FIBU USt Voranmeldung

Allgemein

§188 (1) Satz 1 UStG:

Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat.

In diesem Programm kann eine Umsatzsteuerverprobung zur Kontrolle und Abstimmung erfolgen. Im Anschluss daran kann eine Umsatzsteuervoranmeldung und bei Bedarf eine Umsatzsteuerabrechnung durchgeführt werden.

Die Voranmeldung für einzelne Länder ist pro Land beschrieben:

Organschaft

Der Begriff Organschaft bezeichnet im Steuerrecht eine Gruppe rechtlich selbstständiger (i. d. R. juristischer) Personen, die gemeinsam besteuert werden. Daher ist auch der Begriff Gruppenbesteuerung gebräuchlich.

Eine Organschaft für Zwecke der Umsatzsteuer (§ 2 Abs.2 Nr.2 UStG) führt dazu, dass nur ein Unternehmer im Sinne des UStG vorliegt. Dazu kann der Organträger jeder Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sein, die Organgesellschaften nur juristische Personen. Leistungsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft (Organkreis) lösen keine Umsatzsteuer aus, sondern führen zu nichtsteuerbaren Innenumsätzen. Voraussetzung ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung.

Umsatzsteuer nach Belegdatum / nach Leistungsdatum

Die Standardverarbeitung für die Umsatzsteuer (Verprobung, Anmeldung, Abrechnung) erfolgt nach dem Buchungsdatum. Abweichend davon kann eine Verarbeitung nach dem Belegdatum oder nach dem Leistungsdatum erfolgen.

Umsatzsteuer nach Belegdatum ist lizenzabhängig.

Besonderheit beim Jahreswechsel bei Belegdatum

Eingangsrechnung mit Buchungsdatum 31.12 Vorjahr., Belegdatum 05.01. Folgejahr

Die Rechnung inklusiv des Steuerpostens wird aufgrund des Buchungsdatum in der Bilanz per 31.12. berücksichtigt. Die Vorsteuer müsste auf ein Konto 'Vorsteuer nicht fällig' gebucht werden. Im Januar müsste die Vorsteuer wiederum gegen das fällige Vorsteuerkonto umgebucht werden.

Eingangsrechnung mit Buchungsdatum 05.01., Belegdatum 31.12. Vorjahr

Die Rechnung inklusiv des Steuerpostens wird aufgrund des Buchungsdatums in der Bilanz per 31.01. berücksichtigt. Das bedeutet, dass bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Posten berücksichtigt wird, der bilanziell erst im Folgejahr ausgewertet wird.

Ausgangsrechnung mit Buchungsdatum 31.12. Vorjahr, Belegdatum 05.01. Folgejahr

Bei Ausgangsrechnungen ist das Buchungsdatum gleichbedeutend mit der Leistungserbringung. Hier knüpft die Umsatzsteuerpflicht an das Buchungsdatum und nicht an das Belegdatum an. Das bedeutet, wenn eine USt Abrechnung nach Belegdatum erfolgen soll, ist in diesem Fall mit einem Belegdatum aus dem Vorjahr zu buchen.

Ausgangsrechnung mit Buchungsdatum 05.01., Belegdatum 31.12. Vorjahr

In diesem Fall ist für die Umsatzsteuer, die per Vorjahr gemeldet aber erst im aktuellen Jahr gebucht wird, eine manuelle Abgrenzungsbuchung durchzuführen.

Besonderheit beim Leistungsdatum

Voraussetzung für die Abrechnung nach Leistungsdatum ist, dass in den Sach- und Mehrwertsteuerposten das Leistungsdatum vorhanden sein muss. Das Leistungsdatum ist ein zusätzliches Datum und wird nicht grundsätzlich vergeben und gespeichert.

Erfolgt beim Buchen keine Eingabe im Leistungsdatum wird in den Sach-, Debitoren-, Kreditoren- und Mehrwertsteuerposten auch kein Leistungsdatum gespeichert.

Wenn in der Finanzbuchhaltung Einrichtung das Kennzeichen 'USt Abrechnung nach Leistungsdatum' gesetzt ist, ist bei steuerrelevanten Buchungen (mit Mehrwertsteuermatrix) die Eingabe eines Leistungsdatum zwingend. Bei Buchungen ohne Mehrwertsteuermatrix, wie z.B. Abschreibungen, Löhne etc., ist das Leistungsdatum keine Pflichteingabe.

Die Umsatzsteuerverarbeitung nach Leistungsdatum ist standardmäßig nicht freigeschaltet. Bei Bedarf und Rücksprache mit dem Support kann eine Freischaltung erfolgen.

Einrichtung

Zur Einrichtung der Umsatzsteuerabrechnung sind diverse Einstellungen notwendig. Siehe hierzu: