FIBU MWST GBG bei Bauträgerkostenstellen

Vorsteuer darf bei Bauträgerobjekten nicht oder nicht vollständig gezogen werden.
Daher sollte die Vorsteuer bei solchen Bauobjekten i.d.R. auf eine besondere MWST Buchungsmatrix gebucht werden, die im Feld 'Vorsteuer Bauträger' mit 'Vorsteuer' oder 'Aufwand' eingerichtet ist. Wird eine BUMA bebucht, die so eingerichtet ist, erhält der erstellte Steuer-Sachposten nicht die Information 'VST', sondern 'VST n.a.' (n.a. = nicht abzugsfähig) und wird bei der UST Verprobung und Anmeldung nicht berücksichtigt.
Diese Art der Buchung/Posten ist nur bei Vorsteuerbuchungen, also kreditorischen Buchungen, relevant.

Die Information, ob es sich um eine Bauträgerobjekt handelt, ist eine Information der Kostenstelle: Stammdaten, Kostenstellen, Auswählen, Steuerung, Feld 'Ist Bauträger'. Diese Information kann im Rechnungseingangsbuchkopf, Feld 'Ist Bauträger' hinterlegt werden. Die Information wird dann in rot (Bauträger) angezeigt, wenn im Feld 'Kostenstelle' eine Kostenstelle angegeben ist, die die Information 'Ist Bauträger' = ja hat. 
Erfolgt die Angabe der Kostenstelle (nur) in den REBU-Zeilen, kann die Information 'Ist Bauträger' in der Infobox 'Positionsdetails' eingesehen werden. 

Die angezeigten Informationen dienen als Hinweis, dass eine entsprechende Buchungsmatrix angegeben werden muss. 

Die Kontierung kann nun auch automatisch ermittelt werden.

Voraussetzung ist das Vorliegen nachfolgender Einrichtungen:

Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Allgemein, Einrichtung, Geschäftsbuchungsgruppen aus Personenkonten ist für 'REBU' = ja gesetzt.

Den Kreditoren ist im Feld 'MWST GBG bei Bauträger KSt' eine entsprechende MWST GBG zugewiesen. 

Die relevanten Kostenstellen sind im Feld 'Baustelle' und  'Ist Bauträger' mit 'ja' gekennzeichnet. 

Die MWSt Buchungsmatrix Einrichtung für die jeweils ermittelten Kombinationen mit den MWST Produktbuchungsgruppen ist vorhanden. Dort ist im Feld 'Vorsteuer Bauträger' die Option 'Vorsteuer' oder 'Aufwand' gesetzt. Bei Option 'Vorsteuer' ist im Feld 'Vorsteuerkonto' das Konto für die 'nicht abzugsfähige Vorsteuer' angegeben.

Sind die genannten Einrichtungen (REBU) gegeben, wird nun für Eingangsrechnungen, bei denen eine als 'Ist Bauträger' angegebene Kostenstelle verwendet wird, die MWST GBG automatisch aus dem Kreditor, Feld 'MWST GBG bei Bauträger KSt' gezogen und gebucht.

Wichtig: die Verarbeitung gilt nicht für Bereiche, für die Kontierungsvorschläge hinterlegt werden bzw. die vollständig kontiert übergeben werden (NU, Anzahlungsvorgänge, Import über die Schnittstelle mit Umsetzung oder Tankschnittstellen). 

Für die nachträgliche Einrichtung der MWST GBG bei Bauträger KSt wird in der Kreditorenübersicht unter 'Nacharbeiten' der Service 'MWST GBG BTr nachtragen' angeboten.

Aufruf: 
Stammdaten, Kreditoren, Nacharbeiten, MWST GBG BTr nachtragen.

Vorgehen:
Alle Kreditoren filtern (z.B. auf die relevante MWST GBG), dann im ersten Kreditor die MWST GBG BTr eintragen und den Service ausführen.