BLO SV-Meldungen Pflegeunterstützungs- und Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld
Bescheinigung Kinderkrankengeld
Bescheinigungen zum Kinderkrankengeld werden ab 01.16 wieder per Datei gesendet. Die Daten entsprechen denjenigen, die seit 2015 bescheinigt werden. Als Bescheinigung wird das Formular wie im Jahr 2015 angezeigt.
Pflegeunterstützungsgeld
Bescheinigung zum Pflegeunterstützungsgeld
Ab 01.15 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ersatzleistung der Pflegekasse, wenn er eine Freistellung wegen Pflege von bis zu 10 Tagen ("kurze Pflegezeit") in Anspruch nimmt; dafür kann eine Bescheinigung gedruckt werden. Die Fehlzeit dazu muss einen Fehlzeitengrund mit der Bedeutung PFLEGEZEITKURZ haben.
Die Bescheinigung richtet sich nicht an die Kasse des Arbeitnehmers, sondern an die Pflegekasse seines Angehörigen; deren Anschrift kann bei der Bescheinigung eingetragen werden.
/Berichte/Bescheinigungswesen, mit Bescheinigungsart PFLEGEZEITKURZ, Bearbeiten, dort Drucken
Details zur Bescheinigung Kinderkrankengeld, Pflegeunterstützungsgeld
Bei den Bescheinigungen zum Kinderkrankengeld und zum Pflegeunterstützungsgeld werden Angaben und Beträge ermittelt und können geändert werden. Der Zeitraum der Freistellung wird aus dem Fehlzeitenkalender ermittelt. Wenn nur ein Teil des Zeitraums bescheinigt werden soll, dann zusätzlich die von- und bis-Datumsangaben treffen und dann:
Funktion, Zurücksetzen und neu ausführen, damit die Beträge dem neuen Zeitraum angepasst werden.
Die Frage, ob am ersten Tag der Freistellung noch gearbeitet wurde, hat nur dann eine Bedeutung, wenn dabei das Arbeitsentgelt für diesen gesamten Tag ungeachtet der Freistellung bezahlt wurde. In diesem, wohl seltenen Fall, bitte auch den Zeitraum anpassen; nur dann zählt der Tag nicht mit.
Zur Frage, ob der Arbeitgeber die Freistellung bezahlt, so dass keine Ersatzleistung nötig wäre: im Baurahmentarifvertrag sind einige Gründe dafür aufgezählt, z.B. Hochzeit des Arbeitnehmers. Kind krank oder Pflegezeit sind aber nicht erwähnt, also wohl ausgeschlossen.
Beim Pflegeunterstützungsgeld kann unter "Anschrift" die Adresse der Pflegekasse des Angehörigen eingetragen werden.
Kinderkrankengeld, Pflegeunterstützungsgeld: Arbeitsentgelt
Bei den Bescheinigungen zum Kinderkrankengeld und zum Pflegeunterstützungsgeld wird das Arbeitsentgelt bescheinigt, das der Arbeitnehmer an den Tagen der Freistellung erzielt hätte; gerechnet wird so:
Das laufende SV-Brutto laut Abrechnung wird erhöht um den Betrag, der abgerechnet worden wäre, wenn die Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung vergütet worden wäre. Mit welcher Entgeltfortzahlung wäre die Fehlzeit vergütet worden? Es wird der Stundenfaktor laut der Lohnart für die Entgeltfortzahlung, Funktion 6010, oder laut der Lohnart für die statistische Berechnung von Entgeltfortzahlung, Funktion 6011, ermittelt. Wenn dieser Faktor nicht der richtige ist, dann kann, nur um diese Fehlzeit zu bewerten, eine Lohnart mit der Funktion 6021: Stat. Ermittlung Kinderkrankengeld angelegt werden; dann gilt deren Faktor.
Der Stundenfaktor wird mit den Fehlstunden malgenommen. In der Summe ergibt sich ein fiktives Brutto. Dagegen wird das laufende SV-Brutto laut Abrechnung gesetzt. Die Differenz dieser Bruttobeträge ist das ausgefallene Entgelt brutto. Aus dem fiktiven Brutto und aus dem laufenden Brutto werden die Nettobeträge ermittelt. Bei Kurzarbeit zuzüglich KuG-Auszahlung. Die Differenz dieser Nettobeträge ist das ausgefallene Entgelt netto.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf Ersatzleistungen, Bescheinigung, hier auch: Funktion, Zurücksetzen und neu ausführen.
Kinderkrankengeld, Anzeige der Rechenschritte
In der Karte der Bescheinigung werden angezeigt: die Fehlstunden, der Stundenfaktor, der für die Fehlstunden definiert ist, der Bruttobetrag, der sich daraus ergibt, das Brutto, wie es sich ohne die Fehlzeit ergibt, das Netto dazu, das Brutto, dem der Betrag, der für die Fehlzeit errechnet wurde, dazuaddiert wurde und das Netto daraus.
Das Netto, das durch die Fehlzeit ausgefallen ist, ergibt sich aus der Differenz beider Nettobeträge. Das Netto der Fehlzeit kann auch noch einmal über: Funktion, Netto prüfen, geprüft werden.
Kinderkrankengeld, Abrechnung notwendig
Das Entgelt, das ausgefallen ist, wird beim Kinderkrankengeld anhand der Abrechnung errechnet. Das bedeutet: es muss zunächst die Abrechnung ausgeführt worden sein, bevor die Meldungen zu den Ersatzleistungen ausgeführt werden.
Kinderkrankengeld, mehrmals im Monat
Fehlzeiten wegen Krankheit eines Kindes können mehrmals im Monat vorkommen; wenn möglich, das heißt: wenn noch nicht anders gemeldet, werden dann anhand der Abrechnung mehrere Meldungen mit verschiedenen Zeiträumen vorbereitet.
Wenn dies korrigiert werden soll, insbesondere dann, wenn eine Meldung schon gesendet wurde und neue Meldungen dazu kommen, dann kann so vorgegangen werden: Bei den Ersatzleistungen für die Meldung, die bereits gesendet wurde: Funktion, Wegkopieren als Historie. Das ergibt eine Meldung, die bereits gesendet wurde und eine aktuelle Meldung. Bei der aktuellen Meldung in der Bescheinigung die Datumsangaben prüfen und eingeben, das ist: "oder für diese Bescheinigung eingrenzen, von ... bis"; dann Funktion: Zurücksetzen und neu ausführen; dann die neue Meldung senden.
Kinderkrankengeld, Stornieren
Sollte zum Beispiel Kinderkrankengeld mit einem falschen Zeitraum gemeldet worden sein, dann kann eine Meldung storniert werden.
In der Übersicht der Meldungen ist das: Funktion, Eine Meldung stornieren.
Diese Stornierung dann melden. Danach ist es am günstigsten, die Meldung und die Stornierung zu löschen, das ist: Funktion: Eine Meldung löschen, und mit dem Stand der Abrechnung diese Meldungen neu ermitteln zu lassen.
Kinderkrankengeld, erster Tag
Falls "Kind krank" so abgerechnet wird, dass am ersten Tag das Entgelt weitergezahlt wird und erst am zweiten Tag die Zeit ohne Entgeltfortzahlung beginnt, dann wird das bei der Meldung wegen Ersatzleistung auch so gemeldet. Eine Fehlzeit "Kind krank" mit einem Tag Entgeltfortzahlung hat die Kennung "LFZ max. Tage: 1". In der Bescheinigung zur Meldung wegen Ersatzleistung wird dann der erste Tag nicht ausgewiesen und seine Stunden werden nicht in die Fehlstunden eingerechnet.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe, Bearbeiten.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, SV-Meldungen, Ersatzleistung, Ergebnis, Bescheinigung: von, bis, Fehlstunden.
Kinderkrankengeld, aber der Arbeitgeber bezahlt
Bei der Meldung zum Kinderkrankengeld gibt es eine Auswahl "die Bezahlung durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen: keine Auswahl, durch Tarifvertrag, durch Betriebsvereinbarung, durch Arbeitsvertrag". Für Auszubildende sind unter Umständen die Fehltage zu bezahlen, und zwar bevor Krankengeld bezahlt wird; die Kassen verweisen auf den § 19 des Berufsbildungsgesetzes.
Wenn also der Arbeitgeber Tage von den Fehltagen, die gemeldet werden, bezahlt, dann muss die Anzahl dieser Tage innerhalb dieser Fehlzeit unter "begrenzt auf diese Anzahl Arbeitstage während der Freistellung" genannt werden, also zum Beispiel 2. Zusätzlich müssen die Kalendertage unter "von den Freistellungstagen wurden vom Arbeitgeber bezahlt von, bis" aufgeführt werden, zum Beispiel so: 061217 071217.
Wird keine Auswahl getroffen, dann wird "ausgeschlossen: durch Arbeitsvertrag" angenommen.
Kinderkrankengeld, bei stationärer Mitaufnahme
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz vom 12.12.2023 (BGBl. I Nr. 359 vom 15.12.2023) wurde u. a. der § 45 SGB V mit Wirkung zum 01.01.2024 angepasst.
So wird die Anspruchsdauer für die Kalenderjahre 2024 und 2025 durch die Vorgaben des § 45 Abs. 2a SGB V angehoben. In beiden Jahren besteht nunmehr für jedes Kind ein Anspruch auf Kinderkrankengeld längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für Versicherte für nicht mehr als 35 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 70 Arbeitstage. Weiterhin wird ein neuer Anspruch auf Kinderkrankengeld für berufstätige Eltern eingeführt, sofern diese aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung ihres versicherten Kindes mitaufgenommen werden müssen. Der Anspruch besteht, sofern das zu begleitende Kind unter 12 Jahre ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf das neue Kinderkrankengeld besteht für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit.
Es erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer für die Betreuung kranker Kinder zu Hause (nach § 45 Abs. 2 und Abs. 2a SGB V). Die Höhe und Berechnung des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme erfolgt analog dem Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung (§ 45 Abs. 1 SGB V).
Insofern ist auch in diesen Fällen eine Meldung im Rahmen des Datenaustausches mit dem Abgabegrund „02“ vorzunehmen.
Kinderkrankengeld, Pflegeunterstützungsgeld: Arbeitsentgelt, bis Ende 2016
Diese Art der Berechnung galt bis Ende des Jahres 2016.
Bei den Bescheinigungen zum Kinderkrankengeld und zum Pflegeunterstützungsgeld wird das Arbeitsentgelt bescheinigt, das der Arbeitnehmer an den Tagen der Freistellung erzielt hätte; gerechnet wird so: Wenn ein Monatsentgelt vereinbart wurde, dann wird aus diesem ein Stundenentgelt errechnet; dafür werden wie für andere Bescheinigungen die Lohnarten des Lohnartenfilters B0050 bewertet; abgesehen von der Gehalts-Lohnart aber nur Lohnarten, die in einem Teilmonat anteilig gerechnet werden. Wenn nicht, wird ein Stundenentgelt errechnet aus dem Faktor für die Lohnart für Lohnfortzahlung, Funktion 6010, oder für die Lohnart für statistische Berechnung der Lohnfortzahlung, Funktion 6011. Das Stundenentgelt wird anhand der Sollstunden auf den Monat hochgerechnet.
Dazu werden Betragslohnarten gerechnet: Sachbezüge und außerdem solche AG-Anteile zur Zusatz-Rente, die ausnahmsweise sozialversicherungspflichtig sind. Für diese Betragslohnarten muss gelten: sie sind laufender Bezug, beitragspflichtig und in einem Teilmonat anteilig zu kürzen. Sie werden aus der Abrechnung des aktuellen Monats genommen; wenn aber noch nicht abgerechnet ist, aus dem Durchschnitt von drei Vormonaten. Diese Beträge werden auf den Monat hochgerechnet und zur Monatsbasis addiert.
Wenn die Entlohnungsart "Leistungsentgelt Akkord" ist, wird wie für andere Bescheinigungen ein Dreimonatsdurchschnitt gerechnet; das sind die Lohnarten des Lohnartenfilters B0060. Wenn unmittelbar vor und nach der Fehlzeit Kurzarbeit ist, wird das Sollentgelt für KuG als Monatsbasis genommen. Die Monatsbasis wird anhand der Sollstunden auf ein Stundenentgelt gerechnet und die Fehlstunden so bewertet. Das ist das ausgefallene Arbeitsentgelt brutto; das ausgefallene Arbeitsentgelt netto ergibt sich im Anteil der Fehlstunden zu den Sollstunden aus dem Netto, wie es für die Monatsbasis errechnet werden kann.
Bescheinigung Kinderkrankengeld, Höhe des Krankengelds
Wenn eine Bescheinigung wegen Krankheit des Kindes ausgestellt wird, dann kann angekreuzt werden: Informationen zur Höhe des Krankengeldes werden benötigt.
"Hier ist anzugeben, ob Angaben zur Höhe des Kinderkrankengeldes/-verletztengeldes durch den Arbeitgeber benötigt werden, z.B. zur Freistellung der Beitragspflicht von weitergezahltem Entgelt". Das bedeutet: die Kasse gibt die Information zu dem Betrag zurück, die mit der Lohnart mit der Funktion "9491 Sozialleistung Dritter, z.B. Krankengeld. Keine Abrechnung" berichtet werden kann, denn:
Wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden, z.B. Krankengeld, aber in diesem Zeitraum der Arbeitgeber Leistungen auszahlt, z.B. einen Zuschuss zum Krankengeld, dann stellt sich die Frage, in welcher Höhe SV-Beiträge auf diese Leistungen fällig werden.