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BLO SV-Meldungen Abfrage der Sozialversicherungsnummer (DSVV)

BLO SV-Meldungen Abfrage der Sozialversicherungsnummer (DSVV)

Ab 01.01.2024 elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer wird verpflichtend

Bei einem Neueintritt ab 01.01.2024 ist immer vor der Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse (Abgabegrund: 10 Anmeldung) eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der DRV vorzunehmen. Das ist eine neue Regel für zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen
Neu: Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Ausführen: Abfrage der SV-Nr.

Der Versand und Empfang erfolgen mit Perfidia. Anschließend die Rückmeldungen in NEVARIS Finance Baulohn einzulesen.

Wenn die elektronische Abfrage der

  • Sozialversicherungsnummer ausgeführt,

  • in Perfidia verschickt wurde und

  • anschließend eine Rückmeldung in Perfidia empfangen wurde

  • und die Rückmeldung dazu in NEVARIS Finance Baulohn eingelesen wurde,

wird die entsprechend zurückgemeldete Sozialversicherungsnummer direkt in den Personalstamm übernommen und gegen eine eventuelle manuelle Eingabe geprüft. Eine abweichende Eingabe der Sozialversicherungsnummer wird mit der zurückgemeldeten Sozialversicherungsnummer überschrieben. Das gilt sowohl im aktuellen Personalstamm wie auch in allen Historien. Meldet die DRV eine Versicherungsnummer zurück, ist diese zu verwenden.

Ob diese Abfrage erfolgte und eine Antwort vorliegt, wird zur ersten SV-Meldung geprüft.

Vor oder Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Meldung erstellen <DEÜV>

Hinweis:
Sofern sich eine Sozialversicherungsnummer ändert, ist immer mit der aktuellen Sozialversicherungsnummer zu melden und aus Datenschutzgründen in einem zertifizierten Programm auch die bisherige Sozialversicherungsnummer in den Historien auf die aktuelle Sozialversicherungsnummer zu ändern.

Neue Möglichkeit der Abfrage der Sozialversicherungsnummer:
Die Abfrage der Sozialversicherungsnummer ist nun auch über die Personalstammkarte für die jeweils aufgerufene Personalnummer möglich.
Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Ausführen: Abfrage der SV-Nr.

Versand und Empfang:
Die Datei wird direkt in Perfidia zum Versand bereit gestellt und muss versendet werden. Die Antwort ist nach kurzer Zeit bereits in Perfidia wieder zu empfangen und muss dann mit den Rückmeldungen eingelesen werden.

Neues Kennzeichen am Personalstamm:
Wenn die Abfrage erfolgt ist und eine Rückmeldung in NEVARIS Finance Baulohn dazu eingelesen wurde, also der Personalstamm mit der korrekten Sozialversicherungsnummer aus der Rückmeldung versehen ist, wird das neue Kennzeichen <SV-Nr. geprüft> am Personalstamm, Register Sozialversicherung, automatisch gesetzt.

Fehlermeldung zur Anmeldung:
Ohne dieses Kennzeichen wird ein Fehler mit der Ausführung der DEÜV-Meldung des Mitarbeiters z.B. bei einer Anmeldung ab 01.01.2024 zum Personalstamm ausgeben. Geprüft wird dazu das Eintrittsdatum ab 01.01.2024. Vor der ersten Sozialversicherungsmeldung ist die Sozialversicherungsnummer elektronisch abzufragen und einzulesen!
Wenn es notwendig ist, kann das Kennzeichen manuell gesetzt werden. Das ist nur über den Supportmodus möglich. Kontaktieren Sie dazu den Support.

Wiedereintritt:
Bei einem Wiedereintritt kann die elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer unterbleiben, wenn die Sozialversicherungsnummer bereits für Meldungen der Vorbeschäftigung verwendet wurde.
Bei einem Wiedereintritt eines Beschäftigen ab 01.01.2024, für den noch keine Abfrage der Sozialversicherungsnummer erstellt wurde, ist die Abfrage notwendig.

Kopieren eines Personalstamms:
Das gleiche gilt, wenn die Personalnummer kopiert wird. Das Kennzeichen <SV-Nr. geprüft> wird mit kopiert. Es ist keine erneute Abfrage notwendig.
Stammdaten, Personalstamm, Vorbereiten, Personalnummer kopieren

Personengruppe 900:
Bei nicht sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern wird nicht geprüft.

Betriebsrentner:
Die Abfrage der Sozialversicherungsnummer ist auch für neue Betriebsrentner ab 01.01.2024 notwendig.

Sonderfall:
Sollte von der DRV keine Sozialversicherungsnummer zurückgemeldet werden, kann für die Anmeldung die vom Anwender manuell erfasste und dem Versicherungsnummernnachweis entnommene Sozialversicherungsnummer verwendet werden.

Wenn es notwendig ist, kann das Kennzeichen manuell gesetzt werden. Das ist nur über den Supportmodus möglich. Kontaktieren Sie dazu den Support.

Das Kennzeichen kann über die jeweilige Karte, aus der Übersicht der Sozialversicherung und den Historien der Sozialversicherung im Supportmodus manuell gesetzt werden.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen und 
Neu: Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Ausführen: Abfrage der SV-Nr.

 

Was ist, wenn die Sozialversicherungsnummer vorliegt und sie im Personalstamm eingetragen ist?

Bei einem Neueintritt ab 01.01.2024 ist immer vor der Meldung mit Abgabegrund 10 eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer durchzuführen.
Bei einem Wiedereintritt ab 01.01.2024 kann die Erzeugung des DSVV unterbleiben, wenn die VSNR bereits für Meldungen der Vorbeschäftigung verwendet wurde.

Für Neueintritte bedeutet das, dass auch dann eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer durchzuführen ist, wenn der Anwender die Sozialversicherungsnummer bereits manuell eingegeben hat. Dabei ist zu beachten, dass die VSNR ausschließlich dem Versicherungsnummernnachweis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu entnehmen ist. Andere Dokumente sind nicht zulässig!

Meldet die DRV eine Sozialversicherungsnummer zurück, ist diese zu verwenden.
Im Idealfall entspricht sie der bereits vom Anwender hinterlegten Sozialversicherungsnummer.
Anderenfalls ist die hinterlegte Sozialversicherungsnummer durch die von der DRV gemeldeten Sozialversicherungsnummer zu ersetzen.

Sollte von der DRV keine Sozialversicherungsnummer zurückgemeldet werden, kann für die Anmeldung, die vom Anwender erfasste (und dem Versicherungsnummernnachweis entnommene) Sozialversicherungsnummer verwendet werden.

Notwendige Angaben zur elektronischen Abfrage Sozialversicherungsnummer:
Da bei der elektronischen Abfrage der Sozialversicherungsnummer, die ggf. manuell eingetragene Sozialversicherungsnummer im Datensatz nicht mit gemeldet werden darf, ist die Angabe des

  • Geburtslandes und des Geburtsortes,
    (DBGB) Sofern ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname anzugeben.
    Sofern ein Vorsatzwort im Geburtsnamen enthalten ist, ist das Vorsatzwort anzugeben. Sofern ein Namenszusatz im Geburtsnamen enthalten ist, ist der Namenszusatz anzugeben sowie das Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsland

  • Name und Vorname des Beschäftigten (DBNA) und

  • Anschrift des Beschäftigten (DBAN) enthalten.

Im Übrigen lässt die Fehlerprüfung, soweit ein Geburtsort nicht bekannt ist, auch die Angabe „unbekannt“ zu: Die Angabe fiktiver Werte im Feld Geburtsort ist unzulässig. Ist der Geburtsort nicht bekannt, ist „unbekannt“ einzutragen.

 

Rückmeldungen, Anzeige der Rückmeldung zur Sozialversicherungsnummer (nach Abfrage)

Aufgrund der Notwendigkeit, dass bei einem Neueintritt ab 01.01.2024 immer vor der Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse (Abgabegrund: 10 Anmeldung) eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der DRV vorzunehmen ist, werden die Antworten dazu nun auch bei den SV-Rückmeldungen angezeigt.

Dazu gibt es einen neuen Grund für diese Rückmeldung in der Übersicht = <SVN> Rückmeldung Sozialversicherungsnummer.

Die Rückmeldung ist dazu, wie gewohnt, zunächst in Perfidia zu empfangen und anschließend nach NEVARIS Finance Baulohn zu übernehmen.

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SV-Rückmeldungen, Ablehnungen zur elektronischen Abfrage der Sozialversicherungsnummer  

 

Bei einem Neueintritt ab 01.01.2024 ist immer vor der Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse (Abgabegrund: 10 Anmeldung) eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der DRV vorzunehmen.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen und

Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Ausführen: Abfrage der SV-Nr.

Wenn die Abfrage der Sozialversicherungsnummer nicht erfolgreich ist, dann werden nun auch die Ablehnungen dazu ins Programm mit den SV-Rückmeldungen übernommen.

Das können Rückmeldungen sein mit dem

  • Grund 1 = kein Ergebnis oder

  • Grund 3 = kein eindeutiges Ergebnis

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen

 

Hinweise der DRV:

Generell werden die gemeldeten persönlichen Angaben gegen den sogenannten Stammsatz, den in der Rentenversicherung gespeicherten personenbezogenen Informationen, verglichen. Sobald es Abweichungen zwischen beiden Angaben gibt, wird Ihnen als Ergebnis "1 = kein Ergebnis" oder " 3= kein eindeutiges Ergebnis" bereitgestellt.

Probleme können auftreten bei einem Sonderzeichen im Geburtsort oder wenn die angegebene Adresse nicht mit dem im Stammsatz der DRV übereinstimmt. Deswegen meldet die Abfrage dann auch keine Sozialversicherungsnummer zurück.

Notwendige Angaben zur elektronischen Abfrage Sozialversicherungsnummer:

Da bei der elektronischen Abfrage der Sozialversicherungsnummer, die ggf. manuell eingetragene Sozialversicherungsnummer im Datensatz nicht mit gemeldet werden darf, ist die Angabe des

  • Geburtslandes und des Geburtsortes,
    (DBGB) Sofern ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname anzugeben.
    Sofern ein Vorsatzwort im Geburtsnamen enthalten ist, ist das Vorsatzwort anzugeben. 
    Sofern ein Namenszusatz im Geburtsnamen enthalten ist, ist der Namenszusatz anzugeben sowie das Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsland

  • Name und Vorname des Beschäftigten (DBNA) und

  • Anschrift des Beschäftigten (DBAN) enthalten.

Tipp:

Im Übrigen lässt die Fehlerprüfung, soweit ein Geburtsort nicht bekannt ist, auch die Angabe „unbekannt“ zu: Die Angabe fiktiver Werte im Feld Geburtsort ist unzulässig. Ist der Geburtsort nicht bekannt, ist „unbekannt“ einzutragen.

 

SV, Anmeldung von Mitarbeitern ohne erfolgreiche elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer 

Wenn die Abfrage der Sozialversicherungsnummer mit einer Ablehnung zur Abfrage mit den Grund 1 = kein Ergebnis oder Grund 3 = kein eindeutiges Ergebnis durchgeführt wurde, dann ist eine Anmeldung mit dem Kennzeichen “Vergabe SV-Nr.” möglich.

Für die Abfrage und Ablehnung beachten Sie bitte: WI20146 : SV-Rückmeldungen, Ablehnungen zur elektronischen Abfrage der Sozialversicherungsnummer

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen und
Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Ausführen: Abfrage der SV-Nr. und
Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Meldungen erstellen <DEÜV>

 

RV, Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei Versorgungsbezügen ab 01.01.2024

Bei einem Neueintritt eines Betriebsrentners ab 01.01.2024 ist immer vor der Anmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse eine elektronische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der DRV vorzunehmen. Wenn Rückmeldungen eingelesen werden, dann wird die Sozialversicherungsnummer aus der Antwortdatei direkt in den Personalstamm übernommen, sofern noch nicht vorhanden.

Auch für neue Betriebsrentner muss die Sozialversicherungsnummer nun ab dem 01.01.2024 vor der ersten Zahlstellen-Meldung abgefragt werden. Das wird für neue Betriebsrentner ab 01.01.2024 geprüft. Eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer ist grundsätzlich möglich, aber nur noch zulässig, wenn diese manuelle Eingabe durch die elektronische Abfrage bestätigt wird.

Eine Ausnahme besteht, sofern die DSRV im Einzelfall keine Versicherungsnummer zurückmeldet. In diesen Fällen hat der
Versorgungsbezieher der Zahlstelle den Versicherungsnummernachweis vorzulegen und es erfolgt (weiterhin) eine manuelle Eingabe der Versicherungsnummer auf Grundlage des Versicherungsnummernachweises. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen den Support für die Vorgehensweise.

Vor der Abrechnung, SV-Meldungen, Versicherungsnummer abfragen

Neue Möglichkeit der Abfrage der Sozialversicherungsnummer:
Die Abfrage der Sozialversicherungsnummer ist nun auch über die Personalstammkarte für die jeweils aufgerufene Personalnummer möglich.
Stammdaten, Personalstamm, Bearbeiten, Ausführen: Abfrage der SV-Nr.

Der Versand und Empfang erfolgen mit Perfidia. Anschließend sind die Rückmeldungen in NEVARIS Finance Baulohn einzulesen.