BLO SV-Meldungen Arbeitsbescheinigung (BEA)


Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit, elektronisch

Arbeitsbescheinigung, Meldedatei

Die Ausgabe der Meldedatei zur Arbeitsbescheinigung wird seit dem Jahr 2019 aktiviert. Ebenso die Meldedateien zu Nebeneinkommen und zur EU-Bescheinigung.

Arbeitsbescheinigung, ab 01.01.2023 elektronisch übermitteln

Ab dem 1. Januar 2023 können die folgenden Bescheinigungen grundsätzlich nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden:

  • Arbeitsbescheinigung
  • EU-Arbeitsbescheinigung
  • Nebeneinkommensbescheinigung

Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können Sie die Bescheinigungen noch in Papierform oder maschineller Form einreichen. Das gilt auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Ab dem 1. Januar 2023 können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr wie bisher der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber entfällt ab diesem Zeitpunkt die Pflicht, Beschäftigte über die elektronische Übermittlung ihrer Daten zu informieren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von der Bundesagentur für Arbeit direkt einen Ausdruck der übermittelten Daten. Die rechtliche Grundlage ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“.


Arbeitsbescheinigung, Änderungen zur Version 2023.2

Der Aufruf der Arbeitsbescheinigung wurde zur Version 2023.2 geändert. Die Bescheinigung für Nebeneinkommen ist eine getrennte Bescheinigungsart nun. Bis zur Version 2023.2 wurde zunächst die bisherige Druckansicht der Bescheinigung angeboten, in der Änderungen nur für den Ausdruck möglich waren. Diese Ansicht steht ab der Version 2023.2 nicht mehr zur Verfügung. Beim Aufruf der Arbeitsbescheinigung wird direkt die Karte zur Bearbeitung dieser nun aufgerufen. Die EU-Bescheinigung wird ebenfalls in dieser Karte bearbeitet und gemeldet. Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, zunächst: Neu, um einen Eintrag als Arbeitsbescheinigung zu erfassen; dann: Vorbereiten, Bearbeiten. Die bisherigen Menüpunkte sind nun alle in der Karte der Arbeitsbescheinigung verfügbar.

  • Unter dem Menüpunkt <Vorbereiten>: Entgelt, Fehlzeit Prüfen und Neu ermitteln
  • Unter dem Menüpunkt <Ausführen>: Datenträger (Arbeitsbescheinigung) und EU-Bescheinigung Datenträger
  • Unter dem Menüpunkt <Berichten>: Drucken

Hinweis: Der Druck wird mit einer späteren Version noch erweitert. Er bietet zzt. noch nicht umfänglich alle Informationen der Meldedatei. Eine genauere Kontrolle ist in der Anzeige/im Ausdruck nach Erstellung der Meldedatei erst in Perfidia möglich.


Nebeneinkommen, Änderungen zur Version 2023.2

Nebeneinkommen ist ab der Version 2023.2 nun eine eigene Bescheinigungsart. Sie wird nicht mehr über die Bescheinigungsart Arbeitsbescheinigung aufgerufen. Es ist ein getrennter Eintrag dafür erforderlich. Bisherige bereits ausgeführte Nebeneinkommen-Bescheinigungen können noch in PERFIDIA angesehen oder ausgedruckt werden.

Berichte, Bescheinigungswesen: Nebeneinkommen, Bearbeiten
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten

Nebeneinkommen, was tun?

Berichte, Bescheinigungswesen, zunächst: Neu, um einen Eintrag als Bescheinigungsart: Nebeneinkommen zu erfassen; dann: Bearbeiten.
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Neu, um einen Eintrag als Bescheinigungsart: Nebeneinkommen zu erfassen; dann: Bearbeiten.

Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III, melden und zur Kontrolle drucken

Wenn die Bescheinigung über Nebeneinkommen gemeldet werden soll, dann Berichte, Bescheinigungswesen: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Ausführen, Datenträger
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Ausführen, Datenträger

Wenn die Bescheinigung über Nebeneinkommen zur Kontrolle gedruckt werden soll, dann Berichte, Bescheinigungswesen: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Berichten, Drucken
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Berichten Drucken

Arbeitsbescheinigung, Meldedatei erstellen

Für die Arbeitsbescheinigung kann eine Meldedatei erstellt werden. Es wird jeweils eine Arbeitsbescheinigung in eine Meldedatei aufgenommen.
Die Meldedatei kann auch erstellt werden, wenn sie bereits einmal erstellt wurde.

Sie kann, wenn es nötig sein sollte, auch erstellt werden, falls Angaben fehlen. Bitte prüfen Sie dies entsprechend vorher. Da keine Verfahrensbeschreibung vorliegt, gibt es, wie zu der bisherigen Papierbescheinigung, diverse Möglichkeiten, Angaben zu machen, die für das Arbeitsamt notwendig sind.

Arbeitsbescheinigung, wann ist sie zu erstellen?

Aufgrund der fehlenden Verfahrensbeschreibung ist dieser Zeitpunkt nicht genau genannt. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt die Abgabe erst dann vorzunehmen, wenn

  • die Abrechnungszeiträume alle vollständig abgerechnet wurden bis zum Austritt
  • gerade auch Einmalzahlungen mit dem letzten Abrechnungszeitraum mit übermittelt werden sollen (Urlaubsabgeltungen, Prämien, anteiliges 13. Monatseinkommen, etc.)
  • bei Aussteuerung die Fehlzeit bereit erreicht sein muss, das bedeutet die Abrechnung eines Monats mit der Fehlzeit "Aussteuerung" muss erfolgt sein.

Generell heißt es nur: Arbeitgeber sollten die Bescheinigung zeitnah ausfüllen. Damit ist aber eher ein zeitnah NACH DEM AUSTRITT (oder nach dem Beginn der Aussteuerung) gemeint, nicht vorher.

Arbeitsbescheinigung, Monat (<Datum>) der Erstellung und weitere Hinweise

Aufgrund von Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit, möchten wir auf folgende Punkte zur Erstellung und Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen hinweisen:

  • Bescheinigungen sollen gemäß der gesetzlichen Vorgabe nur auf Verlangen der betreffenden Person oder der BA übermittelt werden.
  • Bescheinigungen sollen nicht im Voraus, d.h. vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, übermittelt werden.

Von der Bundesagentur für Arbeit wird hier auch auf datenschutzrechtliche Bedenken hingewiesen, wenn eine Bescheinigung ohne Verlangen übermittelt wird.

Bescheinigungen, die Monate im Voraus zur eigentlichen Beendigung übermittelt werden, sind hier ebenfalls betroffen. Eine solche Bescheinigung hat für die betreffende Person keinen Mehrwert, da in der Regel auch nicht vorläufig - auf Grundlage einer solchen Bescheinigung - Arbeitslosengeld bewilligt wird.

Die Bundesagentur für Arbeit benötigt die Informationen, die zum Zeitpunkt der Beendigung vorliegen. Gerade beim Jahreswechsel hat sich diese Problematik wieder häufiger gezeigt, da so Jahresendzahlungen, Weihnachtsgeld etc. ansonsten häufig unberücksichtigt bleiben würden.

Was ist hierfür in NEVARIS Finance Baulohn notwendig:

Bitte rechnen Sie auch den Austrittsmonat zunächst vollständig ab.

Wenn Sie die Arbeitsbescheinigung anlegen, dann erfolgt dies mit dem <Datum>, in dem auch der Austritt erfolgte, nicht ein <Datum> vorher und nicht nachher.
Dies ist notwendig, um von diesem <Datum>, dem Monat des Austritt, entsprechend die abgerechneten Monate zu bescheinigen.

Hinweis: Auch wenn ein Austritt bereits Monate zurück liegt und nun eine Arbeitsbescheinigung verlangt wird, dann ist als <Datum> der damalige Austrittsmonat zu wählen.

Mit der Version 2024.2 werden hierzu entsprechenden Prüfungen im Programm vorsehen.
Erstellen und übermitteln Sie eine Arbeitsbescheinigungen nur wenn es notwendig ist, und Sie dazu aufgefordert werden.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Datum

Arbeitsbescheinigung, was tun?

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, zunächst: Neu, um einen Eintrag als Arbeitsbescheinigung zu erfassen; dann: Vorbereiten, Bearbeiten.

Wenn dann noch etwas geändert werden muss, dann: Vorbereiten, Bearbeiten

In der Bescheinigung müssen alle Informationen der bisherige Papierbescheinigung nachgetragen werden, die das Programm nicht ermitteln kann. Das sind zum Beispiel "Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch", die für den Mitarbeiter gültige Kündigungsfrist und andere Informationen.
Hierzu kann die Bescheinigung auch geprüft werden (Vorbereiten, Prüfen): es kommen Hinweise, wenn Eingaben nicht plausibel sind. 

Es werden allerdings einige Angaben nicht in die Datei übernommen, sofern sie nicht plausibel, nicht nötig oder nicht erlaubt sind; zum Beispiel wird das Datum "gekündigt am" nur dann übernommen, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat.

Arbeitsbescheinigung, was ist nötig?

Der Datenträger für eine Arbeitsbescheinigung kann nicht erstellt werden, wenn noch Angaben fehlerhaft sind. Auf den ersten Fehler wird hingewiesen. Alle Fehler können über "Bescheinigung, Prüfen" gesehen werden.
Besonders geprüft werden: 

  • Die Personalnummer muss abgerechnet worden sein.
  • Es muss für mindestens einen Monat Entgeltdaten geben, die bescheinigt werden können.
  • Im aktuellen Personalstamm dürfen keine Fehler sein.
  • Im aktuellen Personalstamm muss der gesamte Tätigkeitsschlüssel eingetragen sein, also Tätigkeit, Schule, Beruf, Überlassung, Vertragsform. 
  • Die Kündigungsfrist wird nicht vorgeschlagen. Das wäre zum Beispiel "3 Monate zum Monatsende". Die Frist muss also eingetragen werden.  
  • Das Datum "Gekündigt am" wird nicht vorgeschlagen. Das ist der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde.
    Nicht nötig ist das Datum bei Ende durch Ablauf der Befristung, bei SV-Aussteuerung oder bei Kündigung laut Gesetz oder Tarifvertrag, zum Beispiel bei Ausbildung. Ansonsten muss das Datum eingetragen werden.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten

Arbeitsbescheinigung, was wird geprüft?

Für die Arbeitsbescheinigung muss das Datum bekannt sein, wann das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und wann es endet. Ebenso die Kündigungsfrist.

Noch einige Hinweise, was sonst geprüft wird:

  • Wenn der Arbeitnehmer freigestellt wurde, dann ist der Beginn der Freistellung mit Weiterzahlung des Entgelts nötig.
  • Sollte der Arbeitnehmer abgemahnt worden sein, dann ist das Datum der Abmahnung nötig.
  • Wenn nicht durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, aber "der Arbeitgeber gekündigt hätte", dann sind "hätte gekündigt am, zum" nötig.
  • Wenn eine Sozialauswahl ausgeführt wurde, dann muss auch die Kennung der Arbeitsagentur ausgewählt werden, von der die Sozialauswahl geprüft wurde.
  • Wenn das Arbeitsverhältnis befristet war, dann ist nötig: wann die Befristung abgeschlossen wurde und bis wann die Befristung gilt. Wenn der befristete Arbeitsvertrag verlängert wurde, dann: wann er bis wann verlängert wurde. 
  • Wenn eine Abfindung gezahlt wurde, dann ist der Betrag nötig.
    Wenn eine Abfindung gezahlt wurde ist die Angabe der Betriebs-/Unternehmenszugehörigkeit zwingend anzugeben.

    Hinweis: Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 12 Monaten und der Gewährung einer Abfindung (ABF = J) ist es erforderlich bei der Betriebs- /Unternehmenszugehörigkeit dennoch den Wert "01" zu liefern. Rechtliche Grundlagen: §§ 158 Abs. 2 Satz 3 SGB III, 312 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III
    In diesem Fällen, wenn die Betriebszugehörigkeit weniger als 1 Jahr ist, ist daher trotzdem der Wert 1,00 einzugeben, also es ist nicht auf volle Jahre abzurunden.
  • Wenn ungewiss ist, ob zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch Leistungen wie zum Beispiel eine Abfindung gezahlt werden sollen, dann muss der Grund dafür ausgewählt werden. Gilt auch für Weiterzahlung des Entgelts, Urlaubsabgeltung und Vorruhestandsleistungen.
  • Wenn eine Urlaubsabgeltung gezahlt wurde, dann muss das Datum angegeben wurden, bis wann der Urlaub gedauert hätte und dieses Datum muss nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen.
  • Wenn eine Vorruhestandsleistung gezahlt wird, dann sind Beginn und Ende und die Angabe in Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt nötig

In der Karte der Bescheinigung kann das "Prüfen" ausgeführt werden. Durch das Prüfen wird die Arbeitsbescheinigung auf Plausibilität geprüft, es wird auf fehlende Eingaben hingewiesen.

Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung wenn Aussteuerung

Wenn eine Arbeitsbescheinigung aufgrund Aussteuerung erstellt werden muss, dann wird "Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch" und "zum, Ende des Arbeitsverhältnisses" nicht geprüft.
Dazu muss aber eine Aussteuerung vorliegen. Das bedeutet: im Personalstamm, Register Beschäftigung muss das Datum: Ab Datum SV-ausgesteuert eingetragen sein und eine lfd. Fehlzeit muss vorliegen.

Wichtig: Die Fehlzeit mit Aussteuerung muss mind. einmal abgerechnet worden sein.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten

Gemeldet wird ein Ende der Fehlzeit zum Monat, sofern es notwendig ist, kann das Ende Datum entfernt oder geändert werden.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten, Vorbereiten, Fehlzeiten

Arbeitsbescheinigung, erneut senden

Im Verfahren der Arbeitsbescheinigung gibt es kein Storno und Neu. Es zählt das Testamentsprinzip, das bedeutet die jüngste Datensendung zählt.
Der Versand ist daher jederzeit erneut möglich. Dazu erneut senden.

Ob eine Arbeitsbescheinigung (oder Nebeneinkommen) geschickt wurde, ist in der Übersicht dazu ersichtlich. Es wird das Meldedatum und die Dateinummer der letzten Sendung vermerkt.

Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, ob erneut geschickt werden soll.

Arbeitsbescheinigung und Nebeneinkommen: Anzeige des Meldedatums und der Dateinummer

Wenn eine Arbeitsbescheinigung elektronisch versendet wurde, wird nun in der Übersicht der Bescheinigungen das Meldedatum und auch die Dateinummer der Ausführung angezeigt.
Da es bei den Arbeitsbescheinigungen keine Stornierungen gibt, wird immer das letzte Meldedatum und die letzte Dateinummer angezeigt.

Nach der Abrechnung, SV-Rückmeldungen, Arbeitsbescheinigung: Druck-/Meldedatum und Dateinummer

Arbeitsbescheinigung, zur Kontrolle drucken

Die Arbeitsbescheinigung kann vor dem Versand zur Kontrolle gedruckt werden. Dies ist ab der Version 2023.2 aus der Bescheinigung möglich, dazu: Berichte, Drucken

Hinweis: Der Druck wird mit einer späteren Version noch erweitert. Er bietet zzt. noch nicht umfänglich alle Informationen der Meldedatei. Eine genauere Kontrolle ist in der Anzeige/im Ausdruck nach Erstellung der Meldedatei erst in Perfidia möglich.

bis 31.12.2022 - Arbeitsbescheinigung, drucken (Formulardruck)

Bis zur Version 2023.2 wurde zunächst die bisherige Druckansicht der Bescheinigung angeboten, in der Änderungen nur für den Ausdruck möglich waren. Diese Ansicht steht ab der Version 2023.2 nicht mehr zur Verfügung.
Hierbei handelte es sich um das Formular, dass bis 31.12.2022 abgeben werden. Nach der Umstellung auf die ausschließliche elektronische Übermittlung entfällt diese Anzeige, die Möglichkeit der Änderungen dazu, und der Ausdruck.

Zur Kontrolle kann die Arbeitsbescheinigung gedruckt werden.

Sie enthält Daten zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer, zum Beschäftigungsverhältnis, zur Beitragspflicht, zum Ende der Beschäftigung, zur Befristung, zum Arbeitsentgelt, zu Leistungen zum Ende des Arbeitsverhältnisses und zur Kündigungsfrist.
Beim Druckaufruf werden die Daten zunächst in einer Übersicht für die Personalnummer aufbereitet und angezeigt. Aus dieser Übersicht kann dann gedruckt werden. Die Daten können in dieser Übersicht auch bearbeitet werden.

Die Daten werden, wenn sie in der Übersicht geändert wurden, jedoch nicht in die Meldedatei übernommen.

Was wird bescheinigt? Über "Bescheinigung" können die Angaben zur Beschäftigung, Befristung, zu Leistungen und zu den Fristen getroffen werden. Was wurde ermittelt? Über "Positionen" werden allgemeine Daten, die Entgelte und Fehlzeiten angezeigt, die anhand der Abrechnungen für diese Bescheinigung zusammengestellt wurden.
Die Anzeige und der Druck sind jeweils für eine Personalnummer.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung

Arbeitsbescheinigung, Details

Arbeitsbescheinigung, Entgelt

Das Entgelt, das bescheinigt wird, wird laut Lohnkonto ermittelt. Es wird dann automatisch 24 Monate zurückgeschaut, wenn sich keine 5 Monate mit SV-Brutto ermitteln ließen. Ansonsten werden 12 Monate bescheinigt.

Falls es nötig sein sollte, die Beträge anders zu bescheinigen, dann kann eine Korrektur angebracht werden: über Vorbereiten, Entgelt, Funktion: Korrekturen vormerken.
Dort einen Eintrag erstellen mit Abrechnungsmonat, Belegmonat (hier: gleich dem Abrechnungsmonat), Personalnummer und der Steuerung DBEN (das ist: Entgelt), den Monat eintragen, das ist der Monat des Entgelts, und das tatsächliche Entgelt, laufender Bezug, als Wert eintragen.

Möglich sind hier auch Beträge zu: SV-Brutto Einmalbezug, Fiktives SV-Brutto.

Arbeitsbescheinigung, Entgelt bei unwiderruflicher Freistellung

Es wird bei unwiderruflicher Freistellung das Entgelt gemeldet, das zu den jeweiligen Zeiträumen abgerechnet wurde.

Arbeitsbescheinigung, Kündigungsfrist wenn es keine gibt

Eine Angabe zur Kündigungsfrist ist bis auf wenige Ausnahmen (z.b. bei Aussteuerung) immer notwendig. Das gibt die Datensatzbeschreibung so vor. Hilfsweise muss in bestimmten Konstellationen auch ein Eintrag erfolgen:

Nach Auskunft der Agentur für Arbeit soll bei bestimmten Konstellationen, wenn nämlich keine Frist gilt, <1 Kalendertag> in die Arbeitsbescheinigung eingetragen und übermittelt werden.

Arbeitsbescheinigung, beschäftigt

Zu einer Arbeitsbescheinigung können die Zeiten "beschäftigt" ergänzt werden. In der Karte der Bescheinigung die ...-Punkte zu "Beschäftigungszeiten" anklicken. Es folgt die Übersicht der Zeiten, wie ermittelt. Hier kann geändert und hinzugefügt werden. "Beschäftigt als" ist immer der Tätigkeitsschlüssel laut Historie. Der letzte Beschäftigungsort ergibt sich aus der Adresse des Arbeitgebers, also der Firma oder Niederlassung.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten: im ersten Register

Arbeitsbescheinigung, Ansprechpartner

Welcher Ansprechpartner soll zur Arbeitsbescheinigung gemeldet werden, mit Name, Telefon und E-Mail? Zunächst ist das der Ansprechpartner, der bei der Niederlassung für Bescheinigungen festgelegt wurde. Für die Arbeitsbescheinigung kann aber der aktuelle Benutzer wählen, welche Daten für ihn eingesetzt werden sollen.
Dafür "Ansprechpartner setzen" ausführen und einen Adressaten auswählen. Diese Festlegung gilt für die Arbeitsbescheinigungen des aktuellen Benutzers, bis sie hier wieder geändert wird. Ohne Festlegung gilt der Ansprechpartner laut Niederlassung, wie zuvor.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten, Register Ansprechpartner: die ...-Punkte zu "Benutzer ist Ansprechpartner" anklicken.

Arbeitsbescheinigung, welcher Zeitraum wird bescheinigt?

Welche Zeiträume werden bei der Arbeitsbescheinigung betrachtet?

  • 12 Monate Entgelt werden bescheinigt. Wenn sich keine 5 Monate mit SV-Brutto ermitteln ließen, dann:
    • 24 Monate Entgelt (bei EU-Bescheinigungen ebenfalls immer 24 Monate).
  • 60 Monate für Fehlzeiten ohne Entgelt und für Änderungen der Kennungen zur Sozialversicherung.
  • 42 Monate für Änderungen der Arbeitszeit (bei EU-Bescheinigungen 24 oder 60 Monate)

Arbeitsbescheinigung, Zeitraum bestimmen der bescheinigt wird

Falls es nötig sein sollte, andere Zeiträume zu betrachten, dann kann eine Korrektur angebracht werden:

In der Anzeige der Bescheinigung über Meldung, Funktion: Korrekturen vormerken. Dort einen Eintrag erstellen mit Abrechnungsmonat, Belegmonat (gleich dem Abrechnungsmonat), Personalnummer und der Steuerung zum Beispiel MONATEDBEN für Entgelt, dazu die Anzahl Monate als Wert eintragen. Die Anzahl der Monate wird dann nicht vom Austrittsmonat, sondern vom Abrechnungsmonat rückwärts betrachtet. Danach in der Anzeige noch einmal per Aktion "Ausführen".

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten, Vorbereiten, Entgelt und dort: Korrekturen vormerken


Arbeitsbescheinigung, Meldung anfügen (Ausbildungszeit und danach aufgrund 2 verschiedener Personalnummern)

Wenn eine Arbeitsbescheinigung erstellt wird, aber der Arbeitnehmer früher mit einer anderen Personalnummer abgerechnet wurde, was wird dann bescheinigt und wie werden die Personalnummer in einer Arbeitsbescheinigung bescheinigt?

  • Zunächst zwei Arbeitsbescheinigungen erstellen, je eine pro Personalnummer.
    Zwar könnten diese Meldungen beide gesendet werden; die Arbeitsagentur erwartet aber für einen Arbeitnehmer eine einzige Meldung.
  • Was tun? Bei der Bescheinigung, die aktuell ist, die "Meldung" aufrufen und dort Funktion, "Meldung anfügen" auswählen.
    Es wird die Übersicht der Meldungen mit dieser Sozialversicherungsnummer angezeigt. Hier die frühere auswählen. Die Daten der früheren Bescheinigung werden der aktuellen hinzugefügt, und zwar:
    • Beschäftigungszeiten,
    • Entgelt und
    • Fehlzeiten.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten, Vorbereiten, Entgelt und dort: Meldung anfügen

Nebeneinkommen, Bescheinigung nach § 313 SGB III, melden

Nebeneinkommen, Änderungen zur Version 2023.2

Nebeneinkommen ist ab der Version 2023.2 nun eine eigene Bescheinigungsart. Sie wird nicht mehr über die Bescheinigungsart Arbeitsbescheinigung aufgerufen.

Es ist ein getrennter Eintrag dafür erforderlich. Bisherige bereits ausgeführte Nebeneinkommen-Bescheinigungen können noch in PERFIDIA angesehen oder ausgedruckt werden.

/Berichte, Bescheinigungswesen: Nebeneinkommen, Bearbeiten
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten

Nebeneinkommen, Bescheinigung nach § 313 SGB III, was ist das?

Mehr Informationen erhalten Sie hier: § 313 SGB III Nebeneinkommensbescheinigung (sozialgesetzbuch-sgb.de)
Der Arbeitgeber hat die Nebeneinkommensbescheinigung auszustellen, wenn der Arbeitnehmer oder die Bundesagentur für Arbeit dies verlangt. Dies gilt für Zeiträume, für die die Person die Leistung beantragt hat oder bezieh

Nebeneinkommen, was tun?

Berichte, Bescheinigungswesen, zunächst: Neu, um einen Eintrag als Bescheinigungsart: Nebeneinkommen zu erfassen; dann: Bearbeiten.
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Neu, um einen Eintrag als Bescheinigungsart: Nebeneinkommen zu erfassen; dann: Bearbeiten.

  • Die Abrechnungsdaten für den zu bescheinigenden Monat, werden automatisch zusammengestellt.
  • Wenn noch etwas geändert werden muss, dann: Vorbereiten, Ändern
    Bei der Nebeneinkommen-Bescheinigung ist das ggf. die Angabe, ob das Einkommen konstant bleibt oder das Einkommen höchstens 165 Euro beträgt.
  • Sofern der Ansprechpartner abweichend bestimmt werden soll, dann: Vorbereiten, Ansprechpartner setzen. Anschließend einmal ausführen: Vorbereiten, Neu ermitteln

Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III, melden

Die Bescheinigung über Nebeneinkommen enthält:

  • Die Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer.
  • Das Einkommen für einen Monat, das ist das AV-Brutto, laufend und Einmalbezüge, aber nicht bei geringfügiger Beschäftigung, nicht, wenn keine Beitragspflicht.
  • Die Wochenarbeitszeit in Stunden.
  • Beginn, Ende des Arbeitsverhältnisses, Beitragspflicht, Kurzarbeitergeld.

Wenn die Bescheinigung über Nebeneinkommen gemeldet werden soll, dann

Berichte, Bescheinigungswesen: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Ausführen, Datenträger
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Ausführen, Datenträger

Wenn die Bescheinigung über Nebeneinkommen zur Kontrolle gedruckt werden soll, dann

Berichte, Bescheinigungswesen: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Berichten, Drucken
oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Berichten Drucken


bis zur Version 2023.1: Nebeneinkommen, Bescheinigung nach § 313 SGB III, drucken und melden

Aus der Anzeige der Arbeitsbescheinigung kann auch die Bescheinigung über Nebeneinkommen gedruckt (zur Kontrolle) und gemeldet werden, das ist eine Bescheinigung nach § 313 SGB III.

Die Bescheinigung über Nebeneinkommen enthält:

  • Die Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer.
  • Das Einkommen für einen Monat, das ist das AV-Brutto, laufend und Einmalbezüge, aber nicht bei geringfügiger Beschäftigung, nicht, wenn keine Beitragspflicht.
  • Die Wochenarbeitszeit in Stunden.
  • Beginn, Ende des Arbeitsverhältnisses, Beitragspflicht, Kurzarbeitergeld.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten und dort: Besondere Gründe und auch Bericht: Nebeneinkommen drucken.

Wenn die Bescheinigung über Nebeneinkommen gemeldet werden soll, dann

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten und dort: Besondere Gründe: Nebeneinkommen-Bescheinigung (Diskettensymbol)


Nebeneinkommen, Bescheinigung nach § 313 SGB III – Mindestbemessungsgrundlage

Sofern ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber unterhalb der Mindestbemessungsgrundlage verdient, wird das tatsächliche Entgelt des Mitarbeiters nun bei der Bescheinigung nach § 313 SGB III gemeldet und nicht das rentenversicherungspflichtige Entgelt, also die Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 175 Euro.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung: Nebeneinkommen, Bearbeiten, Ausführen, Datenträger


Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung zum Zwecke des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts (EU-Bescheinigung), was ist zu tun?

Eine EU-Bescheinigung kann ebenfalls gemeldet werden; das ist eine Bescheinigung zum Zwecke des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts, zur Vorlage bei einer Arbeitsverwaltung in der EU, den EWR-Staaten und in der Schweiz.
Die EU-Bescheinigung entspricht praktisch einer Arbeitsbescheinigung. Zunächst sind auch alle üblichen Ergänzungen wie bei der Arbeitsbescheinigung vorzunehmen.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, zunächst: Neu, um einen Eintrag als Arbeitsbescheinigung zu erfassen; dann: Vorbereiten, Bearbeiten.

Wenn dann noch etwas geändert werden muss, dann: Vorbereiten, Bearbeiten

In der Bescheinigung müssen alle Informationen der bisherige Papierbescheinigung nachgetragen werden, die das Programm nicht ermitteln kann. Das sind zum Beispiel "Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch", die für den Mitarbeiter gültige Kündigungsfrist und andere Informationen.
Hierzu kann die Bescheinigung auch geprüft werden (Vorbereiten, Prüfen): es kommen Hinweise, wenn Eingaben nicht plausibel sind. 

Es werden allerdings einige Angaben nicht in die Datei übernommen, sofern sie nicht plausibel, nicht nötig oder nicht erlaubt sind; zum Beispiel wird das Datum "gekündigt am" nur dann übernommen, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat.


Hinzu kommen mehr Details zu Abgeltungen. Es gibt keinen Vordruck zur EU-Bescheinigung; gedruckt wird deshalb die Arbeitsbescheinigung. Dieser ist zur Kontrolle.
Im Register Weiteres, sind die besonderen Felder zur EU-Bescheinigung auszufüllen und zu beantworten:

  • EU-Bescheinigung, noch Anspruch auf Abgeltung von Urlaubstagen
  • EU-Bescheinigung, Höhe der gezahlten Urlaubsabgeltung
  • EU-Bescheinigung, Verzicht auf Ansprüche
  • Information zur: EU-Bescheinigung, Wochenarbeitszeit (nicht änderbar)


Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Bearbeiten, Register Weiteres, die besonderen Felder zur EU-Bescheinigung ausfüllen und beantworten

Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung zum Zwecke des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts (EU-Bescheinigung), melden

Wenn die EU-Bescheinigung anschließend gemeldet werden soll, dann:
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, Arbeitsbescheinigung, Ausführen: EU-Bescheinigung Datenträger


Arbeitsbescheinigung, Systemwechsel (Daten aus fremden Abrechnungssystemen)

Es dürfen für die elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA) nur Daten des Abrechnungsprogrammes verarbeitet werden, die von diesem "selbst abgerechnet" wurden. Vortragswerte zu bescheinigen ist zum aktuellen Stand nicht möglich und aufgrund der Zertifizierungsregeln nicht erlaubt!
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt daher die Nutzung einer Ausfüllhilfe in diesen Fällen!

Arbeitsbescheinigung, Hinweise der Bundesagentur für Arbeit und NEVARIS

Bitte beachten Sie: 
Auch diese elektronischen Bescheinigungen (BEA) sind eine "Urkunde", zu deren Ausstellung die/der Arbeitgeber/-in auf Verlangen der/des Arbeitnehmers/-in oder der Agentur für Arbeit verpflichtet ist (§ 312 Absatz 1, § 312a Absatz 1 und § 313). Dies trifft auch zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Die Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder auf elektronischem Weg an die Agentur für Arbeit zu übermitteln (eService BEA). Die/Der Arbeitnehmer/-in kann der elektronischen Übermittlung nicht mehr widersprechen.

Für Versicherungsverhältnisse, die nach dem 31.12.2022 enden, ist die Übermittlung mit BEA verpflichtend.

Das Widerspruchsrecht der/des Arbeitnehmers/-in entfällt seither.

Bei Nutzung von BEA erhält Ihr/e ehemalige Arbeitnehmer/-in einen Abdruck der Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit. Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de/bea. Wer eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III). Außerdem ist sie/er der Bundesagentur für Arbeit zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (§ 321 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, zur Überprüfung der Angaben Grundstücke und Geschäftsräume des Arbeitgebers während der Geschäftszeit zu betreten und Einsicht in die Lohn-, Melde- oder vergleichbare Unterlagen des Arbeitgebers zu nehmen (§ 319 SGB III). Eine unvollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erfordert Rückfragen oder eine Rückgabe zur Ergänzung. Achten Sie darauf, dass alle Felder ausgefüllt sind. Änderungen oder Ergänzungen der Eintragungen bestätigen Sie bitte mit Unterschrift. Falls Sie die Arbeitsbescheinigung mit BEA übermitteln, übermitteln Sie die Arbeitsbescheinigung bei Änderungen erneut.


Bitte beachten Sie:

NEVARIS Finance Baulohn kann keine Vollständigkeit und Richtigkeit der ermittelten Daten garantieren, bitte prüfen Sie die Daten, die übermittelt werden, vorher!