ANBU - Investitionsfreibetrag - IFB

Allgemein

Ab dem Jahr 2023 kann bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag (IFB) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Abschreibung wird durch den IFB nicht berührt. Diese steht unabhängig davon zusätzlich zu. Der Investitionsfreibetrag kann nur im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend gemacht werden.

Der Investitionsfreibetrag beträgt 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. 15 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist. Der IFB kann insgesamt höchstens von Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro im Wirtschaftsjahr (Deckel) geltend gemacht werden.

Investitionsfreibetrag (usp.gv.at)

Einige Wirtschaftsgüter sind nicht begünstigt. Scheiden Wirtschaftsgüter, für die ein IFB in Anspruch genommen worden ist, vor Ablauf einer Behaltefrist von vier Jahren (Fristenberechnung von Tag zu Tag) aus dem Betriebsvermögen aus, hat grundsätzlich eine Nachversteuerung des in Anspruch genommenen Freibetrages zu erfolgen. Der Freibetrag ist in der Steuererklärung an der dafür vorgesehenen Stelle auszuweisen. Die Inanspruchnahme des Freibetrages ist im Anlageverzeichnis bzw. in der Anlagekartei auszuweisen. Die Verzeichnisse sind der Abgabenbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Umsetzung

Damit muss sichergestellt werden, dass jeder Anlage der in Anspruch genommene Freibetrag zugeordnet und gedruckt werden kann. Unter Anlagenbuchhaltung, Stammdaten muss eine Einrichtung geprüft werden.

Es wird im Umsetzungsvorschlag unterstellt, dass keine Übernahme in die Finanzbuchhaltung erfolgen soll.

Einrichtung

In den AfA-Büchern wird festgelegt, ob eine Buchung, die zu einer Anlage getätigt wird, in die Finanzbuchhaltung integriert wird, oder nicht. Dieser Investitionsfreibetrag soll NICHT! in die Finanzbuchhaltung durchgereicht werden.

AfA-Bücher, Register Integration

Die AfA-Bücher sind unter Anlagenbuchhaltung, Stammdaten, Einrichtung einzurichten.

Das relevante Feld ist im Register ‘Integration’, Feld ‘IFB’.

IFB

Das Kennzeichen darf nicht gesetzt sein.

AfA-Buch, Vorbereiten, Anlagen Buchungsart Einr.

In der Anlagen Buchungsart Einr. ist für jede Anlage definiert, ob und welchen Einfluss sie auf die weiteren Berechnungen für die Anlage hat. Der Investitionsfreibetrag wird als zusätzliche Information gebucht. Es muss also hier sicher gestellt sein, dass für die ‘Anlage Buchungsart’ kein Haken in den zugewiesenen Feldern gesetzt ist. Dann wird der IFB als zusätzliche Information der Anlage gebucht, hat aber keine Auswirkungen auf weitere Berechnungen.

Buchung

Anlagenbuchhaltung, Aktivitäten, Anlagen Buch.-Blatt

Alle Arten von Buchungen, für die das obige Kennzeichen NICHT gesetzt ist, werden im Anlagen Buch.-Blatt gebucht.

Für die Anlagen, für die ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen werden soll, ist der entsprechende Betrag hier zu buchen.

Notwendige Informationen im Anlagen Buch.-Blatt

Anlagedatum

Entspricht i.d.R. dem Anschaffungsdatum des Anlagegutes, kann aber einfach das Jahresende sein.

Belegart

blank

Belegnummer

Angabe einer Belegnummer, z.B. IFB und eine fortlaufende Nummer.

Anlagennr.

Angabe de Anlagennummer.

AfA Buchcode

Sofern nur ein AfA Buch geführt wird, das bilanzielle, und dieses als ‘Standard AfA-Buch’ hinterlegt ist, wird dieses hier vorgeschlagen. Ansonsten wird hier das Bilanzielle AfA-Buch ausgewählt.

Trotz Angabe des bilanziellen AfA Buches, wird der IFB Betrag NICHT in die Finanzbuchhaltung übertragen, da das Integrationskennzeichen nicht gesetzt ist.

Anlagenbuchungsart

Hier ist 'IFB auszuwählen

Beschreibung

Zum Beispiel ‘IFB 10%’ oder ‘IFB 15%’

Betrag

Angabe es Invesitionsfreibetrages, der für dieses Anlagegut in Anspruch genommen werden soll.

Ein nachträgliche Korrektur ist jederzeit möglich, wenn der gebuchte IFB mit gedrehtem Vorzeichen erneut gebucht wird. Es kann anschließend der korrekte IFB erfasst werden, sofern notwendig. Sofern nur storniert werden soll, wird nur der IFB mit gedrehtem Vorzeichen neu erfasst.
Bei Verkauf einer Anlage bleibt der IFB unverändert, bis er mit negativem Kennzeichen gegengebucht wird.

AfA bis Anlagebuchungsdatum

Das Kennzeichen darf nicht gesetzt sein.

Rückw. AfA-Korr. B. Anschaff.

Das Kennzeichen darf nicht gesetzt sein.

IFB Buchungsart

Hier erfolgt keine Angabe.

Zugehörig zur Dotierung

Hier erfolgt keine Angabe

Ausgabe

Der österreichische Gesetzgeber fordert, dass die Inanspruchnahme des Freibetrages ist im Anlageverzeichnis bzw. in der Anlagekartei auszuweisen ist

Anlageverzeichnis AT

Die Ausgabe erfolgt im Anlagenverzeichnis AT, Report 5003318.

Es wird der zu einer Anlage insgesamt gebuchte Investitionsfreibetrag angedruckt.

Der Ausweis des IFB %-Satzes ist derzeit noch in Arbeit, daher wird empfohlen, den % - Satz im Buchungstext anzugeben.