BLO Tabellensperren

 

Tabellensperren

Tabellensperren, Baulohn

Wenn z.B. aus der Wochenerfassung der Berichtsdaten nach der Erfassung der Belege das Übertragen in die Haupterfassung ausgeführt wird, dann ist währenddessen das Übertragen für andere Anwender nicht möglich. Erst nach Beendigung des Übertragens ist die nächste Verarbeitung möglich.

Die Regeln hierfür sind

Dies betrifft längerdauernde Verarbeitungen, wie z.B. das Buchen von Belegen oder eine Monatsabrechnung. Tabellensperren werden zwar auch bei der Erfassung gesetzt. Dort fallen sie aber nicht ins Gewicht, weil das Fortschreiben der Daten nach der manuellen Eingabe schnell erfolgt. Wenn während einer solchen Verarbeitung Daten geändert, gelöscht oder geschrieben werden, sind die betroffenen Tabellen für andere Anwender innerhalb der Datenbank oder innerhalb eines Mandanten für Änderungen gesperrt. Lesen ist möglich, aber Ändern erst dann, wenn die zuerst vom ersten Anwender begonnene Verarbeitung abgeschlossen ist.

Zweck von Tabellensperren

Auf diese Weise wird die Integrität, also die Stimmigkeit, der Datenbank gewährleistet. Dies bedeutet, es ist sichergestellt, dass alle zugehörigen Verarbeitungen ausgeführt wurden und die dabei entstehenden Daten fortgeschrieben wurden. Danach kann die nächste Verarbeitung beginnen.

Vorgehensweise bei Tabellensperren

Als Information erhält der Anwender, der die gewünschte Verarbeitung aus diesem Grund zur Zeit nicht ausführen darf, unten in der Statuszeile die Meldung "Die <Tabelle> ist von <Benutzer> gesperrt.

Abbrechen mit Strg-Untbr. Die Untbr-Taste ist auf einer Tastatur gleich der Pause-Taste oder Bild rauf (= Pfeil nach oben). Also diese Taste und gleichzeitig Strg drücken.

In diesem Falle gibt es also die Möglichkeit, das Ende der Sperre abzuwarten oder, wie in der Meldung beschrieben, die aktuelle Verarbeitung abzubrechen. Dann bleiben die vorher erfassten Daten dennoch vorhanden. Der Abbruch bezieht sich nur auf den Start der gewählten weiteren Verarbeitung.

Innerhalb der Datenbank oder eines Mandanten, Baulohn

Tabellensperren wie beschrieben gelten in jedem Falle im Mandanten, in dem gearbeitet wird. Für einige Verarbeitungen gelten sie für die gesamte Datenbank, also in allen Mandanten. Diese Verarbeitungen, die sich auf den ganzen Mandanten beziehen, sind für den Baulohn-Bereich:

  • Die Wochenerfassung der Berichtsdaten,
  • das Übertragen von Arbeitszeitkonten am Ende eines Konten-Zeitraums während der Abrechnung und
  • die Vorbereitung der Kontierung für die Finanzbuchhaltung und für die Baubetriebsabrechnung während der Abrechnung.

Siehe die folgenden Erläuterungen dazu.

Berichtsdaten

Berichtsdaten, übertragen aus der Wochenerfassung

Das Übertragen der Berichtsdaten aus der Wochenerfassung in die Haupterfassung kann dort über "Ausführen" geschehen.

Berichtsdaten, andere Möglichkeit des Übertragens

Wenn das Übertragen der Wochen-Berichtsdaten zu Sperren führt, dann kann das Übertragen in die Haupterfassung gesammelt am Ende der Erfassung oder zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Dabei können für die zu übertragenden Belege sowohl die Erfasser als auch die Personalnummern gefiltert werden.

Abrechnung

Abrechnung, Arbeitszeitkonto

In dem Monat, in dem der Zeitraum des Arbeitszeitkontos neu beginnt, ist es unvermeidlich, dass das Arbeitszeitkonto selbst vom Programm geändert wird. Es wird automatisch ein neuer Zeitraum eingetragen. Der Zeitraum, der ab dem aktuellen Monat gilt. In diesem Monat kann es zu gegenseitigen Sperren bei Abrechnungen in mehreren Mandanten kommen. Der Grund hierfür ist, dass die Arbeitszeitkonten nur einmal für alle Mandanten definiert sind.

Abrechnung, Vorbereitung der Kontierung

Im letzten Teil der Abrechnung wird die Kontierung für die Finanzbuchhaltung und die Baubetriebsabrechnung vorbereitet. Bei der parallelen Abrechnung in mehreren Mandanten treten während dieses Teils der Abrechnung Sperren auf. Der Grund hierfür ist, dass die Ergebnisse dieser Verarbeitung über die Lohnverteilungs-Ausgaben mandantenübergreifend ausgewertet werden können. Im Baulohn sind dadurch bereits kostenrechnerische Auswertungen möglich.

Kontierung 

Kontierung, wahlweise nach der Abrechnung

Zwei Teilschritte der Abrechnung können auch nach der Abrechnung ausgeführt werden: die Vorbereitung der Kontierung für Fibu und BBA, also die notwendige Vorbereitung für die Übergabe an Fibu und BBA, und die BG-Berechnung.

Die Vorbereitung der Kontierung, hier auch kurz: Kontierung genannt, ist noch nicht die Übergabe der Daten an die Finanzbuchhaltung und die Baubetriebsabrechnung, sondern derjenige Schritt in oder nach der Abrechnung, der für diese Übergabe erforderlich ist.

Kontierung, Gründe für die Kontierung nach der Abrechnung

Diese Berechnungen können aus verschiedenen Gründen besser nachträglich ausgeführt werden: Es werden mehrere Abrechnungen benötigt, bis Abrechnungsergebnisse so geprüft sind, dass sie endgültig sind. Durch Ausschalten der Vorbereitung der Kontierung während der Abrechnung werden diese Abrechnungen beschleunigt. Es treten Sperren zwischen Abrechnungen verschiedener Mandanten auf. Durch Ausschalten der Vorbereitung der Kontierung während der Abrechnung werden diese Sperren vermieden.

Kontierung, getrennt ausführen: Einrichtung

Wenn also entschieden wird, die Vorbereitung der Kontierung nicht während der Abrechnung auszuführen, sondern zusätzlich danach, dann kann dies in der Baulohn Einrichtung festgelegt werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, im Register Abrechnung: Kontierung getrennt ausführen auswählen
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, im Register Abrechnung: Kontierung getrennt ausführen auswählen

Kontierung, nach der Abrechnung ausführen

Nach der Abrechnung wird die Vorbereitung der Kontierung dann wie folgt ausgeführt: Über den Teilschritt Kontierung für Fibu/BBA ausführen.

Kontierung, Bedingung für nachträgliches Ausführen

Die nachträgliche Kontierung wie auch die nachträgliche BG-Berechnung können aber nur ausgeführt werden, solange auf den Monat noch nicht zurückgerechnet wurde. Das bedeutet, das nachträgliche Ausführen ist eine Möglichkeit lediglich für den aktuellen Abrechnungsmonat.


Kontierung, nicht bei Rückrechnungen

Das nachträgliche Ausführen der Kontierung wird nur für den Abrechnungsmonat selbst, aber nicht für die Rückrechnungen im Abrechnungsmonat ausgeführt. Bei Rückrechnungen wird die vorbereitete Kontierung immer sofort überprüft.

Kontierung, die nächsten Schritte

Wenn laut Einrichtung das nachträgliche Ausführen der Kontierung ausgewählt ist, dann wird beim Aufruf der Übergabe an die Finanzbuchhaltung und an die Baubetriebsabrechnung darauf hingewiesen. "Bitte überprüfen Sie, ob die Kontierung der Abrechnungsdaten nach der letzten Abrechnung ausgeführt wurde" und weitere Hinweise (Baulohn, Periodische).

Beim Abschließen des Monats wird ebenfalls auf Fehler hingewiesen. "Es sind noch Fehler vorhanden" und weitere Hinweise.