BLO SV-Meldungen BG (BG)
BG, elektronischer Lohnnachweis elektronisch
Elektronischer Lohnnachweis
Der Lohnnachweis an die gesetzliche Unfallversicherung wird ab 2017 mit den Meldedaten des Vorjahres per Datei übertragen. Weitere Informationen zum Verfahren: DGUV UV-Meldeverfahren.
Die Schritte zum Lohnnachweis sind
An die Berufsgenossenschaften wird pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer der Niederlassung eine Anfrage geschickt, um die Gefahrentarife, die für das Unternehmen gelten, zurückzuerhalten. Das ist die Abfrage der Stammdaten.
Die Berufsgenossenschaften schicken Rückmeldungen zurück mit den gültigen Gefahrentarifen. Das ist die Rückmeldung.
Die 92‘er-Meldungen erstellen. Das ist die Basis für die Werte, wenn der Lohnnachweis zusammengestellt wird. Diese Sozialversicherungsmeldungen müssen nach dem Lohnnachweis an die jeweiligen Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter zur Weiterleitung an die Rentenversicherung geschickt werden. Diese Sozialversicherungsmeldungen werden nur einmal im Jahr erzeugt, das immer im Januar des Folgejahres, auch für Mitarbeiter die unterjährig austreten.
Der Lohnnachweis wird zusammengestellt und an die Berufsgenossenschaften gesendet. Das ist der elektronische Lohnnachweis.
Der Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben
- die Betriebsnummer Ihres UV-Trägers
- Ihre Mitglieds- bzw. Kundennummer
- bezogen auf die Gefahrentarifstellen:
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt
- die geleisteten Arbeitsstunden
- die Anzahl der Arbeitnehmer
In die Lohnnachweise werden alle Positionen der Rückmeldung aufgenommen. Das sind auch die Positionen ohne Beträge und ohne Menge. Diese Positionen werden entsprechend auch in die Meldedatei mit aufgenommen. Das kann vorkommen, wenn kein Mitarbeiter zu dieser Gefahrklasse mehr abgerechnet wurde.
Zusätzlich werden über Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder über Ihre systemgeprüfte Ausfüllhilfe technische Merkmale übertragen, die es den UV-Trägern ermöglichen, die meldende/abrechnende Stelle und weitere Absenderdaten zu erkennen.
Berufsgenossenschaft, Unternehmensnummer ab 01.01.2023
Die Unternehmensnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und sie wird in den Rückmeldungen zu den Stammdatenabfragen zum kommenden Beitragsjahr 2023 enthalten sein. Diese Unternehmensnummer löst zwar die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab, aber ersetzt sie nicht. Daher müssen die bisherigen Eingaben der Mitgliedsnummern an allen Stellen in NEVARIS Finance Baulohn erhalten bleiben!
Die neue Unternehmensnummer wird auch bei einem zukünftigen Wechsel der Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft bleiben. Wenn ein Unternehmen mehrere zuständige Berufsgenossenschaften hat, ist die Unternehmensnummer bei diesen Berufsgenossenschaften identisch, der PIN jedoch unterschiedlich.
Stammdaten Firma, Niederlassung
Die Eingabe der Unternehmensnummer erfolgt in neuen Feldern in den Firmendaten und in Niederlassungen. Ebenso muss in den in den Firmendaten und in Niederlassungen die zuständige Berufsgenossenschaft eingetragen werden. Ebenso ist es möglich, die PIN einzutragen. Wir empfehlen die Pflege des PIN in den Firmendaten und in Niederlassungen, wenn es nur eine zuständige Berufsgenossenschaft gibt.
Stammdaten Berufsgenossenschaften
Eine Eingabe der Unternehmensnummer in den Stammdaten einer BG ist nicht mehr vorgesehen.
Durch die Zuordnung der Berufsgenossenschaft in den Firmendaten und in Niederlassungen (hier erfolgt die Eingabe der Unternehmensnummer) ist eine Verarbeitung möglich.
Die Eingabe der PIN ist bei der Berufsgenossenschaft ist möglich, sofern diese nicht bereits in den Firmendaten und in Niederlassungen eingetragen wurde.
Mitgliedsnummer in den Stammdaten
Die Mitgliedsnummer soll an allen Stellen, wo sie bisher gepflegt ist, nicht mehr verändert werden. Sie wird weiterhin für das Meldejahr 2022 und ab 2023 für Stornierungen und Neumeldungen der Lohnnachweise benötigt.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, PIN für den Lohnnachweis BG und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, PIN für den Lohnnachweis BG
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft
Welcher SV-Meldemonat in NEVARIS Finance?
Die Verarbeitung für den ersten Lohnnachweis eines Beitragsjahres findet immer zunächst im SV-Meldemonat Januar des Folgejahres statt. Beispiel: Für das Meldejahr 2023 ist die Verarbeitung im SV-Meldemonat 01.01.2024 zunächst vorzunehmen.
Der Meldemonat 01.01.JJ muss für jedes Jahr angelegt werden. In diesem Meldemonat werden die Stammdatenabfrage und die Rückmeldung auf die Stammdatenabfrage empfangen. Später, nach Ablauf des Beitragsjahres, werden in diesem Monat auch die 92'er-Meldungen und der Lohnnachweis erzeugt und verschickt.
In jedem Meldemonat nach dem 01.01.JJ kann es zu Stornomeldungen von 92'er-Meldungen kommen, wenn sich etwas zum Vorjahr geändert hat. Verändert haben kann sich aufgrund einer Änderung der Stammdaten z.B. die Gefahrenklasse. Veränderungen werden auch aufgrund Rückrechnungen in das vorherige Beitragsjahr erkannt, das sind Änderungen der Gefahrenklasse, Änderungen bei den BG-Stunden, Änderungen beim BG-pflichtigen Entgelt.
In diesen Fällen ist in jedem SV-Meldemonat auch ein neuer Lohnnachweis auszuführen. Dann wird der bisherige Lohnnachweis storniert und gleichzeitig ein neuer Lohnnachweis mit den geänderten Werten erzeugt. Beide Lohnnachweise sind zu verschicken.
Beispiel: SV-Meldemonat für: Stammdatenabfrage, Rückmeldungen, proaktive Rückmeldungen (zusätzliche) und Lohnnachweis
Die Ausführungen der Stammdatenabfragen, Rückmeldungen und auch die Erstellung der gewöhnlichen Jahres-Lohnnachweise für das Beitragsjahr, sind immer im SV-Meldemonat des auf das Beitragsjahr folgenden SV-Monatsmonats Januar des darauf folgenden Jahres zu machen.
Beispiele:
- Für das Meldejahr 2020 sind alle Verarbeitungen (Stammdatenabfrage, Rückmeldung(-en) einlesen und die Lohnnachweise erstellen) im SV-Meldemonat Januar 2021 auszuführen.
- Für das Meldejahr 2021 sind alle Verarbeitungen (Stammdatenabfrage, Rückmeldung(-en) einlesen und die Lohnnachweise erstellen) im SV-Meldemonat Januar 2022 auszuführen.
- In diesem Ausführungsmonat werden auch die 92'er-Meldungen erstellt und sind die Basis für die Ermittlung der zu meldenden Summen im Lohnnachweis.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar Ausführen, Aktionen Lohnnachweis BG.
Beispiel: SV-Meldemonat für: Lohnnachweise unterjährig, wenn notwendig
Auch in diesen Fällen ist die gesamte Verarbeitung im auf das Beitragsjahr folgenden SV-Meldemonat Januar auszuführen.
Beispiele:
- Für das Meldejahr 2020 werden aufgrund Systemwechsel nur bis 31.08.2020 Mitarbeiter mit dem Programm abgerechnet.
Alle Verarbeitungen (Stammdatenabfrage, Rückmeldung(-en) einlesen und die Lohnnachweise erstellen) werden im SV-Meldemonat Januar 2021 ausgeführt.
In diesem Ausführungsmonat werden auch die 92'er-Meldungen erstellt und sind die Basis für die Ermittlung der zu meldenden Summen im Lohnnachweis.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar Ausführen, Aktionen Lohnnachweis BG.
Lohnnachweis, Storno und Neu
Wenn im Monat (das kann jeder SV-Meldemonat sein) 92'er Meldungen mit BG-Brutto sind, sich also die z.B. die Beträge geändert haben, dann muss in diesem Monat der bisherige Lohnnachweis für die BG storniert und neu gemeldet werden.
Die Vorgabe der Unfallversicherungsträger ist:
In diesem Fall kommt ein Fehler, wenn der Monat der SV abgeschlossen wird.
Die Hinweise dazu sind also: In der Box "Melden außer der Reihe" der Text "Lohnnachweis Storno und neu".
Ein Hinweis beim Aufruf der Übersicht der Lohnnachweise.
Ein Fehler, wenn der Monat zur SV abgeschlossen werden soll.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Monat abschließen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monat abschließen.
Was tun?
Was nötig ist, kann aus einer Übersicht <Lohnnachweis BG> ausgeführt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Aktion: Lohnnachweis BG.
Webclient: Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Ausführen: Lohnnachweis BG.
Am Anfang des Beitragsjahres, vor der Januar-Abrechnung
Die Abfrage Stammdaten vorbereiten und an die Berufsgenossenschaften senden.
Die Rückmeldung der Berufsgenossenschaften einlesen.
Am Ende des Beitragsjahres, nach der Dezember-Abrechnung
Die 92'er-Meldungen erstellen.
Den Lohnnachweis erstellen.
Prüfen, ob Fehlerhinweise zu den Gefahrentarifen enthalten sind.
Wenn es keine Fehler gibt, dann den Lohnnachweise versenden.
Wenn es keine Fehler gibt, dann die UV-Jahresmeldungen (Grund 92) senden.
Stammdatenabfrage, am Anfang des Beitragsjahres
Stammdatenabruf zum elektronischen Lohnnachweis für das jeweilige Beitragsjahr.
In der Übersicht der SV-Meldungen muss hierzu der SV-Meldemonat für den auf das Beitragsjahr folgenden Januars eröffnet werden. Beispiel: Beitragsjahr ist 2023. Dann ist der notwendige SV-Meldemonat für die Ausführung: 01.01.2024 (Januar des Folgejahres).
Die Übersicht zum Lohnnachweis in diesen Meldemonat aufrufen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Neu.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Neu.
In diesem Meldemonat Januar kann die Ausführung zur Stammdatenabfrage durchgeführt werden.
Der folgende Hinweis kann geschlossen werden. Die Auswahl kann im nächsten Dialog gefiltert werden. Ist keine Einschränkung notwendig, einfach mit „OK“ bestätigen.
Die Stammdatenabfrage ist nun erzeugt und kann versendet werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Lohnnachweis BG, Stammdaten.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Lohnnachweis BG, Stammdaten Datenträger.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Ausführen, Stammdaten.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Auswählen, Monate, Ausführen, Datenträger Stammdaten.
Rückmeldungen, empfangen am Anfang des Beitragsjahres
Nach einer Weile können in Perfidia die Protokolle angefordert werden. Die Empfangsbestätigung und die Rückmeldungen der angeforderten Stammdaten werden teilweise zeitlich getrennt von den Berufsgenossenschaften versendet. Rückmeldungen können in NEVARIS erst eingelesen werden, wenn im Perfidia-Posteingang neue Meldungen angezeigt werden.
Die Rückmeldungen werden anschließend in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund „UV11 Rückmeldung der Stammdaten“ angezeigt.
In der Übersicht „Lohnnachweis BG“:
Aktionen, Rückmeldungen.
Webclient: Ausführen, Rückmeldungen.
Rückmeldungen, empfangen im laufenden Beitragsjahr
Die Berufsgenossenschaft meldet auch mitten im Jahr neue Stammdaten (Proaktive-Stammdatenmeldung) zurück, auch ohne zuvor eine erneute Abfrage dazu erhalten zu haben. Das ist zum Beispiel so, wenn die Gefahrentarife für das Unternehmen neu bestimmt werden oder zusätzliche Gefahrenklassen beantragt wurden.
Wenn in Perfidia eine solche Rückmeldung angezeigt wird, dann muss diese auch im Meldemonat Januar, der auf der Beitragsjahr folgt, eingelesen werden.
Die Rückmeldungen werden anschließend in der Übersicht des Lohnnachweises mit dem Abgabegrund „UV11 Rückmeldung der Stammdaten“ angezeigt.
In der Übersicht „Lohnnachweis BG“:
Aktionen, Rückmeldungen.
Webclient: Ausführen, Rückmeldungen.
Am Ende des Beitragsjahres, 92'er-Meldungen erstellen
Im Abrechnungsmonat Januar die Meldungen zum BG-Brutto (92'er-Meldungen) ermitteln lassen. Es ist dabei unerheblich, ob bereits Abrechnungen für den Monat Januar vorhanden sind.
Die Meldungen an die Berufsgenossenschaften fassen die SV-Meldungen mit dem Abgabegrund „92 Entgelt zur Unfallversicherung“ zusammen. Im Januar kann zu den Meldungen für das BG-Brutto diese Auswahl getroffen werden: "Nur BG".
Die SV-Meldungen noch nicht senden und noch keinen Datenträger erstellen. Die Daten dienen zunächst nur als Basis für die Stammdaten-Abfrage und den Lohnnachweis.
Seit 2016 gibt es nur eine Meldung an die Sozialversicherung, die das BG-Brutto enthält; das ist die Meldung mit dem Abgabegrund 92 UV-Jahresmeldung. Alle anderen SV-Meldungen melden kein BG-Brutto mehr.
Die Jahresmeldung für die Unfallversicherung wird im Abrechnungsmonat Januar erstellt; sie muss bis zum Kalendertag des 16. Februar gesendet werden.
Die Jahresmeldung umfasst immer den Zeitraum vom ersten Januar bis zum letzten Dezember (Zeitraum ist immer 01.01.JJ bis 31.12.JJ); auch bei Eintritt im Jahr, auch bei Austritt im Jahr. Es gibt nur die Jahresmeldung im Januar.
92'er-Meldungen werden erstellt, sofern eine Personalnummer eine Abrechnung oder Rückrechnung im Jahr hat.
Ergibt sich in den Folgemonaten, dass ein anderes BG-Brutto gemeldet werden muss, dann wird die Jahresmeldung automatisch storniert und neu gemeldet.
Es sind keine Vorbereitungen nötig, damit die Jahresmeldungen erstellt werden können; sie ermitteln das BG-Brutto, so wie abgerechnet.
Im Januar können zu den Meldungen fürs BG-Brutto diese Auswahlen getroffen werden: Ohne BG und Nur BG. Die SV-Meldungen können also zunächst ohne die Meldungen fürs BG-Brutto mit dem Abgabegrund 92 erstellt werden.
Danach können die Meldungen mit dem Abgabegrund 92 erstellt werden.
Bei Meldungen fürs BG-Brutto, also bei Meldungen mit dem Abgabegrund 92, werden die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und die Gefahrenklasse geprüft.
Sollte die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) nicht korrekt sein, dann diese in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft und der Niederlassungen ändern. Rückrechnungen sind nicht nötig; aber die aktuellen SV-Meldungen zum BG-Brutto und die Stammdaten-Abfrage zum Lohnnachweis müssen in diesem Fall neu ermittelt werden.
Wenn SV-Meldungen mit Entgelt erstellt werden, dann wird für die Personalnummer eine BG-Jahresberechnung ausgeführt, als ob diese Berechnung per Hand aufgerufen worden wäre. Die Ergebnisse der BG-Jahresberechnung werden als BG-Stunden und BG-Brutto gemeldet. Zu den SV-Meldungen wird außerdem geprüft, ob eine Stornierung nötig ist, weil die gemeldeten BG-Daten nicht mehr aktuell sind, z.B. weil sich der offizielle Gefahrentarif geändert hat.
Wenn das Formular zu den SV-Meldungen gedruckt wird, dann werden Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Abgabegrund 92, nur dann gedruckt, wenn der Abgabegrund ausdrücklich auf 92 gefiltert wird.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ausführungen auf „Meldungen erstellen“; Auswahl: Nur BG.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführungen auf „Meldungen erstellen“; Auswahl: Nur BG.
Korrektur des BG-Bruttos
Falls es nötig sein sollte, das BG-Brutto für eine Meldung zu korrigieren, dann ist das so möglich:
Wenn bereits SV-Meldungen ermittelt sind, dann kann in der Übersicht der Meldungen die Funktion: "Korrektur vormerken nur BG-Brutto" aufgerufen werden. Dort den aktuellen Monat als Meldemonat eintragen, die Personalnummer, das BG-Brutto und das Anfangsdatum und das Endedatum, diese müssen sein: Jahresanfang bis Jahresende. Danach die Meldungen neu ausführen.
Bei der Meldung zu diesem Anfangsdatum und Endedatum wird dann dieses BG-Brutto genommen; falls es mehrere Gefahrenklassen geben sollte, dann bei der ersten.
Auf diese Weise kann auch eine Meldung z.B. für 2014, also 01.01.14 bis 31.12.14 vorgemerkt werden. Diese Korrekturen sind für Meldungen, die vorbereitet, aber noch nicht gemeldet sind. Diese Korrekturen nur dann benutzen, wenn sie nötig sind.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Ergebnis, Funktion: Korrektur vormerken nur BG-Brutto.
Webclient: Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Auswerten Ergebnis, Nacharbeiten: Korrektur vormerken nur BG-Brutto.
Am Ende des Beitragsjahres, Lohnnachweis erzeugen
Wenn die Stammdatenabfrage erfolgt ist, eine dazu passende Rückmeldung vorliegt, die 92'er SV-Meldungen erzeugt wurden und fehlerfrei bereit stehen, kann der Lohnnachweis erzeugt werden.
Der Lohnnachweis wird in der Übersicht mit dem Abgabegrund „UV01 Umlagenlohnnachweis“ angezeigt und nimmt Bezug auf die Stammdatenabfrage und Rückmeldung
In der Übersicht „Lohnnachweis BG“:
Aktionen, Lohnnachweis.
Webclient: Ausführen, Lohnnachweis.
Am Ende des Beitragsjahres, Lohnnachweis prüfen und verschicken
Prüfen, ob Fehlerhinweise zu den Gefahrentarifen enthalten sind.
Wenn die Meldedaten geprüft wurden, muss anschließend der Datenträger für den elektronischen Lohnnachweis erstellt werden und anschließend auch in Perfidia verschickt werden.
In der Übersicht „Lohnnachweis BG“:
Aktionen, Lohnnachweis Datenträger.
Webclient: Ausführen, Datenträger Lohnnachweis.
Am Ende des Beitragsjahres, 92'er-Meldungen verschicken
Wenn der Lohnnachweis verschickt wurde, müssen die 92'er SV-Meldungen verschickt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Datenträger erstellen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Datenträger erstellen.
Im laufenden Jahr - nach dem Ende des Beitragsjahres, SV-Meldungen ab Februar und Lohnnachweis
Wenn sich bei den SV-Meldungen ab Februar ergibt, dass Meldungen zum BG-Brutto neu gemeldet werden, dann wird ein Hinweis ausgegeben: der Lohnnachweis muss dann neu gesendet werden. Wenn dann zum Beispiel im Februar der Lohnnachweis ausgeführt wird, dann wird automatisch storniert, was im Januar gemeldet wurde und es wird automatisch neu ermittelt.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Aktion, Lohnnachweis BG.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG.
Mitgliedsnummer, Regeln und prüfen bis 31.12.22
Die Mitgliedsnummer, wie sie von der Berufsgenossenschaft dem Unternehmen mitgeteilt wurde, folgt Regeln, die von den Berufsgenossenschaften festgelegt wurden und die geprüft werden:
Dies sind die mindeste Anzahl der Zeichen, die höchste Anzahl der Zeichen und die Zeichen, die erlaubt sind, zum Beispiel nur Ziffern und Punkte oder auch Buchstaben. Ob die Mitgliedsnummer korrekt ist, kann geprüft werden: in der Karte der Berufsgenossenschaft über "zur Mitgliedsnummer: Prüfen"; in der Übersicht des Lohnnachweises über "Prüfen". Die Mitgliedsnummer wird außerdem geprüft: Wenn die Abfrage der Stammdaten oder der Lohnnachweis selbst erstellt werden; wenn die SV-Meldungen zum BG-Brutto erstellt werden.
Sollte die Mitgliedsnummer nicht korrekt sein, dann diese in den Stammdaten der Berufsgenossenschaft und der Niederlassungen ändern. Rückrechnungen sind nicht nötig; aber die aktuellen SV-Meldungen zum BG-Brutto und die Stammdaten-Abfrage zum Lohnnachweis in diesem Fall müssen neu ermittelt werden.
Mitgliedsnummer, wenn zu spät gemerkt ändern bis 31.12.22
Wenn die Mitgliedsnummer nicht richtig war, aber die SV-Meldungen mit dem Grund 92 bereits gesendet wurden, dann so vorgehen:
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, BG-Brutto anzeigen. Der Filter auf Personalnummer kann gelöst werden. Liste bearbeiten und dort die Mitgliedsnummer ändern.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Meldungen erstellen, Auswerten, BG-Brutto anzeigen. Der Filter auf Personalnummer kann gelöst werden. Liste bearbeiten und dort die Mitgliedsnummer ändern.
Lohnnachweis, Details
Der Lohnnachweis beruht auf den SV-Meldungen zum BG-Brutto. Er wird identifiziert durch: die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft laut der SV-Meldung; die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der BG laut der SV-Meldung; die PIN laut Stammdaten der BG; die Betriebsnummer der Niederlassung der Personalnummer der SV-Meldung; wenn in den Firmendaten ausgewählt, durch die Trennung von Lohn und Gehalt.
Lohnnachweis, Anzahl der Versicherten
Zusätzlich zum Brutto und zu den Stunden wird die Anzahl der Versicherten gemeldet; pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) des Unternehmens und zusätzlich pro Gefahrentarif.
Es werden die Arbeitnehmer gezählt, für die eine 92'er-SV-Meldung vorbereitet wurde; sofern ein Betrag gemeldet wird. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund mehrerer Personalnummern z.B. zwei 92'er-SV-Meldungen hat, dann wird zusätzlich auf die Sozialversicherungsnummer geprüft und dieser Mitarbeiter nur einmal gezählt.
Lohnnachweis, für alle Gefahrentarife
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft erstellt wird, dann werden alle Gefahrentarife, die von der Berufsgenossenschaft als Stammdaten zurückgemeldet wurden, in die Meldung aufgenommen. Also auch, wenn kein Arbeitnehmer mit einem der Gefahrentarife abgerechnet wurde.
Lohnnachweis, Beendigung der meldenden Stelle, aber abgerechnet
Wenn für eine Niederlassung die "Beendigung der meldenden Stelle" gemeldet wurde, aber dennoch für diese Niederlassung abgerechnet wird, dann liegt folgendes vor:
Im Januar des Folgejahres ist ein Lohnnachweis mit dem "Abgabegrund melden" UV06 Beendigung der meldenden Stelle vorhanden. Dieser ist gemeldet.
Es gibt aber mindestens eine Abrechnung nach dem Monat dieses Meldedatums.
Das heißt: für eine Personalnummer der Niederlassung mit der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) laut Lohnnachweis wurde eine Abrechnung ausgeführt. Dann wird im Monat der Abrechnung ein Hinweis dazu angezeigt: In der Übersicht der Teilschritte der SV-Meldungen in der Box "Melden außer der Reihe" und: wenn die Übersicht des Lohnnachweises geöffnet wird. In diesem Fall muss der Lohnnachweis storniert werden. Er ist im Januar des Folgejahres.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Besondere Gründe, Stammdaten, Lohnnachweis unterjährig.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis und dort Lohnnachweis BG.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Funktion: Eine Meldung stornieren.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Ausführen, Anderer Grund: Lohnnachweis unterjährig.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Nacharbeiten: Eine Meldung stornieren.
Lohnnachweis, mit besonderen Grund (Meldegrund), stornieren
Eine Meldung als Lohnnachweis kann nur dann (manuell) storniert werden, wenn ein besonderer Grund (Meldegrund) vorliegt (zum Beispiel UV06 Beendigung der meldenden Stelle); ansonsten wird eine Stornierung vielmehr, wenn nötig automatisch erstellt, sobald ein neuer Lohnnachweis ermittelt wird.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Funktion, Eine Meldung stornieren.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Nacharbeiten: Eine Meldung stornieren.
Lohnnachweis, ohne Entgelt, ohne Arbeitsstunden, ohne Mitarbeiter
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft gar kein Entgelt, keine Arbeitsstunden, keine Mitarbeiter enthält, dann wird er nicht gemeldet. Ein solcher Lohnnachweis müsste im Normalfall gelöscht oder korrigiert werden. Wenn der Lohnnachweis gelöscht, also gar nicht gesendet wird, dann erwarten die Unfallversicherungsträger, dass auch die Abfrage der Stammdaten storniert wird. Das ist möglich über:
Funktion, Eine Meldung stornieren.
Webclient: Nacharbeiten, Eine Meldung stornieren.
Lohnnachweis, ohne Entgelt, ohne Arbeitsstunden, aber Mitarbeiter = Nullmeldung, wenn eine Rückmeldung vorliegt
Es kann notwendig sein, einen Lohnnachweis als Nullmeldung (kein Entgelt, keine Arbeitsstunden; aber ggf. mit Mitarbeitern) zu melden, wenn dies in Ausnahmefällen notwendig ist. Es muss eine Stammdatenabfrage erfolgt sein und dazu eine Rückmeldung der BG vorhanden sein.
Funktion, Nullmeldung aus Rückmeldung.
Webclient: Nacharbeiten: Nullmeldung aus Rückmeldung.
Lohnnachweis auf nicht gemeldet setzen
Wenn eine Stammdatenabfrage oder ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft auf nicht gemeldet gesetzt wird, dann darf dies nur geschehen, wenn die Meldedatei tatsächlich noch nicht gesendet wurde.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Funktion: Nicht gemeldet setzen, eine oder Nicht gemeldet setzen, alle.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Nacharbeiten: Nicht gemeldet setzen, eine oder Nicht gemeldet setzen, alle.
Stammdaten
Berufsgenossenschaft, Stammdaten
Notwendige Stammdaten:
Die Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft. Diese ist in den Stammdaten Berufsgenossenschaft zu pflegen.
Ab 01.01.23: Beachten Sie die notwendigen Eingaben zur Unternehmensnummer ab 01.01.23.
Zu jeder Gefahrenklasse die offizielle Bezeichnung des Gefahrentarifs.
Die Betriebsnummern der BGs und die offiziellen Gefahrentarife können importiert werden. Danach müssen sie jedoch in der BG-Karte und in der GfK-Übersicht noch eingetragen werden; es steht dann jeweils eine Übersicht zur Verfügung.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften: "Betriebsnummer der BG", "Mitgliedsnummer bei BG", "Mitgliedsnummer pro NL" und Gefahrenklassen: "Offizielle Gefahrentarifstelle"
/Stammdaten/Import Stammdaten.
Webclient: /Stammdaten/Berufsgenossenschaften: "Betriebsnummer der BG", "Mitgliedsnummer bei BG", "Mitgliedsnummer pro NL" und Gefahrenklassen: "Offizielle Gefahrentarifstelle"
Webclient: Personalbuchhaltung, Aktionen, Import/Export.
Berufsgenossenschaft, ab 01.01.23 Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Homepage der DGUV (oder ihrer individuellen Unfallversicherung): Unternehmensnummer / Unternehmernummer (dguv.de)
Ebenfalls gibt es ausführliche FAQ: Häufige Fragen und Antworten (dguv.de)
Sie werden von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger ab Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert.
- Sobald Sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, die Inhalte aufmerksam zu prüfen.
- Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie einen der Unfallversicherungsträger bitte direkt.
Berufsgenossenschaft, Einführung der Unternehmensnummer (UNRS)
Für Meldungen ab dem 01.01.23 gilt nicht mehr die Mitgliedsnummer zu BG, sondern die eindeutige Unternehmensnummer (UNRS). Die Unternehmensnummer (UNRS) wird den Unternehmen (in Bezug auf die bisherige Mitgliedsnummer bzw. Betriebsnummer) schriftlich ab Oktober 2022 mitgeteilt.
Ab dem 01.11.22 werden Stammdatendatenabfragen mit Rückmeldungen in einer neuen Datensatz-Version beantwortet. Dieser Datensatz enthält dann u.a. auch die Unternehmensnummer (UNRS), wie sie schriftlich mitgeteilt wurde.
Daher gibt es in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten jeweils ein neues Feld um die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Die Unternehmensnummer (UNRS) ist 15stellig und rein nummerisch.
Eine Prüfziffer steht an der 12. Stelle. Die Eingabe wird vom Programm geprüft. Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Wenn die Unternehmensnummer (UNRS) per Rückmeldung ins Programm kommt, wird diese automatisch übernommen.
Wichtig: Die Übernahme ist zu kontrollieren. Das sind die Rückmeldungen, die aufgrund der Stammdatenabfragen zu Beginn eines Beitragsjahres (kommendes Jahr 2023) von den UV-Trägern bereitgestellt werden.
Wichtig: Die bisherige Eingabe Mitgliedsnummer soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben, da sie für Stornierungen und Meldungen zu Vorjahren noch benötigt wird.
Wichtig: Die bisherige Eingabe der PIN soll in den jeweiligen Stammdaten erhalten bleiben.
Die entsprechenden Meldungen enthalten dann zukünftig, sofern noch notwendig die bisherige Mitgliedsnummer und die Unternehmensnummer (UNRS). Neu gegründete Unternehmen bzw. bei neuen Mitgliedschaften in einer BG werden keine Mitgliedsnummern mehr vergeben, hier zählt ausschließlich die Unternehmensnummer (UNRS) ab 01.01.23.
Berufsgenossenschaft, Stammdaten der BG; zur Unternehmensnummer (UNRS)
Die bisherigen Eingaben einer Mitgliedsnummer an den Berufsgenossenschaften sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Zur Unternehmensnummer (UNRS) zählt hier nun folgendes: Es zählt die Eingabe der Unternehmensnummer (UNRS) Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten. Daher ist in den Firmen- und Niederlassungsstammdaten die jeweilige BG zu hinterlegen und die Unternehmensnummer (UNRS) zu pflegen. Zur Berufsgenossenschaft kann keine Unternehmensnummer (UNRS) gepflegt werden.
Wichtig: Die Berufsgenossenschaft muss in den Firmenstammdaten und Niederlassungsstammdaten eingeben sein.
Berufsgenossenschaft, zum PIN
Die bisherigen Eingaben einer PIN für den Lohnnachweis BG in den Stammdaten der Berufsgenossenschaften oder den Niederlassungen sollen ebenfalls erhalten bleiben.
Der PIN soll mit der Vergabe der Unternehmensnummer (UNRS) gleichbleiben. Sofern er anderweitig mitgeteilt wird, ist er zu ändern.
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Unternehmensnummer
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Register Sozialwesen, Berufsgenossenschaft und
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn, Berufsgenossenschaft: Berufsgenossenschaft
Webclient: Stammdaten/Einrichtung, Berufsgenossenschaft oder
Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register Baulohn: PIN für den Lohnnachweis BG
Personalstamm und Gefahrenklassen
Wenn der Personalstamm geprüft wird, dann wird auch die Gefahrenklasse gegen die Rückmeldung der gültigen Gefahrenklasse durch die Berufsgenossenschaft geprüft. Ist eine Rückmeldung vorhanden, dort aber die offizielle Gefahrtarifstelle der Gefahrenklasse nicht aufgeführt, dann wird als Hinweis ausgegeben:
Den offiziellen Gefahrentarif anhand der Rückmeldungen zum Lohnnachweis überprüfen.
Was geprüft wird, entspricht dem Filter, der gesetzt wird, wenn zum Beispiel zur Gefahrenklasse im Personalstamm die Übersicht aufgerufen wird.
Fehlermeldungen und Behebung
Fehler, die Annahmestelle meldet Fehler zurück
Wenn eine Datei zum Lohnnachweis gesendet wurde und wenn die Annahmestelle Meldungen als fehlerhaft einstuft und zurückweist, dann werden solche Fehler in der Übersicht zum Lohnnachweis angezeigt. Diese Rückmeldung der Annahmestelle wird zunächst wie für andere SV-Meldungen auch eingelesen. Wenn ein Fehler war, ist danach in der Übersicht des Lohnnachweises zum Meldesatz ein Fehlertext zu sehen. Die Übersicht darauf gibt die Details.
Fehler, Meldungen zur BG, Gefahrentarife Prüfung zur Rückmeldung
Wenn SV-Meldungen mit dem Brutto zur Berufsgenossenschaft erstellt werden, dann müssen die Gefahrentarife denjenigen entsprechen, die für den Lohnnachweis von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldet wurden. Das sind SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 92, die im Januar erstellt werden.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen, Ausführen etwa mit der Auswahl Berufsgenossenschaft im Januar: Nur BG.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, hier Positionen auf Einträge mit dem Abgabegrund UV11 Rückmeldung der Stammdaten.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen, Ausführen etwa mit der Auswahl Berufsgenossenschaft im Januar: Nur BG.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, hier Positionen auf Einträge mit dem Abgabegrund UV11 Rückmeldung der Stammdaten.
Fehler, bei den Gefahrentarifen
Wenn sich ergeben sollte, dass die Gefahrentarife, wie für die SV-Meldungen ermittelt, nicht gültig sind, weil sie nicht in den gültigen Gefahrentarifen laut Rückmeldung enthalten sind: Dann kann bei den Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft die "Offizielle Gefahrentarifstelle" geändert werden.
- Danach die SV-Meldungen neu ermitteln lassen.
- Danach den Lohnnachweis neu ermitteln lassen.
Kurz:
1. Zurückgemeldete Gefahrentarife anzeigen lassen, den Datensatz mit Abgabegrund UV11 auswählen und Aktion „Einblenden“ anklicken.
2. Bei den Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft die „offizielle Gefahrentarifstelle“ korrigieren.
3. Die SV-Meldungen neu ermitteln lassen.
4. Den Lohnnachweis neu ermitteln lassen.
Übersicht: Berufsgenossenschaften.
Fehler, zum Brutto, Stunden, Gefahrentarif
Das Brutto und die Arbeitsstunden, die im Lohnnachweis gemeldet werden, können angezeigt werden. Falls es nötig sein sollte, Brutto oder Stunden, die gemeldet werden sollen, zu ändern, dann kann das in der Anzeige des BG-Bruttos geschehen. "Liste bearbeiten" auswählen. Dabei "Manuell geändert" ankreuzen. Sollte es nicht anders möglich sein, können hier auch die Gefahrentarife geändert werden, das heißt: den Gefahrentarifen angeglichen werden, die laut Rückmeldung der Berufsgenossenschaft gültig sind; das ist die Spalte "Gefahrentarif melden".
(Hinweis: Diese Verarbeitung ist nur im Supportmodus möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Support support.lohn@nevaris.com)
Fehler, Stammdatenabruf zum UV-Lohnnachweis und Rückmeldungen
Falls Gefahrentarifstellen fehlen, die jedoch benötigt werden, muss unbedingt Kontakt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgenommen werden.
Nachdem der Berufsgenossenschaft mitgeteilt wurde, dass Gefahrentarifstellen fehlen, gibt es folgende Lösungsmöglichkeiten:
• Die fehlenden Gefahrentarifstellen dürfen tatsächlich nicht mehr verwendet werden:
Lösung: Die Gefahrenklassen in den betroffenen Personalstämmen müssen korrigiert werden.
• Die fehlenden Gefahrentarifstellen dürfen weiterverwendet werden:
Lösung: Es muss ein erneuter Stammdatenabruf erfolgen, sobald die Berufsgenossenschaft die Daten korrigiert hat.
Ausgabe des Lohnnachweises
Ausgabe Lohnnachweis, separat nach Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer)
Beim Druck der Ausgabe des Lohnnachweises kann ausgewählt werden, nur die Daten einer bestimmten Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zu drucken.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Druck Ausgabe.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Berichten, Druck Ausgabe.
Ausgabe Lohnnachweis, Einzelnachweis
Eine Ausgabe nach Excel, die dem Lohnnachweis entspricht, kann erstellt werden. Diese wertet wie der Lohnnachweis die SV-Meldungen zur Unfallversicherung aus. Es wird je ein Block pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer des Unternehmens geschrieben, mit den Beträgen der einzelnen Personalnummern und den Summen pro Gefahrentarif.
Der Einzelnachweis, wie er bis zu den Meldungen des Jahres 2014 erstellt wurde, kann zur Kontrolle ausgeführt werden; das ist eine Ausgabe nach Excel. Bei der Ausgabe des Einzelnachweises zum Lohnnachweis nach Excel kann ausgewählt werden: "Mit Niederlassung". Dann wird sowohl bei der Ausgabe mit Personalnummern als auch bei der Ausgabe der Summen in Excel in der Spalte O die Niederlassung ausgegeben.
Ausgabe, Einzelnachweis.
Webclient: Berichten, Einzelnachweis.
Ausgabe Lohnnachweises, Beitragsabrechnung
Die Ausgabe des Lohnnachweises als Beitragsabrechnung, also mit Details der Personalnummern, listet am Ende eines Blocks zur Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) noch einmal die Summen der Gefahrentarife für diese Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) auf.
Die Ausgabe kann auch gedruckt werden; beim Druck der Ausgabe kann ausgewählt werden: Nur Summen; und: Nur Mitgliedsnummer.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis, Ausgabe und Bericht: Druck Ausgabe.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Berichten, Druck Ausgabe.
Ausgabe Lohnnachweis, Einzelaufstellung wenn Korrektur
Wenn ein Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft korrigiert werden muss, weil sich Änderungen zum bisher abgegebenen Lohnnachweis des Vorjahres ergeben haben, dann muss dieser mitten im Jahr storniert, neu erstellt und gemeldet werden.
Erstellt wird durch die Ausführung Lohnachweis erstellen, ein Storno-Lohnnachweis und ein neuer Lohnnachweis.
Das ist in jedem Meldemonat so möglich. Beim Abschluss des Meldemonats wird darauf zusätzlich hingewiesen.
Die Ausgabe und der Bericht enthält nun zusätzlich zu den Details pro Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer), Personalnummer und Gefahrentarif auch Hinweise zu den SV-Meldungen hier zum BG-Brutto, die nach Januar erstellt wurden und dazu geführt haben, dass neu gemeldet wird.
In der Spalte "Gefahrentarif" wird dann der Begriff "Korrektur" vorangestellt. Am Ende werden diese Einträge mit Personalnummer, Gefahrentarif und Betrag noch einmal in einem gesonderten Abschnitt als
Einzelaufstellung der korrigierten Personen zusammengestellt. Die Überschrift dieses Abschnitts wird auch gedruckt, wenn keine Korrekturen vorliegen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Ausgabe.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ergebnis, Lohnnachweis BG, Bericht, Druck Ausgabe.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Berichten Ausgabe.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Berichten Druck Ausgabe.
Ausgabe des Lohnnachweises, Höchstjahresarbeitsverdienst
In der Ausgabe des Lohnnachweises nach Excel wird zur Berufsgenossenschaft eine Zeile mit der Bemessungsgrenze, das ist der Höchstjahresarbeitsverdienst in Euro, ausgegeben, die der Berechnung zugrunde lag.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Ausgabe.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen, Lohnnachweis BG, Berichten Ausgabe.
Besondere Hinweise
Wechsel/Wegfall der zu meldenden/abrechnenden Stelle (Systemwechselmeldung)
Fällt eine meldende/abrechnende Stelle eines Unternehmens weg, hat diese den Lohnnachweis innerhalb von sechs Wochen nach dem Wegfall mit dem Meldegrund UV06 abzugeben.
Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm gewechselt wird. Auch dann, wenn es möglich ist, die Personaldaten von dem bisherigen Entgeltabrechnungsprogramm auf das neue Entgeltabrechnungsprogramm zu übertragen, ist zu beachten, dass sich die Betriebsnummer der abrechnenden Stelle (BBNRAS) ggf. ändert.
Unabhängig davon, wann der Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06 beim Unfallversicherungsträger eingeht, fließt er zum regulären Umlagezeitpunkt in die Beitragsberechnung ein. Das heißt, das Unternehmen erhält keinen vorgezogenen Beitragsbescheid.
Die Meldung mit dem Abgabegrund 92 UV-Jahresmeldung sind nur von dem bis zum Jahresende durchführenden Entgeltabrechnungsprogramm zu machen. Es handelt sich um eine Jahresmeldung mit einem Jahreszeitraum für ein Unternehmen.
Unterjähriger Wechsel zu NEVARIS Finance
Wird das Entgeltabrechnungsprogramm gewechselt, ist die Vorgehensweise analog.
Dabei fällt technisch gesehen die meldende/abrechnende Stelle eines Unternehmens weg. Aus dem Altsystem (abgebendes Entgeltabrechnungsprogramm) sind die Lohnnachweise für Zeiträume, die dort abgerechnet wurden, innerhalb von sechs Wochen nach dem Wechsel mit dem Meldegrund UV06 abzugeben.
Aus dem neuen Entgeltabrechnungsprogramm (übernehmendes Neusystem) ist für das Meldejahr erneut die Stammdatenabfrage initial durchzuführen. Mit dem Neusystem ist der Lohnnachweis sodann für die Entgelte zu übermitteln, die auf die mit dem Neusystem abgerechneten Zeiträume entfallen. Für die richtige Berechnung der Höchstjahresarbeitsverdienste ist die Übernahme der Vortragswerte aus dem Altsystem in das Neusystem bei unterjährigem Systemwechsel notwendig.
Anwender, deren NEVARIS-Echtbetrieb nicht das komplette Jahr umfasst, also z. B. die Januar-Abrechnung noch in dem alten System durchgeführt, müssen die BG-Brutto-Werte aus der alten Software vortragen.
Bei einem unterjährigen Systemwechsel ist zu beachten:
• Meldung Lohnnachweis: Es müssen in der alten und neuen Software Teillohnnachweis-Meldungen (Grund „UV06“) für den jeweils abgerechneten Zeitraum und den dazugehörigen BG-Bruttos erstellt werden.
• BG-Jahresmeldung (92'er Meldung): Die Jahresentgeltmeldung muss komplett vom ablösenden Programm erstellt werden. Das BG-Brutto aus der abgelösten Software muss also PRO PERSONALNUMMER vorgetragen werden
Ende des Unternehmens - besonderer Meldegrund
Wenn ein Unternehmen eingestellt wird, ist ein besonderer Lohnnachweis nötig. In diesem Fall in den Abrechnungsmonat Januar des Folgejahres gehen, die Meldungen erstellen und dabei ungewünschte Meldungen löschen. Dann in der Spalte „Abgabegrund melden“ eine Funktion ausführen, die den richtigen Abgabegrund (UV05 „Einstellung des Unternehmens“) setzt.
Berufsgenossenschaft, besondere Meldegründe für die Abgabe eines Lohnachweises
In besonderen Fällen ist es notwendig den Lohnnachweis mit einem anderen Meldegrund zu melden. Dieser kann auch unterjährig erzeugt werden, aber auch immer im Meldemonat Januar des Folgejahres. Die notwendigen Meldungen der Entgelte (Meldegrunde 92) sind auch im Januar des Folgejahres zunächst zu erzeugen.
In diesem Fall also in den Abrechnungsmonat Januar des Folgejahres gehen, die Meldungen erstellen und dabei ungewünschte Meldungen wieder löschen.
Der Abgabegrund für einen Lohnnachweis kann dann geändert werden. Dazu in der Spalte „Abgabegrund melden“ eine Funktion ausführen, die den richtigen Abgabegrund setzt.
Ab 01.2023 wurden neue Meldegründe ermöglicht: <UV03> „Lohnnachweis bei Änderung der formellen Zuständigkeit für das gesamte Unternehmen“ und <UV07> „Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse“.
Weiterhin ist es so auch möglich den Meldegrund auf <UV05> „Einstellung des Unternehmens“ oder <UV06> „Lohnnachweis bei Beendigung der meldenden Stelle“ oder <UV08> „Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren“ zu ändern.
Wenn der Meldegrund nicht geändert wird, wird immer mit <01UV> „Lohnnachweis“ gemeldet
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar Ausführen, Aktionen Lohnnachweis BG, dort: Besondere Gründe, Anderer Grund für einen Lohnnachweis
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Meldemonat Januar Ausführen, Ausführen, Lohnnachweis BG, dort: Ausführen, Anderer Grund (für einen Lohnnachweis)
Zur PIN
Bei nachfolgenden Aktivitäten wird sie dann automatisch verwendet. Die PIN ist wie der Verlängerung der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zu sehen.
Die PIN kann entweder in der Niederlassung oder in der Berufsgenossenschaft hinterlegt werden. Die Berufsgenossenschaften teilen dem Unternehmen für die Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) schriftlich eine PIN mit, die bei den Meldungen angegeben werden muss.
Übersicht: Berufsgenossenschaften, Niederlassungen.
Webclient: Berufsgenossenschaften, Niederlassungen.
Berufsgenossenschaft, Stunden bei Gehaltsverteilung ab Meldejahr 2021
Wenn bei der Berechnung des BG-Bruttos und der Arbeitsstunden für einen Monat festgestellt wird, dass weniger als Sollstunden BG-pflichtig sind, dann werden stattdessen die Sollstunden angesetzt; dies gilt für Personalnummern, die mit Gehaltsverteilung auf Kostenstellen abgerechnet werden.
Dies ist zum Beispiel so, wenn im Monat nur Krank abgerechnet wurde; das ist eine Lohnart, die nur mit ihrem Betrag BG-pflichtig ist.
Die Sollstunden sind dabei auf einen Teilmonat heruntergerechnet; Stunden in Kurzarbeit werden herausgerechnet. Es gelten die Sollstunden laut Arbeitskalender oder die allgemeinen monatlichen Stunden, je nach der Definition bei der Lohnart zur Personalnummer mit "Std. bei Gehaltslohnart".
Bei der Ausführung der DEÜV-Meldungen zur Erstellung der 92-Meldung werden die jeweiligen Abrechnungsmonate neu betrachtet und die entsprechend ermittelten Stunden auch im Ergebnis des Lohnkonto Berufsgenossenschaft geändert, sofern sie zur Abrechnung anders ermittelt wurden und für die 92-Meldung bereitgestellt.
Die Stunden werden für statistische Zwecke zu den meisten BG's mit gemeldet. Diese Verarbeitung gilt nur ab Meldejahr 2021 und nur mit einem Arbeitsdatum ab 01.01.22.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/Ergebnis, Meldungen erstellen DEÜV (mit BG) im Januar, Ausführen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/Ergebnis, Meldungen erstellen DEÜV, Ergebnis bei 92-Meldungen, Aktionen, BG-Brutto anzeigen.
/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Ergebnis, Aktionen Lohnkonto Berufsgenossenschaft.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/SV-Meldungen, Meldungen erstellen DEÜV (mit BG) im Januar, Ausführen.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen/SV-Meldungen, Meldungen erstellen DEÜV, Auswerten, Ergebnis bei 92-Meldungen, Auswerten, BG-Brutto anzeigen.
Webclient: /Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Auswerten Ergebnis, Auswerten, Lohnkonto Berufsgenossenschaft.
Berufsgenossenschaft, unwiderrufliche Freistellung
Bei Gehaltsempfängern werden die Stunden zur BG gekürzt, wie z.B. schon für Urlaub und Kurzarbeit und das Entgelt wird auch nicht zur BG gemeldet.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, DEÜV – Meldungen mit dem Meldegrund 92.
Berufsgenossenschaft, andere Mitgliedsnummer bis 31.12.22
Falls sich die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft mitten im Jahr ändern sollte, dann so vorgehen:
Eine neue BG in den BG-Stammdaten anlegen. Die neue BG hat die neue Mitgliedsnummer, die alte BG die alte Mitgliedsnummer. Bei der neuen BG auch die Gefahrenklassen anlegen. Im Personalstamm die neue BG eintragen. Wenn dabei angeboten wird, die Historie automatisch zu ändern: Nein.
Für Monate, die schon mit der bisherigen BG abgerechnet wurden, aber zur neuen BG gehören: Im Personalstamm in der Historie für diese Monate die BG ändern. Eine Rückrechnung aus diesem Grund ist nicht nötig.
SV-Meldungen werden zwei BG-Bruttobeträge enthalten, mit verschiedenen Mitgliedsnummern. Druck BG-Jahresberechnung, z.B. Dezember: wird noch einmal die Beträge für die bisherige BG enthalten, aber auf einem eigenen Blatt die Beträge der neuen BG für die Monate, in denen sie gilt.
Vorbereitungen, manuell gemeldet gesetzte SV-Meldungen
Die Frage, ob SV-Meldungen, die auf "manuell gemeldet" gesetzt wurden, beim Lohnnachweis mitgerechnet werden sollen, kann in den Firmendaten beantwortet werden: BG manuell gemeldete als 0: Ja bedeutet, solche Meldungen werden nicht mitgerechnet.
Vorbereitungen, Lohn und Gehalt getrennt melden
Es ist möglich, einen Teillohnnachweis zu erstellen. Wenn Lohn und Gehalt nach Mandanten getrennt sind, dann kann der Lohnnachweis jeweils in diesen Mandanten erstellt werden. Wenn Lohn und Gehalt im gleichen Mandanten sind, dann kann in den Firmendaten ausgewählt werden: BG Lohn Gehalt trennen: Ja.
Als "Gehalt" gelten alle Personalnummern mit einem Abrechnungskreis, der die Kennung "Ist Gehalts-Abrechnungskreis" hat.
Vorbereitungen, Niederlassungen nach Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) zusammenfassen
Wenn Niederlassungen die gleiche Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der gleichen Berufsgenossenschaft haben, dann können sie für den Lohnnachweis zusammengefasst werden. In diesem Fall in den Firmendaten, Register Sozialwesen, "BG NL nach Mitgliedsnummer zusammen" auswählen. Das wird bereits bei der Stammdatenabfrage angewendet.
Alle Vorbereitungen:
/Abteilungen/Einrichtung/Firmendaten, Register Sozialwesen.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung/Firmendaten, Register Sozialwesen.
Vorbereitungen, Berufsgenossenschaft und überwiegende Gefahrenklasse
Wenn für einen Arbeitnehmer für die Berufsgenossenschaft mit einer Gefahrenklasse abgerechnet werden soll, und zwar die nach Stunden überwiegende, dann kann dies in der Berufsgenossenschafts-Karte eingerichtet werden. Im Personalstamm kann dies, falls nötig, ausgeschaltet werden; dort kann "Mehrere GfK" ausgewählt werden.
In einigen Fällen wird aber keine überwiegende Gefahrenklasse ermittelt: Wenn eine fixe Gefahrenklasse gilt. Wenn eine Gefahrenklassen-Verteilung definiert ist.
Bei Wiedereintritt im Jahr. Beim Wechsel vom Auszubildenden in eine andere Beschäftigung.
Die überwiegende Gefahrenklasse wird automatisch ermittelt, und zwar während der BG-Jahresberechnung und wenn das BG-Brutto für SV-Meldungen ermittelt wird. Es wird dabei das ganze Jahr betrachtet, um die Gefahrenklasse mit den meisten Stunden zu ermitteln. Dabei werden Zeiten in Niederlassungen, die selbständig sind oder eine eigene Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) bei der BG haben, getrennt ermittelt.
/Stammdaten/Berufsgenossenschaften.
/Stammdaten/Personalstamm, Zuordnung, Gefahrenklassenzuordnung: Überwiegende GfK und Mehrere GfK.
Webclient: /Stammdaten/Berufsgenossenschaften.
Webclient: /Stammdaten/Personalstamm, Register Zuordnung, Gefahrenklassenzuordnung: Überwiegende GfK und Mehrere GfK.
Hinweis zum DEÜV-Empfänger
Während der Ermittlungen wird automatisch ein DEÜV-Empfänger DGUV erstellt mit der Betriebsnummer 95783331.
Hinweis zur "laufenden Nummer"
Wenn die Annahmestelle der Unfallversicherung eine neue Abfrage von Stammdaten erhält, aber mit der Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) und Betriebsnummer, wie bereits gemeldet, dann vergibt sie für die neue Abfrage eine neue "Laufende Nummer", die dann beim Lohnnachweis mitgemeldet werden wird.
Hinweis zum Ansprechpartner
In den Meldungen an die Berufsgenossenschaft wird ein Ansprechpartner mit Name, Kontakt und Ort ("Betriebssitz") mitgemeldet. Es gilt die Adresse der Niederlassung, wie in der Übersicht des Lohnnachweises angezeigt.
Diese Niederlassung kann sein: eine der Niederlassungen mit der gleichen Betriebsnummer wie die Firma; oder die Niederlassung, die eine eigene Betriebsnummer hat.
Der Ansprechpartner selbst kann geändert werden, wenn in der Niederlassung, die zur Meldung gehört, ein "Bescheinigung Ansprechpartner" (Adressnummer und Adressat) eingetragen wird.
Hinweis zur Stornierung
Meldungen zu stornieren kann aus mehreren Gründen nötig sein:
Sollte eine Abfrage der Stammdaten irrtümlich an die Berufsgenossenschaft gesendet worden sein, obwohl gar kein Lohnnachweis für das Unternehmen mit dieser Betriebsnummer und dieser Unternehmensnummer (bis 31.12.22 Mitgliedsnummer) nötig ist, dann muss eine Stornierung der Abfrage gesendet werden; sonst würde die Berufsgenossenschaft einen Lohnnachweis erwarten.
Wenn sich noch zum Abrechnungsmonat Januar herausstellt, dass ein Lohnnachweis fehlerhaft war, dann diesen Lohnnachweis stornieren, die Stornierung melden, die ursprüngliche Meldung auf nicht-gemeldet setzen und neu erstellen; die Stornierung wieder löschen.
Funktion: Eine Meldung stornieren.
Webclient: Nacharbeiten: Eine Meldung stornieren.
Hinweis wenn neue Betriebsnummer
Für den Lohnnachweis werden, wie für andere Meldungen, zwei Betriebsnummern benötigt: diejenige des Absenders und diejenige des Arbeitgebers; was, wenn neue Betriebsnummern vergeben wurden?
Die Betriebsnummer des Absenders bezeichnet nur die Stelle, von der die Meldungen gesendet werden. Sie wird in den Firmendaten eingetragen. Falls sich diese Betriebsnummer ändern sollte, müssen die SV-Meldungen ohnehin neu organisiert werden; denn die Verzeichnisse der Meldedateien gelten pro Betriebsnummer des Absenders.
Für den Lohnnachweis gilt: Die Meldedaten des Lohnnachweises erhalten die gleiche Betriebsnummer des Absenders wie die Abfrage der Stammdaten, die zuvor gesendet wurde.
Die Betriebsnummer des Arbeitgebers steht entweder in den Firmendaten oder in den Niederlassungen als Betriebsnummer des Verursachers. Es können auch mehrere Niederlassungen die gleiche Betriebsnummer haben. Falls sich die Betriebsnummer ändern sollte, dann eine neue Niederlassung mit dieser neuen Betriebsnummer anlegen und bei denjenigen Personalnummern im Personalstamm eintragen, bei denen diese neue Betriebsnummer gilt.
Ändert sich eine dieser Betriebsnummern zum Beginn des Jahres, so hat dies keine Auswirkungen.
Ändert sich eine dieser Betriebsnummer ab dem Meldemonat Februar, was tun?
In dem Monat, in dem sich die Betriebsnummer ändert, in der Übersicht des Lohnnachweises zunächst die Stammdaten ausführen. Dadurch wird die letzte Meldung storniert und eine neue erstellt. Die neue Meldung erhält auch keinen Verweis auf bisherige Meldungen, das ist "Lfd. Nr. aus Rückmeldungen", sondern beginnt von vorne. Wenn die Rückmeldung dazu eingetroffen ist, dann den Lohnnachweis erstellen. Auch er wird storniert und neu gemeldet.
Hinweis wenn neue Mitgliedsnummer bis 31.12.22
Wenn SV-Meldungen mit dem Abgabegrund 92 BG-Brutto erstellt wurden und wenn sich die Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft ändert, dann werden diese SV-Meldungen storniert.
Beispiel: Die SV-Meldung wurde im Januar erstellt. Die Mitgliedsnummer wurde danach geändert, und zwar für den Zeitraum, der gemeldet wurde. Wenn es wirklich so sein sollte, dass sich die Mitgliedsnummer für das alte Jahr ändert, dann am besten so vorgehen:
Bei der Berufsgenossenschaft, oder bei der Niederlassung, die Mitgliedsnummer als "Mitgliedsnummer früher" eintragen, dazu den Dezember des alten Jahres als "Mitgliedsnummer früher bis". Dann ist klar, welche Mitgliedsnummer gilt.
Die SV-Meldungen werden im aktuellen Monat storniert und neu gemeldet. Der Lohnnachweis muss dann auch storniert und neu gemeldet werden.
Hinweis zum Storno und Neu in Folgemonaten
Wenn es sich in den Folgemonaten zum Meldemonat Januar ergeben sollte, dass zum Beispiel wegen Rückrechnungen neu gemeldet werden muss, dann geschieht das für diese Fälle nicht mehr im Abrechnungsmonat Januar, sondern in dem Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung ausgeführt wurde.
In diesem Fall so vorgehen: In diesem Abrechnungsmonat die Übersicht zum Lohnnachweis aufrufen.
Wenn sich die Stammdaten des Unternehmens auch geändert haben. dann: Stammdaten: Es werden die Meldungen aus Januar automatisch storniert und neu erstellt. Stammdaten, Datenträger. Rückmeldungen.
Wenn nur der Lohnnachweis storniert und neu gemeldet werden soll, dann: Datenträger erstellen
Hinweise Storno in Folgemonaten, außerdem
Lohnnachweise, die noch nicht gemeldet wurden, werden, wenn nach Januar der Lohnnachweis neu ausgeführt wird, auf ebenfalls neu erstellt; ohne Stornierung. Wenn ein Lohnnachweis gemeldet ist, aber von der Annahmestelle als fehlerhaft zurückgesendet wurde, dann wird keine Stornierung erstellt; sondern eine neue Meldung.
Hinweis zu Storno in Folgemonaten, nötig oder nicht
Für den Lohnnachweis kann geprüft werden, wenn in einem Monat nach Januar Stornierungen und Neu-Meldungen vorbereitet wurden, ob diese überhaupt nötig sind.
Das heißt: Ist die Anzahl der Versicherten anders? Sind die Gefahrentarife anders? Das BG-Brutto oder die Arbeitsstunden?
Wenn ja, wird zurecht storniert. Wenn nein, ist es ist nicht nötig, zu stornieren und neu zu melden.
Hierzu können in der Übersicht der Lohnnachweise zwei Funktionen ausgeführt werden:
Funktion, Ist Stornierung nötig; das ergibt Hinweistexte, wenn nicht.
Funktion, Stornierung nicht nötig, dann löschen; das löscht Einträge.
Webclient: Nacharbeiten, Ist Stornierung nötig; das ergibt Hinweistexte, wenn nicht.
Webclient: Stornierung nicht nötig, dann löschen; das löscht Einträge.
Hinweis zum Lohnnachweis, der storniert und neu gemeldet wurde
Wenn sich Korrekturen am Lohnnachweis ergeben, dann muss er storniert und neu gemeldet werden; was geschieht danach?
Laut Auskunft der Kassen ist die weitere Vorgehensweise dann, es "werden korrigierte elektronische Lohnnachweise grundsätzlich erst mit der nächsten Umlage abgerechnet", gemeint ist: wenn durch die Unfallversicherungsträger die Beiträge des nächsten Jahres festgelegt werden.
Hinweise zu andere Vorgehensweise Stammdaten vorab abfragen
Wenn die Stammdaten vorab abgefragt werden sollen, also bevor das Meldejahr ganz abgerechnet ist, dann so vorgehen: Die Übersicht zum Lohnnachweis für den Meldemonat Januar des Folgejahres aufrufen. Bei der Aktion "Besondere Gründe" die Auswahl "Stammdaten ohne SV-Meldungen" treffen. Dabei kann der Personalstamm gefiltert werden. Es wird die Abfrage der Stammdaten vorbereitet. Diese dann senden. Und später die Rückmeldungen dazu einlesen.
Hinweis zum Druck der 92'er SV-Meldungen
Wenn das Formular zu den SV-Meldungen gedruckt wird, dann werden Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Abgabegrund 92, nur dann gedruckt, wenn der Abgabegrund ausdrücklich auf 92 gefiltert wird.
Hinweis zur Verarbeitung: Meldungen an die BG, wann überprüfen?
Meldungen an die Berufsgenossenschaft werden in der Regel im Januar des Folgejahres erstellt und in den Monaten danach wird noch geprüft, ob sich etwas geändert hat; dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Es wird von Februar bis Dezember immer geprüft oder von Februar bis Dezember wird nur dann geprüft, wenn es einen Grund dafür gibt.
Gründe dafür wären: es gibt eine Rückrechnung ins Vorjahr; die Gefahrenklasse im Personalstamm ist eine andere als diejenige, die gemeldet wurde; es wurde eine Korrektur angefordert oder es gab im Januar gar keine Meldung.
Wie geprüft werden soll, kann eingerichtet werden.
Damit diese Einrichtung nicht übersehen wird, kann sie getroffen werden, sobald die SV-Meldungen ausgeführt werden. Sie gilt dann, bis sie wieder geändert wird. Die Einrichtung: "Von Februar bis Dezember werden die Meldungen an die Berufsgenossenschaft nur geprüft, wenn Rückrechnung ins Vorjahr war oder die Gefahrenklasse anders ist" macht die Meldungen viel schneller.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Meldungen erstellen: Ausführen oder In die Warteschlange und: "Einrichtung zur BG".
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldungen erstellen: Ausführen oder In die Warteschlange und: "Einrichtung zur BG".
Sonstiges
Besondere Gründe (Meldegründe), und Insolvenzverfahren
Sollte ein Betrieb aufgegeben werden, dann sind Meldungen mitten im Jahr nötig. In diesem Fall so vorgehen: Die Übersicht zum Lohnnachweis für den Meldemonat Januar des Folgejahres aufrufen. Bei der Aktion "Besondere Gründe" die Auswahl "SV-Meldungen vorab ermitteln" treffen. Dabei kann der Personalstamm gefiltert werden, zum Beispiel auf die Niederlassung, um die es sich handelt.
Dann Stammdaten. Rückmeldung. Lohnnachweis.
Bevor der Lohnnachweis gesendet wird, über die "Besonderen Gründe" den "Anderen Grund für Lohnnachweis" auswählen.
Weitere Auswahl:
Wenn für den Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft der besondere Grund "UV08 Lohnnachweis bei Insolvenzverfahren" gewählt wird, dann müssen zuvor in den Firmendaten oder bei der Niederlassung die Auswahl "Betriebsaufgabe wegen Insolvenz" und das Datum "Betriebsdaten gelten zum" eingetragen sein. Dann auch den Lohnnachweis senden.
Landwirtschaftliche oder Gartenbau Berufsgenossenschaft
Der Lohnnachweis wird nicht erstellt für landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, auch nicht für die Gartenbau-BG. Wenn eine Stammdatenabfrage erstellt wird ist diese zu löschen und nicht zu verschicken.
Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nehmen nicht an der Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises teil.
Historie der Betriebsnummern
Aus der Übersicht des Lohnnachweises kann eine Anzeige ausgeführt werden, in der diejenigen Betriebsnummern und Mitgliedsnummern aufgeführt sind, für die bisher gemeldet wurde.
Quittungen
Die Quittungen für die Dateien, die von der Annahmestelle der Unfallversicherung gesendet wurden, werden zusammen mit den anderen Quittungen erstellt, sobald die Rückmeldungen zu den SV-Meldungen ausgeführt werden.
Vorträge: Wenn Systemwechsel ist und nicht zu Beginn des Jahres, sondern im Jahr mit den Abrechnungen begonnen wird, dann können Vorträge zum BG-Brutto erfasst werden. Das ist die besondere Übersicht für Vorträge 5377446 Lohnkonto Übersicht Import und dort "Lohnkonto Berufsgenossenschaft". Diese Vorträge werden in die SV-Meldungen eingerechnet; für den Lohnnachweis werden sie aber aus dem BG-Brutto der SV-Meldungen wieder herausgerechnet.
Privathaushalte
Privathaushalte sind von der Teilnahme an dem neuen digitalen Lohnnachweisverfahren befreit. Sie informieren die Unfallkassen wie bisher über Änderungen der Beitragsberechnungsgrundlagen.
Es muss jedoch einmalig ein Stammdatenabruf durchführt werden. Hierfür werden die vom zuständigen Träger versandten Zugangsdaten benötigt. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal (Beitragsmaßstab 5) übermittelt, das besagt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist. Zum Beitragsmaßstab 5 darf kein Lohnnachweis elektronisch übermittelt werden.
Der Lohnnachweis wird zwar zusammengestellt, enthält aber eine entsprechende Fehlermeldung (Laut Beitragsmaßstab der Rückmeldung darf kein Lohnnachweis gemeldet werden). Die Erstellung des Datenträgers wird damit unterbunden und es ist kein elektronischer Versand möglich.
Änderung der Betriebsnummer der BG oder Mitgliedsnummer bis 31.12.22
Falls sich die Betriebsnummer der BG oder die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BG ändern, dann können die früheren Nummern mit einem bis-Datum eingetragen werden. Diese Eingaben sind möglich in der Übersicht der Berufsgenossenschaften und in der Übersicht der Niederlassungen; dazu die "frühere"-Spalten einblenden.
Berufsgenossenschaft, Gefahrenklasse 77777777
Die fiktive Gefahrenklasse 77777777 wird nicht gemeldet; sie ist reserviert für die Unfallversicherungen selbst, also nicht für die Unternehmen. In der Übersicht der Offiziellen Gefahrentarifstelle wird diese Gefahrenklasse deshalb nicht angezeigt.
Gefahrenklassen anderer Berufsgenossenschaften
Manche Berufsgenossenschaften benutzen zusätzlich Gefahrenklassen anderer Berufsgenossenschaften, z.B. die Bau BG von der Fahrzeughaltung BG. In diesem Fall die Gefahrenklasse eintragen wie bisher. Zur "Offiziellen Gefahrentarifstelle" dann außerdem die Betriebsnummer der anderen BG vorgeben, im Beispiel der BG Fahrzeughaltung.
Bau-BG, Höchst-Jahresverdienst als Bemessungsgrenze
Für die Berufsgenossenschaft Bau wird die obere Grenze für das BG-Brutto, das verbeitragt wird, automatisch errechnet: die Bezugsgröße West laut Sozialversicherungswerten, das ist ein durchschnittlicher Arbeitsverdienst, * 24.
Arbeitsstunden bei Angestellten
Die Gehaltslohnart muss
- den Eintrag BGen-pflichtig "Stunden und Betrag" haben, Register Steuerung und
- einen Eintrag bei "Std. bei Gehaltslohnart" haben, Register Fibu/BBA, damit Arbeitsstunden zum BG-Brutto ermittelt werden können.
Wenn mit Gehaltsverteilung auf Kostenstellen abgerechnet wird, dann gilt nicht die Gehaltslohnart, sondern es gelten diejenigen Berichtslohnarten, deren Steuerung zur BG "Stunden und Betrag" ist.
Bau-Berufsgenossenschaften, SV-Meldungen
Die Meldungen für die Bau-Berufsgenossenschaften gehen ab Januar 2012 an die Hauptstelle in Berlin, mit der Betriebsnummer 14066582. Die Gefahrenklassen bleiben gleich. Ab Januar 2012 bedeutet: ab diesem Meldezeitraum.
Das betrifft die Bau-BG-Betriebsnummern: 15087927|29036720|42884688|44888436|62279404|67350937|87661138|87661183. Wenn eine SV-Meldung an eine dieser regionalen Berufsgenossenschaft gerichtet ist, von München bis Hamburg, dann wird in der Meldung automatisch stattdessen die Betriebsnummer 14066582 vermerkt. Die Stammdaten zur BG müssen also nicht geändert werden.
Dateien für Perfidia
Für Perfidia werden Dateien mit diesen Namen bereitgestellt: EUVS Stammdaten und EUVL Lohnnachweis. Der Name von Rückmeldedateien beginnt mit EUVU.
Hinweis für den Systemverantwortlichen
Es sind Objektberechtigungen für die Tabellendaten nötig für: 5143343 Lohnnachweis und 5143344 Lohnnachweis Meldedaten.