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BLO SV-Meldungen Versorgungsbezüge

BLO SV-Meldungen Versorgungsbezüge


SV-Meldungen zu Versorgungsbezügen

SV-Meldungen zu Versorgungsbezügen

Meldungen an die Krankenkassen zu Versorgungsbezügen sind nötig, wenn sich der Versorgungsbezug ändert oder wenn der Bestand an Versorgungsbezügen gemeldet werden soll. Außerdem senden die Krankenkassen Meldungen an die Zahlstelle, also an den Arbeitgeber, mit Informationen zur SV-Pflicht der einzelnen Betriebsrentner. 

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen und Ergebnis auf "Versorgungsbezüge".

Versorgungsbezüge, Empfehlung

Wir empfehlen aufgrund der gesonderten Abläufe, die Versorgungsbezüge nach Möglichkeit in einem getrennten Mandanten abzurechnen.

Versorgungsbezüge, Vorbereitungen

In den Firmendaten die Zahlstellen-Nummer eintragen, Register Sozialwesen.


Im Personalstamm ist die Sozialversicherungsnummer des Betriebsrentners ist nötig. Bei privat krankenversicherten Betriebsrentnern als "Empfänger KV-Beitrag" eine private Kasse eintragen.

Für die Fälle, in denen zum Versorgungsbezug Kapital ausgezahlt werden wird, eine Lohnart anlegen, wenn noch nicht, mit der Steuerung "Versorgungsbezug Einmalbezug: Kapitalauszahlung/Abfindung".
Im Personalstamm darauf achten, dass in Name und Anschrift keine unerlaubten Zeichen enthalten sind; dazu kann der Prüfen-Button ausgeführt werden. 

Vor den Meldungen die Betriebsrentner abrechnen.

Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, "Vertragsnummer (KV)" und
Stammdaten, Lohnarten, Steuerung, "Versorgungsbezug Einmalbezug".


Versorgungsbezüge, SV-Meldungen

Betriebsrentner, die abgerechnet wurden und laut Personal-Karte versicherungspflichtig sind, werden gemeldet. Die Beitragsgruppe KV 0 oder leer wird nur dann als private Versicherung angesehen, wenn als "Empfänger KV-Beitrag" eine private Kasse eingetragen ist; privat Versicherte werden nicht gemeldet.
 

Wenn für versicherungspflichtige Versorgungsbezugs-Empfänger keine SV-Beiträge abgerechnet werden, müssen die Versorgungsbezüge dennoch gemeldet werden.
  • Gemeldet werden Änderungen der Höhe des Versorgungsbezuges. 
  • Gemeldet werden Kapitalauszahlungen. 
  • Außerdem Bestandsmeldungen, wenn beim Ausführen "Nur Bestandsmeldungen" ausgewählt wurde. Dann werden alle abgerechneten Betriebsrentner, wahlweise nur für eine bestimmte Krankenkasse, gemeldet.

    Hinweis: Bestandsmeldungen werden in der Regel von den Krankenkassen angefordert vorher. Bestandsmeldungen sind nur noch bis 31.12.2023 möglich. Der Meldegrund entfällt.
  • Gemeldet werden Wechsel der Krankenkasse und Änderung der Krankenversichertennummer. 

Versorgungsbezüge, Bemessungsgrenze 

Bei Meldungen zu Versorgungsbezügen wird der Betrag, der gemeldet wird, auf die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung gekappt. Wenn also der Versorgungsbezug über der Bemessungsgrenze liegen sollte, wird als Betrag die Bemessungsgrenze gemeldet. Im Januar führt dies außerdem zu einer Änderungsmeldung, weil die Bemessungsgrenze anders ist. 

Das galt von 01.20 bis 12.20. Ab 2021 wird wieder der nicht gekappte Versorgungsbezug = Zahlbetrag gemeldet.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge.

Versorgungsbezüge, Freibetrag in der Krankenversicherung ab 01.01.2020

Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge gilt ab 01.01.2020 folgendes:

Der "Anteil beitragsfreier Versorgungsbezug" gilt als Freibetrag. Der Freibetrag beträgt 1/20 der Bezugsgröße West. Das sind 159,25 Euro im Jahr 2020. Dieser Freibetrag in dieser Höhe gilt aber auf alle Versorgungsbezüge aller Zahlstellen nur einmal.
Daher ist es notwendig, dass die Krankenkassen bei Mehrfachbeziehern den Freibetrag oder anteiligen Freibetrag als Rückmeldung der Zahlstelle melden. Welche Freibeträge bei Mehrfachbeziehern gelten, werden den Zahlstellen erst ab 01.10.2020 rückwirkend zum 01.01.2020 mitgeteilt.

Beispiel:
Bei einem Versorgungsbezug von zum Beispiel 168 Euro wird der KV-Beitrag dann auf der Basis von 8,75 Euro gerechnet. Das gilt bis 30.09.20. Ab 01.10.20 liefern die Krankenkassen Rückmeldungen mit dem enthaltenen rückwirkend anzuwendenden Freibetrag ab 01.01.20.
Falls im Personalstamm "VersB Verzicht b.frei" ausgewählt ist, wird weiter auf der vollen Basis gerechnet. Der Beitrag zur PV wird ohne diesen Freibetrag gerechnet. Als KV-Brutto wird das um den Freibetrag verminderte Brutto ausgewiesen, oder die Bemessungsgrenze, wenn diese geringer ist.

Versorgungsbezüge, Kennzeichnung Betriebsrente ab 01.10.2020

Meldungen zu Versorgungsbezügen an die Krankenkassen und die Rückmeldungen der Krankenkassen ändern sich zum 01.10.20, und zwar rückwirkend zum 01.01.20.

Das bedeutet: Die Kassen erwarten eine Aussage, ob der Versorgungsbezug eine Betriebsrente ist oder nicht. Eine Betriebsrente ist im SGB V § 229 definiert; das sind alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die aus Anlass eines früheren Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden. Falls der Versorgungsbezug keine Betriebsrente sein sollte, dann kann im Personalstamm, im Register Sozialversicherung, ausgewählt werden: "VersB als Betriebsrente: keine Betriebsrente". Wenn es sich um eine Betriebsrente handelt, dann ist keine Auswahl nötig.

Die Rückmeldungen an die Kasse enthalten die Informationen, ob der Freibetrag bei der Berechnung des KV-Beitrags, das sind, Stand 01.20, 159,50 Euro, gilt und ob eine andere Höhe des Freibetrages gilt.  Meldungen seit dem 01.01.20 werden im Monat 10.20 storniert und neu gemeldet.

Versorgungsbezüge, Meldungen zu Versorgungsbezügen, was tun zum 01.10.2020?

Falls es sich bei einem Versorgungsbezug um keine Betriebsrente handeln sollte, dann dies im Personalstamm eintragen.

Im Monat 10.20 die Meldungen für Versorgungsbezüge ausführen. Die bisherigen Meldungen des Jahres werden automatisch storniert und neu gemeldet. Zusätzlich wird für Betriebsrentner, die in 01.20 abgerechnet wurden, eine Änderungsmeldung zum Januar erstellt. Die Rückmeldungen einlesen. Wenn der Freibetrag nicht gilt oder in anderer Höhe gilt, wird das in einer Rückmeldung mitgeteilt. Die Abrechnung wird dann auf den Freibetrag laut einer solchen Rückmeldung zurückgreifen.

Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge: Ausführen und Ergebnis und dort Rückmeldungen.

Versorgungsbezüge, Freibetrag zur Krankenversicherung ab 01.10.2020

Ab dem 01.10.20 liefern die Kassen Rückmeldungen zu Versorgungsbezügen. Wenn diese Rückmeldungen ab 01.10.20 eingelesen wurden, dann ist darin eine Kennzeichnung zum Freibetrag in der Krankenversicherung und eventuell auch die Höhe des Freibetrags, wenn er anteilig zu berücksichtigen ist, enthalten. Der Freibetrag beträgt im Jahr 2020 max. 159,25 Euro/monatlich. Dieser Freibetrag wird jedoch nur einmal auf die Summe aller Versorgungsbezüge aller Zahlstellen monatlich gewährt.

Wenn ein Freibetrag zur Krankenversicherung zurückgemeldet wird, dann wird im aktuellen Personalstamm "Verzicht auf beitragsfreie Versorgungsbezüge" nicht gesetzt; eben weil zwar ein Freibetrag gilt, aber ein KV-Beitrag angesetzt ist.
Zusätzlich wird das Kennzeichen dann auch in den Historien gemäß den Rückmeldungen entfernt. Das Kennzeichen "Verzicht auf beitragsfreie Versorgungsbezüge" wird automatisch aufgrund der Rückmeldungen gesetzt, wenn es sich um einen Mehrfachbezug = 2 (Ja) handelt und das Kennzeichen Freibetrag = 1 (Nein) ohne Betrag vermerkt ist.

Versorgungsbezüge, Zur Berücksichtigung von Freibeträgen in der Krankenversicherung ab 01.10.2020

  1. Wenn in den Rückmeldungen die Kennzeichnung zum Mehrfachbezug = 3 (Ja, aber Geringbezieher) angeben ist und das Kennzeichen Freibetrag = 1 (Nein) angegeben ist und die Höhe des Freibetrags mit 0,00 Euro enthalten ist, dann wird der Freibetrag bis zur Höhe des Versorgungsbezuges, oder bis zur Höchstgrenze von 159,25 Euro (Stand: 2020) berücksichtigt. Es handelt sich um einen Geringbezieher.
  2. Wenn in den Rückmeldungen das Kennzeichen Freibetrag = 2 (Ja) angegeben ist und die Höhe des Freibetrags mit 0,00 Euro enthalten ist, dann wird der Freibetrag bis zur Höhe des Versorgungsbezuges, oder bis zur Höchstgrenze von 159,25 Euro (Stand: 2020) berücksichtigt. Es handelt sich nicht um einen Geringbezieher, aber der Freibetrag in der Krankenversicherung wird voll bei diesem Versorgungsbezug gewährt.
  3. Wenn in den Rückmeldungen das  Kennzeichen Freibetrag = 3 (Ja, Anteilig) angegeben ist, dann wird die Höhe des übermittelten anteiligen Freibetrages berücksichtigt.
  4. Wenn keine Rückmeldung vorliegt und nicht das Kennzeichen "Verzicht auf beitragsfreie Versorgungsbezüge" manuell gesetzt wird, wird der Freibetrag bis zur Höhe des Versorgungsbezuges, oder bis zur Höchstgrenze von 159,25 Euro (Stand: 2020) berücksichtigt.

Sollte die Berücksichtigung von Freigrenzen oder Freibeträgen nicht gewünscht sein, kann das Kennzeichen "Verzicht auf beitragsfreie Versorgungsbezüge" manuell im Personalstamm oder auch in der Historie gesetzt werden.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Übersicht Versorgungsbezüge SV-Pflicht.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ergebnis auf Versorgungsbezüge, Aktionen Rückmeldungen, Aktionen Import der Rückmeldungen.

Versorgungsbezüge, Rückrechnungen ab 01.10.2020

Rückrechnungen werden anhand der Rückmeldungen vorgemerkt, wenn sich das Kennzeichen "Verzicht auf beitragsfreie Versorgungsbezüge", die SV-Pflicht, die Krankenkasse oder der Freibetrag zur Krankenversicherung sich rückwirkend ändern und die letzte Rückrechnung auf diesen Monat diese Höhe noch nicht kannte.

Vor der Abrechnung, Rückrechnungen vorgemerkt.
Vor der Abrechnung, Rückrechnungen ausführen, Aktionen Ausführen.

Versorgungsbezüge, Freigrenzen zur Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung zählt der Freibetrag nicht. Dort zählt weiter die Freigrenze. Diese Freigrenze beträgt im Jahr 2020 ebenfalls max. 159,25 Euro/monatlich.

Freigrenze bedeutet:

Wenn die Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten wird, dann ist ab dem 1. Cent des Versorgungsbezuges ein Beitrag zur Pflegeversicherung zu entrichten. Es werden alle Versorgungsbezüge zusammengerechnet dafür.

Versorgungsbezüge, Freigrenzen zur Krankenversicherung bis 31.12.2019

Versorgungsbezüge, Freibetrag zur Krankenversicherung ab 01.01.2020

In der Krankenversicherung zählt ab 01.01.2020 der Freibetrag. Bis 31.12.2019 zählte auch zur Krankenversicherung die Freigrenze.

Freibetrag bedeutet:

Der Freibetrag gilt einmal für alle Versorgungsbezüge. Welche Zahlstelle bei Mehrfachbezug welchen Freibetrag in welcher Höhe berücksichtigen darf, wird der Zahlstelle von der Krankenkasse des Betriebsrentners mitgeteilt.

Versorgungsbezüge, Hinweis zum PV-Beitrag bei Beitragsabschlag seit 01.07.2023

Der zum 01.07.2023 neu eingeführte Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung wirkt sich auch seither im Zahlstellenmeldeverfahren aus. Für die Berechnung des Beitragszuschlags für Kinderlose wurde bisher bereits die Elterneigenschaft vom Anwender geprüft. Durch die Änderungen zum 01.07.2023 hat sie nun zusätzlich die Anzahl der für den Beitragsabschlag zu berücksichtigenden Kinder im gegebenen Altersrahmen und deren Alter zu ermitteln (§ 55 Absatz 3 SGB XI).

Die Änderung der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrages bei Veränderung der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder ist kein meldepflichtiger Tatbestand, es ist also keine Änderungsmeldung abzugeben.

Versorgungsbezüge, Meldedatei erstellen

Nachdem die Meldungen ermittelt wurden, können die Meldedateien erstellt werden. Pro Absender und Empfänger wird je 1 Datei erstellt. Der Absender ist die Zahlstelle laut Firmendaten, Empfänger ist jeweils der Empfänger der Krankenkasse laut Personalstamm. In den Stammdaten der DEÜV-Empfänger sind die Felder, die automatisch gepflegt werden, wenn eine Datei erstellt wird: VersB Nummer im Dateinamen, dies nur bei einem Empfänger, und VersB Dateifolgenummer, bei allen Empfängern. 

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monat, Ausführen auf "Datenträger Versorgungsbezüge erstellen" und
Stammdaten, Einrichtung, Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger.


Versorgungsbezüge, Vorabbescheinigung

Vor der erstmaligen Bewilligung eines laufenden Versorgungsbezuges kann die Zahlstelle in Form einer sogenannten „Vorabbescheinigung“ die Daten zum Beginn des VB an die Krankenkasse übersenden, um von ihr eine Meldung über das bestehende Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht zu erhalten. Nach Vorliegen der Rückmeldung der Krankenkasse zur Vorabbescheinigung führt die Zahlstelle die Bewilligung des VB durch und errechnet die tatsächliche Höhe der Leistung. Anschließend folgt die Meldung über die Bewilligung/den Beginn des Versorgungsbezuges. Bei der Vorabbescheinigung handelt es sich um ein optionales Verfahren. Ungeachtet der Vorabbescheinigung muss stets eine Meldung mit Grund = 1 „Bewilligung/Beginn des VB“ erfolgen. Die Vorabbescheinigung ist mit dem Grund = „5“ an die zuständige Krankenkasse des Betriebsrentners zu melden.

Vorabbescheinigung
Wenn Meldungen zu Versorgungsbezügen vorbereitet werden, können besondere Abgabegründe vorgegeben werden: <5 Vorabbescheinigung für eine Personalnummer>
In diesem Fall eine bestimmte Personalnummer vorgeben. Das ist eine Meldung, bevor der Beginn der Versorgungsbezugs tatsächlich gemeldet wird. Der Zweck ist, von der Krankenkasse dann die Rückmeldung zur Versicherungspflicht zu erhalten. Als Beginn des Versorgungsbezugs wird dabei gemeldet, was auch eine LSt-Bescheinigung enthalten würde, also im Wesentlichen "Versorgungsbezug Beginn" im Steuer-Register des Personalstamms.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge, Ausführen, Ausführen: Besonderer Abgabegrund: <5 Vorabbescheinigung für eine Personalnummer>.

Vorabbescheinigung, geprüft wird
Wenn eine Vorabbescheinigung erstellt werden soll, dann wird geprüft:
Wie bei allen Meldungen: die Personalnummer muss im Monat abgerechnet sein.
Wenn bereits eine Meldung (Beginn, Änderung, Ende) vorhanden ist und die letzte dieser Meldungen nicht storniert ist, dann wird keine Vorabbescheinigung erstellt (ohne weitere Nachricht).

Wenn andere Meldungen (Beginn, Änderung, Ende) erstellt werden sollen, dann wird geprüft:
Sofern eine Vorabbescheinigung gemeldet wurde, dann muss auch eine Rückmeldung zur Personalnummer vorhanden sein (diese wird im Detail nicht geprüft).
Versorgungsbezüge, Auswerten, Ergebnis, Ausführen, Rückmeldungen.


Versorgungsbezüge, Rückmeldungen der Krankenkassen

Die Rückmeldungen der Krankenkassen beziehen sich auf die SV-Pflicht des Betriebsrentners; es wird mitgeteilt:

  • ob Pflicht zur KV, Pflicht zur PV besteht; 
  • ab wann Beiträge durch die Zahlstelle abgeführt werden müssen;
  • ob eine Meldung bei Änderung der Höhe des Versorgungsbezugs überhaupt erstellt werden muss;
  • ob eine bestimmte Bemessungsgrenze für den Versorgungsbezug gilt; (die bestimmte Bemessungsgrenze wird nur in Ausnahmefällen mitgeteilt, weil in den meisten Fällen die Bemessungsgrenze nicht überschritten wird);
  • ein Kennzeichen, ob die Beitragsfreiheit, wenn der Versorgungsbezug unter der SV-Untergrenze liegt, gilt oder
  • ob es noch andere Versorgungsbezüge gibt, mit denen die Grenze überschritten wird;
  • die Krankenversichertennummer, wenn noch nicht im Personalstamm als "Vertragsnummer KV" eingetragen.

Die Meldedateien haben den Namen EZAV<Nummer>. Wenn eine Meldung keiner Personalnummer zugeordnet werden kann, dann wird in der Nachricht am Ende des Imports darauf hingewiesen. Rückmeldungen, die sich auf die Zukunft beziehen, werden erst übernommen, wenn ihr Datum der Gültigkeit im aktuellen Abrechnungsmonat liegt.

Beim Import der Rückmeldungen kann "ab Stichtag" leergelassen werden.

Diese Meldungen können pro Personalnummer auch aus dem Personalstamm angezeigt werden.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Monat, Ergebnis auf "Versorgungsbezüge" und dort Rückmeldungen, Import der Meldungen der Krankenkassen und
Stammdaten, Personalstamm, Sozialversicherung, Register SV, ...-Icon neben "VersB Bem.grenze".

Versorgungsbezüge, Rückmeldungen und Rückrechnungen

Wenn Rückmeldungen importiert werden, dann können mit der Auswahl "Rückrechnung im nächsten Monat" Rückrechnungen, wenn nötig, nicht für den aktuellen, sondern für den Folgemonat vorgemerkt werden.

Dieses nur auswählen, wenn der aktuelle Monat zwar schon definitiv abgerechnet, aber noch nicht abgeschlossen ist.

Versorgungsbezüge, Rückmeldungen und automatische Änderungen im Personalstamm

Wenn die Meldungen der Krankenkassen importiert werden, dann wird im Personalstamm dieses automatisch geändert:

  • wenn die besondere Bemessungsgrenze für den Versorgungsbezug von der Krankenkasse mitgeteilt wird, dann wird sie im Personalstamm, Register SV, automatisch in "VersB Bem.grenze" übernommen;
  • wenn das Kennzeichen von der Krankenkasse mitgeteilt wird, dass der Versorgungsbezug zusammen mit anderen Bezügen die SV-Untergrenze übersteigt, also Beiträge gerechnet werden sollen, dann wird im Personalstamm, Register SV, "VersB Verzicht beitragsfrei" auf Ja gesetzt;
  • wenn die Pflicht zur KV, PV von der Krankenkasse mitgeteilt wird, dann werden im Personalstamm die Beitragsgruppen zur KV und PV gesetzt;
  • die Sozialversicherungsnummer, wenn im Personalstamm noch nicht eingetragen.

Versorgungsbezüge, Rückmeldungen und automatische Änderungen in der Historie

Wenn die Meldungen der Krankenkassen importiert werden, dann wird auch die Personal-Historie geändert, und, wenn nötig, werden Rückrechnungen vorgemerkt.

Eine Rückmeldung bezieht sich auf ein Datum, ab dem z.B. Beitragspflicht besteht. Die Abrechnungsmonate seit diesem Datum werden geprüft, die Personal-Historie dieser Monate wird so geändert: die besondere Bemessungsgrenze, wenn angegeben, die Beitragsgruppen zur KV, PV, die Steuerung, ob die Untergrenze zur Beitragsfreiheit gilt. 

Es werden Rückrechnungen vorgemerkt:

  • wenn die Beitragsgruppen oder die Steuerungen zur Beitragsfreiheit anders sind;
  • wenn ein Krankenkassenwechsel zurückgemeldet wurde und die Betriebsnummer der neuen Kasse nicht mit der Betriebsnummer laut Historie übereinstimmt; dies gilt ab 01.2011.

Eine Rückrechnung wird vorgemerkt, indem in der Personal-Historie "Rückrechnung im Abrechnungsmonat" eingetragen wird, so wie eine Rückrechnung auch manuell angefordert werden würde. Die Rückrechnungen werden für den aktuellen Monat vorgemerkt. 

Versorgungsbezüge, Rückmeldungen wenn zunächst nicht geändert werden soll

Wenn zunächst im Personalstamm und in der Personal-Historie noch nichts geändert werden soll, dann den Import der Rückmeldungen zuerst mit "Nur ermitteln" ausführen, das heißt: aber den Personalstamm nicht ändern.

So können die Rückmeldungen in der Übersicht gesehen werden. Danach kann der Import der Rückmeldungen erneut ausgeführt werden, dieses Mal ohne die Auswahl "Nur ermitteln". Dann werden auch der Personalstamm und die Historie geändert.  

Hinweis:
In diesem Fall werden beim zweiten Import die Meldungen in der Anzahl der Sätze, die importiert wurden, nicht mitgezählt, weil sie schon da sind; im Personalstamm geändert wird dennoch.
Falls dabei Rückrechnungen vorgemerkt werden, die nicht vorgemerkt werden sollen, dann in der Übersicht der Vormerkungen für Rückrechnung das Datum "Rückrechnung im Abrechnungsmonat" entfernen.

Versorgungsbezüge, neuer Meldegrund 03 (Unzuständige Krankenkasse) bei den Rückmeldungen Versorgungsbezüge

Sollten Krankenkassen für eine übermittelte Meldung zum Beginn des Versorgungsbezugs nicht zuständig sein, da der Versorgungsempfänger nicht Mitglied der Krankenkasse ist, wird dies mit dem neuen Meldegrund 03 (Unzuständige Krankenkasse) zurückgemeldet.
In der Übersicht der Rückmeldungen Versorgungsbezüge wird zum Meldegrund 3 folgender Hinweistext mit ausgegeben: <KK unzuständig, Mitgliedschaft prüfen und Meldung stornieren>.
Korrekturen sind manuell und ggf. per Rückrechnung vorzunehmen.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge, Meldegrund 06 (Ende Meldeverpflichtung zum laufenden VB an bisherige Krankenkasse wegen Kassenwechsels) bei den Rückmeldungen Versorgungsbezüge

In Rückmeldungen der Krankenkassen mit Meldegrund 6 „Ende Meldeverpflichtung zum laufenden Versorgungsbezug an bisherige Krankenkasse wegen Kassenwechsels“ wird die Betriebsnummer der neuen Krankenkasse des Versorgungsempfängers nun mit angegeben.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Rückmeldungen Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge, Rückmeldungen zur Datei

Wenn Rückmeldungen der Krankenkassen zu Versorgungsbezügen vorliegen, dann kann statt einem Dateinamen auch nur ein Verzeichnis vorgegeben werden, in dem die Dateien sind. Das ist in Perfidia das ...\pem\recv-Verzeichnis.

Durch einen Stichtag wird bestimmt, ab welchen Dateidatum verarbeitet werden soll. In der Übersicht wird es über den Funktions-Button und der Auswahl "Ändern" möglich, Daten der Übersicht zu ändern oder auch zu löschen, falls das nötig sein sollte. Die Rückmeldungen können aber jederzeit erneut importiert werden.

Versorgungsbezüge, Rückmeldungen Druck zu den Änderungen

Nachdem die Meldungen der Krankenkassen importiert wurden, dann kann ein Druck dazu erstellt werden. Es werden die aktuellen Festlegungen laut Personalstamm gedruckt, die Rückmeldung der Krankenkasse, die Historie des Vormonats, die Monate, die zur Rückrechnung vorgemerkt sind und einige Hinweise.

Versorgungsbezüge, wenn Änderungen anstehen

Wenn Versorgungsbezüge erhöht werden, dann ist die beste Vorgehensweise:

  • die Abrechnungen ausführen, aber noch nicht zahlen und noch keine SV-Beiträge abführen;
  • die Meldungen an die Krankenkassen erstellen und senden;
  • wenn die Krankenkassen zurückmelden, dann die Abrechnung erneut ausführen, damit berücksichtigt wird, ob sich etwa die KV-Beitragsgruppe oder PV-Beitragsgruppe geändert haben.

Versorgungsbezug, KV-Zusatzbeitrag, Fusion der Kassen

Wenn Krankenkassen fusionieren, wird der Prozentsatz des KV-Zusatzbeitrags für Versorgungsbezüge so ermittelt:
Für Mitglieder, die bei einer der Kassen, die sich zusammenschließen, versichert waren, gilt der Prozentsatz mit einer Verzögerung von 2 Monaten, wie allgemein bei Versorgungsbezügen. Zunächst wird also der Zusatzbeitrag der "alten" Kasse weiter gezahlt. Das heißt: In den Vormonaten wurde mit der alten Kasse abgerechnet. Aktuell ist entweder die alte Kasse mit der neuen Betriebsnummer oder die neue Kasse im Personalstamm eingetragen. Die Prozentsätze, wie sie bisher galten, stehen noch bei der alten Kasse.
Für Mitglieder, die bei keiner dieser Kassen versichert waren, also für neue Mitglieder, gilt: Wenn die Kasse zum Datum der Fusion den KV-Zusatzbeitrag geändert hat, dann wird dieser für neue Mitglieder sofort angesetzt. Das Datum der Fusion kann im Krankenkassenstamm angezeigt werden.

Stammdaten, Krankenkassen, Bearbeiten: Datum der Fusion.
Stammdaten: Gültig bis, Nachfolge-Betriebsnummer.
Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten: Register Sozialversicherung und Historie, Sozialversicherung.

Versorgungsbezüge, Sonderfälle

Wenn zum Versorgungsbezug Kapital ausgezahlt wird, dann wird der Betrag gemeldet, der mit der Lohnart mit der Steuerung "Versorgungsbezug Einmalbezug: Kapitalauszahlung/Abfindung" abgerechnet wurde. Der Zeitraum, in dem darauf SV-Beiträge anfallen, die dann nicht mehr von der Zahlstelle erhoben werden, wird mit 120 Monaten angesetzt (§229 SGB V). Begonnen wird mit dem Folgemonat der Abrechnung.

Falls aber die Abfindung in Raten ausgezahlt wird, dann so vorgehen:

Die Meldung ermitteln lassen. Dann über Button Funktion, Korrekturen vormerken, für die Personalnummer, den Abrechnungsmonat, den Belegmonat, den Abgabegrund und Sachverhalt, in der Regel 1 und 11, einen Korrektureintrag erstellen. Als Wert den gesamten Betrag, also die Summe der Raten, eintragen und als Datum das Datum eintragen, bis zu dem die Beiträge errechnet werden müssen. Danach die Meldung neu ermitteln lassen. Die Meldung erhält dann den Gesamtbetrag und das Zieldatum. In den Folgemonaten werden die Raten dann nicht mehr gemeldet.

Zur Kapitalabfindung

Wenn es nötig sein sollte, die Datumsangaben bei einer Meldung zur Kapitalabfindung zu ändern, dann hilfsweise eine Korrektur vormerken: mit Personalnummer, Abrechnungsmonat, Belegmonat, Abgabegrund 1, Sachverhalt 11, und dann: Datum eintragen und Steuerung leer: das ist der Zeitraum bis, oder, nur eines von beiden ist möglich: Datum eintragen und Steuerung "Beginn": das ist der Zeitraum von; in "Kennung" ein Datum eintragen in der Form tt.mm.jj, dann ist das: Zeitpunkt der Zahlung, oder leerlassen. Danach die Meldung neu ermitteln lassen.

Zu Beginn des Versorgungsbezugs

Falls die Krankenkasse brieflich eine Beginnmeldung für einen Versorgungsbezug anfordert, obwohl der Bezug bereits laufend gewährt wird, dann die Personalnummer abrechnen und eine Korrektur vormerken: Button Funktion, Korrekturen vormerken, für die Personalnummer, den Abrechnungsmonat, den Belegmonat, den Abgabegrund 1 und Sachverhalt 10 einen Korrektureintrag erstellen, in der Spalte Datum den Beginn des Versorgungsbezugs eintragen. Danach die Meldung neu ermitteln lassen.

Zu Änderung der Zahlstelle

Wenn sich die Zahlstelle ändert, z.B. weil die Adresse oder der Ansprechpartner anders ist, dann dies so vorbereiten:

  • Neue Zahlstellen-Nummer
    aus Firmendaten, F5 für Übersicht: Alte Zahlstellen-Nr., Neue Zahlstellen-Nr. melden am.
  • Wenn andere Kommunikations-Daten der Zahlstelle
    aus Firmendaten, F5 für Übersicht, Zahlstellen-Absender melden am.

Versorgungsbezüge, Neue Kennzeichen wenn es sich um eine Waisenleistung handelt (aber nicht um eine Betriebsrente)

Sofern es sich bei dem Versorgungsbezug nicht um eine Betriebsrente, aber um eine Waisenleistung handelt, ist dies entsprechend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung findet im Personalstamm statt. Die Kennzeichnung ist bei Bedarf vorzunehmen. Mit der nächsten Änderungsmeldung wird dies entsprechend gemeldet. Diese Kennzeichen darf nur mit gemeldet werden, wenn es sich nicht um eine Betriebsrente handelt.
Waisenleistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von Nummer 5 des § 229 Absatz 1 Satz 1 SGB V sind hingegen nicht in den Meldungen zu kennzeichnen.
Unterschieden wird hier nach:

  • Keine Eingabe: Grundstellung / Keine Waisenleistung [0]
  • Waisenleistung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V) [1]
  • Waisenleistung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V) [2]
  • Waisenleistung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V) [3]

Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung, <VersB als Waisenleistung> und
nur wenn Stammdaten, Personalstamm, Register Sozialversicherung, VersB als Betriebsrente = <keine Betriebsrente>
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge.

Versorgungsbezüge, anteiliger Ausschlusstatbestand

Mit der nächsten Änderungsmeldung sind Versorgungsbezüge, die teilweise durch Privatanteile des Versorgungsempfängers erworben wurden (z.B. Riester oder private Finanzierung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses), zu kennzeichnen.

Wenn es sich um eine Betriebsrente handelt, wird <VersB als Betriebsrente> = blank, dann wird das Kennzeichen <1 = Nein > automatisch gemeldet.
Wenn es sich um keine Betriebsrente handelt, wird das Kennzeichen <0 = Grundstellung> automatisch gemeldet. Erläuterung: Leistungsanteile aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) sowie diejenigen, die der Versorgungsempfänger nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat (sogenannter „Privatanteil“), stellen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 zweiter Halbsatz SGB V keinen Versorgungsbezug dar und sind daher nicht im zu meldenden Zahlbetrag zu berücksichtigen.

Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge.

Versorgungsbezüge, Stornieren

Wenn eine Meldung komplett storniert werden muss, weil sie gar nicht zutraf, dann so vorgehen: In der Übersicht der Meldungen zu Versorgungsbezügen Funktion: Korrekturen vormerken und eintragen:

  • Abrechnungsmonat: der aktuelle Monat.
  • Belegmonat: der Monat der ursprünglichen Meldung.
  • Personalnummer.
  • Der Abgabegrund wie in der ursprünglichen Meldung.
  • Steuerung: STORNO. 

    Bestandsmeldungen dürfen aber nicht storniert werden.

    Danach "Versorgungsbezüge" für die Personalnummer ausführen.

Versorgungsbezüge, Systemwechselmeldungen

Im ZMV (Zahlstellenmeldeverfahren) gibt es keine Systemwechselmeldungen. Die bisherige Möglichkeit, mit Bestandsmeldungen das neue Abrechnungssystem mit Rückmeldungen zu bestücken, ist nur noch bis 31.12.2023 möglich, da der Meldegrund entfällt.
Zum Systemwechsel sind die Betriebsrentner im vorherigen System abzumelden und im neuen System anzumelden. Das ist auch notwendig, da sich der Schlüssel des Aktenzeichenverursachers (AZVU) in der Regel ändert.

Die Krankenkassen melden darauf die Rückmeldungen für das neue System.


Versorgungsbezüge, Wechsel der Meldestelle


Wenn Meldungen zu Versorgungsbezügen vorbereitet werden, können besondere Abgabegründe vorgegeben werden: <W Wechsel des Meldesystems durch neue Meldestelle>
Es wird keine Meldung für die bisherige Meldestelle erstellt, sondern nur für die neue Meldestelle. Wenn es eine neue Meldestelle gibt, also einen neuen Absender der Meldungen, dann kann pro Zahlstelle an jede Krankenkasse eine "Pseudo-Änderungsmeldung" ohne Personalnummer, das heißt für alle Personalnummern, gesendet werden.
In der Übersicht der Meldungen wird zunächst eine Personalnummer genannt, die bei der Krankenkasse versichert ist; diese Personalnummer wird in der Meldedatei dann entfernt. Eine Meldung zum Wechsel der Meldestelle enthält also als Absender die Betriebsnummer der neuen Meldestelle und im Meldesatz selbst die Zahlstellennummer. Zuvor müssen die Abrechnungen für die Versorgungsbezüge ausgeführt worden sein.
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Versorgungsbezüge, Ausführen, Ausführen: Besonderer Abgabegrund: <W Wechsel des Meldesystems durch neue Meldestelle>.




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