BLO Lexikon Quarantäne und Sorgeberechtigt Entschädigungsanspruch


Ab 01.03.2020 zur Vorbereitung und Ermittlung

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Vorgehen mit Gesundheitsbehörde vorab klären

Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung sowie der Beitragserstattung an den Arbeitgeber auch abweichend vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, welche Ausfalltage erstattet werden und wie die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgen soll. Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde.

NEVARIS kann in diesem Fall keine Empfehlung geben.

Zuständig ist in aller Regel das Gesundheitsamt des Wohnsitzes des Beschäftigten, nicht das Amt am Betriebssitz des Unternehmens. In einzelnen Bundesländern oder Regionen können auch andere Behörden zuständig sein. Unterstützung finden Sie in der Übersicht Zuständige Behörden - Anspruch auf Entschädigung bei untersagter Tätigkeit oder Quarantäne nach dem IfSG (pdf) (Stand 22.03.2020) und in der Datenbank des Robert-Koch-Instituts https://tools.rki.de/PLZTool/.

Entschädigungsanspruch nach IfSG § 56

Quarantäne, Entschädigungsanspruch nach IfSG § 56 Abs. 1

Entschädigungen bei Quarantäne nach §56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.

Mehr Informationen zu:

  • Welche Entschädigungen gibt es?
  • Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung?
  • Wie stelle ich den Antrag auf Entschädigung?

Erhalten Sie auf der offiziellen Seite zum IfSG: Infoportal IfSG – Startseite (ifsg-online.de)

Quarantäne, Vorbereitungen

Wenn es notwendig ist nach Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellte Mitarbeiter abzurechnen (kein Tätigkeitsverbot, nicht krank), was tun für die Abrechnung dieser Fehlzeit?

Die genannten Fehlzeitengründe und Musterlohnarten für die Quarantäne und Sorgeberechtigt können beim Support: support.lohn@nevaris.com angefordert werden.
Sofern sie weitere Unterstützung für die Einrichtung der Fehlzeitengründe und Musterlohnarten in Ihren System benötigen, kann kostenpflichtige Unterstützung beim Professional Service: Dienstleistung@nevaris.com angefordert werden.

Quarantäne, Fehlzeitengrund

Einen Fehlzeitengrund Quarantäne anlegen mit der Bedeutung "Quarantäne", keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnis, keine Kürzung der SV-Tage, mit einer Lohnart (nächster Absatz). Diesen Fehlzeitengrund im Fehlzeitenkalender berichten.

/Stammdaten/Fehlzeitengründe und
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen.

Quarantäne, Bruttolohnart 

Eine Lohnart Quarantäne mit der Funktion <3040 Verdienstausfallentschädigung Quarantäne, Fehlzeit, Bruttobetrag> anlegen. Bezugsart Bruttolohnart, kein Gesamtbrutto, nicht steuerpflichtig, SV-pflichtig beitragspfl.lfd.Bezug, Berechnungseinheit Stunden, Faktoreingabe Berichtsdaten Menge, nicht BG-pflichtig, nicht ZVK-pflichtig, Fehlzeitengrund Quarantäne (vorheriger Absatz). Die Lohnart muss für die Abrechnungsarten bewertet werden. Bei der Bewertung entscheiden, ob zb. der VL AG-Zuschuss in die Bewertung aufgenommen werden soll. Fibu/BBA keine Einträge, keine Kontierungen.
Bei Gehaltsempfängern, und zwar mit oder ohne Gehaltsverteilung, ist es erforderlich, die Ausfallstunde aufgrund Quarantäne per Folgelohnart bewertet in Abzug zu bringen. Bei dieser Folgelohnarten-Definition unbedingt die Abrechnungsart eintragen, damit die Kürzung nur für diesen Personenkreis ausgeführt wird. Zu diesem Zweck nicht die Lohnart zur Gehaltskürzung wegen Minderstunden (Funktion 1463) benutzen, sondern die gleiche Lohnart als Folgelohnart hinterlegen, wie sie auch für das berichten von Kurzarbeit hinterlegt ist und für die Gehaltskürzung sorgt. Oder von dieser Lohnart eine Kopie erstellen, für die Kürzung aufgrund Quarantäne und die Kopie hinterlegen.

Diese Bruttolohnart Quarantäne bildet das ausgefallene Bruttoentgelt für die Quarantänezeit auf der Abrechnung und ist die Basis der Berechnung.

Bei der SV-Berechnung der Pflichtversicherung werden die vollen SV-Beiträge auf den Betrag der Lohnart dem Arbeitgeber zugeordnet. Auf der Abrechnung ist sonst weiter kein Hinweis, dass die Beiträge dazu vom AG getragen werden. 

/Stammdaten/Lohnarten.

Musterlohnarten, Quarantäne

Die Lohnarten, mit denen der Bruttoausfall der Quarantäne oder Sorgeberechtigt auf die Abrechnung gebracht wird, das sind die Lohnarten mit der Funktion 3040 und 3044 benötigen die Einstellungen:
Entgeltstunden Passiv; Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG als Betrag.
Diese waren bei den Muster-Lohnarten, die wir zur Verfügung gestellt haben zunächst nicht gesetzt. Das Ausfallentgelt wegen Quarantäne oder Sorgeberechtigt muss dem Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG als Betrag hinzugerechnet werden.

Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, welches ohne Kurzarbeit und ohne Arbeitsausfall für Zeiten einer Entschädigung nach dem IfSG erzielt worden wäre.
Als Istentgelt sind das in diesem Monat angefallene tatsächliche Arbeitsentgelt sowie der beitragspflichtige Teil des Bemessungsentgelts für die Entschädigungsleistung (bei Sorgeberechtigt der auf 80 v.H. geminderte Teil des Bemessungsentgelts) zu berücksichtigen.

/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung.

Quarantäne, Nettolohnart 

Eine weitere Lohnart für die Zahlung der Netto-Entschädigung mit der Funktion <3041 Verdienstausfallentschädigung Nettozahlung, zu 3040> anlegen. Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto, steuerfrei, beitragsfrei, Berechnungseinheit Betrag. Die Lohnart muss die notwendigen Abrechnungsarten ohne Bewertungen enthalten. FIBU/BBA Soll/Haben = Soll, Übergabe an die Fibu Betrag, Kontierung auf ein Forderungskonto. Übergabe an die BBA nicht.

Diese Lohnart zahlt das ausgefallene Nettoentgelt aus. Der Betrag wird automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 15 (Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (IfSG), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag) bescheinigt.

/Stammdaten/Lohnarten.

Sorgeberechtigt, Entschädigungsanspruch nach IfSG § 56 Abs.1a

Anspruchsberechtigt sind erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass im Zeitraum der Schließung bzw. des Betretungsverbots der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann. Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach auf 67% der Nettoentschädigung und bis zu einem Höchstbetrag von 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat begrenzt.

Sorgeberechtigt, Vorbereitungen

Wenn es notwendig ist, nach Infektionsschutzgesetzes (IfSG) diesen Entschädigungsanspruch für Sorgeberechtigte bei Mitarbeitern abzurechnen (kein Tätigkeitsverbot, nicht krank, nicht in Ferienzeiten oder an Feiertagen), was tun für die Abrechnung dieser Fehlzeit?

Die genannten Fehlzeitengründe und Musterlohnarten für die Quarantäne und Sorgeberechtigt können beim Support: support.lohn@nevaris.com angefordert werden.
Sofern sie weitere Unterstützung für die Einrichtung der Fehlzeitengründe und Musterlohnarten in Ihren System benötigen, kann kostenpflichtige Unterstützung beim Professional Service: Dienstleistung@nevaris.com angefordert werden.

Sorgeberechtigt, Fehlzeitengrund

Einen Fehlzeitengrund Sorgeberechtigt anlegen mit der Bedeutung "Sorgeberechtigt", keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnis, keine Kürzung der SV-Tage, mit einer Lohnart (nächster Absatz). Diesen Fehlzeitengrund im Fehlzeitenkalender berichten.

/Stammdaten/Fehlzeitengründe und
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen.

Sorgeberechtigt, Bruttolohnart

Eine Lohnart Sorgeberechtigt mit der Funktion <3044 Verdienstausfallentschädigung Sorgeberechtigt, Fehlzeit, Bruttobetrag> anlegen. Bezugsart Bruttolohnart, kein Gesamtbrutto, nicht steuerpflichtig, SV-pflichtig beitragspfl.lfd.Bezug, Berechnungseinheit Stunden, Faktoreingabe Berichtsdaten Menge, nicht BG-pflichtig, nicht ZVK-pflichtig, Fehlzeitengrund Sorgeberechtigt (vorheriger Absatz). Die Lohnart muss für die Abrechnungsarten bewertet werden. Bei der Bewertung entscheiden, ob zb. der VL AG-Zuschuss in die Bewertung aufgenommen werden soll. Fibu/BBA keine Einträge, keine Kontierungen.
Bei Gehaltsempfängern, und zwar mit oder ohne Gehaltsverteilung, ist es erforderlich, die Ausfallstunde aufgrund Quarantäne per Folgelohnart bewertet in Abzug zu bringen. Bei dieser Folgelohnarten-Definition unbedingt die Abrechnungsart eintragen, damit die Kürzung nur für diesen Personenkreis ausgeführt wird. Zu diesem Zweck nicht die Lohnart zur Gehaltskürzung wegen Minderstunden (Funktion 1463) benutzen, sondern die gleiche Lohnart als Folgelohnart hinterlegen, wie sie auch für das berichten von Kurzarbeit hinterlegt ist und für die Gehaltskürzung sorgt. Oder von dieser Lohnart eine Kopie erstellen, für die Kürzung aufgrund Quarantäne und die Kopie hinterlegen.

Diese Bruttolohnart Sorgeberechtigt bildet das ausgefallene Bruttoentgelt für die Ausfallzeit Sorgeberechtigt auf der Abrechnung und ist die Basis der Berechnung. Die 80% für die Basis der SV-Berechnung werden automatisch gerechnet.

Bei der SV-Berechnung der Pflichtversicherung werden die vollen SV-Beiträge auf den Betrag der Lohnart dem Arbeitgeber zugeordnet. Auf der Abrechnung ist sonst weiter kein Hinweis, dass die Beiträge dazu vom AG getragen werden. 

/Stammdaten/Lohnarten.

Musterlohnarten, Sorgeberechtigt 

Die Lohnarten, mit denen der Bruttoausfall der Quarantäne oder Sorgeberechtigt Quarantäne auf die Abrechnung gebracht wird, das sind die Lohnarten mit der Funktion 3040 und 3044 benötigen die Einstellungen:
Entgeltstunden Passiv; Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG als Betrag.
Diese waren bei den Muster-Lohnarten, die wir zur Verfügung gestellt haben zunächst nicht gesetzt. Das Ausfallentgelt wegen Quarantäne oder Sorgeberechtigt muss dem Sollentgelt KuG, Istentgelt KuG als Betrag hinzugerechnet werden.

Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, welches ohne Kurzarbeit und ohne Arbeitsausfall für Zeiten einer Entschädigung nach dem IfSG erzielt worden wäre.
Als Istentgelt sind das in diesem Monat angefallene tatsächliche Arbeitsentgelt sowie der beitragspflichtige Teil des Bemessungsentgelts für die Entschädigungsleistung (bei Sorgeberechtigt der auf 80 v.H. geminderte Teil des Bemessungsentgelts) zu berücksichtigen.

/Stammdaten/Lohnarten, Bearbeiten, Register Steuerung.

Sorgeberechtigt, Nettolohnart

Eine weitere Lohnart für die Zahlung der Netto-Entschädigung mit der Funktion <3045 Verdienstausfallentschädigung Nettozahlung, zu 3044> anlegen. Bezugsart Bruttolohnart, Gesamtbrutto, steuerfrei, beitragsfrei, Berechnungseinheit Betrag. Die Lohnart muss die notwendigen Abrechnungsarten ohne Bewertungen enthalten.

Zusätzlich: Im Register Bewertung: Wertbegrenzung Monat: 2016,00 und Register Bewertung, Berechnung, Folgelohnarten: Prozentsatz: 67,0000 eintragen.

FIBU/BBA Soll/Haben = Soll, Übergabe an die Fibu Betrag, Kontierung auf ein Forderungskonto. Übergabe an die BBA nicht.

Diese Lohnart zahlt das ausgefallene Nettoentgelt aus. Der Betrag wird automatisch in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 15 (Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (IfSG), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag) bescheinigt.

/Stammdaten/Lohnarten.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Details

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Rückrechnungen

Für die Abrechnung von Quarantäne und Sorgeberechtigt in vorherigen Monaten können Rückrechnungen erstellt werden.

/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen vorgemerkt/Aktion Für Rückrechnung vormerken und
/Vor der Abrechnung/Rückrechnungen ausführen.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, weitere Details

Die Bruttolohnart kommt als SV-pflichtig auf die Abrechnung, obwohl der AN keine Anteile zahlt. Bei der SV-Berechnung der Pflichtversicherung werden die vollen SV-Beiträge auf den Betrag der Lohnart dem Arbeitgeber zugeordnet. Der Betrag der Bruttolohnart fließt ins SV-Brutto.

Die Bruttolohnart bei Sorgeberechtigt kommt mit dem ganzen Betrag auf die Abrechnung, obwohl Sie intern als Basis für die SV-Berechnung nur mit 80% gerechnet wird. Der auf 80% gerechnete Betrag fließt bei Sorgeberechtigt ins SV-Brutto.

Auf der Abrechnung ist sonst weiter kein Hinweis, dass die Beiträge dazu vom AG getragen werden.

Der Gesamtbeitrag bei Firmenzahlern zu freiwilliger KV RV PV bleibt in unveränderter Höhe bestehen. AG-Zuschüsse zu freiwilliger oder privater KV RV PV: Diese werden gekürzt. Für diese Berechnung werden die Kalendertage der Fehlzeit, also einschließlich Wochenenden, von den SV-tagen abgezogen. Abgerechneter Zuschuss / 30 * fiktive SV-Tage gibt den Zuschuss auf der Abrechnung. Das hat sich im laufe der Gesetzgebung geändert = siehe folgenden Absatz zu Quarantäne, freiwillig Versicherte, Kürzung AG-Zuschuss zur KV, PV.

Umlagen zur U1, U2 und auch zum Insolvenzgeld (U3) werden vom ausgefallenen Bruttoentgelt berechnet, aber nicht gesondert aufgeführt.

In Zeile 22 der Lohnsteuerbescheinigung werden die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf den Bruttobetrag der Quarantäne und Sorgeberechtigt gerechnet werden, nicht bescheinigt.

Beim Druck Lohnkonto wird nichts zur Quarantäne und Sorgeberechtigt gedruckt.

/Nach der Abrechnung/LSt-Bescheinigungen und
/Berichte/Berichte drucken, Lohnkonto, <BLOLKTOAJ>.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, freiwillig Versicherte, Kürzung AG-Zuschuss zur KV, PV

Nach den aktuellen Regeln des Pflichtenheftes für Software-Hersteller gilt folgendes:
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Firmenzahler (Abwicklung KV: Abführung): "Es besteht mangels gezahlten Arbeitsentgelts kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers nach § 257 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB XI." - "Im Rahmen des sogenannten Firmenzahlerverfahrens übernimmt der Arbeitgeber im Zuge der
auftragsweisen Auszahlung der Entschädigungsleistung auch die Zahlung des Höchstbeitrages für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer an die zuständige Krankenkasse. ... Die vom Arbeitgeber (verauslagten) und gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden durch die Entschädigungsbehörde nach § 58 IfSG auf Antrag des Arbeitgebers erstattet; bei Bedarf ist hierzu eine Abtretungserklärung des Arbeitnehmers einzuholen."

Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Selbstzahler (Abwicklung KV: Auszahlung):        
Es wird weiter davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss hat.

Bei privat versicherten Arbeitnehmern gilt weiterhin, mangels Klarstellung:
Es wird weiter davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss hat.

Wenn für freiwillig in der KV Versicherte bei einer Fehlzeit Quarantäne der Zuschuss des Arbeitgebers zur KV, PV nicht gekürzt werden soll, dann so vorgehen:
In der Einrichtung des Baulohns als "Weitere Interne Steuerung" die Zeichenfolge #QUF anfügen, das bedeutet: "Quarantäne, freiwillige Versicherung. Der Arbeitgeber bezahlt den vollen Zuschuss zur KV, PV".
Das ist möglich für freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Firmenzahler (Abwicklung KV: Abführung).

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Register Prüfen, "Weitere Interne Steuerung".

Ab 01.04.2021 zur Ermittlung und Anpassungen

Quarantäne, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.04.21 (ab Patch 2020.12.003 und Version 2020.20); Berechnung Verdienstausfall aus einer Nettoentgeltdifferenz anhand einer Nettotabelle


Die Berechnungen des Verdienstausfalls werden ab dem 01.04.21 (das gilt auch für Rückrechnungen) automatisch nach der nun gültigen Berechnung ausgeführt. Dafür ist keine weitere Einrichtung notwendig.

Quarantäne, Ermittlung des Soll- und Istentgelts

Ermittlung des Arbeitsentgelts analog EntgFG und die folgende Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt nach der Nettoentgeltdifferenz analog  § 106 SGB III (KuG). Durch den Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz erfolgt die Ermittlung des Arbeitsentgelts als Ausgangsgröße für die Ermittlung der Entschädigung auf bekannten Regelungen, die in den systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen bereits seit Jahren hinterlegt sind. Dies gilt auch für den Verweis auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes, mit der für alle Verfahrensbeteiligten eine einfach nachvollziehbare Berechnung des Verdienstausfalls sichergestellt wird.

Das tatsächliche Bruttoentgelt (ohne EGA), ist das was der MA nach der Kürzung aufgrund der Quarantäne oder Sorgeberechtigt erhalten würde. Das ist das Istentgelt.
Ermittlung des fiktiven ausgefallen Bruttoentgeltes nach EntgFG. Das ist das fiktive ausgefallene Entgelt.
Das tatsächliche Bruttoentgelt (ohne EGA) = Istentgelt und das fiktive ausgefallene Entgelt sind zusammen addiert das Sollentgelt. Das ist das Entgelt, was der Mitarbeiter ohne Arbeitsausfall bekommen hätte.

Quarantäne, Rundung des Soll- und Istentgelts

Die jeweiligen Entgelte (Soll- und Istentgelt) werden nun über folgende Formel gerundet: Entgelt in Cent + 1000 / 2000 = Ganze Zahl (Komma stellen entfallen) x 2000 = Wert zum Ablesen in der Tabelle LVO-Abzugstabelle. Wenn man nicht über die Formel rechnen möchte, dann hilft: Der Wert des Entgeltes, der am nächsten am jeweiligen Tabellenwert liegt ist der zu ermittelnde.
Diese Tabelle für das Jahr 2021 stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/LVO-Abzugstabellen_2021_BMG_Ost-West.xlsx?version=1&modificationDate=1623675549763&api=v2.

Die Tabelle für das Jahr 2022, incl. den Steuererleichterungen,  stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/LVO_M_Abzug_2022_BMG_60K_StEntl.xlsx?version=1&modificationDate=1664087468255&api=v2

Quarantäne, Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung

Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 100% der ermittelten Differenz.

Sorgeberechtigt, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.04.21 (ab Patch 2020.12.003 und Version 2020.20); Berechnung Verdienstausfall aus einer Nettoentgeltdifferenz anhand einer Nettotabelle

Die Berechnungen des Verdienstausfalls werden ab dem 01.04.21 (das gilt auch für Rückrechnungen) automatisch nach der nun gültigen Berechnung ausgeführt. Dafür ist keine weitere Einrichtung notwendig.

Sorgeberechtigt, Ermittlung des Soll- und Istentgelts

Wie bei Quarantäne.

Sorgeberechtigt, Rundung des Soll- und Istentgelts

Wie bei Quarantäne.

Sorgeberechtigt, Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung

Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 67% der ermittelten Differenz, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat. Diese Tabelle für das 2021 stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/LVO-Abzugstabellen_2021_BMG_Ost-West.xlsx?version=1&modificationDate=1623675549763&api=v2

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Hinweise und Details

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Details ab 01.04.21

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zur Entschädigungszahlung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden  - wie bisher im Fall der Quarantäne - vom Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer übernommen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem ausgefallenen Bruttoentgelt ermittelt.

Bei Quarantäne: als Basis der Berechnung für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zählt die Differenz des Bruttoentgelts Sollentgelt und Istentgelt zu 100 %. Hieraus sind die individuellen Beiträge zur KV, PV, RV, AV, U1, U2 und U3 zu ermitteln. Die jeweiligen Arbeitnehmeranteile übernimmt der Arbeitgeber. 
Bei Sorgeberechtigt: als Basis der Berechnung für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge zählt die Differenz des Bruttoentgelts Sollentgelt und Istentgelt zu 80 %. Hieraus sind die individuellen Beiträge zur KV, PV, RV, AV, U1, U2 und U3 zu ermitteln. Die jeweiligen Arbeitnehmeranteile übernimmt der Arbeitgeber. 

Abweichend zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, muss der Arbeitgeber Beiträge für die U1, U2 und U3 (Insolvenzgeld) weiter ermitteln und abführen.
Die ermittelten Beiträge bekommt der Arbeitgeber voraussichtlich ebenso von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet. 
Die SV-Beiträge zur gesetzlichen Versicherung für den Quarantänezeitraum zahlt zunächst der Arbeitgeber. Diese Beiträge bekommt der Arbeitgeber voraussichtlich ebenso von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet. 

Darüber hinaus zahlt und trägt der Arbeitgeber zunächst auch die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung im Firmenzahler-Verfahren. Diese Beiträge bekommt der Arbeitgeber voraussichtlich ebenso von der zuständigen Behörde auf Antrag erstattet.
Dafür ist in der Baulohn-Einrichtung eine interne Steuerung notwendig:
In der Einrichtung des Baulohns als "Weitere Interne Steuerung" die Zeichenfolge #QUF anfügen, das bedeutet: "Quarantäne, freiwillige Versicherung. Der Arbeitgeber bezahlt den vollen Zuschuss zur KV, PV". Das ist möglich für freiwillig versicherten Arbeitnehmern-Firmenzahler (Abwicklung KV: Abführung).

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung, Einrichtung, Register Prüfen, "Weitere Interne Steuerung".

Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung im Selbstzahler-Verfahren werden für einen Quarantänezeitraum dagegen zunächst vom Arbeitnehmer gezahlt und getragen. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen geringeren Zuschuss und muss sich den Beitragsanteil, der auf den Quarantänezeitraum entfällt, selbst per Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Auch bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei einer Versicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk oder bei einer befreienden Lebensversicherung erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verringerte Zuschüsse und muss sich den Beitragsanteil, der auf den Quarantänezeitraum entfällt, selbst per Antrag von der zuständigen Behörde erstatten lassen.

Quarantäne, notwendige Anpassungen ab 01.04.21

Quarantäne, Fehlzeitengrund Anpassungen ab 01.04.21

Damit der max. Entschädigungszeitraum für 6 Wochen (=42 Tage) vom Programm erkannt werden kann, muss dieser angepasst werden: Der Fehlzeitengrund mit der Bedeutung: Quarantäne, muss auf den
 *Abgabegrund 30 geändert werden;
 *zusätzlich müssen die LFZ max. Tage auf 42,0 (Tage) und
 *die Einstellung zu Kürzung SV-Tage auf: Sofortige Kürzung gesetzt werden.
/Stammdaten/Fehlzeitengründe.

Quarantäne, Zusammentreffen von Kurzarbeit oder Krankheit und Quarantäne

Wenn der Arbeitnehmer vor der angeordneten Quarantäne krank war oder in angeordneter Kurzarbeit war, besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlung nach § 56 IfSG. Stattdessen besteht weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Kurzarbeit. 
Bitte erfassen sie für diese Zeiten krank oder KuG in NEVARIS. Bei KuG ist darauf zu achten, dass ggf. im Antrag ein Kennzeichen für den Mitarbeiter zu setzen ist.

/Vor der Abrechnung/Fehlzeiten/Fehlzeitenperiode erfassen.
/Vor der Abrechnung/Berichtsdaten erfassen.
/Berichte/Berichte drucken/ <BLOKUGAA> oder <BLOKUGSAISON>.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Geringfügige Beschäftigte (Minijob)

Bei geringfügig Beschäftigten, also mit der PGS 109, KV-Beitragsgruppe 6 und ohne Steuerklasse, wird der Bruttoausfall zur Quarantäne und Sorgeberechtigt als Nettoausfall berücksichtigt. D.h. die Tabelle wird nicht angewendet. Sofern der Geringfügig Beschäftigte die Aufstockung zur Rentenversicherung, also RV-Beitragsgruppe 1 und Verzicht der RV-Freiheit, gewählt hat, wird der auf die Quarantäne entfallene Anteil des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber übernommen und entsprechend auch zur Erstattung der Arbeitgeberbeiträge hinzugerechnet.

Bei Sorgeberechtigt wird der Nettobetrag zur Erstattung auf 67% berechnet.

Die auf die Quarantäne (oder Sorgeberechtigt) entfallen Pauschalsteuer wird nicht zur Erstattung der Arbeitgeberbeiträge hinzugerechnet. Es handelt sich um keinen Sozialversicherungsbeitrag im engeren Sinn.

Empfehlung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die tatsächliche Erstattung der Behörde anders sein kann. Gerade die Erstattung von AG-Anteilen bei geringfügiger Beschäftigung ist noch in gesetzlicher Klärung. Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel haben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach dem IfSG besteht, empfehlen wir, sich vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu wenden.

Das gilt für Abrechnungen ab 04.21 (auch rückwirkend).

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.

Sorgeberechtigt, Anspruch auf Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung

Aufgrund einer behördlichen Anordnung wurden Betreuungseinrichtungen für Kinder, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen oder deren Betreten untersagt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten. Erwerbstätige Sorgeberechtigte haben in den ersten 10 Wochen oder 20 Wochen für Alleinerziehende einen Anspruch auf Entschädigung zur Betreuung ihrer Kinder. Folgende Voraussetzungen müssen für den Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG erfüllt sein:

  • Die Kinder haben das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder sind behindert und auf Hilfe angewiesen.
  • Die Kinder werden in diesem Zeitraum vom Arbeitnehmer selbst betreut, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können.
  • Der Verdienstausfall ist für sie nicht vermeidbar (z. B. durch Abbau von Urlaub oder Zeitguthaben). 

Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine Schließung ohnehin ablaufen würde (z. B. wegen Schulferien, an Feiertagen oder Wochenenden). Wenn das Kind krank wird und zu Hause gepflegt werden muss, besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG. Die Pflege des kranken Kinds ist hier vorrangig. Der Maximalzeitraum von 10 oder 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Der Entschädigungszeitraum braucht nicht zusammenhängend zu verlaufen. Für den Fall, in denen die 10 oder 20 Wochen nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden: Dieser Zeitraum muss in Arbeitstage umgerechnet werden.
Ein Vollausfall aufgrund Kurzarbeit schließt einen Anspruch nach § 56 Absatz 1a IfSG aus, da der Arbeitnehmer ohnehin einen vollständigen Arbeitsausfall hat. Der Arbeitnehmer kann daher sein Kind selbst betreuen bzw. sein Kind mit Behinderungen, das auf Hilfe angewiesen ist selbst betreuen/pflegen. Er erhält für diese Zeit Kurzarbeitergeld, aber keine Entschädigung, da die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs nicht vorliegen.

Wenn Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall gemäß § 56 Abs. 1a IfSG besteht, gilt in den ersten 10 Wochen oder 20 Wochen für Alleinerziehende folgendes:
Als Entschädigung gelten 67 Prozent des dem Arbeitnehmer entstandenen Netto-Verdienstausfalls, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat. 
Seit dem 31.03.2021 gilt: Die Entschädigung zahlt der Arbeitgeber während des gesamten Zeitraums aus.

Die Dauer bzw. die bereits gewährten Tage für die Entschädigungszahlung für die Kinderbetreuung muss manuell überwacht werden. Bitte erfassen Sie ausschließlich bis zur jeweiligen Anspruchshöhe.

/Vor der Abrechnung/Fehlzeiten/Fehlzeitenperiode erfassen.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Antragsfrist und Anträge

Antragsfrist (Ausschlussfrist) wird auf 2 Jahre verlängert. Es gibt noch keine bundeseinheitlichen Formulare oder ein elektronisches Verfahren für die Beantragung des Arbeitsgebers bei der Erstattungsbehörde. Bitte nutzen Sie zur Auswertung die Personallistendefinition.

/Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, Beispiele, Quarantäne.


Quarantäne, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.2022

Es steht eine neue Tabelle zum Ablesen der pauschalierten Netto Soll- und Istengelte für Berechnung der Entschädigungszahlung aufgrund Quarantäne zur Verfügung.

Rundung des Soll- und Istentgelts

Die jeweiligen Entgelte (Soll- und Istentgelt) werden nun über folgende Formel gerundet: Entgelt in Cent + 1000 / 2000 = Ganze Zahl (Kommastellen entfallen) x 2000 = Wert zum Ablesen in der Tabelle LVO-Abzugstabelle. Wenn man nicht über die Formel rechnen möchte, dann hilft: Der Wert des Entgeltes, der am nächsten am jeweiligen Tabellenwert liegt ist der zu ermittelnde Wert.
Die Tabelle für das Jahr 2022, incl. den Steuererleichterungen,  stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: https://nevaris-gmbh.atlassian.net/wiki/download/attachments/36836047/LVO_M_Abzug_2022_BMG_60K_StEntl.xlsx?version=1&modificationDate=1664087468255&api=v2

Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung

Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 100% der ermittelten Differenz.

Sorgeberechtigt, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.2022

Ermittlung des Soll- und Istentgelts

Wie bei Quarantäne.

Rundung des Soll- und Istentgelts

Wie bei Quarantäne.

Ermittlung des pauschalierten Nettoentgeltes zum Soll- und Istentgelts und Nettoausfallentschädigung

Aus diesen beiden gerundeten Bruttobeträgen (Soll- und Istentgelt) werden die beiden Nettoentgelte pauschaliert mit Hilfe der Tabelle LVO-Abzugstabelle errechnet (abgelesen) und deren Differenz ist das Nettoentgelt, das ausgefallen ist. Die Entschädigung beträgt 67% der ermittelten Differenz, begrenzt auf 2.016,00 EUR für einen vollen Monat.

/Abrechnung/Aktuelle Abrechnung.


Quarantäne, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.2023 und weitere Jahre

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht neue Tabellen für weitere Jahre hier (Klick den Link): Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG (bundesgesundheitsministerium.de)

Sorgeberechtigt, Höhe der Entschädigungszahlung ab 01.01.2023 und weitere Jahre

Wie bei Quarantäne.


Quarantäne und Sorgeberechtigt, Erstattungsbuchungen

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Erstattungsbuchungen

Die SV-Beiträge zur KV, RV, AV, PV und die Umlagen (U1, U2 und U3) bei Quarantäne und Sorgeberechtigt, werden dem Arbeitgeber erstattet. Das sind die übernommenen Arbeitnehmer und die jeweiligen Arbeitgeberbeiträge auf das ausgefallene Bruttoentgelt. Für diese Erstattung kann nun jeweils eine Buchung für Quarantäne, Sorgeberechtigt ausgelöst werden. Zusätzlich kann eine weitere Buchung für die Umlagen ausgelöst werden.

Wenn gewünscht ist, diese Erstattungsbuchungen auszulösen, dann können dazu bei der Kontierung der AG-Anteile Einträge erstellt werden.
Die Abkürzungen sind ERST-QU (für Quarantäne) und ERST-QS (für Sorgeberechtigt) und ERST-QUUMLAGE (für die Umlagen).
Für jede dieser Erstattungsbuchung ist eine Kontierung (Soll und Haben) nötig.
Die Konten zur Erstattung sind: Forderungen gegenüber der Behörde als Soll-Sachkonto und Ertragskonto oder Aufwandskonto als Habenkonto.
Ab wann werden die Erstattungen gebucht? Die Einträge können mit einem entsprechenden Gültig ab Datum erstellt eingetragen werden, so dass zuvor manuell gebuchte Erstattungen bei Rückrechnungen nicht versehentlich doppelt gebucht werden. Der Betrag ist die Summe der AG-Anteile zur SV und der Anteil der Umlagen, negativ gerechnet, wie Sie in den Personallisten mit der Definition zur Quarantäne und Sorgeberechtigt als AG-Anteile zur SV bzw. Anteil Umlagen auch ausgewertet werden können.

Die Forderung der Nettoentschädigung (Verdienstausfall) kann bereits mit der entsprechenden Lohnart gebucht werden, die die Nettozahlung auf die Abrechnung bringt (Forderungen gegenüber der Behörde als Soll-Sachkonto).

/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, Kontierung AG-Anteile.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Details zu den Umlagen

Wenn Quarantäne oder Sorgeberechtigt abgerechnet wird, dann können auch die anteiligen Umlagen erstattet werden.
Wenn dies gebucht werden soll, dann bei der Kontierung der AG-Anteile einen Eintrag ERST-QUUMLAGE erstellen. Gebucht wird ab dem Ab Datum dieses Eintrags.
Gerechnet wird mit Arbeitstagen, d.h der zu den jeweiligen Umlagen ermittelte Gesamtbetrag, wird durch die Arbeitstage des Monats geteilt und mal ausgefallen Quarantänetage genommen.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Auswertung per Personalliste

Die Abrechnungen zum Verdienstausfall wegen Quarantäne und wegen der Betreuung von Kindern (Sorgeberechtigt) können in Personallisten ausgewertet werden.

Es gibt keine Bundesland einheitlichen Formulare (Stand 03.2022). Die jeweiligen Formulare stehen zum Download bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes im Internet bereit.

Eine Personalliste dazu kann automatisch zur Auswertung erstellt werden: in der Übersicht der Definitionen über Beispiele, Verdienstausfall. Es werden dann Spalten vorbereitet mit den Beträgen der Bruttolohnart, der Nettolohnart und dem AG-Anteil zur SV, der sich daraus ergibt, den Ausfallstunden und dem Zeitraum laut Fehlzeitenkalender; für Quarantäne und für Sorgeberechtigt.

Zusätzlich zur bisherigen Auswertbarkeit lassen sich ab der Version 2020.12 bei Quarantäne und Sorgeberechtigt lassen sich nun auch die Arbeitgeberanteile zur AV, KV, PV und RV einzeln auswerten. Weiterhin ist es möglich den Verdienstausfall, fiktiv Brutto ohne Q (SQ) und mit Q (SQ) und Verdienstausfall, fiktiv Netto ohne Q (SQ) und mit Q (SQ) in einer Definition zu Personallisten auswerten.
Dazu folgende Definitionen treffen (Beispiel für Arbeitgeberanteil AV bei Quarantäne): Lohnartenfilter: VA3040AXAV; Tabelle: Lohnkonto, Wert: Ermittlung, Feld aus Lohnkonto: Einzelwert. Diese Definition ebenso für VA3040AXKV, VA3040AXPV, VA3040AXRV, VA3040BRU1, VA3040BRU2, VA3040NET1, VA3040NET2 anlegen.
Zusätzlich lässt sich auch die Summe der Arbeitgeberanteile zur KV, PV, RV, AV per Definition VA3040AGSX auswerten.

Bei der Auswertung von Sorgeberechtigt ebenso diese Definitionen anlegen mit den Lohnartenfiltern: VA3044AGSX, VA3044AXAV, VA3044AXKV, VA3044AXPV, VA3044AXRV, VA3044BRU1, VA3044BRU2, VA3044NET1, VA3044NET2

Eine Personalliste kann dazu automatisch zur Auswertung erstellt werden: in der Übersicht der Definitionen über Beispiele, Quarantäne. Es werden dann Spalten vorbereitet mit allen zzt. möglichen Einzelauswertungen; für Quarantäne und für Sorgeberechtigt. Dazu eine neue Definition anlegen und dann die Einträge über Bearbeiten, Beispiele, Quarantäne vom Programm eintragen lassen. Diese Definition z.B. mit der Personalliste STANDARD auswerten.

Wenn die Arbeitgeberanteile bei Firmenzahlern einer freiwilligen Versicherung in ungekürzter Höhe zur KV und PV weitergezahlt werden, so sind diese nicht in den Summen der Auswertung zu VA3040AXKV, VA3040AXPV und VA3044AXKV, VA3044AXPV enthalten und müssen manuell ermittelt werden.

In den Personallisten können die anteiligen auf die Quarantäne oder Sorgeberechtigt entfallenden Umlagen ab der Version 2020.20 auch ausgewertet werden. Dazu aus den Beispielen eine neue Definition erstellen. Wenn der Eintrag manuell nachgetragen werden in der bestehenden Definition, dann lautet er: Lohnartenfilter: VAUMLAGE; Tabelle: Lohnkonto; Wert: Ermittlung; Feld aus Lohnkonto: Einzelwert.

/Berichte/Personallisten, Definition, Bearbeiten, Beispiele, Quarantäne.

Personalliste, Definition, Lohnkonto, Feld aus Lohnkonto: Ermittlung

Wenn mit einer Definition das Lohnkonto ausgewertet wird, ist die Berechnung von Abrechnungsmonat auf Belegmonat geändert worden. Das gilt ab dem 01.01.22, aber auch rückwirkend, wenn neu ausgewertet wird.
Beispiel: Wenn eine Rückrechnung in 10.21 auf 07.21 durchgeführt wurde, dann werden mit der Ausführung auf den Monat für 07.21 die Werte ausgewiesen, die von der Rückrechnung festgestellt wurden. So lassen sich z.B. nun auch Werte inkl. Rückrechnungen zur Quarantäne per Personallistendefinition auswerten, die für die Antragsstellung benötigt werden.

/Berichte/Personallisten/Definition, Lohnkonto, Feld aus Lohnkonto: Ermittlung.

Quarantäne und Sorgeberechtigt, Empfehlung

Wir möchten darauf hinweisen, dass die tatsächliche Erstattung der Behörde anders sein kann. Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel haben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch nach dem IfSG besteht, empfehlen wir, sich vorab an die zuständige Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu wenden.


Tätigkeitsverbot

Achtung: Bitte informieren Sie sich vorher, ob diese Besonderheit <Tätigkeitsverbot> bei der Abrechnung von Quarantäne bei Ihrem Abrechnungsfall anzuwenden ist.

Wenn ein Tätigkeitsverbot im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Quarantäne ausgesprochen wurde und, um das abzurechnen, muss für die Zeit des Tätigkeitsverbotes mit einer zweiten Personalnummer abgerechnet werden.

Die bisherige Personalnummer ist mit dem Tag vor dem Tätigkeitsverbot mit einem Austrittsdatum zu versehen und eine neue Personalnummer für den gleichen Arbeitnehmer mit einem Eintrittsdatum ab dem Tätigkeitsverbot aus der bisherigen Personalnummer mit Lohnkontovortrag zu kopieren. Dazu erwarten die Sozialversicherungsträger SV-Meldungen mit den Gründen 32 für Austritt und 12 für Eintritt.
Dies kann so angefordert werden: Für die Beschäftigungszeiten einen "Grund" anlegen mit der Bedeutung "1232 Mit Grund 12 anmelden, Grund 32 abmelden". Diesen Grund beim Austritt und beim Eintritt bei den Personalnummern eintragen. 
/Stammdaten/Personalstamm, Beschäftigung, Übersicht auf "Grund".

Tätigkeitsverbot, Versicherungspflicht nur in der Rentenversicherung

Während des Bezugs einer Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG bleibt nur die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen (§ 57 Abs. 1 IfSG). 
Die Versicherungspflicht zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung endet dagegen mit dem Vortag der Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 und 3 IfSG (Umkehrschluss aus § 57 Abs. 2 IfSG, wonach nur bei Bezug einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 1a IfSG die Versicherungspflicht in diesen Versicherungszweigen fortbesteht).
Während der Dauer des Bezuges der Entschädigung entstehen weder UV-Entgelt noch UV-Stunden.

Tätigkeitsverbot, Meldungen zu Beginn des Tätigkeitsverbotes

Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis endet mit dem letzten Tag vor Beginn des 
Beschäftigungsverbots bzw. der vorsorglichen Einstellung der beruflichen Tätigkeit. Bei 
fortbestehender Rentenversicherungspflicht ist der Wegfall der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung als Beitragsgruppenwechsel (32/12) zu melden.
Im weiteren Verlauf hat der Arbeitgeber (spätestens) zum Ablauf der sechsten Woche des Bezugs 
der Entschädigung eine Abmeldung abzugeben, wenn das Tätigkeitsverbot fortbesteht:

  • Bisherige Personalnummer: Abmeldung mit Grund der Abgabe 32 (Beitragsgruppenschlüssel (BGS): n1nn) zum 
    Vortag des ersten Tages des Bezuges dieser Entschädigung und
  • Neue Personalnummer: Anmeldung mit Grund der Abgabe 12 (BGS: 0100) zum ersten Tag dieser Entschädigungsleistung = Tätigkeitsverbot
  • Abmeldung mit Grund der Abgabe 30 (spätestens) zum Ablauf der sechsten Woche des Bezugs der Entschädigung, wenn das Tätigkeitsverbot fortbesteht.
    Endet die versicherungspflichtige Beschäftigung bereits vor Ablauf der sechsten Woche des Bezugs der Entschädigung (wegen Kündigung oder Fristablauf), hat die Abmeldung zu diesem Tag zu erfolgen.
  • Das der Beitragsberechnung zugrundeliegende beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist in der DEÜV Entgeltmeldung für den entsprechenden Meldezeitraum zu berücksichtigen.

Tätigkeitsverbot, Abrechnung mit der neuen Personalnummer

Die Abrechnung kann mit dem Fehlzeitengrund für die <Quarantäne> erfolgen. Die Beiträge nur für die Rentenversicherung sind alleine vom Arbeitgeber zu tragen (BGS: 0100). Wenn das Tätigkeitsverbot endet, ist ein Austrittsdatum zu erfassen und ein neues Eintrittsdatum bei der bisherigen Personalnummer. Die Vorträge für das rentenversicherungspflichtige Entgelt sind bei der bisherigen Personalnummer anzupassen um die Entgelte, die auf der neuen Personalnummer abgerechnet wurden.

Tätigkeitsverbot, Meldungen zum Ende des Tätigkeitsverbotes

Dazu erwarten die Sozialversicherungsträger SV-Meldungen mit den Gründen 32 für Austritt für die Personalnummer, mit der das Tätigkeitsverbot abgerechnet wurde und 12 für den Eintritt der bisherigen Personalnummer.
Dies kann so angefordert werden: Für die Beschäftigungszeiten einen "Grund" anlegen mit der Bedeutung "1232 Mit Grund 12 anmelden, Grund 32 abmelden". Diesen Grund beim Austritt und beim Eintritt bei den Personalnummern wieder eintragen. 




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