BLO SV-Zahlungen
SV-Zahlungen
Wichtig: Verzeichnisse der Dateien
Dateien mit Meldungen an die Sozialversicherung, mit Meldungen zur Lohnsteuer und mit Zahlungen werden in bestimmte Datenordner gestellt, die im Baulohn definiert sind (Baulohn-Einrichtung, DEÜV-Empfänger, Sozialkasse, Zahlungsdefinition).
Diese Datenordner müssen auf Betriebssystemebene berechtigt werden. Personen, die keinen Zugriff auf Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigung für den Ordner für die Gehaltsdaten erhalten. Personen, die gar keinen Zugriff auf Lohn- und Gehaltsdaten haben sollen, dürfen keine Berechtigungen für diese Datenordner haben.
Änderungen ab der Version 2023.2 (Herbst 2023)
SV, Beitragsnachweise Hauptbetriebsnummer melden und Zahlungen an die Krankenkassen
Beitragsnachweise, Hauptbetriebsnummer melden
Die Hauptbetriebsnummer (sofern sie gepflegt wurde) wird auch im Beitragsnachweisverfahren zukünftig als Betriebsnummer Arbeitgeber (statt der Betriebsnummer der Niederlassung = Betriebsstätte <BBNR AG>) gemeldet.
Die Hauptbetriebsnummer kennzeichnet damit den Beitragsschuldner, der die Sozialversicherungsbeiträge im Beitragsnachweisverfahren schuldet. Sofern ein Arbeitgeber als Beitragsschuldner mehr als eine Hauptbetriebsnummer hat, ist in der Anmeldung die Hauptbetriebsnummer anzugeben, unter der die Beiträge für den angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen werden. Die Krankenkassen führen den Arbeitgeber unter der Hauptbetriebsnummer zum Arbeitgeberkonto. Betriebsnummern Arbeitgeber (Betriebsstätten) werden darunter zusammengefasst. Bei sämtlichen Entgeltmeldungen wird die Hauptbetriebsnummer zusätzlich mit gemeldet.
Zahlungen, Hauptbetriebsnummer im Verwendungszweck
Bei den Zahlungen der Beiträge an die Krankenkassen wird im Verwendungszweck daher auch die Hauptbetriebsnummer entsprechend den gemeldeten Beitragsnachweisen angedruckt, damit die Krankenkassen die Zahlungen den Beitragsmeldungen zuordnen können.
Sofern es notwendig ist, kann mit Hilfe einer internen Einrichtung (#BKN), wie bisher, die Beitragskontonummer (BBNRAG) in den Verwendungszweck übernommen werden.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ab 01.06 am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig, und zwar in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld. Um die voraussichtliche Höhe der Beiträge zu bestimmen, kann eine Übersicht zur Bearbeitung aufgerufen werden. Diese ist gegliedert nach Krankenkasse, Niederlassung, Abrechnungskreis und Beitragsgruppe. Sie enthält die tatsächlichen Beiträge des Vormonats und einige Daten, etwa die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter, aus denen die voraussichtlichen Beiträge des aktuellen Monats hochgerechnet werden. Der Beitragsnachweis enthält pro Arbeitnehmer nicht die Details des Monats, sondern des Vormonats.
Die Summe des Beitragsnachweises, also der zu zahlende Betrag, enthält die Differenz zwischen der Vormonats-Schätzung und den tatsächlichen Werten und die voraussichtlichen Beiträge für den aktuellen Monat.
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis ausführen, Krankenkassen voraussichtlich,
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis ausführen, Krankenkassen,
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis drucken,
/Vor der Abrechnung/Beitragsnachweis melden.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweis ausführen, Krankenkassen voraussichtlich,
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweis ausführen, Krankenkassen,
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweis drucken,
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweis melden.
Grundlage
SGB IV §23 und Rundschreiben der Sozialversicherungsträger "Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ab 01.01.2006" vom 12.08.05. Zitate sind aus diesem Rundschreiben. Kernsätze: "Der Terminus "voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld" stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Es handelt sich hierbei nicht um einen bloßen Abschlag, dessen Betrag in das Belieben des Arbeitgebers gestellt ist. Die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ist so zu bemessen, dass der Restbeitrag, der erst im Folgemonat fällig wird, so gering wie möglich bleibt. Dies wird dadurch erreicht, dass das Beitragssoll des letzten Entgeltabrechnungszeitraums unter Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen in der Zahl der Beschäftigten, der Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden sowie der einschlägigen Entgeltermittlungsgrundlagen und Beitragssätze aktualisiert wird. Eine eventuelle Überzahlung wird mit der nächsten Fälligkeit ausgeglichen. Die Parameter, nach denen die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ermittelt wurde, sind zu dokumentieren; sie müssen nachprüfbar sein."
Arbeitsschritte
Krankenkassen voraussichtlich ermitteln
Die voraussichtlichen Beiträge ermitteln
Die voraussichtlichen Beiträge werden durch einen gesonderten Aufruf ermittelt, der Name ist "Krankenkasse voraussichtlich". Pro Monat müssen also die Einträge "Krankenkasse voraussichtlich" und "Krankenkasse" ausgeführt werden. Danach können die Zahlungen, der Beitragsnachweis und die Dateien der Beitragsnachweise erstellt werden.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, "Krankenkasse voraussichtlich", Ausführen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweis ausführen, Krankenkassen voraussichtlich, Ausführen, Ausführen.
Details: Was ist die voraussichtliche Höhe?
Wenn die Übersicht zur voraussichtlichen Höhe der Beiträge über den Ergebnis-Button aufgerufen wird, dann ist sie bereits mit Vormonatswerten vorbereitet; auch die Anhaltspunkte, wie sich der Monat vom Vormonat unterscheidet, sind ermittelt.
Die Übersicht enthält je eine Zeile pro Krankenkasse, Niederlassung, Abrechnungskreis und Beitragsgruppe. Für alle Beitragsgruppen sind Einträge vorhanden, wenn es Personalnummern mit diesen Gruppen gibt, also vier Zeilen zur KV, drei zur RV und so fort. Für jeden Eintrag ist ermittelt:
- Das SV-Brutto und der SV-Beitrag des Vormonats.
- Die Anzahl der Mitarbeiter im Vormonat und im aktuellen Monat.
- Die Sollstunden des Vormonats und des Monats.
- Die Abweichung des Beitragssatzes zum Vormonat.
- Der voraussichtliche Beitrag.
- Die bereits abgerechneten Einmalbezüge des Monats.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, "Krankenkasse voraussichtlich", Ergebnis.
Webclient: /Vor der Abrechnung/Schätzung Beitragsnachweise, Beitragsnachweis ausführen, Krankenkassen voraussichtlich, Auswerten, Ergebnis.
SV-Brutto des Vormonats
Das SV-Brutto des Vormonats ist das Brutto der laufenden Bezüge. Das SV-Brutto entspricht der tatsächlichen Beitragsabrechnung des Vormonats. Diese Beitragsabrechnung für den Vormonat wird beim Ausführen im aktuellen Monat automatisch erstellt. Sie ist dann die Basis der weiteren Berechnung.
Anzahl der Mitarbeiter
Die Anzahl der Mitarbeiter des Vormonats ergibt sich aus der Beitragsabrechnung des Vormonats; sie wird wie die anderen Werte pro Krankenkasse, Niederlassung, Abrechnungskreis und Beitragsgruppe ermittelt. Wenn ein Teilmonat vorlag, dann wird der Teilmonatsfaktor herangezogen, wie er sich aus den Sollstunden der Arbeitszeitgruppe ergibt; für einen solchen Mitarbeiter ist die Anzahl also kleiner als 1. Für den laufenden Monat gelten die Sollstunden der Beschäftigungszeiten laut Personalstamm; Eintritt, Austritt und Unterbrechung werden berücksichtigt. Auch Teilzeit ergibt eine Anzahl für den Mitarbeiter, die kleiner als 1 ist.
Gewichtete Anzahl
Dieser Wert wird nicht mehr ermittelt.
Sollstunden
Die Sollstunden des Vormonats und des laufenden Monats werden aus der Arbeitszeitgruppe ermittelt. Die Stunden werden aus dem Kalender addiert. Bei Arbeitszeitgruppen ohne Kalenderstunden, z.B. für Aushilfen, werden die Stunden laut "Arbeitsstd. mtl." genommen.
Für Mitarbeiter mit Monatsentgelt werden die monatlichen Arbeitsstunden laut Arbeitszeitdefinition angenommen, also z.B. 169, bei Teilzeit mal Teilzeitfaktor. Ebenso für Betriebsrentner und bei Altersteilzeit in Freistellung. Für freiwillige KV- und PV-Beiträge haben die Sollstunden keine Bedeutung. Wenn im Monat des Eintritts der Betrag anhand der Bewertung der Lohnart mit der Funktion 2001 geschätzt wird, dann wird mit den Sollstunden laut Arbeitszeitkalender gerechnet, wenn die Lohnart für die Abrechnungsart die Bewertung "SZSTD, Monatsentgelt/Sollstunden AZG" enthält.
Sollstunden und Vormonat
Wenn zum ersten Mal eine Schätzung vorgenommen wird, dann auch für den Vormonat die Arbeitszeitkalender einrichten; damit die Sollstunden verglichen werden können.
Sollstunden oder Basisstunden
Wenn die voraussichtlichen SV-Beiträge ermittelt werden, können für den Vormonat und für den Monat wahlweise die Sollstunden laut Arbeitszeitgruppe oder die Basisstunden laut Arbeitszeitkonto angesetzt werden. Dies gilt für gewerbliche Mitarbeiter. Wenn die Basisstunden genommen werden sollen, dann dies in der Baulohn-Einrichtung auswählen:
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: Basisstunden statt Sollstunden.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Fibu/BBA: Basisstunden statt Sollstunden.
Kurzarbeit (KuG)
Kurzarbeitsstunden können vermindert angesetzt werden; dies kann in der Einrichtung festgelegt werden. Es können z.B. 80% der Sollstunden angenommen werden, um das geringere Entgelt zu berücksichtigen. Die Sollstunden für diese Berechnung werden dann vermindert. KuG können bereits abgerechnet oder auch nur berichtet sein. Vorausleistungsstunden werden dabei nicht herausgerechnet. Wenn dies wie im Beispiel gewünscht ist, dann in der Einrichtung 80 eintragen.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: KuG-Std. ansetzen mit %.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Fibu/BBA: KuG-Std. ansetzen mit %.
Beitragssatz
Für jede Beitragsgruppe wird der Beitragssatz des aktuellen Monats ermittelt und die Abweichung dieses Satzes vom Vormonatssatz. Wenn ein Beitragssatz z.B. von 14% auf 14,1% erhöht wird, dann ist das eine Veränderung von 0,714%.
Einmalbezüge
Beiträge auf Einmalbezüge werden im Monat fällig, "in dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ausgezahlt werden soll"; gemeint ist der Kalendermonat. Zu den voraussichtlichen Beiträgen werden deshalb Beiträge auf Einmalbezüge gerechnet, wenn die Abrechnung dazu schon erstellt ist; und sei es eine Probe-Abrechnung. Die Zahlung an den Arbeitnehmer muss noch nicht erfolgt sein. Das bedeutet: Wenn es bereits bekannt ist, dass für Angestellte, deren Entgelt Ende des Monats ausgezahlt wird, Einmalbezüge fällig sind, dann muss eine Abrechnung erstellt werden, damit die Beiträge auf diese Einmalbezüge in die voraussichtlichen Beiträge eingerechnet werden können. Andersherum heißt das für gewerbliche Arbeitnehmer, dass Einmalbezüge nicht in die Berechnung einfließen; denn die Einmalzahlung wird eben nicht "mit hinreichender Sicherheit in diesem Beitragsmonat ausgezahlt", womit im Monat und nicht für den Monat gemeint ist, also im Kalendermonat. Die voraussichtlichen Einmalbezüge sind nicht im Monatsbeitrag eingerechnet, sondern werden in einer gesonderten Spalte der Übersicht ausgewiesen.
Rückrechnungen
Rückrechnungen werden bei Arbeitnehmern erst in den Beitragsnachweis des Folgemonats aufgenommen. Bei Versorgungsbezugsempfängern dagegen werden sie in den Beitrag des Monats eingerechnet.
Versorgungsbezüge
Versorgungsbezüge werden so auf den Beitragsnachweis gebracht, wie abgerechnet. Wenn die Beitragsnachweise für Versorgungsbezüge erstellt sind, darf also die Abrechnung nicht mehr ausgeführt werden.
Architekten-RV
RV-Beiträge an berufsständische Einrichtungen werden so auf den Beitragsnachweis gebracht, wie abgerechnet. Wenn die Beitragsnachweise erstellt sind, darf für diese Arbeitnehmer die Abrechnung nicht mehr ausgeführt werden. Der Beitragsnachweis für berufsständische Einrichtungen wird, anders als sonst, neu ermittelt über die SV-Meldungen, Datenträger Beitragsnachweis erstellen.
Einen Prozentsatz eingeben
Für alle tariflichen Änderungen gegenüber dem Vormonat, und was sonst noch aus "den einschlägigen Entgeltermittlungsgrundlagen" abzulesen ist und das Entgelt ändert, kann ein Prozentsatz vorgegeben werden. Tarifänderungen werden nicht automatisch ermittelt, sondern können so berücksichtigt werden. Wenn ein Prozentsatz eingegeben wird, dann muss ein erläuternder Text erfasst werden; denn es ist zu erwarten, dass dessen Grundlage überprüft wird: die Parameter "müssen nachprüfbar sein". Der Prozentsatz und der Text, der ihn erläutert, können über den Funktions-Button in alle Einträge des Abrechnungskreises übernommen werden.
Der Prozentsatz ist die Veränderung, z.B. 3 oder -3 für eine Änderung um 3%. Prozentsatz und Text sind die beiden einzigen Werte, die in der Übersicht eingegeben werden können; die anderen Beträge werden ermittelt. Der Prozentsatz kann auch in alle aktuell gefilterten Einträge übernommen werden (Button Funktion); in diesem Fall also zuerst die gewünschten Ziel-Einträge filtern. Ähnlich kann ein Prozentsatz wieder auf 0 zurückgesetzt werden.
Oder einen Brutto-Betrag eingeben
Wenn ein festes Monatsbrutto bekannt ist, dann kann auch dieses eingetragen werden; und zwar in die Prozentsatz-Spalte. Ein Wert größer als 100 wird dort als Bruttobetrag interpretiert. Beispiel: Vormonatsbrutto 800, gewünscht ist 600; nach Eingabe von 600 in die Prozentspalte wird ein Monatsbrutto von 600 ermittelt. Falls als Beitrag des Monats 0 gewünscht ist, dann in die Prozentsatz-Spalte -100, also minus 100, eingeben.
Der voraussichtliche Beitrag
Es wird ein Faktor gebildet: aus dem Verhältnis der Anzahl Mitarbeiter, der Sollstunden Vormonat zum Monat und dem Prozentsatz laut Vorgabe. Die Rechenschritte sind:
Das Verhältnis der Anzahl der Mitarbeiter im Monat zum Vormonat wird ermittelt; dabei wird die gewichtete Anzahl benutzt. Die Sollstunden werden anhand der ungewichteten Anzahl auf durchschnittliche Sollstunden pro Mitarbeiter gerechnet; das Verhältnis der Sollstunden Monat zu Vormonat wird ermittelt.
Beide Berechnungen zusammen ergeben einen Faktor. Das mit diesem Faktor aus dem Vormonat hochgerechnete Brutto wird, wenn nötig, um ein zusätzliches Brutto ergänzt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erhöht wurde. Ergänzt wird diese Berechnung ferner durch die Prozenteingabe. Das Verhältnis des hochgerechneten Bruttos zum Brutto des Vormonats wird ermittelt; es ergibt sich ein Faktor. Mit diesem Faktor wird der Monatsbeitrag aus dem Vormonatsbeitrag errechnet. Wenn sich zusätzlich der Beitragssatz geändert hat, wird der Monatsbeitrag entsprechend geändert. Dazu kommen noch Beiträge auf diejenigen Einmalbezüge, deren Abrechnung bereits vorliegt; diese werden gesondert ausgewiesen.
Die Rechenschritte anzeigen
Pro Position kann in der Übersicht eine kurzgefasste Anzeige der Rechenschritte aufgerufen werden. Im Ergebnis der Voraussichtlichen Beiträge.
Funktion, Rechenschritte.
Webclient: Nacharbeiten, Rechenschritte.
Geschätzt
Krankenkasse ohne Mitglieder im Vormonat: Wenn für die Krankenkasse oder für die Beitragsgruppe im Vormonat kein Arbeitnehmer und kein Brutto ermittelt werden konnte, dann wird das Monatsbrutto der Arbeitnehmer, die jetzt bei der Krankenkasse versichert sind, geschätzt. Geschätztes Monatsbrutto: Das Monatsbrutto wird mit den Sollstunden laut Arbeitszeitgruppe und mit dem Faktor laut der KuG-Ausfallstunden-Lohnart errechnet. Die KuG-Ausfallstunden-Lohnart hat die Funktion 2001 und soll also mit Bewertungen für alle Abrechnungsarten versehen sein, was sie aber vermutlich bereits ist. Das Eintrittsdatum wird bei der Schätzung berücksichtigt.
Freiwillig Versicherte
Freiwillige Beiträge zur KV und zur PV werden auch in die voraussichtliche Beitragsschuld gerechnet. Obwohl sie nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören, wurde dies im Rundschreiben so festgelegt. Der Abschnitt im Rundschreiben lautet, S. 17: "Weist der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig versicherter Arbeitnehmer zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen im Beitragsnachweis gegenüber der Krankenkasse nach (Firmenzahler), gelten die Regelungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV und des § 119 Abs. 2 SGB IV entsprechend." Die genannten Paragraphen sind die Regelungen zur Beitragsfälligkeit und zum Sechstel für Januar 2006.
Privat Versicherte
Falls Sie bei privat Krankenversicherten die Abwicklung "Abführung" gewählt haben: dies ist ab 2006 nicht mehr möglich. Der Beitrag würde behandelt werden wie gesetzliche Beiträge; also geschätzt und zum Fälligkeitstermin gezahlt. In diesen Fällen sollte die Abwicklung wieder auf "Auszahlung" gesetzt werden. Der RV-Beitrag an berufsständische Einrichtungen wird so ermittelt, wie im aktuellen Monat abgerechnet; diese Personalnummern also zuvor im Monat abrechnen.
Umlageerstattung
Die Anzahl der Mitarbeiter, die bei der Umlageerstattung ausgewiesen werden, ergibt sich nicht aus den tatsächlichen Erstattungen, wenn nicht nach Personalnummer ermittelt wird. Vielmehr ist es die Anzahl der Mitarbeiter der Niederlassung im Vormonat und im Monat. Es wird also für den Monat ein gleicher Anteil an Umlageerstattungen wie im Vormonat angenommen. Es wird im Fehlzeitenkalender überprüft, ob noch Lohnfortzahlung oder Mutterschutz vorliegt; der Betrag wird jedoch grob aus dem Vormonat geschätzt.
In der Einrichtung kann auch ausgeschaltet werden, dass die Umlageerstattung geschätzt wird. Dann werden im Folgemonat nur die abgerechneten Erstattungen gerechnet. Das ist die Auswahl: Nicht schätzen. Oder es kann in der Einrichtung ausgewählt werden, dass nicht geschätzt wird und auch die abgerechnete Erstattung nicht in den Beitragsnachweis aufgenommen werden soll. Das bedeutet dann: die Erstattungen müssen von der Krankenkasse gesondert überwiesen werden. In diesem Fall wird auch, wenn bei der Krankenkasse ein Kreditor oder ein Haben-Sachkonto eingetragen ist, dieses Konto nicht für die Erstattung verwendet, weil die Verbindlichkeit nicht gemindert wird. Das ist so bei der Auswahl: Gar nicht auf Beitragsnachweis.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Baulohn Einrichtung, Register Fibu/BBA: "Umlage-Erstattung schätzen".
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Einrichtung, Register Fibu/BBA: "Umlage-Erstattung schätzen".
Summeneinträge in der Übersicht
In der Übersicht werden einige Summeneinträge gebildet. Je eine Summe pro Niederlassung und Abrechnungskreis. Bei diesen sind Krankenkasse und Beitragsgruppe leer; außerdem ist "Detail/Summe" auf Summe gesetzt und kann so gefiltert werden. Diese Summen können über den Funktions-Button aktualisiert werden: "Summen der Beiträge aktualisieren". Summiert werden das Brutto des Vormonats und des Monats und die Beiträge des Vormonats und des Monats. Als Brutto wird das RV-Brutto genommen. Bei den Summensätzen ist ferner die Anzahl der Mitarbeiter des Vormonats und des Monats vermerkt. Beliebige Positionen können summiert werden, indem auf sie gefiltert wird: dann über den Funktions-Button die Auswahl "Die gefilterten Einträge summieren" auswählen.
Kontrolle einen Monat später
Die einzelnen Werte können später kontrolliert werden. Zu diesem Zweck sind in der Übersicht der voraussichtlichen Beiträge zwei Spalten einblendbar: "Brutto Monat laut nächstem Monat" und "Beitrag Monat laut nächstem Monat". Wenn z.B. der Februar geschätzt wurde, und die Ermittlung im März bereits ausgeführt wurde, in der die tatsächlichen Februar-Werte enthalten sind, dann kann man in die Februar-Übersicht gehen und diese Spalten einblenden. Sie zeigen die Werte, wie sie im März für den Februar ermittelt wurden, also die abgerechneten Werte.
Druck
Die voraussichtlichen Beiträge können gedruckt werden. Pro Krankenkasse werden die Werte nach Abrechnungskreis, eventuell Personalnummer, und Beitragsgruppe ausgegeben. Ermittelte Faktoren und Zwischenergebnisse werden auch ausgegeben. Der Aufruf ist über den Drucken-Button in der Übersicht oder in der Liste der Zahlungs-Druckausgaben möglich, wo auch der Beitragsnachweis gedruckt wird.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkvor Voraussichtliche Beiträge SV>.
Webclient: /Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkvor Voraussichtliche Beiträge SV>.
Zweiter Druck, zum Vormonat
Im aktuellen Monat können die voraussichtlichen Werte des Vormonats und die Istwerte des Vormonats verglichen werden; hierfür gibt es eine weitere Druckausgabe. Ausgegeben werden Brutto und Beitrag, jeweils voraussichtlich und Ist. Ferner Beiträge, die durch Rückrechnung und durch Einmalbezüge entstanden sind. Dieser Druck zeigt die Werte des Vormonats.
Wenn im Folgemonat die Druckausgabe zu "Voraussichtlich Ist Vormonat" aufgerufen wird, die Krankenkassen-Verarbeitung dazu aber noch gar nicht ausgeführt wurde, dann kann die Liste dennoch gedruckt werden. Es wird dann gefragt, ob die Ist-Werte der Beiträge des Vormonats ermittelt werden sollen; wenn Ja, enthält die Druckausgabe zusätzlich zu "Im Voraus" auch die Werte zu den Beiträgen und zur Differenz.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkvom Voraussichtlich Ist Vormonat>.
Webclient: /Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkvom Voraussichtlich Ist Vormonat>.
Zu beiden Druckausgaben
Beide Druckausgaben zu den voraussichtlichen Beiträgen sind nach Krankenkasse, Niederlassung und Abrechnungskreis sortiert. Die Sortierung enthält alle Niederlassungen; nicht nur diejenigen, für die ein besonderer Eintrag in der Betriebskontonummern-Einrichtung ist. Niederlassungen und Abrechnungskreise können gefiltert werden; eine bestimmte Krankenkasse kann vorgegeben werden. Wenn pro Niederlassung gedruckt werden soll, oder auch pro Abrechnungskreis, dann kann dies so erreicht werden: Eine bestimmte Verteilerliste für den Druck anlegen, wenn nicht schon vorhanden. Aufruf: Bei einer der Druckausgaben im Options-Register die Übersicht auf die Verteilerliste aufrufen; in der folgenden Anzeige die Spalte "Baulohn-Reports" einblenden, und dort die Auswahl "Niederlassungen" oder "Abrechnungskreise" treffen. Diese Verteilerliste auswählen. Die Liste druckt dann in der Reihenfolge der Niederlassungen oder Abrechnungskreise.
Voraussichtliche Beiträge, nicht löschen, nicht wenn gezahlt
Wenn bereits gezahlt wurde, dann kann die voraussichtliche Ermittlung nicht mehr ausgeführt werden. Eine Ausnahme hiervon sind nur Mandanten, in denen Betriebsrentner abgerechnet werden. Sonst muss die komplette voraussichtliche Ermittlung ausgeführt werden, bevor Zahlungen per Datenträger ausgeführt werden.
Zahlungen, Kontrolle für Fibu
Die Werte zu den gezahlten SV-Beiträgen, die auf dem Beitragsnachweis pro Krankenkasse ausgegeben werden: Voraussichtlich, Ist, Differenz, im Voraus, Sonderzahlung und Summe, können in einer Liste gedruckt werden. Die Liste enthält pro Krankenkasse, für die ein Beitragsnachweis erstellt wurde, eine Zeile mit der aufgeteilten Summe.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>.
Webclient: /Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>.
Zahlungen, mit Übergabe an Fibu
Bei der Kontrollliste zu den Zahlungen der SV-Beiträge werden, wenn Arbeitnehmer-Beiträge und Betriebsrentner-Beiträge gemischt in der Zahlung enthalten sind, zunächst einmal nur die Arbeitnehmer-Summen gedruckt und dann mit der Auswahl "Nur Versorgungsbezüge" nur die Betriebsrentner-Summen. Wenn aber "An Fibu Daten übergeben" ausgewählt wird, dann werden alle Beiträge summiert und gedruckt, damit der Druck mit der Übergabe übereinstimmt.
Weitere Regeln für "An Fibu Daten übergeben":
Die Zahlungen an die Krankenkassen müssen ausgeführt worden sein. Bei der Krankenkasse muss ein "Sachkonto Haben" eingetragen sein, Sachkonto oder Kreditor. Bei der Zahlungsdefinition muss bei "Baulohn Bankkonto" die Spalte: Konto Zahlung an Fibu gefüllt sein, das ist ein Bankkonto. Wenn auch Belege für Kassen, die abbuchen, die also in ihren Stammdaten "Krankenkasse bucht ab" eingetragen haben, vorbereitet werden sollen, dann kann das ausgewählt werden. Wenn die Zahlungen an die Fibu übergeben wurden, werden sie gekennzeichnet, damit sie nicht irrtümlich noch einmal übergeben werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Zahlungsdefinitionen.
Webclient: /Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>.
Kontrollliste der SV-Beiträge, Abrechnungskreis
Die Kontrollliste der SV-Beiträge, in der die Beiträge mit "Vormonat im Voraus, Ist, Differenz" ausgewiesen werden, kann auch, wie schon auf eine Niederlassung, auf einen Abrechnungskreis gefiltert werden; dies aber nur, wenn die Beitragsschätzung selbst auch pro Abrechnungskreis ausgeführt wird.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>.
Webclient: Webclient: /Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>.
Details zum Beitragsnachweis
Wenn der Beitragsnachweis mit der Auswahl "Einzelnachweis" gedruckt wurde, dann kann danach eine Ausgabe mit den Details pro Personalnummer erstellt werden.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, zunächst <zahkkstd Beitragsabrechnung Krankenkasse> mit "Einzelnachweis drucken: Ja", dann <zahkkein Einzelnachweis nach Druck Beitragsnachweis>.
Webclient: /Abrechnung, Zahlungen, Druckausgaben erstellen, zunächst <zahkkstd Beitragsabrechnung Krankenkasse> mit "Einzelnachweis drucken: Ja", dann <zahkkein Einzelnachweis nach Druck Beitragsnachweis>.
Krankenkasse ermitteln (Zahlposten und Meldesummen)
Krankenkasse ermitteln (Zahlposten und Meldesummen)
Beim Eintrag "Krankenkasse" wird durch den Ausführen-Button festgestellt, welche Zahlung und Meldesumme je Krankenkasse im Monat anfällt. Das ist die Summe aus der Differenz zwischen den Ist-Beiträgen und voraussichtlichen Beiträgen des Vormonats und des voraussichtlichen Beitrags des aktuellen Monats.
Niederlassung, Abrechnungskreis
Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Beiträge kann weder auf Niederlassung noch auf Abrechnungskreis gefiltert werden; bei der Ermittlung der daraus folgenden Zahlungen an Krankenkassen kann nicht auf Niederlassung, aber auf Abrechnungskreis gefiltert werden. Die voraussichtliche Ermittlung muss komplett ausgeführt werden, für alle Arbeitnehmer, bevor die tatsächlichen Zahlungen ermittelt werden. Für die tatsächlichen Zahlungen gibt es dann diese Möglichkeiten: entweder nach Abrechnungskreis ausführen, wenn dies bisher schon so ausgeführt wurde, oder ohne Abrechnungskreis ausführen. In beiden Fällen wird für alle Niederlassungen ermittelt.
Niederlassung
Die Zahlungen an die Krankenkassen werden dann automatisch nach Niederlassung getrennt, wenn dies so in der Einrichtung zu den Beitragskontonummern festgelegt ist. Hinweis: Wenn für den Monat die SV-Schätzung und die SV-Zahlung gerade ausgeführt wird, darf in dieser Zeit die Einrichtung zu den Beitragskontonummern nicht geändert werden.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Beitragskontonummern Krankenkasse.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Sozialversicherung, Beitragskontonummern Krankenkasse.
Abrechnungskreis
Die Zahlungen werden dann nach Abrechnungskreis getrennt, wenn beim Ausführen der Abrechnungskreis vorgegeben wird. Wenn der Sachbearbeiter, der die Zahlungen ermittelt, eingeschränkte Berechtigungen auf Abrechnungskreise hat, dann muss auf Abrechnungskreis gefiltert werden.
Beispiel Betriebsrentner:
Betriebsrentner, nach Abrechnungskreis
Im Mandanten werden Arbeitnehmer und Betriebsrentner geführt: Folgende Arbeitsweise und Reihenfolge ist einzuhalten.
- Krankenkasse voraussichtlich ausführen.
2. Krankenkasse ausführen für die Abrechnungskreise Angestellte, dann für Gewerbliche.
3. Beitragsnachweis drucken; das gibt je einen Beitragsnachweis pro Abrechnungskreis.
4. Beitragsnachweis als Datei erstellen, Zahlungen an die Krankenkassen ausführen. Betriebsrentner abrechnen.
5. Krankenkasse voraussichtlich ausführen.
6. Krankenkasse ausführen für den Abrechnungskreis Betriebsrentner.
7. Beitragsnachweis Versorgungsbezug drucken, Beitragsnachweis Versorgungsbezug als Datei erstellen, Zahlungen an die Krankenkassen ausführen.
Betriebsrentner, mit besonderer Niederlassung
Wenn die Beitragsnachweise nicht nach Abrechnungskreis getrennt werden sollen, dann kann auch so vorgegangen werden: Folgende Arbeitsweise und Reihenfolge ist einzuhalten.
Eine besondere Niederlassung anlegen, die nur für Betriebsrentner gilt. Diese Niederlassung im Personalstamm bei den Betriebsrentnern eintragen. Bei den Beitragskontonummern pro Krankenkasse für diese Niederlassung Einträge für die Krankenkassen erstellen, damit der Beitragsnachweis für diese Niederlassung getrennt wird. Krankenkasse voraussichtlich, ausführen, und zwar, wenn die Betriebsrentner noch nicht abgerechnet sind; dabei am besten filtern auf die Personalnummern ohne Betriebsrentner.
- Krankenkasse ausführen; in diesem Fall ohne Angabe des Abrechnungskreises.
2. Beitragsnachweis drucken. Als Datei erstellen. Zahlen.
3. Wenn die Betriebsrentner abgerechnet wurden, dann:
4. Krankenkasse voraussichtlich, ausführen, und zwar mit dem Filter auf die Personalnummern der Betriebsrentner.
5. Krankenkasse ausführen; in diesem Fall ohne Angabe des Abrechnungskreises.
6. Beitragsnachweis Versorgungsbezug drucken, Beitragsnachweis Versorgungsbezug als Datei erstellen, Zahlen.
Oder ein Sachbearbeiter für alle Zahlungen
Dieser müsste dann die Berechtigungen für alle Abrechnungskreise und alle Niederlassungen haben. Wenn dies nicht möglich ist, kann für einen Benutzer die Berechtigung auf Baulohn-Firmenausgaben aktiviert werden. Dann darf er die die Ermittlung der voraussichtlichen Beiträge und der Zahlungen ausführen. Aber die Ansicht und die Einzelabrechnung beim Beitragsnachweis erhält er nicht vollständig. Hinweis zur Berechtigung auf Firmen-Druckausgaben, wenn so gewünscht: In den "Auswählbaren Berichten" eine Definition für "BLO Reports" und für den bestimmten Benutzer anlegen. Dort die Auswahl treffen: Baulohn-Firmenausgaben ohne Berechtigungsprüfung; sonst keine Eingaben. Und in der Baulohn-Einrichtung zu den Berechtigungen: Baulohn-Firmenausgaben drucken.
Zahlungen als Belege an die Finanzbuchhaltung
Die ausgeführten Zahlungen an die Krankenkassen können als Belege an die Finanzbuchhaltung übergeben werden; bei der Kontrollliste der SV-Beiträge kann diese Auswahl getroffen werden. Hierzu bei der Zahlungsdefinition des Baulohns pro Bankkonto dasjenige Bankkonto als "Konto Zahlung an Fibu" eintragen, mit dem diese Belege gegengebucht werden sollen. Ein Beleg enthält pro Kreditor oder Haben-Sachkonto die differenzierten Beträge: Differenz Vormonat und voraussichtlicher Betrag für den Monat. Negative Teilbeträge werden in Einzelbelegen bereitgestellt. Die Belege haben keine Belegart; das Belegdatum und das Buchungsdatum sind das heutige Datum. Die Belege können beim Druck der Kontrollliste erstellt werden. Danach stehen sie in einem Arbeitsblatt der Finanzbuchhaltung bereit; sie können dort geprüft und gebucht werden. Dabei gelten diese Regeln:
- Die Zahlung muss ausgeführt sein.
2. Bei der Krankenkasse muss ein Haben-Sachkonto oder ein Kreditor eingetragen sein.
3. Wenn auch Krankenkasse die abbuchen berücksichtigt werden sollen, bei der Übergabe das Kennzeichen: "Auch für Kassen, die abbuchen" setzen.
Hinweise
Es werden nur Zahlungen an Krankenkassen verarbeitet, andere Zahlungen nicht. Es wird jedoch kein automatischer OP-Ausgleich ausgeführt. Bei den Zahlungen, die so als Beleg übergeben wurden, wird dies vermerkt; sie werden nicht erneut übergeben.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Zahlungsdefinition, Baulohn Bankkonto: Konto Zahlung an Fibu und
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>, An Fibu Daten übergeben.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Zahlungsdefinition, Baulohn Bankkonto: Konto Zahlung an Fibu
Webclient: /Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkfib Kontrolliste SV-Beiträge>, An Fibu Daten übergeben.
Weiteres zu Zahlungen
In der Übersicht der Zahlungen an die Krankenkassen kann das Bankkonto des Unternehmens auch nachträglich eingetragen werden, sollte es beim Ausführen noch nicht bekannt gewesen sein. Das wäre bei den Einträgen "zu zahlender Betrag / Guthaben". Danach den Datenträger erstellen.
Druck des Beitragsnachweis, Umlagelisten, Beitragsnachweis berufsständische RV
Beitragsnachweis
Der Beitragsnachweis enthält den Einzelnachweis des Vormonats, eine Liste der voraussichtlichen und Ist-Berechnung und die Summen des aktuellen Monats. Bei jeder Personalnummer stehen die Details des Vormonats: die Beitragsgruppe, die SV-Tage, das SV-Brutto und der Beitrag.
Danach werden, summiert pro Beitragsgruppe, Voraussichtlich und Ist gedruckt. Die Spalten Differenz des Vormonats, voraussichtlich im Monat und Sonderzahlung (Januar 2006) ergeben die Summe. Der Beitragsnachweis selbst bildet also die Summen pro Beitragsgruppe aus der Differenz des Vormonats, den voraussichtlichen Werten des aktuellen Monats und der Teilzahlung für Januar 2006. Diese Werte sind im Beitragsnachweis in eins gerechnet.
Umlagelisten
Auch die Umlagelisten drucken die Einzelwerte des Vormonats und deren Summen. Zusätzlich wird die Schätzung des Monats, pauschal pro Umlageart, gedruckt. Die Erstattungsanträge sind ebenfalls die des Vormonats. Das ergibt sich daraus, dass jetzt die Ermittlung vor der Abrechnung ausgeführt werden muss. Die Erstattung basiert aber auf der Abrechnung. Und diese ist erst im Folgemonat vorhanden. Die Erstattungsanträge also im Folgemonat drucken, nachdem die Krankenkassen-Zahlungen ausgeführt wurden. Es gibt jedoch diese zusätzliche Möglichkeit:
Berufsständische RV, wie abgerechnet
Für die RV-Beiträge an berufsständische Versorgungswerke kann ein gesonderter Beitragsnachweis gedruckt werden. Dieser druckt die Beiträge, wie im Monat abgerechnet.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkarv>.
Webclient: /Abrechnung/Zahlungen, Monat, Druckausgaben erstellen, <zahkkarv>.
WAS TUN?
Was tun?
- Angestellte mit Auszahlung im Monat und mit Einmalbezügen bereits abrechnen; auch nur probeweise.
- Die voraussichtlichen Beiträge ermitteln lassen.
- Die voraussichtlichen Beiträge überarbeiten: Prozentsatz und Text.
- Die Zahlungen ermitteln lassen.
- Den Beitragsnachweis drucken.
- Den Datenträger für die Zahlungen ausführen.
- Den Beitragsnachweis als Datei übertragen.
Was nicht tun?
Wenn die Abrechnung abgeschlossen ist, dann die Krankenkassen-Zahlungen des Monats nicht mehr ausführen. Denn sie wurden bereits vorab ausgeführt. Alle weiteren Berechnungen geschehen im Folgemonat. Zahlungen an Krankenkassen dürfen nicht gelöscht werden, es sei denn, man steht ganz am Anfang der Ermittlungen für den Monat. Die Datei mit den Beitragsnachweisen darf nicht mehrmals erstellt werden, also z.B. nicht nacheinander pro Niederlassung. Sondern die Datei muss mit einem Arbeitsschritt für alle Niederlassung erstellt werden. Das bedeutet, zu diesem Zeitpunkt müssen die Zahlungen für alle Niederlassungen ermittelt worden sein.
Vorträge für die voraussichtlichen SV-Beiträge
Wenn mitten im Jahr mit der Baulohn-Abrechnung in NEVARIS Finance begonnen wird, dann müssen Vorträge für die voraussichtlichen SV-Beiträge erfasst werden. Die Beträge, die noch fehlen, sind: die Differenzen Rest des letzten Monats, also Überzahlung oder Unterzahlung.
Die Vorträge müssen erfasst werden. Hierfür ist eine Übersicht vorbereitet. In der Übersicht sind alle Krankenkassen und alle Beitragsgruppen enthalten. Die Krankenkassen sind diejenigen, die in der Einrichtung zu den Beitragskontonummern aufgeführt sind. Die Vorträge sind also nach Niederlassung differenziert; eine Aufteilung auch nach Abrechnungskreis gibt es aber nicht. Die Beitragsgruppen sind für alle Krankenkassen jeweils alle, die vorkommen können, also KV, RV, AV, PV und so fort. Die Restbeträge müssen also pro Beitragsgruppe bekannt sein; denn pro Beitragsgruppe gelangen sie dann auf den Beitragsnachweis.
Die Vorträge im Monat, der abgerechnet wird, aufrufen. In der Übersicht die Restbeträge pro Niederlassung, Krankenkasse und Beitragsgruppe erfassen. Danach die voraussichtlichen Beiträge und die Krankenkassen-Zahlungen ermitteln und zur Kontrolle den Beitragsnachweis drucken. Dort werden die Beiträge in der Rubrik "Sonderzahlung" ausgewiesen.
Es ist wichtig, dass nach der Erfassung der Vorträge die Ermittlung "Krankenkassen" ausgeführt wird; andernfalls würden die Vorträge nicht eingerechnet. Durch die Ermittlung "Krankenkassen" werden die Vorträge in die Einzelsummen und die Gesamtsummen eingerechnet.
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Funktion: Vorträge Krankenkasse, dort: Einblenden Krankenkassen.
Webclient: /Abrechnung/Zahlungen, Monat, Ausführen Vorträge Krankenkasse, dort: Einblenden Krankenkassen.
Versorgungsbezüge
Für Beiträge auf Versorgungsbezüge, also für Betriebsrentner, gilt die Regelung zur Beitragsfälligkeit nicht. Diese Beiträge müssen also abgeführt werden, so wie sie im Monat abgerechnet wurden. Differenzen Rückrechnungen werden dabei in den aktuellen Monat eingerechnet.
Die Abrechnung für Betriebsrentner so ausführen:
- Die Abrechnung für den Monat erstellen.
2. Auch für die Betriebsrentner "Krankenkasse voraussichtlich" ausführen. Dabei wird kein voraussichtlicher Beitrag ermittelt, sondern der bereits für den Monat abgerechnete Beitrag.
3. Die Ermittlung "Krankenkasse" ausführen. Falls Betriebsrentner im gleichen Mandanten geführt werden wie die Arbeitnehmer und wenn Sie die SV-Beiträge nicht zum gleichen Zeitpunkt bezahlen wollen, dann müssen Sie diese Ermittlung pro Abrechnungskreis ausführen. Und die Betriebsrentner müssen einen eigenen Abrechnungskreis haben.
4. Den Beitragsnachweis zum Versorgungsbezug drucken. Es werden die Werte des aktuellen Monats gedruckt.
5. Die Zahlungen ausführen.
6. Die Beitragsnachweisdatei erstellen. Dort ist ein Hinweis gesetzt, wenn es sich um Beiträge auf Versorgungsbezüge handelt.
/Vor der Abrechnung, Krankenkasse voraussichtlich, Krankenkasse und
"Druckausgaben erstellen" mit <zahkkstd> und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, "Datenträger Beitragsnachweis erstellen".
Webclient: /Vor der Abrechnung/Beitragsschätzung, Beitragsnachweise ausführen, Krankenkasse voraussichtlich, Krankenkasse und
"Druckausgaben erstellen" mit <zahkkstd> und /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, "Datenträger Beitragsnachweis erstellen".
Allgemeine Einrichtungen
- Die Kalender der Arbeitszeitgruppen erstellen.
- Die Kurzarbeit-Lohnart, Funktion 2001, für alle Abrechnungsarten mit einer Bewertung versehen.
- In der Einrichtung festlegen, ob und wie KuG-Stunden vermindert angesetzt werden sollen.
- In der Einrichtung festlegen, ob Umlageerstattungen geschätzt werden sollen.
- Die Einrichtung zu den Beitragskontonummern der Krankenkassen auf den aktuellen Stand überprüfen.
- Festlegen, wie die Berechtigungen für die Beitragsermittlung sein sollen; und dann dabei bleiben.
Krankenkasse: Sachkonto oder Kreditor
Pro Krankenkasse kann statt einem Haben-Sachkonto auch mit einem Kreditor kontiert werden; wenn dies gewünscht ist, dann geht es so:
Eingetragen wird die Kreditorennummer bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen. Dort in die Spalte "Sondereingabe Konto" die Kreditorennummer eingeben. Diese Nummer wird dann aber nicht dort gespeichert, sondern ins "Sachkonto Haben" übertragen, mit einem K vorneweg, um das Konto als Kreditorenkonto zu kennzeichnen. Wenn auf diese Weise Kreditorennummern eingetragen wurden, dann wird bei der Abrechnung mit diesem Konto kontiert. Bei der Übergabe an die Finanzbuchhaltung werden die Kreditorenbuchungen mit einer eigenen Belegnummer pro Kreditor gebucht. Als Verrechnungskonto wird dasjenige genommen, das für die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vorgesehen ist. Das ist nur ein Konto; es können nicht verschiedene sein, auch nicht nach Kontierungsgruppe. Das ist bei den Stammdaten des Baulohns: Kontierung Lohn/Gehalt Verrechnung, beim Eintrag für <sozveran> das Haben-Sachkonto; hier einen Eintrag z.B. mit dem ab-Datum 01.01.06 erstellen.
/Stammdaten/Krankenkassen, unten in der Übersicht der Geschäftsstellen die Spalten "Sachkonto Haben" und "Sondereingabe Konto" (einblenden wenn nicht vorhanden).
Webclient: /Stammdaten/Krankenkassen, unten in der Übersicht der Geschäftsstellen die Spalten "Sachkonto Haben" und "Sondereingabe Konto" .
Krankenkasse als Kreditor, Rückrechnung
Wenn bei den Krankenkassen Kreditorenkonten eingetragen sind, dann wird für Rückrechnungen aufs Jahr 2005 vermieden, dass die Rückrechnungsergebnisse neu mit dem Kreditor kontiert werden. Es wird mit dem Konto laut AG-Anteilen und AN-Anteilen kontiert. Wenn bereits zuvor Haben-Sachkonten bei Krankenkassen eingetragen waren, dann können diese als "Sachkonto Haben Historie" vermerkt werden; dann wird bei Rückrechnungen mit diesen Konten gearbeitet. Und auch für private Kassen mit RV-Beitrag und Abführung an die Kasse kann ein Kreditor als Konto eingetragen werden. .
Sonstiges
Krankenkassen, BLZ, Konto
Wenn vor dem Ermitteln der Krankenkassen-Zahlungen noch BLZ und Konto von Kassen fehlten, dann können diese nachträglich ergänzt werden. Wenn dies der Fall ist, dann zuerst bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse die Bankleitzahl, das Konto und den Empfänger eintragen, dann in der Anzeige der Zahlungen die Funktion ausführen: "BLZ Konto ergänzen Krankenkassen".
Zahlungen an Krankenkassen, Bankkonto ändern
Wenn sich nach der Zahlung herausstellt, es wurde nicht vom richtigen Konto des Unternehmens gezahlt, die Zahlungsdatei aber noch nicht herausgegeben wurde, dann ist dieses möglich:
/Abrechnung/Zahlungen, Monat, Button Ergebnis auf "Krankenkasse" und dort Button Funktion, Zahlung aufheben Krankenkassen
Webclient: /Abrechnung/Zahlungen, Auswerten, Ergebnis auf "Krankenkasse", Nacharbeiten, Zahlung aufheben Krankenkassen
Dadurch wird bei den vorhandenen Einträgen "Zahlung ausgeführt" auf Nein gesetzt. In der Zahlungsdefinition, in der Zeile "150 Krankenkasse" kann ein anderes Bankkonto, das ist die Kurzform der Bankkontodefinition, eingetragen werden. Dann wird gefragt, ob bei den aktuellen Zahlungen des Monats das neue Bankkonto eingetragen werden soll. Danach kann der Datenträger neu erstellt werden.
Als Zahlstelle, Verwendungszweck
Zum Beitragsnachweis als Zahlstelle für Betriebsrenten wird in den Verwendungszweck die Beitragskontonummer und dann die Zahlstellennummer ausgegeben. Wenn umgekehrt zuerst die Zahlstellennummer im Verwendungszweck stehen soll, dann bei den Krankenkassen, bei der Geschäftsstelle, bei "Zahlstelle Verwendungszweck" die Auswahl "Zahlstellennummer zuerst" treffen.
Zahlungen, Beitragsnachweise, löschen
Wenn auf die Zahlungen an die Krankenkassen die Funktion "Alle Posten des Eintrags löschen" ausgeführt wird, dann wird dieses geprüft: Wenn Beitragsnachweise schon gedruckt und gemeldet sind, dann darf nicht gelöscht werden.
Wenn Beitragsnachweise gedruckt, aber noch nicht gemeldet sind, dann wird ein Hinweis ausgegeben. Die Daten, die durch den Druck bereits zur Meldung vorbereitet sind, werden dabei nicht automatisch gelöscht. In der Regel sollten sie dann aber manuell gelöscht werden, weil man beabsichtigt, die Krankenkassen-Posten neu zu ermitteln. Wie das bei den SV-Meldungen geschehen kann, darauf wird in der Abfrage hingewiesen.
Voraussichtliche SV-Beiträge, Systemwechsel Ende
Wenn eine Niederlassung oder eine Firma beendet ist und deshalb ein Datum beim "Systemwechsel Ende" eingetragen wird, dann werden für die Personalnummern dieser Niederlassung oder Firma keine voraussichtlichen SV-Beiträge mehr ermittelt. Die Differenz zum Vormonat wird noch ermittelt.
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV und Niederlassungen, Bearbeiten, Register DEÜV.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register DEÜV und Niederlassungen, Bearbeiten, Register DEÜV.