BLO Altersteilzeit
Vorbereitungen für die Altersteilzeit
Begriffe
Altersteilzeit
Ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit (ATZ) erbringt Vorleistungen, die während der Arbeitsphase nicht ausgezahlt, sondern angespart werden, und die während der Freistellung des Arbeitnehmers ausgezahlt werden.
Blockzeit
Beim Blockzeitmodell erbringt der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase Vollzeit-Arbeit. In der Freistellungsphase ist er komplett freigestellt. Wenn nicht Blockzeit vorliegt, arbeitet der Arbeitnehmer durchgängig Teilzeit.
Altersteilzeit-Konto
Die Vorleistungen während der Arbeitsphase werden nach Stunden und Betrag in ein Altersteilzeit-Konto gestellt und von dort während der Freistellungsphase abgebaut.
Das Konto kann auch durch manuellen Zugang und Abgang geändert werden.
Leistungen des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber erhöht während der Arbeitsphase und während der Freistellungsphase das Entgelt des Arbeitnehmers sowie den AG-Anteil des RV-Beitrags. Eine Erstattung der Aufstockungsleistungen sowie des zusätzlichen RV-Beitrags durch das Arbeitsamt ist gesetzlich möglich.
Aufstockungsbetrag
Der Aufstockungsbetrag wird zunächst vom Arbeitgeber getragen. Der Betrag erhöht das Entgelt sowohl während der Arbeitsphase als auch während der Freistellungsphase. Gesetzlich ist der Aufstockungsbetrag 20% vom Teilzeit-Brutto-Entgelt. Dieser Betrag kann betrieblich erhöht werden.
Aufstockungsbetrag 2
Durch einen 2. Aufstockungsbetrag soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer 70% des Nettoentgelts erreicht, das er ohne Altersteilzeit erreicht hätte. Wenn mit Regelarbeitsentgelt abgerechnet wird, gilt diese Mindestnetto-Regelung nicht.
Unterschiedsbetrag
Der Unterschiedsbetrag ist ein fiktives RV-Brutto. Er soll sicherstellen, dass insgesamt für 90% des Entgelts, das ohne Altersteilzeit erreicht worden wäre, RV-Beiträge abgeführt werden. Die RV-Beiträge auf den Unterschiedsbetrag trägt der Arbeitgeber.
Personalstamm
Abrechnungsarten
Für Mitarbeiter, die in Altersteilzeit sind, 2 Abrechnungsarten erstellen:
Altersteilzeit Gewerbliche und Altersteilzeit Gehaltsempfänger (Monatsentgelt). Arbeitnehmer mit Gehaltsverteilung sollen bei Altersteilzeit die Abrechnungsart für Gehaltsempfänger erhalten. Wenn sowohl Blockzeit als auch Nicht-Blockzeit vorliegt, dann besondere Abrechnungsarten für Arbeitnehmer ohne Blockzeit anlegen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungsarten und /Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung
Webclient: Stammdaten/Einrichtung/Abrechnungskreise und weitere, Abrechnungsarten und Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Register Beschäftigung
Arbeitszeitgruppen
Eine Vollzeit-Arbeitszeitgruppe anlegen. Diese wird benötigt:
Für Mitarbeiter in Altersteilzeit, die laut Blockzeitmodell arbeiten. Diese Vollzeit-AZG im Personalstamm, Register Beschäftigung, eintragen. Eine Teilzeit-Arbeitszeitgruppe anlegen.
Diese wird benötigt: Für Mitarbeiter in Altersteilzeit, die laut Blockzeitmodell arbeiten, und zwar nur während der Freistellungsphase. Diese Teilzeit-AZG im Personalstamm, und zwar im Register SV (Teilzeit-AZG Altersteilzeit), eintragen. Für Mitarbeiter in Altersteilzeit, die nicht laut Blockzeitmodell arbeiten.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Arbeitszeitgruppe
Webclient: Stammdaten/Arbeitszeit, Arbeitszeitgruppen
Altersteilzeitkonto
Für Arbeitnehmer mit Altersteilzeit ein Altersteilzeitkonto definieren. Es ist ausreichend, für alle Arbeitnehmer mit Altersteilzeit ein einziges Konto anzulegen. Die Posten werden dann automatisch getrennt verwaltet. Eintrag im Personalstamm: im Sozialversicherungs-Register das ATZ-Konto eintragen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Altersteilzeitkonten und /Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung: Altersteilzeitkonto
Webclient: Stammdaten/Einrichtung/Altersteilzeitkonten und Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Register Sozialversicherung: Altersteilzeitkonto
Kennzeichnung für Altersteilzeit
Der Personengruppenschlüssel 103 kennzeichnet Beschäftigte in Altersteilzeit.
/Stammdaten/Personalstamm.
Webclient: Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Register Sozialversicherung
Lohnarten in Aktuellen Bezügen
Folgende Lohnarten sollen im Personalstamm unter den aktuellen Bezügen eingetragen werden: Aufstockungsbetrag. Aufstockungsbetrag betriebliche Ergänzung, sofern gewährt. Unterschiedsbetrag.
/Stammdaten/Personalstamm, Register Lohn/Gehalt
Webclient: Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Register Lohn/Gehalt
Bewertung der Lohnarten
Grundsätzlich gibt es zwei alternative Vorgehensweisen:
Entweder werden die Lohnarten im Personalstamm ausdrücklich nicht bewertet, also mit Betrag 0 eingetragen. Dann zählt die automatische Bewertung, wie im folgenden Lohnarten-Kapitel beschrieben. Oder die Beträge werden jeweils manuell ermittelt. Nur in diesem Falle die Beträge im Personalstamm eintragen.
Weitere Vorbereitungen
In den Sozialversicherungswerte ist die RV-BBG für ATZ vermerkt. Diese beträgt 90% der geltenden RVBBG.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Sozialversicherungswerte
Webclient: Stammdaten/Einrichtung/Sozialversicherung, Sozialversicherungswerte
Lohnarten für die Altersteilzeit
Aufstockungsbetrag und Unterschiedsbetrag
Lohnart Aufstockungsbetrag
Der Aufstockungsbetrag entspricht 20% des Brutto-Arbeitsentgelts. Der Betrag wird dem Arbeitnehmer steuer- und SV-frei ausgezahlt.
Die Lohnart so definieren: Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1510, Gesamtbrutto Ja, steuerfrei, SV-beitragsfrei, Abrechnung bei Unterbrechung: Abrechnung, Berechnungseinheit Betrag, weder BG- noch ZVK-pflichtig. Zur Bewertung siehe die folgenden Abschnitte. Soll/Haben auf Soll setzen, Übergabe an Fibu und an BBA mit Betrag und eine Kontierungshilfe mit Soll-Konto hinterlegen.
Aufstockungsbetrag
Die Lohnart für den Aufstockungsbetrag nicht als Folgelohnart eintragen. Aber im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen eintragen, ohne Betrag. Bei der Lohnart Aufstockungsbetrag im Lohnartenstamm eine Bewertung eintragen oder die automatische Bewertung benutzen:
Bewertung Aufstockungsbetrag
Gewerbliche mit Stundenentgelt und Altersteilzeit: Bewertungslohnart Zeitlohn. Bewertung "Multszmon". Das bedeutet, der Faktor wird hochgerechnet auf die Sollstunden bzw. Basisstunden des Monats. Gewerbliche und Angestellte mit Monatsentgelt: Bewertungslohnart Gehalt. Prozentsatz beim Aufstockungsbetrag: Der Aufstockungsbetrag ist gesetzlich 20% vom Teilzeit-Brutto. Da die Bewertung auf Vollzeit eingerichtet ist, also auf das Doppelte von Teilzeit: Beim Aufstockungsbetrag einen Prozentsatz von 10 eintragen.
Falls betrieblich ein höherer Aufstockungsbetrag abgerechnet werden soll, diesen Prozentsatz nicht hier eintragen, sondern eine zusätzliche Lohnart erstellen.
Automatische Bewertung
Es gibt auch folgende Möglichkeit:
Keinen Betrag im Personalstamm eintragen. Die Lohnarten müssen ohne Betrag im Personalstamm eingetragen werden. Keine Bewertungslohnarten bei den Lohnarten eintragen. Dann wird während der Abrechnung der Aufstockungsbetrag automatisch ermittelt. Das Teilzeit-Brutto, also die Basis der Berechnung, ist in diesem Fall der ATZ-Konten-Zugang bzw. während der Freistellung der ATZ-Konten-Abgang. Dies gilt für den Aufstockungsbetrag als auch für den Unterschiedsbetrag auf lfd. Bezüge.
Automatische Bewertung, nicht wenn
Bei Altersteilzeit, bei der nicht das Blockzeitmodell angewendet wird, also wenn durchgehend Teilzeit gearbeitet wird, kann die automatische Bewertung nicht ausgeführt werden.
Betriebliche Ergänzung zum Aufstockungsbetrag
Wenn mehr als 20% aufgestockt werden, dann eine zusätzliche Lohnart anlegen. Die gleichen Definitionen wie beim Aufstockungsbetrag treffen. Als Funktion aber stattdessen die 1511 eintragen.
Die Differenz zum gewünschten Prozentsatz entsprechend errechnen und eintragen. Die Lohnart auch im Personalstamm eintragen, ohne Betrag. Eine zusätzliche Lohnart ist nützlich, damit später der Erstattungsbetrag aus der Lohnartenfunktion 1510, sowie 1512 (2. Aufstockungsbetrag), ermittelt werden kann.
Fester Betrag Aufstockung
Wenn statt der automatischen Ermittlung ein fester Aufstockungsbetrag gerechnet werden soll, dann im Personalstamm den Betrag eintragen. Dabei beachten, dass der Prozentsatz der Lohnart auch auf diesen Betrag angewendet wird.
Besonderheiten Aufstockungsbetrag, Teilzeit
Wenn Monatsentgelt und Teilzeit laut Arbeitszeitgruppe vorliegt, also kein Blockzeit-Modell, wird der errechnete Betrag automatisch durch den Teilzeitfaktor dividiert. Es ist dazu keine besondere Definition erforderlich. Das ergibt bei halber Vollzeit den gleichen Betrag. Denn die Gehalts-Bewertungslohnart ist aufgrund der Teilzeit ebenfalls bereits halbiert. Teilzeit liegt jedoch für diese Bewertung nur dann vor, wenn nicht das Blockzeitmodell angewendet wird.
Beispiel:
Keine Blockzeit, Teilzeit-Arbeitszeitgruppe, besondere Abrechnungsart für diese Arbeitnehmer, für die Abrechnungsart sind in den ATZ-Lohnarten Bewertungslohnarten eingetragen. Wenn Gehalt eingetragen ist, wird mit dem Teilzeit-Gehalt bewertet. Dann ist z.B. ein Aufstockungs-Prozentsatz von 20 erforderlich. In der Aufstockungs-Lohnart ist jedoch 10% eingetragen. Die weitere Rechnung geschieht automatisch. In diesem Fall wird Prozentsatz geteilt durch Teilzeitfaktor gerechnet, das sind 10% / 0,5, ergibt 20%.
Besonderheiten Aufstockungsbetrag, Teilzeit, fester Betrag
Eine automatische Änderung des Prozentsatzes der Aufstockung wegen Teilzeit wird nur dann ausgeführt, wenn die Lohnart für den Aufstockungsbetrag, das ist die Funktion 1510, für die Abrechnungsart der Personalnummer mit Bewertungslohnarten bewertet wird; das ist z.B. eine Bewertung mit der Monatsentgelt-Lohnart. Wenn dagegen ein fester Betrag im Personalstamm eingetragen ist, dann wird diese Änderung des Prozentsatzes nicht ausgeführt. Wenn also mit festem Betrag gerechnet wird, dann ist der richtige Betrag im Personalstamm im einfachsten Fall das Vollzeit-Entgelt; dieser Betrag mal 10% ergibt die Aufstockung.
Aufstockungsbetrag 2
Bleibt das abgerechnete Arbeitsentgelt hinter dem Mindestnettobetrag zurück, das sich aus der Tabelle des Bundesarbeitsministeriums ergibt, so wird die Differenz zusätzlich aufgestockt: Eine Lohnart anlegen mit der Funktion 1512 (Aufstockungsbetrag2). Gleiche Definitionen wie beim Aufstockungsbetrag, jedoch ohne Bewertungslohnarten. Und keinen Prozentsatz bei dieser Lohnart eintragen.
Wenn dieses vorliegt: Zugang ins ATZ-Konto oder Abgang aus dem ATZ-Konto.
Dann wird wie folgt gerechnet: Wenn Abgang, dann wird das Doppelte des Abgangsbetrags als "fiktives Brutto-Vollzeit-Entgelt" angesehen. Wenn Zugang, dann wird das Doppelte des Zugangsbetrags (positiv) als "fiktives Brutto-Vollzeit-Entgelt" angesehen.
Anhand des so ermittelten Entgelts wird laut der BMA-Tabelle das Mindestnettoentgelt ermittelt. Ist der aktuelle Nettoverdienst (Brutto minus gesetzliche Abzüge) der Abrechnung kleiner als der Mindestbetrag, dann wird die Differenz mit dem Aufstockungsbetrag 2 auf die Abrechnung gebracht.
Aufstockungsbetrag 2, nicht wenn
Bei Altersteilzeit, bei der nicht das Blockzeitmodell angewendet wird, also wenn durchgehend Teilzeit gearbeitet wird, kann die automatische Bewertung nicht ausgeführt werden.
Wenn ein Regelarbeitsentgelt gilt, dann wird der Aufstockungsbetrag 2 nicht gerechnet.
Lohnarten zum Unterschiedsbetrag
Der Unterschiedsbetrag ist ein fiktives RV-Brutto. Es wird bei der Beitragsermittlung für die Krankenkassen berücksichtigt. Es wird nicht ausgezahlt.
Die Lohnart ATZ Unterschiedsbetrag lfd. Bezug so definieren: Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1515, Kein Gesamtbrutto, kein Eintrag bei Steuer- und SV-Pflicht, Berechnungseinheit Betrag. Zu Prozentsatz und Bewertung: siehe die folgenden Abschnitte. Ansonsten keine weiteren Einträge, auch nicht Soll/Haben eintragen.
Unterschiedsbetrag
Die Lohnart für den Unterschiedsbetrag nicht als Folgelohnart eintragen. Aber im Personalstamm in den Aktuellen Bezügen eintragen, ohne Betrag. Bei der Lohnart Unterschiedsbetrag im Lohnartenstamm eine Bewertung eintragen.
Bewertung Unterschiedsbetrag lfd. Bezug
Bewertung: wie beim Aufstockungsbetrag. Prozentsatz:
Der Unterschiedsbetrag ist ein fiktives RV-Brutto. Er soll sicherstellen, dass für 90% des Vollzeit-Bruttos RV-Beiträge abgeführt werden. Das Vollzeit-Brutto ist das normalerweise erzielte Brutto, also bei gewerblichen auf Basis der Sollstunden bzw. Basisstunden gerechnet.
50% des Vollzeit-Bruttos werden ins Altersteilzeit-Konto gebracht. Also sind die übrigen 50% bereits verbeitragt. Also fehlen 40% vom Vollzeit-Brutto. Beim Unterschiedsbetrag 40 als Prozentsatz eintragen.
Betriebliche Ergänzung zum Unterschiedsbetrag
Wenn ein höherer Unterschiedsbetrag ermittelt werden soll, dann eine zusätzliche Lohnart anlegen. Die gleichen Definitionen wie beim Unterschiedsbetrag treffen, Funktion 1517 "Betrieblicher Unterschiedsbetrag Altersteilzeit". Als Prozentsatz z.B. 5 eintragen, wenn auf 95% erhöht werden soll.
Fester Unterschiedsbetrag
Wenn statt der automatischen Ermittlung ein fester Unterschiedsbetrag gerechnet werden soll, dann im Personalstamm den Betrag eintragen.
Besonderheiten Unterschiedsbetrag
Siehe die Besonderheiten wie beim Aufstockungsbetrag.
Sollte der ermittelte Unterschiedsbetrag dazu führen, dass die ATZ-BBG überschritten wird, dann wird der Unterschiedsbetrag bei der RV-Berechnung automatisch bis zur Bemessungsgrenze gekappt.
Bsp. für die Berechnung
Gedachtes Beispiel für Gewerbliche (Dezember). Inkl. geleisteter Mehrarbeit.
Sollstd. 152, Entgeltstd. 165. Angenommener Zeitlohn: 25,25 (Bsp. in DM). Zeitlohn: 165 * 25,25 = 4.166,25. Ins ATZ-Konto fließen: (152 / 2) * 25,25 = 1.919.
Unterschiedsbetrag lfd. Bezug: Vollzeit-Brutto ist 152 * 25,25 = 3.838. 90% davon sind 3.454,20. Bereits verbeitragtes Teilzeit-Brutto ist 1.919.
Das fiktive Unterschiedsbetrag-Brutto ist: 3.454,20 - 1.919 = 1.535,20.
Aufstockungsbetrag: Teilzeit-Brutto ist (152 / 2) * 25,25 = 1.919. 20% davon sind 383,80.
Einmalbezüge
Wenn Einmalbezüge auch zur Hälfte ins ATZ-Konto fließen sollen und in die ATZ-Berechnung einbezogen werden sollen, dann so vorgehen:
Eine weitere Lohnart anlegen für den Unterschiedsbetrag, Funktion 1516. Diese Lohnart, nur in diesem Fall, also bei Einmalbezügen, als Folgelohnart für die ATZ-Abrechnungsarten bei der Einmalbezugs-Lohnart eintragen. Die Prozentsatz-Basis ist 50%. Bei der Lohnart mit der Funktion 1516 selbst keine Bewertung eintragen. Als Prozentsatz 80 eintragen. Denn die Hälfte des Betrags verbleibt auf der Abrechnung, und wenn die andere Hälfte zu 80% hinzugerechnet wird, ergeben sich 90%, also die Höhe des Unterschiedsbetrag-Bruttos.
Diese Lohnart nicht im Personalstamm eintragen. Aufstockung bei Einmalbezügen:
2 Möglichkeiten:
Eine weitere Aufstockungsbetrags-Lohnart mit der Funktion 1510 im Lohnartenstamm erstellen. Diese Lohnart, nur in diesem Fall, ebenfalls als Folgelohnart beim Einmalbezug, der zur Hälfte ins Konto fließt, eintragen, mit Übergabe von 100%, wenn bei der Aufstockungsbetrags-Lohnart ein Prozentsatz von 10 vermerkt ist. (Wenn hingegen 20, dann 50% an die Folgelohnart übergeben). Diese Lohnart nicht im Personalstamm eintragen.
Oder keine Folgelohnart für den Aufstockungsbetrag eintragen. Dies für den Fall, dass der Aufstockungsbetrag automatisch ermittelt wird. Dann wird Konten-Zugang aus Einmalbezügen als Basis mitgerechnet.
Teilzeitentgelt, weitere Lohnarten
Altersteilzeit, Lohnarten ins Teilzeit-Entgelt
Wenn bei der Altersteilzeit-Abrechnung Lohnarten mit laufendem Bezug vorliegen, die auch zu einer Aufstockung und zur Unterschiedsbetragsberechnung führen sollen, obwohl nicht die Hälfte ihres Betrags im ATZ-Konto angespart wird, dann können diese Lohnarten festgelegt werden.
Dies können z.B. sein: die Lohnarten zur Urlaubsvergütung bei Gewerblichen.
In der hierfür vorgesehenen "Lohnartenfilter"-Übersicht die Definitionsart "ATZTZEntgeltRechnen" treffen und die Lohnarten im Lohnartenfilter eintragen.
Wenn bei diesen Lohnarten jedoch bereits eine Aufstockungs-Lohnart als Folgelohnart eingetragen sein sollte, dann werden sie nicht noch einmal ins Teilzeit-Entgelt, also in die Basis für die Aufstockung, eingerechnet. Solche Lohnarten können dennoch hier eingetragen werden.
Die Berechnung ist, wenn die Bewertung des Aufstockungsbetrags und des Unterschiedsbetrags automatisch ausgeführt wird: Zusätzlich zum Betrag der Lohnarten, die im Konto angespart werden oder bei Freistellung aus dem Konto abgebaut werden, rechnen die so festgelegten Lohnarten zum Teilzeit-Entgelt, das für die weiteren ATZ-Ermittlungen auf Vollzeit hochgerechnet wird.
Nur Lohnarten mit laufendem Bezug, keine Einmalbezüge hier eintragen (siehe aber anders unten ein Beispiel zum Thema Freistellung und Urlaubsgeld).
Bei Regelarbeitsentgelt wird diese Berechnung nicht für die Aufstockung, sondern nur für den Unterschiedsbetrag ausgeführt.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen/Vorbereiten, Lohnartenfilter
Besondere Möglichkeiten, Teilzeit-Lohnartenfilter
Urlaubsstunden:
Bei Stunden-Lohnarten, die bei Blockzeit nicht zur Hälfte angespart werden, aber dennoch Teilzeit-Entgelt darstellen, können Folgelohnarten-Definitionen zum Aufstockungsbetrag und Unterschiedsbetrag entfernt werden. Stattdessen diese Lohnarten in den Lohnartenfilter fürs Teilzeit-Entgelt aufnehmen. Dies gilt nur für Lohnarten mit laufendem Bezug.
Arbeitnehmer ohne Blockzeit-Modell:
Wenn Arbeitnehmer in Altersteilzeit abgerechnet werden, die tatsächlich Teilzeit arbeiten, dann besteht die Möglichkeit, die Bewertung des Aufstockungsbetrags und Unterschiedsbetrags im Personalstamm oder bei den Lohnarten mit laufendem Bezug auf 0 zu setzen und stattdessen diejenigen Lohnarten, die zum Altersteilzeit-Brutto gehören, z.B. Produktivstunden, in den Lohnartenfilter fürs Teilzeit-Entgelt aufzunehmen. Dann werden die Beträge automatisch ermittelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen/Vorbereiten, Lohnartenfilter
Unterschiedsbetrag, weitere Lohnarten
Altersteilzeit, Unterschiedsbetrag, Lohnarten
Wenn bei der Altersteilzeit-Abrechnung Lohnarten mit laufendem Bezug vorliegen, die nicht zur Hälfte ins ATZ-Konto fließen, die aber bei der Berechnung des Unterschiedsbetrags berücksichtigt werden sollen, dann können diese Lohnarten festgelegt werden.
In der hierfür vorgesehenen "Lohnartenfilter"-Übersicht die Definitionsart ATZ100ProzLeistung treffen und die Lohnarten im Lohnartenfilter eintragen.
Die Berechnung ist dann, wenn sie automatisch ausgeführt wird:
Unterschiedsbetrag = (Kontenzugang * 2) plus diese Lohnarten, davon 90%, minus (Kontenzugang plus diese Lohnarten). Bei Verträgen mit Regelarbeitsentgelt ist die Berechnung anders, Teilzeit-Regelarbeitsentgelt plus diese Lohnarten, davon 80%, gegengerechnet gegen die RV-BBG.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen/Vorbereiten, Lohnartenfilter
Altersteilzeit, besondere 100%-Leistungen
Wenn bei der Altersteilzeit-Abrechnung Lohnarten mit laufendem Bezug vorliegen, die auch zu einer Aufstockung und zur Unterschiedsbetragsberechnung führen sollen, obwohl nicht die Hälfte ihres Betrags im ATZ-Konto angespart wird, wobei die Unterschiedsbetragsberechnung nach den Regeln für "100%-Leistungen" erfolgen soll, dann können diese Lohnarten festgelegt werden.
Dies betrifft Lohnarten, die in der Ansparphase als 100%-Leistungen gezahlt, also nicht angespart werden, aber in der Freistellungsphase gar nicht gezahlt werden; wodurch sie nicht mehr als "echte" 100%-Leistungen angesehen werden können und deshalb aufgestockt werden müssen.
Vorgehensweise:
Diese Lohnarten können sowohl in den besonderen Lohnartenfilter für die Aufstockung eingetragen werden, das ist "ATZTZEntgeltRechnen", als auch in den Lohnartenfilter für die 100%-Leistungen, die auf festgelegte Weise in die Unterschiedsbetrags-Berechnung einfließen, das ist "ATZ100ProzLeistung".
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen/Vorbereiten, Lohnartenfilter
Lohnarten für das Altersteilzeitkonto
Zugang ins ATZ-Konto
Für den Zugang ins ATZ-Konto diese Lohnart anlegen:
Lohnart mit der Funktion 1210 für lfd. Bezüge:
Bezugsart Bruttolohnart, Funktion 1210, Abzugslohnart Ja, Gesamtbrutto Ja, Steuer- und SV-pflichtig, Berechnungseinheit Stunden, Sollentgelt Betrag, Istentgelt Betrag, BG- und ZVK-pflichtig. Für die ATZAbrechnungsart Gewerbliche eine Bewertung eintragen: Als Bewertung Zeitlohn eintragen. Soll/Haben: Haben, Übergabe an Fibu: Betrag, Kontierung für Haben-Sachkonto.
Zugang ins Konto als Folgelohnart
Die Zugangslohnarten müssen als Folgelohnarten den Zugang ins Altersteilzeit-Konto regeln. Beim Zeitlohn als Folgelohnart eintragen. Für Altersteilzeit mit Monatsentgelt beim Gehalt als Folgelohnart eintragen. Dabei unbedingt zusätzlich die Altersteilzeit-Abrechnungsart eintragen. Jeweils 50% als Basis übergeben. Also Menge bei Zeitlohn und Betrag bei Gehalt.
Zugang bei Gehalt
Lohnart mit der Funktion 1211 für lfd. Bezüge: Definieren wie die Stunden-Zugangs-Lohnart mit den Unterschieden: Berechnungseinheit Betrag. Für die ATZ-Abrechnungsart Monatsentgelt die Abrechnungsart eintragen, aber keine Bewertungslohnarten.
Zugang bei Gehalt mit Stunden
Wenn gewünscht ist, dass auch der ATZ-Zugang, der aus Gehalt resultiert, mit Stunden und Betrag erfolgen soll, dann beim Gehalt als Folgelohnart für die ATZ-Abrechnungsart die Lohnart mit der Zugangs-Funktion 1210 (Zugang Stunden und Betrag ins ATZ-Konto) eintragen.
Beim Zugang ins ATZ-Konto werden auch für diese Lohnart Stunden ermittelt, automatisch vom Programm. Und zwar aus dem Eintrag "Std. bei Gehaltslohnart" beim Gehalt oder aus den Basisstunden, wenn ein Arbeitszeitkonto benutzt wird.
Zugang und Basisstunden
Ins Altersteilzeitkonto gelangen die Stunden, die per Folgelohnart für die ATZ-Zugangs-Lohnart mit der Funktion 1210 gebildet werden.
Wenn gleichzeitig Altersteilzeit und Arbeitszeitkonto vorliegt, dann werden aber maximal die Hälfte der Basisstunden ins Altersteilzeitkonto gebracht. Werden für die ATZ-Zugangs-Lohnart mehr Stunden ermittelt, so werden die Stunden automatisch gekürzt. Werden weniger Stunden ermittelt, so bleiben die Stunden ungeändert.
Wenn kein Arbeitszeitkonto, dann maximal die Hälfte der Sollstunden laut AZG-Kalender. Für die Abrechnung und den Kontenzugang werden bei Übergabe des Betrags, also bei Gehalt, automatisch 50% der Sollstunden bzw. Basisstunden als Menge ermittelt. Dabei gilt zunächst der Eintrag bei der Lohnart "Std. bei Gehaltslohnart" (Register Fibu/BBA). Wenn gleichzeitig ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist, gelten die Basisstunden als Ausgangspunkt.
Hälfte der Basisstunden und Urlaub
Wenn bei Gewerblichen in Altersteilzeit der Zugang ins Altersteilzeitkonto auf die Hälfte der Sollstunden begrenzt wird, dann werden Urlaubsstunden, sofern sie nicht zur Hälfte ins Konto fließen, von den Sollstunden abgezogen.
Die Begrenzung kann der Fall sein, wenn gleichzeitig Mehrarbeit vorliegt.
Die Urlaubslohnart ist die Lohnart mit der Funktion 1011 Urlaubsstunden gewerbl. Arbeitnehmer. Da der Urlaub, wenn so definiert, als Vollzeit-Entgelt gilt, werden also weniger Teilzeit-Sollstunden angenommen und es wird weniger im Konto angespart.
Besonderheiten Zugangs-Bewertung
Es kann auch, wenn erforderlich, der AG-VWL-Zuschuss in die Bewertung einbezogen werden. Dann ist jedoch zu bedenken, dass passive Entgeltstunden (Feiertag, Lohnfortzahlung) dann eine andere ATZ-Zugangs-Lohnart benötigen, weil diese nicht zusätzlich mit der VWL-Lohnart bewertet werden. Ferner müsste dann in der Bewertung des Aufstockungsbetrags und des Unterschiedsbetrag die VWL-Bewertung ebenfalls hinzugefügt werden.
Zugang ins Konto bei passiven Entgeltstunden
Bei passiven Entgeltstunden gibt es 2 Möglichkeiten:
Entweder wird für die ATZ-Abrechnungsarten auch die Zugangs-Lohnart als Folgelohnart eingetragen.
Dies ist der Fall bei Lohnfortzahlung bei Gewerblichen. Oder der Zugang wird manuell gebucht. Dies ist der Fall bei Kurzarbeit von Gehaltsempfängern. Dieser Fall muss betrieblich entschieden werden.
Falls die Zugangs-Lohnart zusätzlich mit AG-VWL-Zuschuss bewertet wird, ist es erforderlich, für passive Entgeltstunden eine zweite Zugangs-Lohnart anzulegen. Dieses muss die gleichen Definitionen wie die bestehende Zugangs-Lohnart haben, jedoch keine Bewertung mit dem VWL-Zuschuss.
ATZ-Konto, Einmalbezüge
Eine Lohnart anlegen mit der Funktion 1212 Zugang EGA ATZ-Konto. Als Einmalbezug definieren. Bei EGA-Lohnarten als Folgelohnart eintragen. Dieses, sofern der Einmalbezug zur Hälfte ins Konto fließen soll.
Manueller Zugang
Manueller Zugang in ATZ-Konto, Funktion 1213. Diese Lohnart kann berichtet werden.
Stunden im Konto
Für den Fall, dass bisher nur Beträge, keine Stunden ins ATZ-Konto geschrieben werden, können die Stunden manuell hinzugefügt werden. In der Übersicht der Altersteilzeitposten die Funktionstaste 2 für Ändern drücken und die Menge ändern.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkonto
Webclient: Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkonto
ATZ-Konto Vortrag
Ein Vortrag in das ATZ-Konto kann erfasst werden:
Im Personalstamm, Register SV den Icon neben dem ATZ-Konto aufrufen und in der Übersicht einen Satz erfassen. "Vortrag" ankreuzen. Betrag und Menge (Stunden) eingeben.
Wenn aber ein Vortrag nötig ist, dann muss er mit den Kennzeichnungen erfasst werden, die auch vorgeschlagen werden: 1213 für manuellen Zugang; bei manuellem Abgang die gleiche Kennzeichnung benutzen, aber einen negativen Betrag in der Spalte "Abgang Betrag" eintragen. Keine andere Funktion für Vorträge benutzen.
Es ist auch möglich, einen Vortrag über Berichtsdaten zu erfassen, indem manueller Zugang mit der Lohnart mit der Funktion 1213 berichtet wird.
ATZ-Konto, Abgang
Eine Lohnart anlegen:
Abgang aus ATZ-Konto, Funktion 1220. Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto Ja, Abzugslohnart Nein, steuer- und SV-pflichtig, Berechnungseinheit Betrag, Sollentgelt Betrag, Istentgelt Betrag. Die Abrechnungsarten für Altersteilzeit im Bewertungs-Register eintragen. Zunächst aber keine Bewertung und keine Bewertungs-Lohnarten. Eine Bewertung ist dann erforderlich, wenn während der Freistellungsphase mit dem aktuellen Betrag z.B. mit der Gehaltslohnart bewertet werden soll.
Soll/Haben: Soll, Übergabe an Fibu: Menge und Betrag, eine Kontierung für Sachkonto Soll.
Altersteilzeit und KuG
Altersteilzeit und KuG
Wenn bei Altersteilzeit im Blockzeit-Modell KuG abgerechnet wird, dann werden die Ausfallstunden vorrangig ausgezahlt, während von den Arbeitsstunden mehr als die Hälfte der Stunden im Altersteilzeitkonto angespart werden, so dass sich im Monat das Entgelt der Hälfte der Basisstunden als Wertguthaben ergibt.
Würden sich wegen der Ausfallstunden weniger als die Hälfte der Basisstunden zum Ansparen ergeben, so wird die Differenz durch den Arbeitgeber ausgeglichen.
Der Aufstockungsbetrag basiert auf dem im Monat angesparten Betrag; auch in diesen Fällen also auf dem Entgelt für die Hälfte der Basisstunden.
/Abrechnung/Abrechnung
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Beispiele ATZ und KuG
Hälfte des Monats KuG und Hälfte Arbeitsleistung:
Die vollen KuG-Stunden sind die Basis der Berechnung für das Ausfallgeld. Die gesamte Arbeitsleistung wird im Altersteilzeitkonto angespart.
Hälfte des Monats KuG, im restlichen Monat Minderarbeit:
Die vollen KuG-Stunden sind die Basis der Berechnung für das Ausfallgeld. Die gesamte Arbeitsleistung wird im Altersteilzeitkonto angespart. Wenn aus dem Arbeitszeitkonto der Monatslohn aufgefüllt wird, dann wird dieser Betrag voll ins Altersteilzeitkonto übertragen, wie die Arbeitsleistung auch.
Voller Monat KuG:
Die KuG-Stunden sind nur bis zur Hälfte der Basisstunden die Basis der Berechnung für das Ausfallgeld. Der Arbeitgeber leistet ein Einstellen ins Altersteilzeitkonto in Höhe des Entgelts für die Hälfte der Basisstunden.
In größeren Teil des Monats KuG, ansonsten Arbeitsleistung:
Die KuG-Stunden sind nur bis zur Hälfte der Basisstunden die Basis der Berechnung für das Ausfallgeld. Die gesamte Arbeitsleistung wird im Altersteilzeitkonto angespart. Die Differenz zur Hälfte der Basisstunden wird als Arbeitgeber-Leistung im Konto angespart.
In kleineren Teil des Monats KuG, ansonsten Arbeitsleistung:
Die vollen KuG-Stunden sind die Basis der Berechnung für das Ausfallgeld. Von der Arbeitsleistung wird die Hälfte der Basisstunden im Altersteilzeitkonto angespart.
Beispiel
Beispiel für die Arbeitgeber-Leistung, fiktive Zahlen:
180 Sollstunden.
46 Urlaubsstunden.
67 Hälfte Basisstunden (180 - 46) / 2.
67 KuG-Stunden von 120 berichteten (67 aus 26,25 KuG und 40,75 Abbau für KuG).
53 AG-Leistung, das sind 120 minus 67.
67 Zugang Altersteilzeitskonto, das sind 6 Feiertag, 8 Monatslohnauffüllung, 53 AG-Leistung.
Es müssen die Hälfte der Basisstunden ins Altersteilzeitkonto einfließen, also in diesem Fall 67.
Verarbeitung zu ATZ und KuG
Die Verarbeitung zur Altersteilzeit in Monaten mit KuG geschieht automatisch.
Der Zugang zum Altersteilzeitkonto wird, wenn nötig, pro berichteter Lohnart über 50% hinaus erhöht.
Die KuG-Stunden werden, wenn nötig, auf die Hälfte der Basisstunden vermindert.
Die dann fehlenden Stunden zur Hälfte der Basisstunden werden als Zugang zum Altersteilzeitkonto gebildet; da dies einen Abzug auf der Abrechnung bewirkt, wird dieser in gleicher Höhe als Arbeitgeber-Leistung ausgeglichen.
ATZ Arbeitgeber-Leistung
Es ist eine Lohnart erforderlich für die Arbeitgeber-Leistung fürs Altersteilzeitkonto, die bei Ausfallszeiten gebildet wird; der Zweck dieser Lohnart ist es, den Abzug auf der Abrechnung, die durch erhöhten Zugang wegen Ausfallstunden ins Altersteilzeitkonto entstand, für den Arbeitnehmer auszugleichen.
Diese Lohnart kann z.B. aus der Lohnart mit der Funktion 1210 "Zugang Stunden und Betrag in ATZ-Konto" kopiert werden. Danach die Einstellung "Abzugslohnart" entfernen, die Funktion der neuen Lohnart auf "1218 Arbeitgeber-Leistung ins Altersteilzeitkonto bei KuG" ändern sowie auf Soll als Aufwand kontieren.
Wenn die Lohnart vorhanden ist, dann wird sie automatisch gebildet, sobald erforderlich; sie muss also nicht berichtet und nicht im Personalstamm eingetragen werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Steuerung
Webclient: Stammdaten/Lohnarten, Auswählen Bewertung
Hinweise zu einigen Lohnarten
Die Folgelohnart zum Ansparen der Hälfte der Stunden im Altersteilzeitkonto soll bei folgenden Lohnarten so eingetragen werden:
Laufende Bezüge ohne Stunden: 50% Ansparen. Monatslohnauffüllung aus dem Arbeitszeitkonto: 50% Ansparen. KuG-Vorausleistung aus Arbeitszeitkonto: kein Eintrag, kein Ansparen.
Urlaubsstunden gewerbliche Arbeitnehmer (Funktion 1011): kein Eintrag, kein Ansparen.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung
Webclient: /Stammdaten/Lohnarten, Auswählen Bewertung
Grundlagen
Grundlagen dieser besonderen Verarbeitung sind folgende Abschnitte aus dem Altersteilzeitgesetz:
"§10 (4) Bezieht der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld, gilt für die Berechnung der Leistungen (...) das Entgelt für die vereinbarte Arbeitszeit als Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit." "Durchführungsanweisungen zu §10: 10.1 (2) Wird während der Altersteilzeitarbeit Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld bezogen (...), hat der Arbeitgeber die Aufstockungsleistungen nach dem AtG in dem Umfang zu erbringen, als ob der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet hätte." Tarifvertrag über die Altersteilzeit im Baugewerbe, §2 (3): "Für Ausfallszeiten in der Arbeitsphase, für die ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld besteht, ist der Arbeitnehmer in Altersteilzeit nicht zur Nacharbeit verpflichtet."
Weiteres zu Altersteilzeit und KuG:
Alterszeitzeit, KuG, Leistungslöhner
Für Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die als Leistungslöhner geführt werden, wird das Sollentgelt auf Basis der Teilzeitstunden ermittelt, wenn bei den SV-Daten des Personalstamms eine zusätzliche, besondere Teilzeit-Arbeitszeitgruppe eingetragen wird.
Wenn dies also der Fall ist, dann zwar nicht die Arbeitszeitgruppe selbst ändern, die im Personalstamm im Beschäftigungs-Register steht; aber im SV-Register bei "Teilzeit-AZG Altersteilzeit" zusätzlich eine Arbeitszeitgruppe mit der Hälfte der Sollstunden eintragen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung und Lohn/Gehalt
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Sozialversicherung und Auswählen, Lohn/Gehalt
Freistellungsphase
Freistellung
Arbeitszeitgruppe
Für die Freistellungsphase ist eine besondere Arbeitszeitgruppe erforderlich. Diese enthält Teilzeit-Stunden. Die Teilzeit-Arbeitszeitgruppe wird benötigt, um den erforderlichen Konten-Abgang während der Freistellungsphase zu bewerten.
Zu beachten ist, dass die Vollzeit-Arbeitszeitgruppe im Register Beschäftigung weiter eingetragen sein muss. Die Teilzeit-Arbeitszeitgruppe wird zusätzlich eingetragen, und zwar im Register SV.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung, Teilzeit-AZG Altersteilzeit
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Sozialversicherung, Teilzeit-AZG Altersteilzeit
ATZ-Kalender
Für die Freistellungsphase wird ein ATZ-Kalender geführt. In den Monaten ohne Freistellung hier keinen Eintrag erstellen.
Festlegungen
Im ATZ-Kalender wird der Abbau aus dem ATZ-Konto während der Freistellungsphase vorgegeben. Die Festlegung geschieht für jeden einzelnen Monat.
Die Auswahlmöglichkeiten sind:
Fester Betrag: Dann wird in diesem Monat ein fester Betrag abgebaut, der hier eingegeben wird. Beim Abbau des Betrags werden gleichzeitig Stunden abgebaut, anhand des festen Betrags ermittelt aus dem Durchschnitt des Kontos.
Teilzeitstunden: Dann werden die Teilzeitstunden laut Teilzeit-Arbeitszeitgruppe abgebaut. Ferner gibt es die Auswahl "Feste Stunden" und "Hälfte der Basisstunden".
Für die Bewertung gibt es diese Auswahlmöglichkeiten:
Wenn fester Betrag: Dieser wird in einem gesonderten Feld eingegeben.
Aktuelle Bewertung: Dann bei der Abbau-Lohnart für die Abrechnungsart eine Bewertung eintragen. Bei Gewerblichen ist das Zeitlohn. Bei Monatsentgelt Gehalt (ohne durch Sollstunden zu teilen).
Durchschnitt laut ATZ-Konto: Das ist Summe der Beträge durch Summe der Stunden laut ATZ-Konto.
Freistellung, ermäßigte KV
Während der Freistellungsphase in Altersteilzeit ist nur der ermäßigte Beitrag zur Krankenversicherung zu zahlen; das ist der KV-Schlüssel 3.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung
Webclient: Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Sozialversicherung
Lohnart für Abbau
Die Lohnart mit der Funktion 1220 Abgang aus dem ATZ-Konto steuert den bewerteten Abgang.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Wenn der ATZ-Kalender nicht benutzt wird, dann die Lohnart im Personalstamm in den aktuellen Bezügen eintragen und einen Betrag dazu. Wenn erforderlich, ein "Gültig ab"-Datum eintragen. Wenn der ATZ-Kalender benutzt wird, dann die Lohnart nicht im Personalstamm eintragen. Sie wird automatisch anhand des ATZ-Kalenders gebildet.
Gehalt während Freistellung
Während der Freistellungsphase kann mit der Gehaltslohnart sowie anderen Lohnarten in den Aktuellen Bezügen so verfahren werden:
Entweder wird in den Aktuellen Bezügen ein Bis-Datum eingetragen.
Oder im Altersteilzeitkalender werden diese Lohnarten in der Spalte "Lohnarten nicht bilden" eingetragen. Beim Eintrag der Freistellung werden sie dort automatisch vorgeschlagen. Diese Lohnarten werden in dem Monat dann nicht mehr aus den Aktuellen Bezügen gebildet.
Aufstockungsbetrag und Unterschiedsbetrag während Freistellung
Wenn ein Freistellungsmonat ist, dann werden die Lohnarten für den Aufstockungsbetrag, den betrieblichen Aufstockungsbetrag und den Unterschiedsbetrag lfd. Bezug neu bewertet. Basis für die Berechnung sind dann nicht mehr die Bewertungslohnarten, sondern der Betrag, der vom ATZ-Konto abgebaut wurde. Durch Verdoppelung auf Vollzeit hochgerechnet.
Dies geschieht nicht, wenn im Personalstamm feste Beträge für diese Lohnarten eingetragen sind.
Urlaub während Freistellung
Wenn für gewerbliche Arbeitnehmer, die sozialkassenpflichtig sind, während der Freistellungsphase Urlaub gewährt oder abgegolten wird, dann wird das für das Altersteilzeit-Entgelt nicht automatisch berücksichtigt.
Wenn also das Entgelt vermindert werden soll, weil zusätzlich Urlaubsentgelt gezahlt wird, dann muss der Betrag manuell geändert werden, der aus ATZ-Konto abgebaut wird.
Siehe auch die Alternative dazu.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender
Alternative: Urlaub während Freistellung
Urlaubsentgelt während Freistellung kann auch so definiert und abgerechnet werden:
Den festen Betrag während der Freistellungsphase im Altersteilzeitkalender nicht ändern. Dafür den Betrag der Urlaubslohnarten mit Entgelt per Folgelohnart und mit Vorzeichenwechsel auf der Abrechnung wieder abziehen; aber nur für die Abrechnungsart, die ausschließlich für Arbeitnehmer in der Freistellungsphase gilt.
Das sind also die Lohnarten für das Urlaubsentgelt aus VJ, LJ und für die Einmalbezüge des zusätzlichen Urlaubsentgelts. Die gleiche Folgelohnart, also laufender Bezug, kann für alle diese Lohnarten benutzt werden.
Diese vier Lohnarten und dazu auch die Folgelohnart, die für die Kürzung gebildet wird, in den Lohnartenfilter ATZTZENTGELTRECHNEN "ATZ Lohnarten, die zusätzlich ins Teilzeit-Entgelt gerechnet werden" eintragen. (In diesem Fall gilt also die Regel nicht, dass keine Einmalbezugs-Lohnarten hier eingetragen werden sollen.)
Bei den Einmalbezugs-Lohnart ferner die für Einmalbezüge üblichen Altersteilzeit-Lohnarten zur Aufstockung und zum Unterschiedsbetrag als Folgelohnart belassen.
Ergebnis:
Der Betrag wird wie in anderen Monaten aus dem Altersteilzeitkonto abgebaut. Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld werden ausgezahlt und in gleicher Höhe wieder abgezogen. Aufstockung und Unterschiedsbetrag auf die Einmalbezüge werden extra gerechnet. Aufstockung und Unterschiedsbetrag auf den laufenden Bezug werden auf das Teilzeit-Entgelt abzüglich des Einmalbezugs-Bruttos gerechnet. Falls noch der Mindestnetto-Vergleich nötig ist, wird er mit der Basis des doppelten Freistellungsentgelts ausgeführt. Zu entscheiden:
Diese Berechnung wirft die Frage auf: Muss das gesamte Freistellungs-Entgelt im voraus um das zu erwartende Urlaubsentgelt erhöht werden? Wenn dies vorab geschehen ist, dann ist es in diesem Beispiel gerechtfertigt, dass sowohl ein Monatsbetrag aus dem Konto abgebaut als auch Urlaubsentgelt gezahlt wird, das aber auf der Abrechnung wieder abgezogen wird.
Regelarbeitsentgelt
Regelarbeitsentgelt ab 07.04
Altersteilzeit, Regelarbeitsentgelt Teilzeit, ab 07.04
Für Altersteilzeit-Verträge ab 07.04 wird jeweils ein Regelarbeitsentgelt festgelegt; dieses ist die Basis für die Berechnung des Aufstockungsbetrags und des Unterschiedsbetrags.
Vorgehensweise: Im Altersteilzeitkalender für die Personalnummer einen Eintrag erstellen mit Datum und mit dem Regelarbeitsentgelt, gerechnet auf Teilzeit. Die anderen Werte im Kalender beziehen sich nur auf die Freistellungsphase, diese also leerlassen, wenn noch keine Freistellung.
Das Regelarbeitsentgelt ist nicht unbedingt genau das Entgelt, das auch gezahlt wird; es ist aber in jedem Fall die Basis der ATZ-Berechnungen. Für Verträge ab 07.04 muss ein Betrag eingegeben werden. Sollte er sich ändern, kann ein neuer Eintrag mit Datumsangabe erstellt werden.
Bei Regelentgelt entfallen alle Folgelohnarten zur Aufstockung und zum Unterschiedsbetrag; dies gilt auch für Einmalbezüge. Solche Folgelohnarten werden dann automatisch nicht gebildet. Falls Beträge im Personalstamm für Aufstockung und Unterschiedsbetrag eingetragen sind, diese auf 0 setzen.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender, Regelarbeitsentgelt Teilzeit
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender, Regelarbeitsentgelt Teilzeit
Info-Lohnart für Regelarbeitsentgelt
Da auf der Verdienstabrechnung nicht zu erkennen ist, von welchem Wert ("Regelarbeitsentgelt") der Unterschieds- und Aufstockungsbetrag ermittelt wurde, muss als Informationslohnart eine Lohnart mit der Funktion "A130" angelegt werden.
Sie hat nur die Bezugsart "Bruttolohnart" zu kennzeichnen und im Register „Bewertung“ die entsprechenden Abrechnungsarten.
Regelarbeitsentgelt, Vertrag vor 07.04
Vor dem 01.07.04 abgeschlossene Verträge rechnen das Teilzeit-Entgelt weiterhin auf Basis des Ansparens im Konto oder des Abbaus aus dem Konto. Wenn solche Verträge auch mit Regelarbeitsentgelt abgerechnet werden sollen, dann im Altersteilzeitkalender die Spalte "Abrechnen als ob Regelentgelt" einblenden und ankreuzen; eine solche Abrechnung erfordert aber die Zustimmung des Arbeitnehmers.
Altersteilzeit, Regelarbeitsentgelt, 100%-Leistungen
Wenn bei Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt gilt, dann müssen 100%-Leistungen, also Entgelte, die ungemindert fortgezahlt werden, nicht aufgestockt werden; sie können aber aufgestockt werden, dann sind sie Teil des Regelarbeitsentgelts, und sie gehören immer zur Basis der Berechnung des RV-Unterschiedsbetrags.
Dies wird so berücksichtigt: Wenn der dafür vorgesehene Lohnartenfilter ausdrücklich für die Personalnummer, und nicht pauschal für alle Personalnummern erfasst wurde, dann werden die 100%-Leistungen zusätzlich in die Berechnung des Unterschiedsbetrags einbezogen. Das ist der Lohnartenfilter mit dem Namen "ATZ100ProzLeistung". Diesen Eintrag also erstellen, wenn die 100%-Leistungen nicht ohnehin ins Regelarbeitsentgelt eingerechnet wurden.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender, Lohnartenfilter für ATZ
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender, Lohnartenfilter für ATZ
Altersteilzeit, Mehrarbeit, Beitragsermittlung
Bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit wird das SV-Brutto, das Mehrarbeitsvergütung ist, auf eine besondere Weise betrachtet, wenn die SV-Beiträge ermittelt werden:
SV-pflichtiges Entgelt wird in dieser Reihenfolge verbeitragt: Laufende Bezüge ohne Mehrarbeit, Unterschiedsbetrag für Altersteilzeit, dann erst Bezüge für Mehrarbeit. Der Begriff hierfür ist "Beitragskonkurrenz".
Wenn insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, bedeutet dies, dass der Unterschiedsbetrag vorrangig verbeitragt wird, und zwar vor demjenigen Anteil des laufenden Entgelts, der sich aus Mehrarbeit ergibt. Die Bezüge für Mehrarbeit werden ermittelt, indem die Regeln für Mehrarbeitslohn bei KuG angewendet werden.
Wenn außer Mehrarbeit noch Zulagen abgerechnet werden, die nicht in den RV-Unterschiedsbetrag fließen, dann können diese Lohnarten gekennzeichnet werden. In diesem Fall bei den Lohnartenfiltern für ATZ einen zusätzlichen Filter anlegen mit dem Namen "ATZZulage" und dort die Lohnarten vermerken. Dies gilt nicht für 100%-Leistungen und andere Lohnarten, die sowieso schon Teil des Unterschiedsbetrags sind; sondern nur für andere Sonderzahlungen, die als laufendes Entgelt abgerechnet werden.
Durch Mehrarbeit und Zulagen kann das RV-Brutto, auf das Beiträge gezahlt werden, über die 90% der Grenze für Altersteilzeit bis auf 100% steigen, also z.B. bis auf 5.200 Euro, Stand 2005. Dies gilt für Altersteilzeit mit Regelarbeitsentgelt.
/Stammdaten/Personalstamm, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen, Vorbereiten, Lohnartenfilter
Regelarbeitsentgelt, weitere
Wenn monatlich eine Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge ausgeführt wird, dann das Regelarbeitsentgelt um diesen Betrag vermindern; also im Altersteilzeitkalender den verminderten Betrag eintragen.
Vermischtes
Altersteilzeit, sehr hohes Entgelt, Aufstockung
Bei Altersteilzeit-Verträgen vor Juli 2004 kann es sein, dass sehr hohes Entgelt und zusätzlich Einmalbezüge abgerechnet werden; wenn durch die Einmalbezüge die RV-Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, dann wird die Aufstockung auf die Einmalbezüge gekappt.
/Abrechnung/Abrechnung
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung
Altersteilzeit, hohes Regelarbeitsentgelt
Wenn bei Altersteilzeit das Regelarbeitsentgelt, also das Teilzeit-Entgelt, über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt, dann wird der Aufstockungsbetrag maximal auf die RV-BBG gerechnet. Beispiel: Regelarbeitsentgelt 5.500, Aufstockung 1.060, also 20% auf 5.300.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender
Altersteilzeit, Regelarbeitsentgelt, betrieblicher Unterschiedsbetrag
Wenn ein betrieblicher Unterschiedsbetrag gerechnet wird, um den gesetzlichen, der bis zu 90% der Beitragsbemessungsgrenze geht, zu erhöhen, dann kann festgelegt werden, dass die Summe dieser Unterschiedsbeträge dennoch auf z.B. 80% des Regelarbeitsentgelts begrenzt werden soll.
Der betriebliche Unterschiedsbetrag ist die Lohnart mit der Funktion 1517.
Unterschiedsbetrag in % vom Regelarbeitsentgelt" einblenden und einen Prozentsatz eingeben.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender, Max. Unterschiedsbetrag in % vom Regelarbeitsentgelt
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender, Max. Unterschiedsbetrag in % vom Regelarbeitsentgelt
Altersteilzeit und private KV
Bei Arbeitnehmern in Altersteilzeit und in der Freistellungsphase, die privat krankenversichert sind, vermindert sich der AG-Zuschuss zur KV.
Die Rechenregel ist: Für die Berechnung des maximalen AG-Zuschusses werden nur 9/10 des durchschnittlichen Prozentsatzes KV privat laut Sozialversicherungswerten angesetzt, z.B. statt 13,3% nur 12%, davon die Hälfte auf die Bemessungsgrenze angewendet ergibt den maximalen Zuschuss von 213,75 Euro.
Bei diesen Arbeitnehmern kann der maximale Zuschuss auch im Personalstamm eingetragen werden; wenn diese Berechnung greifen soll, dann dort den Betrag entfernen.
/Stammdaten/Personalstamm, Sozialversicherung
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Auswählen, Sozialversicherung
Anspar- und Freizeitphase im selben Abrechnungsmonat, Alt-Verträge
Für Alt-Verträge ohne Regelarbeitsentgelt:
Falls ein Altersteilzeitler innerhalb des Monats, also vor dem Ende des Monats, in die Freizeitphase wechselt, dann ist es erforderlich, den Teil der Freizeitphase unter einer neuen Personalnummer abzurechnen.
Dazu sollte die Personalnummer mit Lohnkonto kopiert werden. Vor dem Kopieren muss jedoch die Abrechnung der alten Personalnummer für denselben Abrechnungsmonat bereits erfolgt sein.
Im neuen Personalstamm, Register SV ist in der Tabelle Altersteilzeitkalender für den anteiligen Abrechnungsmonat nur das anteilige Altersteilzeitentgelt der Freizeitphase, Betrag oder Std., einzutragen.
Im Register Lohn/Gehalt sind bestimmte Bezüge wie z.B. TZR-AG, Sachbezüge, VL, Überweisungen entweder bei der alten oder neuen Personalnummer zu sperren. Bezüge, die auch in der Freizeitphase weiter gewährt werden, sind betragsmäßig für den anteiligen Monat aufzuteilen.
Anspar- und Freizeitphase im selben Abrechnungsmonat, mit Regelarbeitsentgelt
Für Verträge mit Regelarbeitsentgelt:
Falls ein Altersteilzeitler innerhalb des Monats, also vor dem Ende des Monats, in die Freizeitphase wechselt, dann dieses beachten:
Im Altersteilzeitkalender das Freistellungsentgelt für den Monat vermindert eintragen. Die Monatslohn-Auffüllung aus dem Arbeitszeitkonto für die Personalnummer ausschalten.
Entscheiden, was mit dem Rest-Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto und was mit Rest-Urlaub geschehen soll.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontodefinitionen
Webclient: Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender und Stammdaten/Arbeitszeit, Konto je Personalnummer (Auffüllung statt Konto, Monatslohnauffüllung beendet).
Sachbezüge und Entgeltumwandlungen
Hinweise zu Sachbezügen und Entgeltumwandlungen:
Sachbezüge sind dem Altersteilzeitentgelt für die Berechnung des Aufstockungs- und Unterschiedsbetrages hinzuzurechnen.
Entgeltumwandlungen, die das SV-Brutto reduzieren, müssen sich auch kürzend beim Altersteilzeitentgelt für die Ermittlung des Aufstockungs- und Unterschiedsbetrages auswirken.
Beispiel: durch Einmalzahlungen finanzierte Entgeltumwandlungen
ATZ-Regelung vor dem 01.07.2004.
Beträge zu einer Direktversicherung, die aus einer anteiligen Sonderzuwendung finanziert werden, vermindern die Höhe der Sonderzuwendung. Diese verminderte Sonderzuwendung wird für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages für die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt berücksichtigt.
Sofern die gesamte Sonderzuwendung für die Direktversicherung verbraucht wird, fällt insoweit kein Unterschiedsbetrag für die Rentenversicherungsbeiträge aus der Sonderzuwendung an. Beispiel:
Bisheriges Arbeitsentgelt 3.000,00 €
Entgeltumwandlung (SV-mindernd) _ 150,00 €
SV-Brutto nach Entgeltumwandlung 2.850,00 € 90 % vom Vollzeit-Altersteilzeit-Entgelt = 2.565,00 €
Arbeitsentgelt für Altersteilzeitarbeit 1.500,00 €
Entgeltumwandlung (SV-mindernd) _ 150,00 €
SV-Brutto nach Entgeltumwandlung 1.350,00 € minus -----------------------------> -1.350,00 €
Unterschiedsbetrag 1.215,00 €
Aufstockungsbetrag 1350,00 x 20% 270,00 €
Altersteilzeit, Sonntags-Zuschlag
Wenn bei Altersteilzeit ein SFN-Zuschlag anfällt und wenn die Hälfte ins Altersteilzeitkonto gesteuert werden soll, dann kann dies über eine Folgelohnart definiert werden.
Wenn die Hälfte des Zuschlags ins Altersteilzeitkonto gebracht werden soll, dann die Folgelohnart für den Zugang nicht bei der Tarif-Lohnart und nicht bei der steuerfreien Lohnart, sondern bei den Lohnarten mit dem steuerpflichtigen Teil des Zuschlags eintragen. Für Sonntag sind dies die Lohnarten mit den Funktionen 1481, 1495.
/Stammdaten/Lohnarten, Bewertung
Webclient: Stammdaten/Lohnarten, Auswählen, Bewertung
Altersteilzeit und Unterbrechung
Bei Altersteilzeit mit Regelarbeitsentgelt kann für Monate mit Unterbrechung festgelegt werden, ob der volle Aufstockungsbetrag zum Entgelt und der volle RV-Unterschiedsbetrag weiter abgerechnet werden sollen.
Der Arbeitgeber ist dazu zwar nicht verpflichtet, er kann aber die Beträge weiter in voller Höhe leisten.
Vorbereitung: Bei den Lohnarten mit den Funktionen "1510 Aufstockungsbetrag Altersteilzeit" und "1515 Unterschiedsbetrag Altersteilzeit" muss dafür in der Lohnarten-Karte bei "Abrg. bei Unterbrechung" die Auswahl "Abrechnung" getroffen sein.
Die Festlegung zu Unterbrechungszeiten ist im Altersteilzeitkalender. Dies ist möglich für Altersteilzeit mit Regelarbeitsentgelt. Die Auswahlen müssen, wenn so gewünscht, für jeden Monat getroffen werden, den es betrifft.
/Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Personalstamm, Altersteilzeitkalender
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Bearbeiten, Vorbereiten, Altersteilzeitkalender
Kürzung bei Unterbrechung
Wenn bei Unterbrechung der Aufstockungsbetrag zum Entgelt und der RV-Unterschiedsbetrag nicht voll gezahlt werden, sondern gekürzt werden, dann ist die Berechnung so:
Die Bemessungsgrenze für den Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der anteiligen RV-Bemessungsgrenze, davon 20%, z.B., Stand 2009, 5400 / 30 * 10 SV-Tage sind 1800, Aufstockung 360.
Die Bemessungsgrenze für den Aufstockungsbetrag ergibt sich aus der anteiligen Altersteilzeit-Bemessungsgrenze, also von 90% der RV-Bemessungsgrenze, z.B. 4860 / 30 * 10 sind 1620, diese Bemessungsgrenze minus abgerechnetem RV-Brutto ergibt den gekürzten Unterschiedsbetrag.
Weiteres
Druckausgaben
Altersteilzeit-Protokoll
Zu den Abrechnungen von Arbeitnehmern in Altersteilzeit kann pro Monat ein Protokoll gedruckt werden. Es werden die Beträge zur Altersteilzeit-Abrechnung aufgelistet; wenn Rückrechnungen im Monat waren, auch für die Belegmonate, auf die zurück gerechnet wurde.
Aufgeführt werden: Die abgerechneten Bruttolohnarten, die Lohnarten, die im Altersteilzeitkonto angespart werden, der Abbau aus dem Konto bei Freistellung, die sonstigen Lohnarten und die gesetzlichen Abzüge. Ferner Berechnungen zum Aufstockungsbetrag und zum Unterschiedsbetrag, Bei den Beträgen, die auch auf den Erstattungsbetrag an die Arbeitsagentur gehören, wird in einer Spalte ein Hinweis ausgegeben auf die entsprechende Position im Antrag.
Die Liste kann auch nach Excel ausgegeben werden, Auswahl dazu im Optionen-Register.
/Berichte/Berichte drucken, <bloatzpro>
Webclient: Berichte/Berichte drucken, <bloatzpro>
Druckausgabe für Sicherungskonten
Für die Zugänge, Abgänge und den Sozialaufwand bei Ausgleichskonten, Ansparkonten und Altersteilzeitkonten kann eine Druckliste erstellt werden.
Beim Druckaufruf kann ausgewählt werden, welche dieser Zeitkonten berücksichtigt werden soll. Die Prozentsätze zum Sozialaufwand werden für diesen Druck bei den Stammdaten der Abrechnungsarten festgelegt.
Gedruckt werden die Zugänge, Abgänge des Monats, jeweils der Sozialaufwand dazu, und die saldierte Summe.
Die Druckausgabe ist nach dem Muster gestaltet, das die Sozialkasse Wiesbaden akzeptiert. Wahlweise kann sie für eine bestimmte Betriebskontonummer ausgeführt werden. Der Druck kann aber unabhängig davon benutzt werden, ob die Möglichkeit des Sicherungskontos bei der Sozialkasse oder bei einer anderen Institution genutzt wird.
/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, <besatzsic> und /Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Abrechnungsarten
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen, Berichten, Weitere Berichte und Stammdaten/Einrichtung, Abrechnungskreise und weitere, Abrechnungsarten
Druck Abrechnung
Auf der Abrechnung wird im unteren Teil der bisher aufgelaufene ATZ-Betrag, ebenso die Stunden, laut Konto gedruckt: dies jedoch nur beim Abrechnungs-Report mit der ID 5002686.
/Abrechnung/Abrechnung, Ausführen, Druckausgaben erstellen
Webclient: Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Berichten, Abrechnung
Kontierung AG-Anteile
AG-Anteile
Der RV-Beitrag auf den Unterschiedsbetrag ist ein reiner AG-Anteil. Bei den Kontierungsdefinitionen ist der Begriff hierfür: AG-ANT-RV ATZ.
Die Erstattung wird gleichzeitig gebucht, selbst wenn es noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe erstattet wird. Der Begriff hierfür ist: ERST-AG-ANT-RV ATZ.
Wenn aber die Erstattung für die AG-Anteile zur RV bei Altersteilzeit nicht für die Finanzbuchhaltung kontiert werden soll, weil die Erstattung nicht feststeht oder in der Zukunft liegt, dann kann die Kontierungshilfe hierfür leergelassen werden. Dies kann auch pro Kontierungsgruppe geschehen.
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Abrechnungskreise und weitere, Kontierung AG-Anteile
Beispiel: Buchung für die Erstattung der RV-AG-Anteile zur ATZ
Wann muss bzw. darf hierfür unter Stammdaten, Kontierung AG-Anteile ein Eintrag für die Buchung erfolgen?
- Beim Blockzeitmodell nur in der Freizeitphase.
- Bei der Altersteilzeit ohne Blockzeit, also bei Halbierung der täglichen Arbeitszeit.
Kontierungsgruppen, Beispiele:
ATZ-Ansparphase, ATZAPH
ATZ-Freizeitphase, ATZFPH
ATZ ohne Blockzeiten, ATZOBL
Bei der Kontierungsart "ERST-AG-ANTEIL-RV ATZ" darf nur die Kontierungsgruppe ATZFPH und/oder ATZOBL zugeordnet werden.
Kontierungshilfe: Beispiel ATZERSTRV:
Wir empfehlen als Sachkonten im SOLL = Forderung Arbeitsamt ATZ und im HABEN = Ertragskonto. Bei Altersteilzeitlern im Blockzeitmodell muss die Kontierungsgruppe im Personalstamm für die Anspar- und Freizeitphase eine andere sein.
Warum nur in der Freizeitphase und bei ATZ ohne Blockzeiten hier eine Kontierung für die Erstattung?
Weil die Beträge lt. Buchführungsvorschriften erst dann gebucht werden dürfen, wenn feststeht, dass die Leistungen vom Arbeitsamt erstattet werden. In der Ansparphase steht das noch nicht fest. Wenn Sie ATZ-Fälle haben, bei denen keine Erstattung vom Arbeitsamt erfolgt, dann muss für die betroffenen Personalnummern wieder eine andere Kontierungsgruppe hinterlegt werden.
Erstattung
Mögliche Erstattungsbeträge
Es gibt keine Automatik für Erstattungsanträge. Die mögliche Erstattung kann anhand der Lohnarten mit den Lohnartenfunktionen 1510, 1512 sowie des AG-Anteils zur ATZ-RV ermittelt werden.
/Berichte/Berichte drucken, <blolohloa>
Webclient: Berichte, Berichte drucken <blolohloa>
Rückstellungen
Altersteilzeit, AG-Anteile zur SV während Arbeitsphase
Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die bei Altersteilzeit in der Freistellungsphase anfallen werden, können während der Arbeitsphase bereits als Rückstellungen gebucht werden.
Hierfür gibt es eine besondere Kontierung. Der Name des AG-Anteils ist "AG-Ant-SV ATZ RCK, Altersteilzeit Arbeitsphase: SV-AG-Anteile Rückstellung für Freistellungsphase". Wenn also eine solche Buchung gewünscht ist, dann diese Definition der AG-Anteile mit ab-Datum und mit Kontierung eintragen.
Für den Betrag, der so ermittelt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
Es gilt ein Prozentsatz für den Sozialaufwand; dieser wird bei der Abrechnungsart hinterlegt. Der Prozentsatz wird auf den Zugangsbetrag zum Altersteilzeitkonto gerechnet.
Es gilt kein Prozentsatz, dann werden die AG-Anteile genommen; das sind die AG-Anteile des Monats auf KV, RV, AV, PV und den Unterschiedsbetrag zur Altersteilzeit. Deren Betrag wird in einer Summe zusätzlich gebucht.
Diese zusätzliche Berechnung wird nur ausgeführt, wenn die Kontierung vorhanden ist; und ab dem Monat, der dort eingetragen ist.
Wenn diese Art der Rückstellung benutzt wird, dann bedeutet das außerdem: ab der Freistellungsphase sollte im Personalstamm eine andere Kontierungsgruppe eingetragen werden. Die tatsächlichen AG-Anteile können dann für diese Gruppe entsprechend kontiert werden.
"AG-Ant-SV ATZ RCK" und Baulohn, Stammdaten, Abrechnungsarten: "Sozialaufwand% Sicherungskonto".
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile und Abrechnungsarten
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Abrechnungskreise und weitere, Kontierung AG-Anteile und Abrechnungsarten
Sonstige Hinweise
Altersteilzeit, Pflichtlohnarten
Wenn Altersteilzeit abgerechnet wird, dann sind zwei Lohnarten nötig:
Die Lohnart mit der Funktion A130 Regelarbeitsentgelt. Diese Lohnart gibt das Regelarbeitsentgelt auf der Abrechnung aus. Für Arbeitnehmer in Altersteilzeit mit Verträgen ab 07.04 ist dies nötig; die Aufstockungsbeträge können dann besser nachgerechnet werden. Der Betrag dieser Lohnart fließt nicht in die Abrechnung. Die Lohnart als Bruttolohnart definieren, mit der Funktion, weitere Definitionen bei der Lohnart sind nicht nötig.
Die Lohnart mit der Funktion 1218 Arbeitgeber-Leistung ins ATZ-Konto bei KuG. In Monaten mit KuG ist diese Lohnart nötig, wenn anders nicht die Hälfte der Basisstunden angespart werden kann. Die Lohnart mit Funktion und wie andere Aufwands-Lohnarten definieren.
Wenn diese Lohnarten nicht angelegt sind, wird bei der Abrechnung ein Fehler ausgegeben; die Abrechnung für diese Arbeitnehmer wird nicht erstellt.
/Stammdaten/Lohnarten
Webclient: Stammdaten/Lohnarten
Beitragsnachweis
Auf dem Beitragsnachweis wird dieses gedruckt:
Im Einzelnachweis ist rechts eine Spalte "ATZ gesamt .. RV". Pro Personalnummer ist als "Gesamt" der ATZ-Unterschiedsbetrag aufgeführt. Dieses ist der Unterschiedsbetrag, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die BBG ist in diesem Falle die RV-BBG ATZ laut Einrichtung, Sozialversicherungswerte. Auf der Abrechnung wird der gekürzte Unterschiedsbetrag gedruckt.
In der "RV"-Zeile wird dann rechts der RV-Beitrag auf diesen Unterschiedsbetrag gedruckt. Im Summen-Beitragsnachweis ist der RV-Beitrag auf den Unterschiedsbetrag in die "Beiträge zur Rentenversicherung ..."-Zeile eingerechnet. Diese Darstellung geschieht automatisch.
Der Aufstockungsbetrag erscheint nicht auf dem Beitragsnachweis.
ATZ, Nachrechnen
Wenn die Abrechnung manuell nachgerechnet werden soll:
Zur Überprüfung des Aufstockungsbetrages: Die Zugänge zum Altersteilzeit-Konto stellen praktisch das "Teilzeit"-Brutto dar, also 50%. Der Aufstockungsbetrag ist 20% von diesem Teilzeit-Brutto.
Der Unterschiedsbetrag kann so nachgerechnet werden: Die Zugänge zum Altersteilzeit-Konto stellen praktisch das "Teilzeit"-Brutto dar, also 50%, dann ist das Doppelte davon das Vollzeit-Brutto. Davon 90%. Davon das Teilzeit-Brutto wieder abziehen, ergibt den Unterschiedsbetrag.
In der Regel kann noch einfacher gerechnet werden: Der Aufstockungsbetrag ist 20% vom Teilzeit-Brutto, der Unterschiedsbetrag 80% (denn 50% plus 80% von 50% ergeben zusammen 90 von Hundert). Also ist Aufstockungsbetrag plus Unterschiedsbetrag der gleiche Betrag wie das Teilzeit-Brutto.
Unterschiedsbetrag und BBG: Auf dem Druck der Abrechnung wird das RV-Brutto ausgewiesen. Dieses ist ohne das fiktive RV-Brutto des Unterschiedsbetrags. Also ergibt sich derjenige Teil des Unterschiedsbetrags, der maximal noch in die BBG passt, aus der RV-BBG ATZ laut Sozialversicherungswerten minus hier gedrucktem RV-Brutto.
Lohnart
"Kumulieren in Lohnart" (das ist eine Definition bei den Abrechnungsarten pro Lohnart) kann für Altersteilzeit-Lohnarten nicht benutzt werden.
Beispiele
Freistellungsphase und Einmalbezüge
Beispiel
Während der Freistellungsphase bei Altersteilzeit sollen Einmalbezüge so abgerechnet werden, dass sie Teilzeit-Entgelt darstellen. Also müssen sie aufgestockt werden und der RV-Unterschied muss gerechnet werden.
Aufstockungsbetrag und Unterschiedsbetrag sollen automatisch gerechnet werden. Hierfür sind eigene Einmalbezugs-Lohnarten erforderlich. Für Einmalbezüge während der Freistellungsphase müssen also gesonderte Einmalbezugs-Lohnarten berichtet werden.
Vorgehensweise
Folgende Lohnarten werden benötigt:
Einmalbezug während Ansparphase, zur Hälfte im Konto angespart. Einmalbezug während Freistellungsphase, als Teilzeit-Brutto ausgezahlt.
Aufstockungsbetrag.
Aufstockungsbetrag für Einmalbezüge.
Unterschiedsbetrag.
Unterschiedsbetrag für Einmalbezüge.
Aufstockungsbetrag
Funktion 1510 "Aufstockungsbetrag Altersteilzeit". Keine Bewertungslohnarten bei dieser Lohnart eintragen. Als Prozentsatz 10 eintragen. Diese Lohnart ohne Betrag im Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, eintragen.
Diese Lohnart nicht bei anderen Lohnarten als Folgelohnart eintragen.
Aufstockungsbetrag für Einmalbezüge
Ebenfalls Funktion 1510. Keine Bewertungslohnarten bei dieser Lohnart eintragen. Als Prozentsatz 10 eintragen. Diese Lohnart nicht im Personalstamm eintragen.
Diese Lohnart wird bei anderen Lohnarten als Folgelohnart eingetragen.
Unterschiedsbetrag
Funktion 1515 Unterschiedsbetrag Altersteilzeit.
Keine Bewertungslohnarten bei dieser Lohnart eintragen. Als Prozentsatz 40 eintragen. Diese Lohnart ohne Betrag im Personalstamm, Register Lohn/Gehalt, eintragen.
Diese Lohnart nicht bei anderen Lohnarten als Folgelohnart eintragen.
Unterschiedsbetrag für Einmalbezüge
Funktion 1516 Unterschiedsbetrag Altersteilzeit EGA.
Keine Bewertungslohnarten bei dieser Lohnart eintragen. Als Prozentsatz 40 eintragen. Diese Lohnart nicht im Personalstamm eintragen.
Diese Lohnart wird bei anderen Lohnarten als Folgelohnart eingetragen.
Einmalbezug während Ansparphase
Als Folgelohnarten eintragen, jeweils für die Altersteilzeit-Abrechnungsart:
Zugang EGA in ATZ-Konto (Funktion 1212), Betrag, Basis 50%.
Aufstockungsbetrag für Einmalbezüge (1510), Betrag, Basis 100%.
Unterschiedsbetrag für Einmalbezüge (1516), Betrag, Basis 100%.
Einmalbezug während Freistellungsphase
Als Folgelohnarten eintragen, jeweils für die Altersteilzeit-Abrechnungsart:
Aufstockungsbetrag für Einmalbezüge (1510), Betrag, Basis 200%. Unterschiedsbetrag für Einmalbezüge (1516), Betrag, Basis 200%.