FIBU Kammerumlage Einrichtung
Allgemein
Quellen: Wikipedia / WKO (Wirtschaftskammern Österreich)
Begrifflichkeit
Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat seine eigene Wirtschaftskammer (Landeskammer), bei der aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden (mit Ausnahme der Landwirtschaft und der freien Berufe, diese haben ihre eigenen Kammern) Mitglieder sind (gesetzliche Mitgliedschaft).
Die Wirtschaftskammer Österreich ist die zehnte Wirtschaftskammer, bei der alle Mitglieder der einzelnen Landeskammern zusammengefasst sind und übt hauptsächlich Leit- und Koordinierungsfunktionen unter den Wirtschaftskammern aus.
Finanzierung
Die Kammerumlagen dienen der Finanzierung der 10 Wirtschaftskammern. Die Grundumlage dient ausschließlich der Finanzierung der Fachorganisationen (Fachvertretung, Fachgruppen und Fachverbände).
Die Wirtschaftskammer finanziert sich durch die Grundumlage sowie die Kammerumlagen 1 und 2.
Grundumlage
Die von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammern zu entrichtende Abgabe zur Finanzierung der Fachorganisationen. Die Höhe wird von der jeweiligen Fachgruppe autonom beschlossen.
Kammerumlage 1 (KU 1)
Bemessungsgrundlage ist die dem Kammermitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (=Vorsteuer), zusätzlich die vom Kammermitglied geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer sowie jene Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmern erbrachten Leistungen auf dieses übergegangen ist (Reverse Charge) minus der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt. Die Freigrenze beträgt 150.000 Euro. Der Hebesatz beträgt gegenwärtig 0,3 % der Bemessungsgrundlage (Stand 06/2007).
Die Kammerumlage 1 kommt zu 60 % der jeweiligen Landeskammer, zu 40 % der Wirtschaftskammer Österreich zugute.
Kammerumlage 2 (KU 2)
Bemessungsgrundlage ist die Lohn- und Gehaltssumme nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz. Hebesatz: 0,36 % bis 0,44 % als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
Einrichtung
Unter Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Zur Ust sind für die Berechnung der Kammerumlage 1 die Bemessungsgrundlagen und der Hebesatz zu hinterlegen.
Mit der Funktion 'Standard erstellen' können Standard-Reportzeilen erstellt werden, die dann um einen Sachkontofilter zu ergänzen sind.
Reportzeile
Für die Ermittlung der Berichtszeilen sind die Vorsteuerkonten, Einfuhrumsatzsteuerkonten, Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb, Vorsteuern gem. § 19 (Bauleistungen, Reverse Charge) etc. maßgebend.
Eingabe/Anzeige der Report- bzw. Berichtszeile.
Bemessungsgrundlage
Bezeichnung/Erläuterung der Reportzeile.
Kammerumlage %
Eingabe des Hebesatzes für die Berechnung der Kammerumlage.
Sachkontofilter
Eingabe/Auswahl der entsprechenden Sachkonten. Die Summe der Sachposten stellt die Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage dar.
Gültig ab / bis
Wenn für eine Reportzeile bereits eine Kammerumlage berechnet wurde, ist eine nachträgliche Änderung z.B. des Sachkontofilters nicht möglich. In diesem Fall kann die betreffende Reportzeile über das Feld 'Gültig bis' gesperrt werden. Und die neu einzurichtende Reportzeile kann für vorherige Auswertungen über das Feld 'Gültig ab' eingegrenzt werden.
Firmendaten
Das Finanzamt und die Steuernummer, die auf dem Report 'Kammerumlage' gedruckt werden sollen, sind in den Firmendaten, Felder 'Finanzamt (MWSt) und 'Steuernummer' zu hinterlegen.
Auswertung
Unter Buchhaltung, Berichte, Berichte drucken, Kammerumlage erfolgt die Berechnung und Auswertung der Kammerumlage (KU 1).
Meldezeitraum
Auswahl des Monats bzw. des Quartals für das eine Kammerumlage berechnet werden soll.
Firmengruppe
Soll eine Kammerumlage für eine Firmengruppe erfolgen, ist hier die Firmengruppe auszuwählen. Es werden dabei alle Mandanten der Firmengruppe nacheinander abgearbeitet und aufgelistet. Nach jedem Mandanten erfolgt ein Seitenwechsel.
Probedruck
Ist das Kennzeichen nicht gesetzt, werden bei den Sachposten, die bei der Kammerumlage-Berechnung berücksichtigt wurden, im Feld 'Kammerumlage in Periode' der Meldezeitraum (Datum) gespeichert.
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt keine Kennzeichnung im Sachposten.
Druck wiederholen
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Wiederholungsdruck.