Finance-Version 2023.2.8 Release Notes
Liebe NEVARIS-Finance Anwender,
für unsere Finance Version 2023.2 haben wir Patch 2023.2.8 veröffentlicht.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Anpassungen in dieser Version.
Version: 2023.2.8
Veröffentlichungsdatum: 29.01.2024
Fehlerkorrekturen und Programmverbesserungen
BLOHN - - FIN-8876 - Arbeitgeberkonto, Datei-Ausgabepfade über den DEÜV-Empfänger bestimmen
Arbeitgeberkonto, Datei-Ausgabepfade über den DEÜV-Empfänger bestimmen
Für die Ausgabe der Dateien zum Arbeitgeberkonto werden nun auch die Einrichtungen zum Ausgabeverzeichnis, Ausgabeverzeichnis Gehalt sowie die Steuerung der Ausgabe immer in das Gehaltsverzeichnis beachtet, wie sie zu den anderen SV-Meldungen (DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise) eingerichtet sind.
Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger, Ausgabeverzeichnis, Ausgabeverzeichnis Gehalt
Wie zu den Beitragsnachweisen, wird auch zum Arbeitgeberkonto nun beachtet, ob sie immer ins Gehalts-Verzeichnis gestellt werden sollen. Es gilt die identische Einrichtung wie zu den Beitragsnachweisen, die getroffen wurde.
Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger, Ausgabe Beitragsnachweis: <immer Gehaltsverzeichnis>
Festes Verzeichnis für SV-Meldungen
Wenn in einem Mandanten ein bestimmtes Verzeichnis für die Dateien der SV-Meldungen und der Beitragsnachweise vorgegeben ist, dann gelten die Verzeichnisse, die bei den DEÜV-Empfängern eingetragen sind, für diesen Mandanten nicht.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Festes Verzeichnis für SV-Dateien
BLOHN - - FIN-8956 - Monatsmeldungen, Fehlermeldung zur Datei (DSME650)
Monatsmeldungen, Fehlermeldung zur Datei (DSME650)
Bei den Dateien zu Monatsmeldungen kam es zu einer Fehlermeldung in Perfidia (DSME650). Die Datei konnte nicht verschickt werden. Das Problem wurde behoben.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Monatsmeldungen
BLOHN - - FIN-8990 - Stammdaten, Prüfung auf die Rentenart und Rentenversicherungsfreiheit (PGS 119,120)
Stammdaten, Prüfung auf die Rentenart und Rentenversicherungsfreiheit (PGS 119,120)
Die Prüfung auf die Kennzeichnung der <Rentenart> und <Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit> zu den Personengruppen 119 und 120 wurden zur Ausführung der Sozialversicherungsmeldungen angepasst. Die Prüfung auf notwendige Stammdatenpflege wird nun hier auch erst ab 01.07.2023 ausgeführt.
Nach der Abrechnung, Sv-Meldungen, Sv-Meldungen, Meldung erstellen <DEÜV> und
Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung: Rentenart und Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit
BLOHN - - FIN-8928 - NEU! Arbeitgeberkonto, jährliche Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> (DBWU) ab 01.01.2024
Änderungen mit diesem Patch:
DBWU, manuelle Meldungen an alle Krankenkassen
Im Abrechnungsmonat Januar ist es jetzt auch möglich, Meldungen an alle Krankenkassen auslösen, unabhängig ob eine abweichende Wahl zum nächsten Jahr getroffen wurde oder nicht. Vorher ist entsprechend der Umlagesatz zu wählen und mit diesem entsprechend auch das gesamte Jahr abzurechnen.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitgeberkonto, Ausführen, Meldungen Januar (nur im Abrechnungsmonat Januar möglich)
DBWU, keine automatischen Meldungen mehr
Das Programm erstellt diese Meldungen nicht mehr automatisch mit dem Abschluss des SV-Meldemonats. Die Entscheidung ist dem Anwender überlassen, welchen Krankenkassen er seine Entscheidung mitteilt.
Es gibt mittlerweile eine, zu den bisherigen Ausführungen der Release-Notes zum Jahreswechsel (FIN-8678), abweichende, Klarstellung der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes zur jährlichen Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> (DBWU).
Bitte beachten Sie auch den Newsletter vom 12.01.2024 dazu: Wichtiger Patch für NEVARIS Finance 2023.2
NEU! Arbeitgeberkonto, jährliche Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> (DBWU) ab 01.01.2024
Es zählen nicht mehr die bisherigen Ausführungen in den Release-Notes und Unterlagen zu den Jahreswechsel-Seminaren. Konkret bedeutet das, dass
- die Abgabefrist für die Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> anders, also früher ist und
- es müssen auch nicht an alle Krankenkassen Datensätze geschickt werden, sondern nur selektiv an die Krankenkassen, bei denen eine abweichende Wahl des Umlagesatzes <Umlage 1> zum Jahr 2024 getroffen wird.
- Das Programm wird mit einem kommenden Patch nicht mehr die Meldung automatisch erzeugen und zum Versand bereitstellen.
Eine abweichende Wahl nach der Januar-Abrechnung oder auch unterjährig ist nicht mehr möglich. Die Umlage- und Erstattungssätze zur Umlage U1 sind jährlich zu Beginn des Jahres wie bisher zu wählen! Die Meldungen können jederzeit, wenn Sie die Wahl getroffen haben, ausgelöst werden. Anschließend ist auch mit der getroffenen Wahl die Abrechnung für das Jahr 2024 auszuführen. Meldungen an alle Krankenkassen auslösen mit dem eingerichteten Umlagesatz ist nicht zwingend notwendig. Dann zählt der bisher gewählte Umlagesatz weiter. Für Krankenkassen, bei denen der Umlagesatz abweichend von Ihnen zum Vorjahr bestimmt werden soll, gehen Sie bitte wie folgt für jede einzelne Krankenkasse vor und melden die Wahl Ihres Umlagesatzes <Umlage 1>: Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitgeberkonto, Ausführen, Meldung an eine Krankenkasse, anschließend ist die Frage zu beantworten, ob für die Firma oder eine Niederlassung gemeldet werden soll: Bei <Ja> = Firma: danach folgt die Auswahl der Krankenkasse (Kassenstamm, der für alle Geschäftsstellen zählt). Gemeldet wird für die Firma (Firmendaten) Bei <Nein> = Niederlassung, danach folgt die Auswahl der Krankenkasse (Kassenstamm, der für alle Geschäftsstellen zählt) und anschließend die Auswahl der Niederlassungen für die gemeldet werden soll. Die Auswahl auf die Niederlassungen ist wie folgt gefiltert:
a. Auf Niederlassungen, die das Kennzeichen <Hauptniederlassungen> gesetzt haben, wenn es viele Niederlassungen mit einer identischen Hauptbetriebsnummer gibt. Die Wahl erfolgt je Hauptbetriebsnummer. b. Auf Niederlassungen, die keine Hauptbetriebsnummer eingetragen haben. Hier zählt die BBNR-Verursacher auch als Hauptbetriebsnummer. Diese Niederlassungen werden auch ohne das Kennzeichen <Hauptniederlassungen> zur Auswahl angeboten. Die Ausführung ist selektiv für jede notwendige Krankenkasse zu wiederholen, für die ein abweichender Umlagesatz zum nächsten Jahr gelten soll.
BLOHN - - FIN-8955 - Kurzarbeit, Druck Abrechnungsliste zum Antrag auf Saison-KuG ab 01.24
Kurzarbeit, Druck Abrechnungsliste zum Antrag auf Saison-KuG ab 01.24
Ab dem 01.01.2024 hat sich die Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld geändert. Einzige Änderung ist der Matrixcode. Zusätzlich wird dieser Matrixcode auch wieder für Vormonate angedruckt.
Berichte, Berichte drucken, <blokugsaison KuG-Antrag auf Saison-KuG und MWG>
MaWi - - FIN-8760 - XRechnung Version 3.0 gültig ab 01.02.2024
Die X-Rechnung ist auf das Schema 3.0 angepasst, welches ab dem 01.02.2024 gültig ist.
- Die Version wurde angepasst. → Die Umstellung auf die neue Version erfolgt zentral zum Stichtag (durch Nevaris).
- Die elektronische Adresse des Käufers ist nun ein Pflichtfeld und wurde in die interne Validierung aufgenommen. Die Ermittlung erfolgt nach folgender Reihenfolge:
- Email des Adressaten aus Verkauf an Kontaktperson, falls leer
- Email aus Debitor, falls leer
- Email aus Adresse des Debitors
- Die elektronische Adresse des Verkäufers ist nun ein Pflichtfeld und wurde in die interne Validierung aufgenommen. Die bisherige Warnung hierzu wurde durch eine Fehlermeldung ersetzt.
- Die Angabe des Geschäftsprozesstyps ist nun verpflichtend, hier wird der von Peppol definierte Standardwert „urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0“ ausgegeben.
- Bei Auftragsbezug ist die Bestellnummer des Kunden verpflichtend. Wenn diese nicht angegeben wird, wird hier stattdessen die Auftragsnummer gesetzt.
NU - - FIN-8939 - NU-Teilvertrag: Abzugsart "fehlende Bescheinigung" verbieten
In NU-Teilverträgen sind nur noch die Abzugsarten "Baustellenabzug", "Abzug" und "Mangel" händisch erfassbar. Die manuelle Bearbeitung von Abzugsart "fehlende Bescheinigung" konnte im weiteren Verlauf zu Problemen führen, sodass das Bearbeiten und Löschen in einer vorherigen Version unterbunden wurde. Die Abzüge für fehlende Bescheinigungen sind ausschließlich über die Adresse des Nachunternehmers zu ermitteln. Hier bestand noch ein Fehler, durch den die Neuanlage weiterhin möglich war.
Zur Bereinigung dieser fehlerhaften Datensätze kann einmalig der Betrag auf Null gesetzt werden. Danach ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.