nach §23c) weitergezahlt werden, obwohl die Entgeltfortzahlung beendet ist, und wenn das bescheinigt wird, wird ab 01.01.2023 immer eine Rückmeldung der Ersatzleistung angefordert.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ersatzleistung
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ersatzleistung

 

Ersatzleistungen, Kind krank

Es darf bei Kind krank nicht in die Zukunft gemeldet werden. Geprüft wird das Arbeitsdatum, und falls der Meldezeitraum in der Zukunft liegt, wird die Meldung erstmal fehlerhaft. Sie muss dann später erneut ausgeführt werden.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ersatzleistung
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ersatzleistung

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6010 - SV, Bestandsschutzregelungen, Befreiungen

Bestandsschutzregelungen, Befreiungen

Es ist möglich, sofern notwendig, die Befreiungen zur KV/PV und/oder AV zur Bestandschutzregelungen zum neuen Übergangsbereich abzurechnen. Dies kann auch per Rückrechnung bis zum 01.10.2022 erfolgen.

Bitte beachten Sie dazu die Online-Hilfe: BLO Lexikon Übergangsbereich ab 01.10.2022 - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

  • Bestandsschutzregelungen, Befreiung von der Krankenversicherung (und damit auch in der Pflegeversicherung)

  • Bestandsschutzregelungen, Befreiung von der Arbeitslosenversicherung

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6046 - SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland

SV, Übergangsbereich und Kammerbeitrag Saarland

Im Saarland beträgt der Kammerbeitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West. Es gibt kein Mindesteinkommen für den Beitrag.

Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich von 450,01 EUR bis 2.000 EUR (vom 01.10.-31.12.22 = 1.600 Euro) ist die Regelung zum Übergangsbereich anzuwenden.

Die Anwendung des Übergangsbereichs erfolgt ab 01.01.2023 automatisch. Sofern Rückrechnungen ausgeführt werden, auch ab 01.10.2022.

Eine Änderung in der Einrichtung ist dazu nicht notwendig.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5866 - SV, Meldeverfahren zur Sozialversicherung Änderungen ab 01.01.23

Meldeverfahren zur Sozialversicherung

Zu allen Datensätzen hat es Änderungen im Aufbau gegeben. Dies wird automatisch berücksichtigt.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-6197 - SV, Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis: Sozialversicherungsnummer abfragen

Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis

Die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises fällt ab dem 1. Januar 2023 weg. Stattdessen muss der Arbeitgeber in den Fällen, in denen für eine Meldung keine Versicherungsnummer des Beschäftigten vorliegt, immer erst eine obligatorische Abfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung im Rahmen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens vornehmen. Erst bei erfolgloser Abfrage sind die Daten aus dem neuen Versicherungsnummernachweis zu entnehmen, der den Sozialversicherungsausweis ersetzt

Versicherungsnummer abfragen

Die Sozialversicherungsnummer eines Mitarbeiters kann bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden. Die Personalnummer eingeben, Ok drücken, es wird sofort eine Datei erstellt. Wenn Rückmeldungen eingelesen werden, dann wird aus der Antwortdatei die Sozialversicherungsnummer direkt in den Personalstamm übernommen, wenn sie dort nicht mittlerweile eingetragen wurde.

Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen

Der Versand und Empfang erfolgen mit Perfidia. Anschließend sind die Rückmeldungen in NEVARIS Finance Baulohn einzulesen.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5033 -  RV, Kontaktdaten der DSRV beim A1-Verfahren und rvBEA-Verfahren (Werteliste AG)

RV, Kontaktdaten der DSRV beim A1-Verfahren und rvBEA-Verfahren (Werteliste AG)

Die DSRV übermittelt zusätzlich zum DXAR einen weiteren Datensatz DXLW (Werteliste AG „Info“) an den Arbeitgeber. Damit wird der Arbeitgeber in die Lage versetzt, sich bei Rückfragen direkt an die anfragende Stelle wenden zu können. 

Im A1-Verfahren kann können Zwischennachrichten zum Bearbeitungsstand kommen. Im rvBEA-Verfahren Angaben der Behörde. In beiden Fällen auch Hinweise zu den Bescheinigungen und nicht nur Kontaktdaten.

Die Wertelisten (Kontaktdaten) werden mit den SV-Rückmeldungen eingelesen. Die Wertelisten sind die Einträge in den SV-Rückmeldungen mit dem Grund <WLAG>.

Die in der Werteliste enthalten Kontaktdaten und Hinweise können angezeigt werden.

Zusätzlich kann in der Anzeige der Kontaktdaten angezeigt werden, zu welcher SV-Rückmeldung diese Kontaktdaten gehören. Sofern es aber keinen ermittelbaren Bezug gibt ist dies nicht möglich.

Hinweise zur Anzeige der Kontaktdaten

Die Daten werden mit der aktuellen Perfidia-Version ggf. nicht so auf aufbereitet, dass wir die Anzeige anders darstellen können. Zur Anzeige der Kontaktdaten auf einen Eintrag in den SV-Rückmeldungen mit dem Grund <WLAG> stellen.

Vor der Abrechnung, SV-Rückmeldungen, Aktionen, Kontaktdaten
Anzeige der SV-Rückmeldung zu den Kontaktdaten: dort Bezug

Webclient: Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen, Vorbereiten, Kontaktdaten
Anzeige der SV-Rückmeldung zu den Kontaktdaten: dort Bezug

 

Wichtiger Hinweis zu Rückmeldungen allgemein:
Bitte beachten Sie, dass in Perfidia die Ausführung „Protokolle anfordern“ und auch in NEVARIS Finance Baulohn die Rückmeldungen mind. 1 x wöchentlich zu allen gebotenen Verfahren auszuführen sind. Nur so ist sichergestellt, dass die Informationen, die Sozialversicherungsträger zur Verfügung stellen, auch verarbeitet werden können.

Aufruf in PERFIDIA: Gesendete Daten, Protokolle anfordern, alle angebotenen Verfahren.
Aufruf in NEVARIS Finance Baulohn:
/Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Rückmeldungen, ausführen
Bei Versorgungsbezügen: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen
Webclient: /Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen und Rückmeldungen Versorgungsbezüge

Hinweis
Wenn Sie Rückmeldungen der Berufsgenossenschaften erwarten, sind diese getrennt auszuführen.
/Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monat, Ergebnis, Aktionen, Lohnnachweis BG, Rückmeldungen
Webclient /Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, BG-Lohnnachweis, Ausführen, Rückmeldungen

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5172 - RV, Daten für die Betriebsprüfung (euBP) Änderungen ab 01.01.23

RV, Daten für die Betriebsprüfung (euBP) Änderungen ab 01.01.23

Ab dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung bleibt freiwillig.

Bitte beachten Sie die Online-Hilfe: BLO SV-Meldungen Betriebsprüfung (euBP) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/elektronisch-unterstuetzte-Betriebspruefung-euBP/euBP.html 

Die Betriebsprüfung (euBP) gibt leicht veränderte Dateien aus; dies geschieht automatisch. Die Versionsnummer hat sich u.a. geändert. Es gibt neue Datensatzversionen in den Datenbausteinen, daher ist ein Versand ab dem 01.01.2023 nur noch mit der aktuellen Version von NEVARIS Finance Baulohn möglich.

Die Datensatzversion für die Datei mit Daten der Finanzbuchhaltung hat sich ebenfalls geändert.

Webclient: Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Betriebsprüfung

RV, euBP SV-Tage ermitteln bei kurzfristiger Beschäftigung

Bei kurzfristig Beschäftigten (PGS 110) werden auch SV-Tage (KV, RV, AV und PV getrennt) ermittelt und übertragen. Die SV-Tage werden aus den Arbeitstagen bei der Ausführung der Betriebsprüfung ermittelt, da zur Abrechnung keine SV-Tage ermittelt werden.

Webclient: Nach der Abrechnung, Jährliche Aktivitäten, Betriebsprüfung

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5170 - RV, seit 01.01.22 ergänzende Unterlagen/Dokumente zur Betriebsprüfung (euBP) digital führen

Ergänzende Unterlagen/Dokumente zur Betriebsprüfung (euBP) digital führen seit 01.01.2022

Bereits seit Jahresbeginn 2022 müssen ergänzende Unterlagen/Dokumente zu den Entgeltunterlagen digital geführt werden. Die elektronische Betriebsprüfung (euBP) wird ab 01.01.2023 mit den Daten der Entgeltabrechnung (Finanzbuchhaltung freiwillig) verpflichtend. Damit kann der Prüfer auch solche Unterlagen/Dokumente digital verlangen.

Bei den ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen handelt es sich zum Beispiel um Immatrikulationsbescheinigungen, Anträge von geringfügig Beschäftigten auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht oder Nachweise der Elterneigenschaft. 
Die ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen sind in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) genauer aufgeführt.

Da aber Krankenkassen, Finanzämter und andere Behörden die betreffenden Bescheide digital erzeugen und zur Verfügung stellen müssten und ebenso die Arbeitnehmer selbst, ist zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht nur der Arbeitgeber gefordert.
Zusätzlich ist nicht nur ein "einfaches" PDF notwendig, sondern dieses müsste auch vom Arbeitnehmer elektronisch signiert sein.

Arbeitgeber können allerdings beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung die Befreiung von der Führung elektronischer Unterlagen bis zum 31.12.2026 formlos - auch rückwirkend per 01.01.2022 - beantragen.

Bitte beachten Sie zur Ausführung der elektronische Betriebsprüfung (euBP) auch das Online-Handbuch: BLO SV-Meldungen Betriebsprüfung (euBP) - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5176 -  Ausland A1, Änderungen ab 01.01.2023

Ausland A1, Bescheinigung wegen Entsendung
Bei den Meldungen wegen Entsendung gilt ab 01.01.23 ein anderer Aufbau des Datensatzes; dies geschieht automatisch, eine Einrichtung oder Eingabe dazu ist nicht nötig. 

Ausland A1, Erklärung des Arbeitgebers
Beim Erstellen des Datenträgers muss aktiv folgende Erklärung des Arbeitgebers bestätigt werden:

„Mit der Antragstellung erklärt der Arbeitgeber ausdrücklich, dass alle Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, die für den jeweiligen Antrag zuständige Stelle umgehend zu informieren, wenn Änderungen in den Verhältnissen bzw. zu den gemachten Angaben eintreten. Soweit z. B. im Zuge einer Kontrolle in einem Mitgliedstaat festgestellt wird, dass – auch irrtümlich – falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht umgehend mitgeteilt wurden, kann dies – ggf. auch rückwirkend – zu einem Widerruf der Bescheinigung A1 und damit zur Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde, führen.“

Ausland A1, Weiteres
In der Karte gibt es ein nicht eingebbares Feld, in dem die Emailadresse der Kontaktperson des AG angezeigt wird.

Ausland A1, Beschäftigungsstelle Schiff ab 01.01.2023
Wenn die Beschäftigungsstelle für den Einsatz im Ausland ein Schiff ist, dann kann dieses vorgegeben werden. In diesem Fall im Register Allgemein unter Beschäftigungsstelle: Schiff, einen Eintrag erstellen. Nötig ist, dazu eine Adresse im Stamm der Adressen zu haben. Diese Adressnummer dann eintragen. Aus der Adresse wird nur die Bezeichnung, das ist der Name des Schiffs und die IMO-Nummer (IMOnnnnnnn), gemeldet. Das Feld "Adresse" der Adresse ist die IMO-Nummer.
Es ist dazu nicht möglich, das Kennzeichen feste Beschäftigungsstelle im Ausland zu setzen und auch keine Adresse dazu. 

Hinweis: Hiermit ist keine A1-Bescheinigung für Seeleute, also für die Beschäftigung an Bord eines Hochseeschiffes, gemeint. Es handelt sich vielmehr um Kanal- oder Flussschiffe, die grenzübergreifend eingesetzt werden.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausland A1, Bearbeiten

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5695 - Sozialkasse, ab 01.01.2023 neue Einträge zu Beitragssätzen und ULAK-Werten notwendig

Sozialkasse, Beitragssätze der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe
Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.01.2023 (Stand: 15.12.2022). Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

Sozialkasse, ULAK-Werte der Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe{}
Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.01.2023. Wenn kein Eintrag ab 01.01.2023 vorhanden ist, wird ein Fehler zur Abrechnung ausgegeben. Die ULAK-Werte werden, wenn die Beitragssätze über den Jahr-Button der Einrichtung angelegt werden, automatisch auch eingetragen. Es sind die beiden neuen Werte zur Mindesturlaubsberechnung zusätzlich enthalten. Die anderen Werte gelten unverändert weiter.

/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse

 

Beitragssätze Sozialkassen und ULAK-Werte kontrollieren
Wir empfehlen die Beitragssätze Ihrer Sozialkassen mit den aktuellen Tarifverträgen zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie dazu auch: Beitragssätze anderer Sozialkassen.

Beitragssätze anderer Sozialkassen und ULAK-Werte
Wichtiger Hinweis: Die Beitragssätze von anderen Sozialkassen (Maler, Gerüstbau, Betonsteingewerbe, etc.) müssen manuell gepflegt werden.
Bitte beachten Sie etwaige Änderungen.

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5675 - Sozialkasse, Änderungen Mindesturlaubsvergütung 12.22 und ab 01.23

Sozialkasse Bau, Änderungen der Mindesturlaubsvergütung 

Sozialkasse Bau, im Dezember 2022 Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG berechnen 

Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG im Dezember 2022 wird wie folgt berechnet: 

Es zählen die Ausfallstunden wegen Saison-KuG im Dezember, ausgenommen diejenigen Stunden, für die Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto abgebaut wurde. Betrachtet wird nur der aktuelle Schlechtwettermonat Dezember 2022. Der Stundensatz ergibt sich aus der Meldung im November oder in einem der Vormonate. Die ersten 22,50 Stunden Saison-KuG im Dezember zählen nicht mit. Danach errechnet sich eine Mindesturlaubsvergütung. Der Anspruch ist bereits im Dezember 2022 direkt verfügbar und wird mit der Dezember-Abrechnung festgestellt und ausgewiesen. 

Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird im Dezember 2022 noch einheitlich mit 14,25% berechnet. 

Die geänderte Berechnung sowie die sich daraus ergebenden geänderten Angaben im Datensatz <URMEL> werden automatisch berücksichtigt. 

Abrechnung, Aktuelle Abrechnung 

  

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütungen ab 01.2023 

Sozialkasse Bau, Änderung zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung ab 01.2023 

Diese Änderungen betreffen die bisherige Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KuG und Krankheit, sowie die Berechnung der neuen Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ab 01.2023. 

Gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindesturlaubsvergütung für Zeiten von Arbeitsausfall, wenn dieser durch unverschuldete Arbeitsunfähigkeit (Krankheit), Saisonkurzarbeit (S-KUG) oder konjunktureller Kurzarbeit entstanden ist. Der Arbeitnehmer erhält je Ausfallstunde eine Mindesturlaubsvergütung in Höhe des gültigen Prozentsatzes vom jeweiligen tatsächlichen Stundenlohn. 

Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.2023 nicht mehr einheitlich mit dem Prozentsatz von 14,25% berechnet, sondern differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%. 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem Bruttolohn bzw. Stundensatz. Das ist der tatsächliche Stundenlohn ohne Zuschläge des betreffenden Monats. Der Tarifvertrag sagt dazu: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“ Siehe dazu auch hier im Abschnitt: Bewertung der Mindesturlaubsvergütung 

Gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr sowie jugendliche gewerbliche Arbeitnehmer haben weiterhin keinen Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung. 

  

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG ab 01.01.2023 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG ab 01.2023 entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung für Saison-KuG wird in den Monaten Dezember, Januar bis März eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt. 

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeitab 01.01.2023 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.
Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit ist neu ab 01.2023. Sie entsteht monatlich ab der 1. Ausfallstunde. Die Mindesturlaubsvergütung bei konjunktureller Kurzarbeit wird in den Monaten April bis November eines Jahres ermittelt. Die Mindesturlaubsvergütung wird automatisch ermittelt. 

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung bei Krankheitab 01.01.2023 

Die Bewertung des Mindesturlaubsvergütung erfolgt ab 01.2023 mit dem tatsächlichen Bruttolohn bzw. Stundensatz.

  

Sozialkasse Bau,Bewertung der Mindesturlaubsvergütung 

Die Mindesturlaubsvergütung wird ab 01.23 mit dem jeweiligen gültigen tatsächlichen Bruttostundenlohn/Stundensatz des Mitarbeiters bewertet. Das ist die tarifliche Eingruppierung oder der Stundensatz, der lt. Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Der Tarifvertrag sagt dazu zukünftig: „Für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung hat der Arbeitgeber den Bruttostundenlohn (GTL) ohne Zuschläge mitzuteilen.“ 

Um diese Bewertung vorzunehmen ist eine besondere Lohnart nur zur Bewertung notwendig. Diese Stellen wir als Musterlohnart zur Verfügung.
Diese Lohnart hat die Funktion "5021 Stundensatz, Lohnart für Bewertungen. Keine Abrechnung". Ergibt sich daraus ein Stundensatz, so gilt dieser.

Dazu ist eine Bewertung (Register Bewertung) mit den individuellen Abrechnungsarten notwendig und den individuellen Lohnarten für diesen Bruttostundenlohn/Stundensatz (das können auch mehrere Lohnarten sein) zur Abrechnung ab 01.23 notwendig.
Bei Mitarbeitern mit einem monatlichem Fixum ist diese Lohnart dazu wie folgt zu bewerten: Für die entsprechenden Abrechnungsarten, mit der Bewertungslohnart des Fixum (Gehalt) und der Bewertung <AZSTD> Monatsentgelt/Arbeitsstd. mtl. AZG oder <SZSTD> Monatsentgelt/Sollstunden AZG bewerten um einen Bruttostundenlohn/Stundensatz zu bekommen.

Die Lohnart mit der Funktion 5021 kann z.B. bei Akkordlöhnern oder bei Minijobblern mit dem vereinbarten Stundensatz lt. Arbeitsvertrag auch am Personalstamm hinterlegt werden und ein entsprechender Faktor eingetragen werden. Sofern aber auch eine tarifliche Eingruppierung für einen Stundenlohn vorliegt, oder ein Faktor bei der Stundenlohn-Lohnart eingetragen ist, wird diesem Vorrang gewährt.

Wir stellen Ihnen die entsprechende Muster-Lohnart hier zur Verfügung (Klick auf den Link):  

https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/Loamuster5021.zip?version=1&modificationDate=1669129029368&api=v2 
Hinweis: Die Musterlohnart ist um die individuellen Abrechnungsarten und individuellen Lohnarten zur Bewertung zu ergänzen. 

Der Import von Musterlohnarten ist hier in der Online-Hilfe beschrieben: BLO Lexikon L - Z - Hilfe für NEVARIS Finance - Confluence 

Hinweise:
Wenn diese Lohnart mit der Funktion 5021 nicht vorhanden ist, wird versucht die Tariflohnart zu suchen, und zwar aus der Tariftabelle und den Lohnarten im Personalstamm, um damit zu bewerten. 
Wenn kein Tarif gefunden werden kann, dann wird die Bewertung der SFN-Lohnart (Funktion 1480) oder der Kurzarbeitslohnart (Funktion 2001) genommen. 

Hinweis: Wir empfehlen eine Lohnart mit der Funktion 5021 anzulegen und für die Abrechnungsarten entsprechend zu bewerten. 

Stammdaten, Lohnarten, Register Bewertung 
Abrechnung, Aktuelle Abrechnung 

 

Sozialkasse Bau, Mindesturlaubsvergütung -was ist zu tun ab 01.2023

Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 importieren.
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021 für alle Abrechnungsarten entsprechend bewerten.
Die Musterlohnart mit der Funktion 5021, sofern notwendig, am Personalstamm mit einem Faktor hinterlegen.

  

Sozialkasse Bau, Beitragssätze 

Für die Sozialkasse Bau gelten keine neuen Beitragssätze ab 01.2023. Es wird trotzdem ein neuer Eintrag ab 01.01.2023 mit den bisherigen Einträgen benötigt. Die Beitragssätze können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

  

Sozialkasse, ULAK-Werte 

Für die Sozialkasse Bau gelten neue ULAK-Werte ab 01.2023. Die bisherige einheitliche Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung mit dem Prozentsatz von 14,25%, erfolgt ab 01.2023 differenziert mit 12,5 % und bei schwerbehinderten Beschäftigten mit 14,6%. Dazu gibt es zwei neue Felder. 

Die ULAK-Werte können über den Jahr-Button der Einrichtung automatisch eingetragen werden. 

Es werden Beitragssätze und ULAK-Werte für die Sozialkassen Wiesbaden, Ost und Berlin erstellt. Falls diese bereits angelegt wurden, werden sie nicht mehr geändert; dann manuell überprüfen. Die Werte sind zu prüfen. 

Bei der Abrechnung für Januar 2023 bei der Sozialkasse Bau wird ein Fehler ausgegeben, wenn kein Eintrag bei den Beitragssätzen und ULAK-Werte für 01.2023 vorhanden ist; der Beitragssatz selbst wird dabei allerdings nicht geprüft. 

Abteilungen, Baulohn, Baulohn Einrichtung, Aktionen, Button Jahr, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse 
Webclient Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Ausführen, Für weitere Jahre: 01.01.2023 eingeben, Auswahl: Sozialkasse 

 


 

BLOHN - 

 - FIN-5682 - Sozialkasse, Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung/Änderungen der Datensätze ANMEL, URMEL ab 12.22 und 01.23

Sozialkasse, Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung/Änderungen der Datensätze ANMEL, URMEL ab 12.22 und 01.23

Die beschriebenen Anpassungen und Änderungen betreffen die Soka-Bau. 

Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG in 12.22 melden (URMEL) 

In den Meldungen Dezember 2022 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: 
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel im Dezember 2022 und die vollen Saison-KuG-Ausfallstunden, sofern angefallen, dazu. 

Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen 
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse 

Sozialkasse, Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG oder konjunkturelles KuG ab 1.23 melden (URMEL) 

In den Meldungen ab Januar 2023 zu den "Mtl. Arbeitnehmer-Lohndaten (URMEL)" sind enthalten: 

Der tatsächliche Bruttostundenlohn für die monatliche Berechnung der Mindesturlaubsvergütung wird mitgemeldet.
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung Saison-KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die Saison-KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Saison-KuG-Monaten (Dezember, Januar bis März), sofern angefallen, mitgemeldet. 
Die ermittelte Mindesturlaubsvergütung konjunkturelles KuG nach der Regel ab Januar 2023 und die konjunkturellen KuG-Ausfallstunden dazu. Diese Angaben werden monatlich in den Monaten April bis November, sofern angefallen, mitgemeldet. 

Nach der Abrechnung, ZVK-Meldungen 
Webclient: Nach der Abrechnung, Sozialkasse 

Sozialkasse,Ansprechpartner für die Meldesätze; Erweiterung der Datensätze ANMEL, URMEL ab 01.23 

Ansprechpartner für die Meldesätze 
Ab 01.23 muss der Name des Abrechners, die Emailadresse des Abrechners und die Telefonnummer des Abrechners mitgemeldet werden. Dies geschieht mit dem Datensatz ANMEL und im monatlichen Datensatz URMEL automatisch, sofern die Angaben ermittelt werden können.  

Der Ansprechpartner wird vorrangig aus der Einrichtung der Betriebsnummern Sozialkasse; Adressnummer Lohnbuchhalter (Adresse) und Lohnbuchhalter (Adressat) ermittelt. 

Unsere Empfehlung ist die Einrichtung dort vorzunehmen bzw. die Daten dort zu pflegen und zu überprüfen. 

Der entsprechende Adressat muss mit den Angaben Name bzw. Vorname, Emailadresse, Telefonnummer vollständig gepflegt sein. 

Wenn keine Einrichtung in den Betriebsnummern Sozialkasse vorliegt, oder diese drei Angaben (Name, Emailadresse, Telefonnummer) in der Einrichtung der Betriebsnummern Sozialkasse nicht gefunden werden kann, wird der Ansprechpartner gemäß Niederlassung, dort Bescheinigung Adressat ermittelt. Wenn auch in der Niederlassung kein Ansprechpartner ermittelt werden kann, zählt die Adresse der Firma und dort der Standard-Adressat. 

Abteilungen, Baulohn, Einrichtungen, Betriebskontonummern Sozialkasse 
Webclient: Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, Betriebsnummern Sozialkasse