FIBU Berichte Kammerumlage

Allgemein

Quellen: Wikipedia / WKO (Wirtschaftskammern Österreich)

Begrifflichkeit

Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat seine eigene Wirtschaftskammer (Landeskammer), bei der aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes alle gewerblich tätigen Wirtschaftstreibenden (mit Ausnahme der Landwirtschaft und der freien Berufe, diese haben ihre eigenen Kammern) Mitglieder sind (gesetzliche Mitgliedschaft).
Die Wirtschaftskammer Österreich ist die zehnte Wirtschaftskammer, bei der alle Mitglieder der einzelnen Landeskammern zusammengefasst sind und übt hauptsächlich Leit- und Koordinierungsfunktionen unter den Wirtschaftskammern aus.

Finanzierung

Die Kammerumlagen dienen der Finanzierung der 10 Wirtschaftskammern. Die Grundumlage dient ausschließlich der Finanzierung der Fachorganisationen (Fachvertretung, Fachgruppen und Fachverbände).
Die Wirtschaftskammer finanziert sich durch die Grundumlage sowie die Kammerumlagen 1 und 2.

Grundumlage

Die von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammern zu entrichtende Abgabe zur Finanzierung der Fachorganisationen. Die Höhe wird von der jeweiligen Fachgruppe autonom beschlossen.

Kammerumlage 1 (KU 1)

Bemessungsgrundlage ist die dem Kammermitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (=Vorsteuer), zusätzlich die vom Kammermitglied geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer sowie jene Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmern erbrachten Leistungen auf dieses übergegangen ist (Reverse Charge) minus der Umsatzsteuer, die auf einen Eigenverbrauch entfällt. Die Freigrenze beträgt 150.000 Euro. Der Hebesatz beträgt gegenwärtig 0,3 % der Bemessungsgrundlage (Stand 06/2007).
Die Kammerumlage 1 kommt zu 60 % der jeweiligen Landeskammer, zu 40 % der Wirtschaftskammer Österreich zugute.

Kammerumlage 2 (KU 2)

Bemessungsgrundlage ist die Lohn- und Gehaltssumme nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz. Hebesatz: 0,36 % bis 0,44 % als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.

Die KU1 und KU2 werden von den Finanzämtern eingehoben und an die Wirtschaftskammerorganisation (WKO) überwiesen. Die Grundumlagen werden von den Landeskammern vorgeschrieben und eingehoben.

Einrichtung

Unter Buchhaltung, Stammdaten, Einrichtung, Zur Ust  sind für die Berechnung der Kammerumlage 1 die Bemessungsgrundlagen und der Hebesatz zu hinterlegen.

Mit der Funktion 'Standard erstellen' können Standard-Reportzeilen erstellt werden, die dann um einen Sachkontofilter zu ergänzen sind.

Reportzeile

Für die Ermittlung der Berichtszeilen sind die Vorsteuerkonten, Einfuhrumsatzsteuerkonten, Vorsteuern aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb, Vorsteuern gem. § 19 (Bauleistungen, Reverse Charge) etc. maßgebend.
Eingabe/Anzeige der Report- bzw. Berichtszeile.

Es können identische Reportzeilen angelegt werden, die im Report kumuliert ausgewertet werden.
Bemessungsgrundlage

Bezeichnung/Erläuterung der Reportzeile.

Kammerumlage %

Eingabe des Hebesatzes für die Berechnung der Kammerumlage.

Sachkontofilter

Eingabe/Auswahl der entsprechenden Sachkonten. Die Summe der Sachposten stellt die Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage dar.

Gültig ab / bis

Wenn für eine Reportzeile bereits eine Kammerumlage berechnet wurde, ist eine nachträgliche Änderung z.B. des Sachkontofilters nicht möglich. In diesem Fall kann die betreffende Reportzeile über das Feld 'Gültig bis' gesperrt werden. Und die neu einzurichtende Reportzeile kann für vorherige Auswertungen über das Feld 'Gültig ab' eingegrenzt werden.

Firmendaten

Das Finanzamt und die Steuernummer, die auf dem Report 'Kammerumlage' gedruckt werden sollen, sind in den Firmendaten, Felder 'Finanzamt (MWSt) und 'Steuernummer' zu hinterlegen.

Auswertung

Unter Buchhaltung, Berichte, Berichte drucken, Kammerumlage erfolgt die Berechnung und Auswertung der Kammerumlage (KU 1).

Die Berechnung erfolgt ausschließlich für bereits angemeldete Sachposten.
Meldezeitraum

Auswahl des Monats bzw. des Quartals für das eine Kammerumlage berechnet werden soll.

Es werden auch die Posten aus früheren Zeiträumen, für die noch keine Kammerumlage berechnet wurde, berücksichtigt; sofern sie angemeldet sind.
Firmengruppe

Soll eine Kammerumlage für eine Firmengruppe erfolgen, ist hier die Firmengruppe auszuwählen. Es werden dabei alle Mandanten der Firmengruppe nacheinander abgearbeitet und aufgelistet. Nach jedem Mandanten erfolgt ein Seitenwechsel.

Probedruck

Ist das Kennzeichen nicht gesetzt, werden bei den Sachposten, die bei der Kammerumlage-Berechnung berücksichtigt wurden, im Feld 'Kammerumlage in Periode' der Meldezeitraum (Datum) gespeichert.
Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt keine Kennzeichnung im Sachposten.

Druck wiederholen

Ist das Kennzeichen gesetzt, erfolgt ein Wiederholungsdruck.