ANBU Verkauf von Anlagen
Allgemein
Wenn eine Anlage verkauft wird, dann muss der Verkaufswert gebucht werden. Gewinn oder Verlust werden hierbei automatisch berechnet. Der Verkaufsposten ist somit der letzte auf die Anlage gebuchte Posten. Bei in Teilen verkauften Anlagen ist die Buchung von mehr als einem Verkaufsposten möglich. Die Summe aller gebuchten Verkaufsbeträge muss einen Habenbetrag ergeben.
Verkauf mit Fibu Integration buchen
Über Aktivitäten / Anlagen Fibu Buch.-Blätter eine Buchung erfassen mit Kontoart Anlage und der gewünschten Anlagennummer.
Über Nacharbeiten, Anlagengegenkonto einfügen das vorab definierte Gegenkonto hinzufügen. Im Anschluss kann die Erfassung über Ausführen, Buchen gebucht werden. Siehe auch ANBU Anlagen Fibu Buch.-Blätter.
Die Kontierung wird über die Anlagenbuchungsgruppen festgelegt, hier werden Konten für die unterschiedlichen Buchungsarten in Zusammenhang mit dem Verkauf hinterlegt. Siehe auch ANBU Anlagenbuchungsgruppen.
Gewinn oder Verlust werden wie folgt ermittelt:
Verkaufspreis Netto - Anschaffungskosten + Normal-AfA
Es kann auch ein Abgang mit einem Verkaufserlös von 0,00 € gebucht werden, in diesem Fall ist auch im Anlagen Fibu Buch.-Blatt ausnahmsweise kein Gegenkonto anzugeben. Das kann bei Verschrottung eines Anlagegutes der Fall sein, wenn der Buchwert 0,00 beträgt.
Verkauf mit Fibu Integration aus dem RABU
Eine Anlage kann auch aus dem RABU heraus verkauft werden. Die Anlageposten werden dann entsprechend der Einrichtung im bilanziellen AfA-Buch geschrieben.
Ein solcher Verkauf kann nicht automatisch storniert werden. Ggf. muss eine Gutschrift erstellt werden und die Anlagenposten werden dann über das Anlage Buch.-Blatt storniert, nachdem das Kennzeichen für die Integration herausgenommen wurde.
Verkauf ohne Fibu Integration buchen
Wenn die Fibu Integration nicht gewünscht ist, weil die Wertminderung z.B. nur kalkulatorisch relevant sein soll, dann erfolgt die Buchung in einem Anlagen Buch.-Blatt. Die Erfassung erfolgt über Aktivitäten / Anlagen Buch.-Blatt, eine Angabe von Sachkonten ist hierfür nicht erforderlich. Siehe auch ANBU Anlagen Buch.-Blatt.