FIBU Bürgschaften

Allgemein

Es gehört zum Tagesgeschäft eines Unternehmens der Bauwirtschaft, für einen Großteil der zu erbringenden Leistungen Sicherheitseinbehalte bauvertraglich vereinbaren zu müssen. D.h., der Auftraggeber (Kunde) behält einen bestimmten Prozentsatz, meist 5% oder 10% der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung, als sog. Sicherheitseinbehalt ein. Dieser Betrag soll dann der zusätzlichen Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens dienen; als Sicherheit für etwaige Mängelansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmer. In der Regel haben die Unternehmen der Bauwirtschaft die Möglichkeit, diesen Sicherheitseinbehalt in Form von Bürgschaften abzulösen. (Hinweis: In Österreich nennt man den Einbehalt Haftrücklass.)

Zum Begriff der Bürgschaft: Der Auftragnehmer (Bauunternehmer) trifft bei einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine Bürgschaftsvereinbarung. Der Auftraggeber (Kunde) zahlt nach Erhalt der Bankbürgschaft über den Sicherheitsbetrag den vollen Rechnungsbetrag an den Auftragnehmer (Bauunternehmer) aus. Die Bürgschaftsurkunde im Original verbleibt für die Dauer der Gewährleistungspflicht beim Auftraggeber (Kunde) und wird nach Ablauf der Frist an den Auftragnehmer zurückgegeben.

Bürgschaften können über die Stammdaten und die Periodischen Aktivitäten im Rollencenter Buchhaltung erfasst und verwaltet werden. 

Übersicht

Aus der Übersicht können Bürgschaften erfasst und bearbeitet werden. Zusätzlich werden weitere Funktionen angeboten. Die angebotenen Felder sind weitestgehend identisch mit denen der FIBU Bürgschaften Karte und werden dort weiter erläutert.

Menüband

Auswählen

Übersicht über alle Mandanten

Hier wird eine Übersicht über alle Mandanten aufgerufen.

Vorbereiten

Unter dem Menüpunkt 'Vorbereiten' sind auch die Einrichtungen für die Bürgschaftsverwaltung zu finden; es müssen die Bürgschaftstypen und die Kreditgeber, die verwaltet werden sollen, eingerichtet werden.

Bürgschaftstyp

Die Bürgschaftstypen gehören zu den Einrichtungen, die in der Bürgschaftsverwaltung notwendig sind. Die Einrichtung kann über diesen Aufruf erfolgen.

Kreditgeber

Der Kreditgeber gehört  ebenso zu den notwendigen Einrichtungen in der Bürgschaftsverwaltung. Die Einrichtung kann über diesen Aufruf erfolgen.

NU-Teilvertrag Bürgschaften

Ausgehend von einer erhaltenen Bürgschaft, die einem Kreditor zugeordnet ist, können die Informationen zu einem NU-Vertrag/NU-Teilvertrag zugeordnet werden, wenn der NU-Vertrag keinem Anzahlungsvorgang zugeordnet ist.

Rückforderungsmethoden/Rückforderungsdefinitionen

In der Bürgschaftsverwaltung können die Rückforderungen gegebener Bürgschaften organisiert werden. Wenn dies verwendet werden soll, müssen Rückforderungsmethoden und Rückforderungsdefinitionen eingerichtet werden.

Ausführen

Rückforderungsvorschlag

Für Details zum Rückforderungsvorschlag, siehe FIBU Rückforderungsvorschlag

Berichten

Serienbriefe 

Aus der Bürgschaftsverwaltung über Aktion Berichten, Serienbrief heraus kann eine Excel-Quelldatei für Word-Serienbriefe erstellt werden. In der Auswahl "Art der Übergabe" muss dafür "Exceltabellarium" gewählt werden. Als Sachbearbeiter kann ein Adressat der Adresse, die unter Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Firmendaten als Adresse des Mandanten hinterlegt ist, angegeben werden.

Button Bürgschaften auswählen

Die Bürgschaften, die zu einer Excel-Quelldatei zusammenfasst werden sollen, sind in der Bürgschaftsübersicht mit Satzmarke zu markieren. Die Auswahl kann nur für Bürgschaften des aktuellen Mandanten erfolgen.

Die Anzahl der markierten und zur Übergabe ausgewählten Bürgschaften wird im Feld "Anzahl der Bürgschaften" angezeigt.

Karte

Eine Erläuterung zu Aufbau und Feldern der Bürgschafts-Karte findet sich auf der Seite FIBU Bürgschaften Karte.

Einrichtung

Die für die Bürgschaftsverwaltung notwendigen Einrichtungen werden auf der Seite FIBU Bürgschaften Einrichtung beschrieben.