BLO Bescheinigungen

Hinweis

Das Layout der Druckausgaben ist von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung AWV, www.awv-net.de, mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmt.


Kostenpflichtiges Modul Bescheinigungswesen (BSW)


Bescheinigungen, Druckausgaben nicht elektronisch

Bescheinigungswesen

Das Bescheinigungswesen ist ein kostenpflichtiges Modul.

Bescheinigungen, welche

Es können diese Bescheinigungen erstellt werden, sie sind noch nicht Teil von elektronischen Bescheinigungen. (Stand: 09.21)
Diese Bescheinigungen werden gedruckt und nicht elektronisch übertragen.

  • Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Einkommensbescheinigung §58 SGB II

/Berichte/Bescheinigungswesen
Webclient: Berichte/Bescheinigungswesen


Elektronische Bescheinigungen sind nicht Bestandteil des Zusatzmoduls, sondern der Standard-Anwendung. Besonderheiten sind getrennt beschrieben.

Bescheinigungen erfassen

In der Übersicht der Bescheinigungen einen Satz erfassen mit der Personalnummer, für die eine Bescheinigung erstellt werden soll. 

Die Bescheinigungsart auswählen und das Datum der Abrechnungsperiode eingeben, dann die Karte aufrufen, dort den Ausführen-Button drücken, um automatisch Werte ermitteln zu lassen, und diese prüfen und ergänzen.

Es sind nur die genannten Bescheinigungsarten zu wählen/erfassen. Diese Bescheinigungen werden gedruckt und nicht elektronisch übertragen.
  • Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII,
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
  • Pflegeunterstützungsgeld,
  • Einkommensbescheinigung §58 SGB II.

Bescheinigungen, die ausschließlich elektronisch übertragen werden, sollen hier nicht erfasst werden. Diese Bescheinigungen werden ausgeführt in
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/SV-Meldungen

Das sind die 

  • Entgeltbescheinigung Krankengeld <Krankengeld>, Ausführung EEL
  • Entgeltbescheinigung bei Erkrankungen des Kindes <KRANKKIND>, Ausführung EEL
  • Entgeltbescheinigung Mutterschatzgeld <MUTTERSCHAFTSGELD>, Ausführung AAG
  • Entgeltbescheinigung Beschäftigungsverbot <MUTTERSCHAFTSGELD>, Ausführung AAG

    Die weiteren elektronischen Bescheinigungen zum Krankengeld: RV Übergangsgeld (Reha und Teilhabe), UV Verletztengeld, UV Kinderverletztengeld, UV Übergangsgeld und AV Übergangsgeld; Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen nach §23c; werden ebenfalls dort ausgeführt.

Es können alle Werte geändert werden. Felder, die in der Karte mit einem * gekennzeichnet sind, werden nicht automatisch ermittelt. Nach dem Ändern den Ausführen-Button nicht erneut ausführen, weil sonst alle Werte dieser Bescheinigung gelöscht werden; die Werte, die automatisch ermittelt werden können, werden danach neu berechnet.

Der Druck der Bescheinigung kann aus der Karte aufgerufen werden.

Druckausgaben, Layout

Das Layout der Druckausgaben ist von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung AWV, www.awv-net.de, mit den jeweiligen Empfängern abgestimmt.       

Einrichtung, Lohnartenfilter

Für die unterschiedlichen Entgeltarten müssen zunächst die einfließenden Lohnarten festgelegt werden; dies geschieht durch Definition von Lohnartenfiltern. Die Filter können entweder eingeben oder aus der Übersicht der Lohnarten mittels Satzmarkierung zusammengestellt werden (Bearbeiten, Satzmarke ein/aus). Die Eingabe der Lohnartenfilter kann dabei ohne Angabe einer Personalnummer erfolgen.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: /Berichte/Bescheinigungswesen, Vorbereiten, Lohnartenfilter

Lohnartenfilter, Definitionsarten

Es gibt diese Definitionsarten:

  • B0010 beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt

Das sind Lohnarten für beitragsfrei umgewandeltes Arbeitsentgelt, z.B. TZR-Entgeltumwandlung, also die Lohnart mit der Funktion 1411 oder auch "6110 Direktversicherungsbetrag aus Entgeltumwandlung lfd.". Wenn kein Lohnartenfilter eingetragen ist, wird die Lohnart mit der Funktion 1411 gerechnet und die Lohnarten mit Kennung Einmalbezug 09 Entgeltumwandlung oder Kennung steuerfreier Bezug 04 Entgeltumwandlung.
Wofür benötigt? Für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld und für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

  • B0020 Sachbezüge

Das sind Lohnarten für Sachbezüge, z.B. Geldwerter Vorteil Pkw, Verpflegungszuschuss, Mietzuschuss, also Lohnarten mit der Bezugsart Sachbezug. Lohnartenfilter ist nicht nötig, die Beträge werden automatisch ermittelt.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld.

  • B0030 Sonderzuwendungen

Das sind Lohnarten für Sonderzuwendungen, wie Weihnachtsgeld, 13. Einkommen, zusätzliches Urlaubsgeld, also Lohnarten mit den Funktionen 1025, 1026, 1035, 1034, 1040, 1039, 1045, 1044, 6230, 6231. Lohnartenfilter ist nicht nötig, die Beträge werden automatisch ermittelt.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld.

  • B0040 steuerfreie Zuschläge

Das sind Lohnarten für steuerfreie Zuschläge, wie z.B. SFN-Zuschläge, also Lohnarten mit den Funktionen 1482,1485,1488,1491,1494. Wenn kein Lohnartenfilter eingetragen ist, werden die Lohnarten mit diesen Funktionen ermittelt.
Wofür benötigt? Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei Arbeitsunfall,
Wofür benötigt? Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei Unfall des Kindes.

  • B0050 vereinbartes Monatsgehalt

Das sind Lohnarten für vereinbartes Monatsgehalt, z.B. Monatsentgelt, VL-AG-Zuschuss, Geldwerter Vorteil Pkw.
Wofür benötigt? Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld,
Wofür benötigt? Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

  • B0060 Akkord

Das sind Lohnarten für Akkordentgelt, die für die Ermittlung des Entgeltes bei Arbeitnehmern mit der Entlohnungsart "Leistungsentgelt Akkord" verwendet werden.
Wofür benötigt? Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld.

  • B0070 bezahlte Mehrarbeitsstunden

Das sind Lohnarten für bezahlte Mehrarbeitsstunden. Es kann also die Lohnart mit der Funktion 1461 Mehrarbeitszuschläge eingetragen werden. Wenn besondere Lohnarten für Mehrarbeit berichtet werden, dann diese auch eintragen. Wenn kein Lohnartenfilter eingetragen ist, werden die Stunden aus der Grundstundenlohnart oder aus den Zuschlagslohnarten ermittelt, das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1460, 1461, 1462, 1467.
Wofür benötigt? Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld.

  • B0080 Lohnarten, die nicht in Sonstige Leistungen fließen

In die Spalte "Sonstige Leistungen" fließen alle Bruttolohnarten, die nicht in den Filtern ‚ B0090, B0100 und B0110 enthalten sind. Was tun, wenn weitere Lohnarten nicht in "Sonstige Leistungen" fließen sollen? Dann mit der Definitionsart B0080 diese Lohnarten definieren, die zwar nicht in den Definitionsarten B0090 – B0110 enthalten sind, aber auch nicht in der Spalte "Sonstige Leistungen" aufgeführt werden sollen.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII.

  • B0090 Mehrarbeitsvergütung

Das sind Lohnarten für Mehrarbeitsvergütung, also Lohnarten mit den Funktionen 1460, 1461, 1462, 1467. Diese Lohnarten sollten in den Lohnartenfilter eingetragen werden.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII.

  • B0100 Monatsentgelt, auch Zeitlohn

Das sind Lohnarten für Monatsentgelt; dabei auch Zeitlohn angeben. Hier keine SFN-Lohnarten eintragen; auch keine VWL-Lohnarten und keine Lohnarten, die in andere Spalten der Verdienstbescheinigung einfließen, wie hier beschrieben. Denn für die Verdienstbescheinigung wird der Betrag zum Beispiel für die Spalte VWL ermittelt, das ist der Betrag, der über die Personallisten mit "Feld aus Lohnkonto: VWL-AG" kontrolliert werden kann. Brutto für die Verdienstbescheinigung ist der Betrag laut Lohnartenfilter B0100 plus Betrag der Spalten, die extra ausgegeben wurden, also auch plus Betrag der VWL-Spalte.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII.

  • B0110 Schichtzuschläge

Das sind Lohnarten für Schichtzuschläge, also Lohnarten mit den Funktionen 1480,1483,1486,1489,1492. Das sind die Tarifzuschlags-Lohnarten. Nicht die steuerfrei- steuerpflichtig-Lohnarten.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII.

  • B0120 sonstige soziale Absicherung

Das sind Lohnarten für sonstige soziale Absicherung. Freiwillige KV und PV werden automatisch eingerechnet, diese Lohnarten brauchen nicht eingetragen zu werden. Eingetragen werden können zum Beispiel Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung gemäß §117 SGB XII.

  • B0130 stpfl. Brutto

Das sind Lohnarten steuerpflichtiges Brutto ohne Sonderzuwendungen, ohne steuerfreie Bezüge, ohne Sachbezüge. Wenn kein Lohnartenfilter eingetragen ist, dann werden die abgerechneten Lohnarten einzeln geprüft, ob sie Bruttolohnarten mit steuerpflichtig laufendem Bezug sind. Lohnartenfilter ist nicht nötig, die Beträge werden automatisch ermittelt.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld.

  • B0140 stfr. Kostenersatz

Das sind Lohnarten für steuerfreien Kostenersatz, z.B. Fahrtkostenzuschuss , also Lohnarten mit den Funktionen 1540,1550,1560,1561,1562,1563,1565,1571,1572,1573,1574,1575. Lohnartenfilter ist nicht nötig, die Beträge werden automatisch ermittelt.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld.

  • B0150 sonstige stfr. Bezüge

Das sind Lohnarten für sonstige steuerfreie Bezüge, z.B. KuG, SFN, also Lohnarten mit den Funktionen 1482, 1485, 1488, 1491, 1494, 3011, 3012, 3013, 2011, 2013. Lohnartenfilter ist nicht nötig, die Beträge werden automatisch ermittelt.
Wofür benötigt? Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld.

Lohnartenfilter für Brutto-Arbeitsentgelt

Für die Ermittlung des Brutto-Arbeitsentgelts kann ein Lohnartenfilter direkt bei der Bescheinigung vorgegeben werden.

Dieser Filter wird bei folgenden Bescheinigungen berücksichtigt:

  • Arbeitsbescheinigung
  • Krankengeld
  • Krank Kind

Lohnartenfilter, Lohnarten und Bescheinigungswesen

Im Lohnartenstamm wird angezeigt, wenn eine Lohnart in den Lohnartenfiltern zum Bescheinigungswesen enthalten ist; und es wird geprüft.

Für Bruttolohnarten wird beim Prüfen ein Hinweis ausgegeben, wenn die Lohnart in keinem der Filter ist. Dies zielt insbesondere auf Lohnarten, die neu angelegt werden. Wenn dies dennoch in Ordnung ist, dann "Bescheinigungswesen geprüft" ankreuzen. Über ein Icon neben dem Prüf-Häkchen können die Lohnartenfilter angezeigt werden. Über ein zweites Icon können alle Lohnarten auf "geprüft" gesetzt werden, wenn dies gewünscht ist. 

/Stammdaten/Lohnarten. Register Auswertung: Bescheinigungswesen geprüft, dazu zwei ... Drei-Punkte Button
Webclient: /Stammdaten/Lohnarten. Register Auswertung: Bescheinigungswesen geprüft, dazu zwei ... Drei-Punkte Button

Besonderheiten zu den Bescheinigungen

Krankengeldbescheinigung (EEL) Hinweise zur elektronischen Bescheinigung

Krankengeld und Fehlzeitenkalender

Für die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld/ Versorgungskrankengeld/ Verletztengeld/ Übergangsgeld wird aus dem Fehlzeitenkalender die letzte Fehlzeit mit Kürzung im angegebenen Abrechnungsmonat ermittelt.

Bei dem Fehlzeitengrund muss im Feld "LFZ max.Tage" ein Wert größer Null oder im Feld "Unterbrechung ArbV" ein Haken gesetzt sein. Die so ermittelte Fehlzeit wird bescheinigt. Hat der Fehlzeitengrund die Bedeutung "KRANK BETRIEBSUNFALL" oder "KRANK WEGEUNFALL", liegt ein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall wird als Unfalltag der letzte Tag mit Sollzeit vor Beginn der Fehlzeit ausgegeben, dies ist in der Regel der letzte Arbeitstag.

Krankengeld-Bescheinigung, letzter Abrechnungsmonat

Für die Krankengeld-Bescheinigung kann der letzte Abrechnungsmonat, dessen Entgelt bescheinigt wird, fest vorgegeben werden.

Der letzte Abrechnungsmonat muss ein Monat sein, der bereits abgerechnet ist. Wenn die Bescheinigung am Ende der Entgeltfortzahlung ausgegeben wird, dann trifft dies für den Monat vor Beginn der Fehlzeit zu. Wenn eine Krankenkasse diese Frage anders stellt, nämlich, ob dieser Monat bereits zu Beginn der Fehlzeit abgerechnet war, dann war dies z.B. am 5. des Monats nicht immer der Fall; es kann also der Vormonat eingetragen werden.

Wenn das vorliegt, dann den Monat eintragen und danach den Ausführen-Button erneut drücken, um die Beträge und die restlichen Werte ermitteln zu lassen. 

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ersatzleistungen, Bescheinigung, Register "zu Punkt 2", "oder letzter Abr.monat"
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen,SV-Meldungen, Ersatzleistungen, Bescheinigung, Register "zu Punkt 2", "oder letzter Abr.monat"

Krankengeld-Bescheinigung, KuG

Wenn für Krankengeld ein Monat mit Kurzarbeit bescheinigt wird, dann werden zum Entgelt die bewerteten KuG-Ausfallstunden dazugerechnet.

Laut Bescheinigungs-Muster liegt bei KuG ein Sonderfall vor und "Der zuständige Leistungsträger setzt sich mit Ihnen in Verbindung".

Krankengeld-Bescheinigung, vereinbartes Monatsbrutto

Wenn bei der Krankengeld-Bescheinigung oder der Kind-Krank-Bescheinigung eine Lohnart im vereinbarten Monatsbrutto enthalten ist, die eine prozentuale Zulage zum Gehalt ist, dann wird sie mitgerechnet. Prozentuale Zulage zum Gehalt bedeutet: die Lohnart ist im Personalstamm eingetragen, ohne Betrag, sie hat die Gehaltslohnart als Bewertungslohnart und sie hat einen Prozentsatz.

Ansonsten werden nur Lohnarten mitgerechnet, die im Personalstamm oder bei der Lohnart oder durch den Tarif einen Betrag haben. Das vereinbarte Monatsgehalt wird definiert durch den Lohnartenfilter mit der Nummer B0050. 

/Berichte/Bescheinigungswesen, Funktion, Lohnartenfilter
Webclient: /Berichte/Bescheinigungswesen, Vorbereiten, Lohnartenfilter

Bescheinigung Krankengeld bei Wiedereintritt

Bei der Bescheinigung Krankengeld wird auch bei Wiedereintritt ein 12-Monats-Zeitraum für die Einmalbezüge gerechnet,  die summiert ausgegeben werden. 

Bescheinigungen, Prüfen

Bei den Bescheinigung zum Krankengeld und zum Mutterschaftsgeld kann ein Prüfen-Button ausgeführt werden.

Beim Prüfen wird zunächst versucht, Angaben zu ergänzen, die nötig sind und bisher nicht ermittelt werden konnten und nicht eingegeben wurden. 

Auf Eingaben, die dann noch fehlen und erfasst werden müssen, wird hingewiesen.

/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ersatzleistung, Bescheinigung, Prüfen
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Sv-Meldungen, Ersatzleistung, Bescheinigung, Prüfen

Bescheinigung Wohngeld

Steuerfreie und pauschal besteuerte Bezüge für die Wohngeld-Bescheinigung werden ermittelt, sofern keine Lohnartenfilter angelegt sind. 

Das wären die Filter B0140 und B0150. Ohne diese Lohnartenfilter wird automatisch ermittelt:

Steuerfreie und pauschal besteuerte Bezüge wie für den früheren Entgeltnachweis; das sind SFN-Zuschläge, steuerfreie Beiträge  des Arbeitgebers an eine Pensionskasse, steuerfreie Zuschüsse bei Mutterschutz und bei Altersteilzeit, pauschal besteuerte Sachbezüge, also Geschenke, und pauschal besteuerter Arbeitslohn. SFN-Zuschläge ergeben sich aus der Lohnartfunktion oder aus der Lohnarten "Kennung steuerfreier Bezug: 01". Beiträge an die Pensionskasse sind der Zusatzversorgungsbeitrag an die Sozialkasse, steuerfreie Lohnarten je nach Funktion oder Lohnarten mit der "Kennung steuerfreier Bezug: 02". Pauschalversteuertes Entgelt ergibt sich aus den AG-Anteilen zur Abrechnung. Außerdem wird bescheinigt, obwohl der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet ist: Kurzarbeitergeld und Wintergeld, Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse. 

Bezug: EStG §3 Nr. 56 63, § 3b, § 37b, § 40a.

Bescheinigung zum Pflegeunterstützungsgeld

Ab 01.15 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ersatzleistung der Pflegekasse, wenn er eine Freistellung wegen Pflege von bis zu 10 Tagen ("kurze Pflegezeit") in Anspruch nimmt; dafür kann eine Bescheinigung gedruckt werden.

Die Fehlzeit dazu muss einen Fehlzeitengrund mit der Bedeutung PFLEGEZEITKURZ haben. Dieser Fehlzeitengrund kürzt ab 2015 auch die SV-Tage.

Die Bescheinigung richtet sich nicht an die Kasse des Arbeitnehmers, sondern an die Pflegekasse seines Angehörigen; deren Anschrift kann bei der Bescheinigung eingetragen werden.

Berichte/Bescheinigungswesen, Bescheinigungsart PFLEGEZEITKURZ, Bearbeiten, Drucken

Bescheinigung Pflegeunterstützungsgeld

Bei der Bescheinigungen zum Pflegeunterstützungsgeld werden Angaben und Beträge ermittelt und können geändert werden.

Der Zeitraum der Freistellung wird aus dem Fehlzeitenkalender ermittelt. Wenn nur ein Teil des Zeitraums bescheinigt werden soll, dann zusätzlich die von- und bis-Datumsangaben treffen und dann:

Funktion, Zurücksetzen und neu ausführen, damit die Beträge dem neuen Zeitraum angepasst werden. Die Frage, ob am ersten Tag der Freistellung noch gearbeitet wurde, hat nur dann eine Bedeutung, wenn dabei das Arbeitsentgelt für diesen gesamten Tag ungeachtet der Freistellung bezahlt wurde. In diesem, wohl seltenen Fall, bitte auch den Zeitraum anpassen; nur dann zählt der Tag nicht mit.

Zur Frage, ob der Arbeitgeber die Freistellung bezahlt, so dass keine Ersatzleistung nötig wäre: im Baurahmentarifvertrag sind einige Gründe dafür aufgezählt, z.B. Hochzeit des Arbeitnehmers. Pflegezeit ist aber nicht erwähnt, also wohl ausgeschlossen.

Beim Pflegeunterstützungsgeld kann unter "Anschrift" die Adresse der Pflegekasse des Angehörigen eingetragen werden.

Bescheinigung Pflegeunterstützungsgeld: Arbeitsentgelt

Bei der Bescheinigungen zum Pflegeunterstützungsgeld wird das Arbeitsentgelt bescheinigt, das der Arbeitnehmer an den Tagen der Freistellung erzielt hätte; gerechnet wird so:

Wenn ein Monatsentgelt vereinbart wurde, dann wird aus diesem ein Stundenentgelt errechnet; dafür werden wie für andere Bescheinigungen die Lohnarten des Lohnartenfilters B0050 bewertet; abgesehen von der Gehalts-Lohnart aber nur Lohnarten, die in einem Teilmonat anteilig gerechnet werden.

Wenn nicht, wird ein Stundenentgelt errechnet aus dem Faktor für die Lohnart für Lohnfortzahlung, Funktion 6010, oder für die Lohnart für statistische Berechnung der Lohnfortzahlung, Funktion 6011.

Das Stundenentgelt wird anhand der Sollstunden auf den Monat hochgerechnet.

Dazu werden Betragslohnarten gerechnet: Sachbezüge und außerdem solche AG-Anteile zur Zusatz-Rente, die ausnahmsweise sozialversicherungspflichtig sind. Für diese Betragslohnarten muss gelten: sie sind laufender Bezug, beitragspflichtig und in einem Teilmonat anteilig zu kürzen. Sie werden aus der Abrechnung des aktuellen Monats genommen; wenn aber noch nicht abgerechnet ist, aus dem Durchschnitt von drei Vormonaten. Diese Beträge werden auf den Monat hochgerechnet und zur Monatsbasis addiert. 

Wenn die Entlohnungsart "Leistungsentgelt Akkord" ist, wird wie für andere Bescheinigungen ein Dreimonatsdurchschnitt gerechnet; das sind die Lohnarten des Lohnartenfilters B0060.

Wenn unmittelbar vor und nach der Fehlzeit Kurzarbeit ist, wird das Sollentgelt für KuG als Monatsbasis genommen.

Die Monatsbasis wird anhand der Sollstunden auf ein Stundenentgelt gerechnet und die Fehlstunden so bewertet. Das ist das ausgefallene Arbeitsentgelt brutto; das ausgefallene Arbeitsentgelt netto ergibt sich im Anteil der Fehlstunden zu den Sollstunden aus dem Netto, wie es für die Monatsbasis errechnet werden kann.

Bescheinigung Pflegeunterstützungsgeld, Druck der Bescheinigung ab der Version 2023.2

Der Druck dieser Bescheinigung wurde wieder ermöglicht und angepasst an ein offizielles Formular einer Ortskrankenkasse. Es gibt kein einheitliches Formular für diese Bescheinigung, die Bescheinigungen können je nach Krankenkasse abweichen.

Angaben die nicht automatisch ermittelt werden müssen auf dem Ausdruck nachgetragen werden. Was automatisch ermittelt werden kann, wird bescheinigt vom Programm.

Berichte, Bescheinigungswesen, Bescheinigungsart PFLEGEZEITKURZ anlegen, Bearbeiten, Berichten, Drucken


Weitere Bescheinigungen

Einkommensbescheinigung

Einkommensbescheinigung, Daten zusammenstellen

Für eine Einkommensbescheinigung als "Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts" können die Daten pro Personalnummer zusammengestellt werden.

Ein Arbeitnehmer benötigt eine Einkommensbescheinigung zu einem Antrag auf Arbeitslosengeld II.  Laufender Bezug und Einmalbezüge werden getrennt. Sachbezüge werden ins Gesamtbrutto eingerechnet, ebenso Arbeitgeberzuschüsse zu Vermögensbildenden Leistungen. Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge sind nicht Teil des Gesamtbruttos, dagegen werden Entgeltumwandlungen wieder zum Gesamtbrutto addiert.

Abzüge enthalten keinen Kammerbeitrag, nicht die Winterbau-Umlage und keine Beiträge zur freiwilligen SV. Netto wird als Brutto minus Abzüge ausgewiesen. Kurzarbeitergeld, Zuschüsse für Fahrten und Verpflegung und ein Mutterschaftsgeld werden getrennt ausgewiesen. Eine zusätzliche Zeile nennt den Betrag von "Nachzahlungen", das sind Rückrechnungen, die im Monat auf frühere Monate ausgeführt wurden. Die Einmalbezüge des Monats werden in einer Summe ausgegeben, so dass der Nettobetrag dazu wie beim Druck der Abrechnung errechnet werden kann. Zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden, wenn in den 12 Monaten zuvor abgerechnet, als "voraussichtlich" angekündigt.

Der Stundenlohn wird laut Tariflohnart ermittelt.

Die Daten werden in der Anzeige so angeordnet wie im Formular der Bescheinigung.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Aktionen, Weitere Bescheinigungen: Einkommensbescheinigung
Webclient: /Berichte/Bescheinigungswesen, Ausführen, Einkommensbescheinigung

Einkommensbescheinigung, Änderungen ab 01.2021

Es gibt Änderungen bei den Anforderungen zur Meldung einer Einkommensbescheinigung gemäß §58 SGB II.

Bei der Einkommensbescheinigung gilt nun:

  • Ob ein Teilmonat vorlag, wird nicht mehr bescheinigt.
  • In die Abzüge wird auch die Winterbau-Umlage eingerechnet.  
  • Das Netto enthält nicht den AG-Anteil zur Vermögensbildung (das sind die Lohnarten mit den Funktionen 1401, 1402, 1403) und nicht die AG-Zuschüsse zur freiwilligen oder privaten Versicherung. 
  • Auf die Anrede "Herr, Frau" wird beim Ansprechpartner verzichtet. 


/Berichte/Bescheinigungswesen, Einkommensbescheinigung.


Entgeltbescheinigung, Lohn- und Gehaltsabrechnung (kostenfrei)

Druckausgabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Druckausgabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung kann als Entgeltbescheinigung ohne die Werte zum Arbeitzeitkonto, Urlaubskonto und der Jahressummen ausgegeben werden.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Druckausgaben erstellen, <ABRENTBES Zur Entgeltbescheinigung>
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung/Druckausgaben erstellen, <ABRENTBES Zur Entgeltbescheinigung>

Weitere dem Modul Bescheinigungswesen zugeordnete kostenpflichtige Verarbeitungen (Modul BSW)

Sicherungskonten SIKOflex 

Die Beschreibung zu der Einrichtung und Verarbeitung ist in BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).

Erstattung Winterbau-Umlage Ausland 

Die Beschreibung zu der Einrichtung und Verarbeitung ist in BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).

Entgeltentwicklung

Die Beschreibung zu der Einrichtung und Verarbeitung ist in BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).

Verdienstbescheinigung

Die Beschreibung zu der Einrichtung und Verarbeitung ist in BLO Zusatzmodule (kostenpflichtig).

Druckausgabe, Personal nach Niederlassungen

Personal nach Gruppen

Personalnummern werden nach Niederlassungen zusammengefasst und ermittelt und gedruckt: Anzahl kaufmännisch/technisch Arbeitnehmer, gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende, Gesamt, Laufende Summe, Gesamtsumme.

Welche Personalnummern?

Nicht mitgezählt werden die Personengruppen 105,106,109,110,190,900, wenn nicht anders ausgewählt, Mitarbeiter Altersteilzeit in Freistellung, Austritt im Monat - außer am letzten Tag und wenn ein ganzer Monat mit Unterbrechung vorliegt.
Es können Abrechnungskreisfilter für Gehalt und gewerbliche Abrechnungskreise getrennt vorgegeben werden.

Es können alle Personengruppen außer die Personengruppe 900 ausgewertet werden, dazu die entsprechende Option wählen.

Welcher Zeitraum?

Der Abrechnungsmonat zur Auswertung kann vorgegeben werden.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, Personal nach Niederlassungen <BESPERNL>
Webclient: /Berichte/Bescheinigungswesen, Berichten, Weitere Berichte, Personal nach Niederlassungen<BESPERNL>

Druckausgabe, Personal nach Gruppen

Personal nach Gruppen

Personalnummern werden nach Gruppen zusammengefasst und pro Gruppe werden folgende Werte ermittelt und gedruckt: Anzahl, Anzahl männlich, Anzahl weiblich, Anzahl in Teilzeit, Summe Arbeitsstunden, davon in Vollzeit, davon in Teilzeit.

Welche Gruppen?

Welche Gruppen gebildet werden, kann ausgewählt werden: 

  • Zuordnung gewerbl./kaufm. laut Personalstamm-Register Zuordnung, oder:
  • Gruppe, Gliederung Statistik oder freies Filterfeld, ebenso laut Register Zuordnung oder
  • ZVK-Berufsgruppe oder ZVK-Personengruppe laut Register Beschäftigung oder
  • Berufsgruppe Tarif laut Register Lohn/Gehalt oder der Eintrag "Beschäftigung als" laut SV-Register
  • und weitere lt. Auswahl Optionen.
Wenn das freie Filterfeld als Gruppe gilt, dann kann die Startposition und die Länge der Zeichenkette im Filterfeld bestimmt werden, die als Gruppenzuordnung angesehen werden soll.

Welcher Zeitraum?

Der Zeitraum, für den die Anzahl und die Stunden ermittelt werden sollen, kann als Filter vorgegeben werden. Es wird eine Summe pro Monat gedruckt. Bei der Gesamtsumme wird die Summe der Anzahl der Mitarbeiter durch die ausgewerteten Monate dividiert, so dass sich ein Monats-Durchschnitt ergibt.

Welche Personalnummern?

Es werden alle Personalnummern gedruckt, die pro Monat des Zeitraumfilters aktiv waren. Zusätzlich kann die Austritts-Option getroffen werden, also wahlweise auch wenn Austritt, auch wenn Austritt im Jahr oder nur wenn Austritt drucken.
Ferner kann ausgewählt werden, dass eine Personalnummer nur mitgezählt werden soll, wenn sie im Monat abgerechnet wurde.

Ausgabe nach Excel

Die Ergebnisse können nach Excel ausgegeben werden.

/Berichte/Bescheinigungswesen, Weitere Berichte, Personal nach Gruppen <bespergrp>
Webclient: /Berichte/Bescheinigungswesen, Berichten, Weitere Berichte, Personal nach Gruppen <bespergrp>

Druckausgabe, Personalstand

Personalstand, Ausgabe

Für ausgewählte Mandanten wird die Anzahl der Mitarbeiter ausgegeben, gruppiert und summiert nach den Mandanten und nach der Ordnungskennzahl laut Personalstamm, also nach der Organisationseinheit, und gegliedert nach den Beschäftigungsverhältnissen. Beim Aufruf wird der Stichtag fürs Jahr vorgegeben. Außerdem eine Firmengruppe, deren Mandanten ausgewertet werden. 

Die Ergebnisse werden nach Excel ausgegeben. 

/Berichte/Berichte drucken, <blostaord Personalstand>
Webclient: /Berichte/Berichte drucken, <blostaord Personalstand>

Personalstand, Details zum Excel

Die Zeilen enthalten die Mandanten und die Organisationseinheiten. Als Text für die Summenzeile wird die Bezeichnung der Firmengruppe genommen. Dann folgen die Mandanten; in der Reihenfolge des Mandantennamens. Pro Mandant folgen die Ordnungskennzahlen, die im Mandanten im Personalstamm eingetragen sind, Register Zuordnung: Ordnung. Die Mandantenzeile enthält die Summen dieser Organisationseinheiten. Der Text für die Mandantenzeilen enthält den Namen laut Firmendaten-Adresse; der Text für die Organisationseinheiten enthält die Bezeichnung der Gruppe (Ordnungskennzahl). 

Die Spalten enthalten die Anzahl der Arbeitnehmer in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen. Die Spalten sind:

  • Stammpersonal,
  • Sonst. Beschäftigte,
  • Summe,
  • Angestellte,
  • Gewerbliche,
  • Köpfe,
  • davon Kapazitäten,
  • Auszubildende/Praktikanten/Werkstudenten,
  • Monat. 

    Es werden alle 12 Monate des Jahres ausgegeben in Zeilen ausgegeben; kommende Monate ohne Zahlen.

Personalstand, weitere Details zu den Spalten

Nach Excel wird in einem einfachen Format ausgegeben, vergleichbar den Personallisten; es werden diese Spalten gefüllt:

  • Spalte A Name der Firmengruppe, des Mandanten, der Organisationseinheit, evtl. des Arbeitnehmers.
  • Spalte B leer, Nummer der Organisationseinheit (Ordnungskennzahl), evtl. Personalnummer.
  • Die dann folgenden Spalten: Stammpersonal, Sonst. Beschäftigte, Summe, Angestellte, Gewerbliche, Köpfe, davon Kapazitäten, Auszubildende/Praktikanten/Werkstudenten, Monat. 

Personalstand, Beschäftigungsverhältnis, Definitionen 

Angestellte sind Arbeitnehmer mit der Zuordnung laut Personalstamm "kaufmännisch/technisch" oder "Kein Arbeitnehmer".
Gewerbliche sind Arbeitnehmer mit der Zuordnung "gewerblich".
Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten haben die Personengruppenschlüssel 102, 105 oder 106.

Wichtig: Für die Bestimmung, ob ein Personalstamm unter Azubi/Praktikant aufgelistet wird, wird unter anderem auch bei PGS 109/110 nach Schlüsselwörtern im Feld "Beschäftigung als" gesucht. Hier wird gesucht, ob die Wörter: Werkstudent, Praktikant oder Aushilf* vorkommen.

Summe: Die Summe der Arbeitnehmer, die als Angestellte oder Gewerbliche oder als Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten gezählt wurden.

Stammpersonal: Zum Stammpersonal zählen die Arbeitnehmer, die als Angestellte oder Gewerbliche gezählt wurden, mit diesen Ausnahmen: Sie sind in Elternzeit oder beim Wehrdienst, Zivildienst, Wehrübung, Zivilübung oder in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit. Ferner werden Arbeitnehmer hier nicht mitgerechnet, deren Arbeitsvertrag laut Personalstamm befristet ist. Eine Befristung liegt dann vor, wenn in den Beschäftigungszeiten beim letzten Eintritt ein Befristungsdatum eingetragen ist.

Sonstige Beschäftigte: Summe minus Anzahl Stammpersonal.

Kapazitäten: Zur Kapazität zählen die Arbeitnehmer, die als Angestellte oder Gewerbliche gezählt wurden, mit diesen Ausnahmen: Sie sind in Elternzeit oder beim Wehrdienst, Zivildienst, Wehrübung, Zivilübung oder in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit. Ferner werden Arbeitnehmer mit Teilzeit, laut Arbeitszeitgruppe, nur mit einem Faktor kleiner 1 gerechnet, der sich im Vergleich zur Vollzeit der Arbeitszeitdefinition ergibt.

Sonstige Regeln: Mitgezählt werden die Arbeitnehmer, für die eine Abrechnung im Monat ausgeführt wurde. AN mit Austritt werden ab dem Folgemonat nicht mehr gezählt. AN in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit haben KV-Beitragsgruppe 3, wenn gesetzlich versichert, oder ein Merkmal zum Personalstamm mit "ATZFPHBeginn".
Ein Teilmonat, also Eintritt, Austritt, Unterbrechung, führt nicht zu einer Verminderung der Kapazität, die für den Arbeitnehmer errechnet wurde, mit Ausnahme der genannten Fehlzeiten zu Elternzeit, Wehrdienst, Zivildienst.

Personalstand, wahlweise pro Personalnummer

Beim Aufruf kann wahlweise vorgegeben werden, dass zusätzlich die Zahlen einzeln pro Personalnummer ausgegeben werden sollen.

Dann wird die Gliederung der Mandanten und Organisationseinheiten wiederholt und in den Zeilen unter der Organisationseinheit wird je 1 Zeile pro Personalnummer, die dazugerechnet wurde, erstellt (dies kann also in Excel mehr als 1000 Zeilen ergeben). Der Personalname wird in der Spalte des Mandantennamens und Namens der Organisationseinheit ausgegeben; die Personalnummer in der Spalte Organisationseinheit.


Word-Vorlagendruck

Zweck?

Erleichtern Sie sich das Erstellen des täglichen Schriftverkehrs an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dadurch, in dem Sie Ihre Word-Dokumente automatisch mit Daten aus dem Personalstamm und Definitionen der Personallisten, also mit Inhalten der Anwendung füllen lassen. Die Verarbeitung ist eine Ergänzung zum Modul Bescheinigungswesen; für alle Anwender, die das Modul Bescheinigungswesen lizenziert haben.

Die Beschreibung zu der Einrichtung und Verarbeitung ist in BLO Word Vorlagendruck