BLO SV-Meldungen Erstattungen (AAG)
SV-Meldungen zur Erstattung
Was zur Einrichtung und zur Abrechnung von Erstattungen zur Umlage 2 (U2) und Umlage 1 (U1) notwendig ist, ist beschrieben im Handbuch: BLO Lexikon L - Z
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Für die Meldungen zur Erstattung von Entgeltfortzahlung und bei Mutterschutz werden Dateien erstellt, um sie wie SV-Meldungen an die Umlagekassen zu senden. Entgeltfortzahlung wird erstattet, wenn Pflicht zur Umlage U1 besteht. Aufwendungen bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und bei Mutterschutz werden erstattet, weil Beiträge zur Umlage U2 geleistet wurden. Die Abrechnungen und Rückrechnungen des Monats müssen ausgeführt worden sein.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ausführen und Ergebnis auf "Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz".
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Erstattung Mutterschutz (Umlage 2 - U2)
Mutterschutz, AAG Vergleichsentgelt bei Mutterschutz
Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld fordern die Umlagekassen die Beträge der Vergleichsentgelte.
Diese werden zusätzlich ermittelt:
Aus den letzten 3 Monaten, die Arbeitsentgelt haben, wird das laufende SV-Brutto ermittelt, eventuell korrigiert, auf einen Monat umgerechnet und fiktiv als Netto für den Monat und für den Tag gerechnet. Ausgangspunkt ist das laufende Brutto. In Monaten mit Kurzarbeit wird die bewertete Ausfallzeit dazugerechnet. Wenn im Brutto Leistungen enthalten sind, die als Ersatz für Aufwendungen des Arbeitnehmers sind, werden diese herausgerechnet; das sind Auslösungs-Lohnarten mit den Funktionen 1550 bis 1576, sofern sie SV-pflichtig sind. Lohnarten, die als Mehrarbeit erkennbar sind, werden nicht mitgerechnet, das sind Lohnarten mit den Mehrarbeits-Funktionen 1460, 1461, 1462, 1467.
Wenn Entgeltumwandlungen das SV-Brutto gemindert haben, werden sie wieder dazugerechnet; das sind Lohnarten mit den Zusatzrente-Funktionen 1411, 1412, 1413.
Entgeltumwandlungen werden zum Brutto und zum Netto dazugerechnet.
Zusätzlich zu den Lohnartenfunktionen werden auch die Lohnarten-Steuerungen für den früheren Entgeltnachweis berücksichtigt: steuerfreier Bezug 14, 15, 16 für Aufwendungen, 04 für Entgeltumwandlungen.
Die Betragsspalten sind: Bruttoarbeitsentgelt Monat, Nettoarbeitsentgelt Tag, Nettoarbeitsentgelt Monat. In "Arbeitsentgelt Hinweise" werden die Monate und die einzelnen Beträge dazu aufgeführt. Für die folgenden Monate werden diese Beträge genommen, wie für den ersten Monat des Mutterschutzes ermittelt.
Mutterschutz, AAG Vergleichsentgelt, Kammerbeitrag
Bei der Berechnung auf Netto zum Vergleichsentgelt für Mutterschutz wird auch ein Kammerbeitrag abgezogen, falls fällig.
Mutterschutz, AAG Vergleichsentgelt ändern
Wenn das Vergleichsentgelt für die Meldung geändert werden soll, dann den Button Bescheinigung ausführen. Im Register Mutterschutz können die Beträge eingegeben werden. Wenn die Eingabe gelten soll, dann "Manuell geändert" ankreuzen. Danach müssen die Meldungen erneut über den Ausführen-Button erstellt werden, die Bescheinigung wird dabei berücksichtigt.
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Erstattung Entgeltfortzahlung (Umlage 1 - U1)
Entgeltfortzahlung, Erstattung AAG, Berechnung nach Arbeitstagen
Die Erstattung der Entgeltfortzahlung rechnet nach Arbeitstagen.
Dies gilt ab dem Belegmonat 07.17. Laut Auskunft der Krankenkassen darf die Auswahl: Kalendertage oder Arbeitstage nicht von Fall zu Fall getroffen werden; deshalb wird ab diesem Stichtag bei der Entgeltfortzahlung U1 mit Arbeitstagen gerechnet. Arbeitstage sind die Solltage laut Arbeitszeitkalender.
Beispiel: 7 Fehltage, davon 5 Arbeitstage, im Oktober mit 22 Arbeitstagen:
2700,00 Euro Monatsentgelt;
613,64 aus 2700,00 / 22 * 5;
694,00 Sachbezüge im Monat;
157,73 Sachbezüge aus 694,00 / 22 * 5;
66,14 AG-Anteil Zusatz-Rente im Monat;
15,03 AG-Anteil aus 66,14 / 22 * 5;
786,40 Basis Erstattung aus 613,64 plus 157,73 plus 15,03; 393,20 Erstattung 50%.
(Zusatzversorgungsbeitrag ist im Beispiel nicht abgerechnet).
Die Berechnung nach Kalendertagen ergäbe 390,66 aus (609,68 plus 156,71 plus 14,93, davon 50%).
Eine ähnliche Berechnung für einen gewerblichen Arbeitnehmer mit 560,00 Entgeltfortzahlung und 36,00 AG-Anteil gäbe nach Kalendertagen eine Erstattungsbasis von 568,13, nach Arbeitstagen von 568,18, wegen 36,00 / 31 * 7 oder / 22 * 5.
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Entgeltfortzahlung, Erstattung AAG, wenn über der Bemessungsgrenze
Wenn die Entgeltfortzahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann wird für die Erstattung AAG so gerechnet:
Die gekappte Entgeltfortzahlung ist die Entgeltfortzahlung im Monat mit dem Faktor kleiner als 1 multipliziert, der sich aus dem Verhältnis der Bemessungsgrenze zum Entgelt des Monats ergibt. Dabei wird die Entgeltfortzahlung so angesetzt: Entgelt im Monat geteilt durch Arbeitstage im Monat mal Fehltage.
Gemeldet wird dann: Der Erstattungsbetrag, aus dem sich mit Hilfe des Prozentsatzes die gekappte Entgeltfortzahlung errechnen lässt. Die ungekappte Entgeltfortzahlung und das Entgelt im Monat.
Also mit Ausnahme der Bemessungsgrenze alle Teile der Rechenformel.
Entgelt über der Bemessungsgrenze, Beispiel
Wenn das Entgelt des Monats über der Bemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt, dann wird so gerechnet, Beispiel:
Ausfalltage: | 5 | Tage | Monat: 01.23 | ||
mtl. Entgelt | 10.719,00 | Euro | |||
BBG West | 7.300,00 | Euro | Stand: ab 01.01.2023 | ||
01.2023 | |||||
mtl. Entgelt | x Ausfalltage | / Arbeitstage 01.23 | Entgeltfortzahlung | ||
10.719,00 Euro | 5 Tage | 53.595,00 Euro | 22 Tage | 2.436,14 Euro | |
BBG West | x Entgeltfortzahlung | / mtl. Entgelt | Erstattungsbetrag | ||
7.300,00 Euro | 2.436,14 Euro | 10.719,00 Euro | 1.659,09 Euro |
Entgeltfortzahlung, Erstattung AAG, Monatsentgelt, aber Stunden
Wenn für Arbeitnehmer mit Monatsentgelt Fehlstunden bewertet auf die Abrechnung gebracht werden, dann wird die Erstattung so gerechnet wie für Arbeitnehmer mit Stundenlohn.
Entgeltfortzahlung, Erstattung AAG, SV-pflichtiges Brutto
Wenn zur Entgeltfortzahlung von einer Kasse auch die AG-Anteile erstattet werden, was nicht die Regel ist, dann wird auch das SV-Brutto gemeldet, das die Basis für die AG-Anteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen ist. In der Übersicht heißt die Spalte: "Basis für AG-Anteile".
Entgeltfortzahlung, Sachbezug und keine Erstattung bei Umlage 1 oder Beschäftigungsverbot
Wenn bestimmte Sachbezüge nicht bei der Erstattung der Entgeltfortzahlung und bei Beschäftigungsverbot berücksichtigt werden sollen, dann kann hilfsweise als Kennung Einmalbezug: „ZZ = nicht melden" bei der Lohnart eingetragen werden. Das ist schon zur Abrechnung notwendig und kann auch per Rückrechnung ausgeführt werden.
/Stammdaten/Lohnarten, Register Kennung, Durchschnitt: Kennung Einmalbezug: ZZ (nicht melden)
Erläuterung:
Generell werden Sachbezüge mit in die Erstattungen eingerechnet, es kann jedoch eine Unterscheidung geben nach Sachbezügen und einzelne Krankenkassen die Erstattung ablehnen:
Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren): Unter Ziffer 1.6 Erstattungsfähige Aufwendungen (1.6.1 Allgemeines): Dort ist beschrieben, dass es bei der Qualifizierung von erstattungsfähigem Arbeitsentgelt zunächst nicht auf die beitragsrechtliche Beurteilung des Entgeltbestandteils ankommt.
„Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um Aufwendungen des Arbeitsgebers handelt, zu denen er nach den einschlägigen tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelungen auch in dem Zeitraum der Entgeltfortzahlung oder eines Beschäftigungsverbots verpflichtet ist und diese mithin zu den entgeltlichen Ansprüchen im Sinne der maßgebenden Regelungen des EFZG und des MuSchG gehören.“ Damit könnten "freiwillige" Leistungen ausgeschlossen sein.
Wir können Ihnen allerdings nur (unverbindliche) Informationen zum Erstattungsverfahren geben. Verbindliche Entscheidungen kann nur die jeweilige Umlagekasse treffen.
Erstattung AAG, Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge (Umlage 2 - U2 und Umlage 1 - U1)
Die Arbeitgeber-Leistungen zur Altersvorsorge, die ebenfalls erstattet werden, zusätzlich zum ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelt, werden bei den Meldungen getrennt ausgewiesen. Das sind die Anteile des Zusatzversorgungsbeitrags und der AG-Beiträge zur Altersvorsorge, die auf die Fehlzeit entfallen und erstattet werden können.
Die Anteile von Sachbezügen werden nicht eingerechnet.
Die Basis der Erstattung ist also: Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt plus AG-Leistungen.
In der Übersicht wird weiterhin die gesamte Basis der Fortzahlung in einer Summe angezeigt; bei der Meldung und beim Druck des Protokolls werden das fortgezahlte Entgelt und die fortgezahlten AG-Leistungen dann getrennt ausgewiesen.
AG-Leistungen werden eingerechnet bei: Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld und bei Beschäftigungsverbot.
Dies geschieht automatisch bei der Abrechnung.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Ergebnis, Drucken.
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Erstattung AAG, Details zu den Meldungen
Erstattung AAG, Details zu den Meldungen
Wenn die Erstattung von der Kasse überwiesen werden soll: Es wird zum Konto der Firmenname als "Kontoinhaber" gemeldet, in der Übersicht der Meldungen sichtbar als "Empfänger zu Konto-Nr.". Die Kassen sind aufgefordert, als Verwendungszweck zu benutzen, was gemeldet wurde, das ist zum Beispiel: 03.19 Erstattung U1 14.03.19 15.03.19, also der Belegmonat, ein Text und der Zeitraum von, bis.
Wenn Entgeltfortzahlung wegen Unfall erstattet wird, dann wird gemeldet, dass der Arbeitgeber, falls ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Dritte besteht, diesen bis zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrags an die Krankenkasse abtritt; eine andere Auswahl dazu gibt es nicht.
In den Meldungen wird der Ansprechpartner vermerkt wie bei den Meldungen zu Ersatzleistungen, das kann der Adressat sein laut:
/Abteilungen/Baulohn/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register SV und DEÜV, Bescheinigung Ansprechpartner, Bescheinigung Gehalt.
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung, Firmendaten, Niederlassungen, Register SV und DEÜV, Bescheinigung Ansprechpartner, Bescheinigung Gehalt.
Erstattung AAG, keine Verrechnung mehr mit Beitragsnachweisen ab 01.24
Aufgrund neuer Anforderungen aus dem Pflichtenheft an die Software, wann eine Erstattung zum Arbeitgeberaufwandsgesetz (AAG) überhaupt mit einem zukünftigen Beitragsnachweis verrechnet werden darf, wird diese Option ab 01.24 nicht mehr angeboten. Dies geschieht automatisch. Eine anwenderseitige Anpassung ist nicht vorzunehmen zu dieser Option.
Die Krankenkassen werden den Betrag zukünftig getrennt überweisen. Bitte beachten Sie dazu die notwendige Einrichtung und Prüfung des Bankkontos für die Erstattung.
Hintergrund
Eine Verrechnung wäre nur noch erlaubt, wenn der genaue Betrag der Erstattung bereits von der Krankenkasse bestätigt wurde und auch nur in der bestätigten Höhe. Das kann mitunter nicht, wie bisher erlaubt, immer der nächste Beitragsmonat sein, sondern ggf. ein anderer/späterer, vom Anwender zu bestimmender Monat sein.
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Register Fibu/BBA, Umlage-Erstattung schätzen: Alle auswählbaren Optionen führen ab 01.24 aus: Gar nicht auf Beitragsnachweis.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz <AAG>
Erstattung AAG, Bankkonto zur Erstattung
Wenn für eine Meldung zur Erstattung wegen Entgeltfortzahlung (Umlage 1) oder Mutterschutz/Beschäftigungsverbot Umlage 2) nach dem Arbeitgeberaufwandsgesetz (AAG) kein Bankkonto des Arbeitgebers ermittelt werden kann, dann wird ein Fehler ausgegeben. Das kann der Fall sein bei neuen Niederlassungen oder wenn bis zum 31.12.2023 mit der Verrechnung mit den Beitragsnachweisen gearbeitet wurde. Die Eingabe in der Niederlassung Register Bank (Firma Register Bank bei Absenderadresse) wird gegen ein vorhandenes Bankkonto in der Übersicht der Bankkonten geprüft, sodass Erstattung immer auf einem Bankkonto des Betriebes angefordert werden. Dieses Bankkonto wird entsprechend beim jeweiligen Datensatz mit übermittelt
Stammdaten, Firma, Register Bank bei Absenderadresse
Stammdaten, Niederlassung, Register Bank
Stammdaten, Einrichtung, Einrichtung, Register Fibu/BBA, Umlage-Erstattung schätzen: Alle auswählbaren Optionen führen ab 01.24 aus: Gar nicht auf Beitragsnachweis.
Nach der Abrechnung, SV-Meldungen, SV-Meldungen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz <AAG>
Erstattung AAG, Fehlerprüfungen
Bei den Meldungen werden mehr Fehlerprüfungen ausgeführt als beim Druck des Antrags. Wenn ein Fehler festgestellt wird, der nicht automatisch behoben werden kann, wird die Meldung als fehlerhaft gekennzeichnet. Fehlerhafte Meldungen gelangen nicht in die Meldedatei.
Wenn es sonst einen Grund geben sollte, eine Meldung nicht abzugeben, kann diese auf gemeldet gesetzt werden:
Funktion: Gemeldet setzen, eine Meldung.
Webclient: Nacharbeiten: Gemeldet setzen, eine Meldung.
Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
Webclient: Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Nacharbeiten, Fehlertext anzeigen.
Erstattung AAG, Fehler korrigieren
Wenn ein Fehler nicht korrigiert werden kann, indem Stammdaten geändert werden oder neu abgerechnet wird, dann können Korrekturen manuell vorgegeben werden.
In diesem Fall für je eine Meldung Button Funktion, Korrektur vormerken ausführen und dort: Button Funktion, Erstellen. Die Korrektur wird dann vorbereitet. In dieser Übersicht können die einzelnen Werte geändert werden.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es wurden genau diejenigen Angaben ergänzt, auf die der Fehlertext verwiesen hat, z.B. der letzte Arbeitstag, oder
- Es sollen alle Werte der Korrektur gelten; in diesem Fall "Korrektur komplett übernehmen" ankreuzen. Danach müssen die Meldungen erneut über den Ausführen-Button erstellt werden, die Korrektur wird dabei berücksichtigt.
Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Korrektur vormerken.
Webclient: Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Korrektur vormerken.
Erstattung AAG, Stornierungen
Wenn eine Rückrechnung ausgeführt wurde und sich neue Beträge zur Erstattung ergeben, dann wird eine Stornierung erstellt und der Monat wird neu gemeldet. Dies aber nur dann, wenn die ursprüngliche Meldung per Datei gesendet wurde; und wenn der Meldebeginn der ursprünglichen Meldung zur neuen Meldung passt. Der Antrags-Druck weist bei Rückrechnungen die Differenz aus. Die Meldungen sind aber Stornierung und Neu-Meldung mit den kompletten Beträgen.
Ohne Rückrechnung kann eine Erstattungsmeldung nicht storniert werden.
Erstattung AAG, Rückrechnungen
Wenn durch eine Rückrechnung eine Erstattung (U1 oder U2) korrigiert wird, dann wird:
- sofern es einen Antrag auf Erstattung im Rückrechnungsmonat bereits gab, dieser im laufenden Abrechnungsmonat, in dem die Rückrechnung erstellt wurde, storniert und neu gemeldet.
- Wenn es aber keinen Antrag auf Erstattung im Monat gab, auf den zurückgerechnet wurde, dann ist der entsprechende SV-Monat zu öffnen und der Antrag dort zu erstellen.
Im laufenden Monat kann kein Antrag für die Rückrechnung erzeugt werden.
Erstattung AAG, Sonderfälle
Bei Arbeitsunfähigkeit wird der Stundensatz, der gemeldet wird, aus dem fortgezahlten Entgelt und den Ausfallstunden ermittelt.
Wenn die Entgeltfortzahlung erstattet wird, dann wird der erste Tag der Fehlzeit, wenn an diesem Tag noch gearbeitet wurde, nicht gemeldet. Der Zeitraum, der gemeldet wird, beginnt in diesem Fall ab dem zweiten Tag der Entgeltfortzahlung.
Bei Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft werden immer AG-Anteile auf das fortgezahlte Entgelt erstattet.
Bei einigen Umlagekassen wird das pauschal berücksichtigt über den Abweichenden Prozentsatz bei Beschäftigungsverbot, siehe im Krankenkassenstamm, U1/U2-Umlagen. Als fortgezahltes Entgelt wird hier immer 100% gemeldet; der Betrag, der darüber hinausgeht, wird als AG-Anteil gemeldet. Wenn bisher kein AG-Anteil bekannt ist, wird er für die Meldungen durch Vergleichsrechnung aus dem Lohnkonto ermittelt.
Bei Beschäftigungsverbot immer zwei Lohnarten berichten, die beide die Funktion 6220 haben. Eine Betragslohnart für das Entgelt und eine Stundenlohnart an den einzelnen Tagen für den Zeitraum des Beschäftigungsverbots.
Wenn der Fehlzeit durch eine Rückrechnung weitere Tage hinzugefügt werden, dann werden zur Stornierung der ersten Meldung zwei Erstattungszeiträume gemeldet, um deutlich zu machen, dass sich einer davon aus einer Rückrechnung ergibt.
Erstattung AAG, Druckausgabe
Die Meldedatei enthält mehr Angaben als der Antrags-Druck; die Meldedaten können deshalb zusätzlich gedruckt werden.
Zu den Meldedaten werden einzelne Zeilen ausgegeben mit Erläuterung und den Daten. Zunächst kommen die allgemeinen Daten, dann alle Beträge untereinander.
Pro Personalnummer ergibt das eine Seite. Es wird eine neue Seite pro Personalnummer begonnen. Der Druck der Seitenzahl kann unterdrückt werden. Wenn nur eine kurze Übersicht gewünscht ist, dann z.B. vorgeben "3 Zeilen pro Personalnummer drucken". Das Protokoll kann gedruckt werden, auch wenn die Daten noch nicht gemeldet sind.
Welche Meldungen gedruckt werden sollen, kann gefiltert werden, die Sortierung kann ausgewählt werden.
Wenn das Protokoll zu den Meldungen zur Erstattung AAG gedruckt wird, kann auch vorgegeben werden, dass zuerst nach der Umlagekasse sortiert wird. Die Anordnung ist dann: Umlagekasse, dann die Personal-Sortierungen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Ergebnis, Drucken.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Ergebnis, Drucken.
Meldedatei, erstellen
Meldedatei, erstellen
Nachdem die Meldungen ermittelt wurden, können die Meldedateien erstellt werden. Pro Absender und Empfänger wird je 1 Datei erstellt. Der Empfänger ist jeweils der Empfänger der Umlagekasse laut Personalstamm.
In den Stammdaten der DEÜV-Empfänger sind die Felder, die automatisch gepflegt werden, wenn eine Datei erstellt wird: Erstattung Nummer im Dateinamen, dies nur bei einem Empfänger, und Erstattung Dateifolgenummer, bei allen Empfängern.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Monat, Ausführen auf "Datenträger Erstattung erstellen" und
/Abteilungen/Baulohn/Stammdaten, DEÜV-Empfänger.
Webclient: /Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Meldungen, Ausführen auf "Datenträger Erstattung erstellen" und
Webclient: /Stammdaten/Einrichtung/Sozialversicherung, DEÜV-Empfänger.
Meldedatei, Meldung wiederholen
Wenn eine Datei noch einmal erstellt werden muss, dann so vorgehen:
Die Meldungen können auf nicht-gemeldet gesetzt werden über:
- Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz,
Funktion "Nicht gemeldet setzen, alle Meldungen",
Webclient: Nacharbeiten, "Nicht gemeldet setzen, alle Meldungen",
das sind alle angezeigten Meldungen, oder "Nicht gemeldet setzen, eine Meldung", das ist die Meldung der aktuellen Zeile, oder - Ausführen auf "Datenträger Erstattung erstellen", dort
Funktion, "Meldungen ausgeführt rückgängig",
Webclient: Nacharbeiten, "Meldungen ausgeführt rückgängig",
dies setzt alle Meldungen auf nicht-gemeldet. Wahlweise kann hier auch eine bestimmte Dateinummer ausgewählt werden, das ist die Nummer, die im Namen der Datei enthalten ist.
Wenn eine Datei noch einmal erstellt werden muss, dann ist es in folgenden Fällen nötig, in der Stammdaten-Karte des jeweiligen Empfängers die Nummer, die in der Datei selbst vermerkt ist, zu ändern: Wenn die letzte Datei gar nicht gemeldet wurde oder wenn die letzte Datei als fehlerhaft, und zwar als komplett fehlerhaft, zurückgewiesen wurde. Dann beim Empfänger "Erstattung Dateifolgenummer" manuell um 1 vermindern, in den Stammdaten des DEÜV-Empfängers.
Der Empfänger ist derjenige, der bei der Umlagekasse eingetragen ist. In der Übersicht der Erstattungen pro Personalnummer ist der Empfänger aufgeführt, mit der Betriebsnummer und mit dem Namen.
Erstattung AAG, Mutterschutz voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin
Sofern nicht mit der bestehenden Verarbeitung per Funktion die "Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin" und später "Fehlzeitenperiode tats. Geburtstermin" erstellen, gearbeitet wird, sondern bisher die Fehlzeit für Mutterschutz manuell erstellt wurde, konnte ein fehlerfreier Antrag auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht erstellt werden.
Sowohl zum Mutterschutz als auch bei Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin ab 01.01.22 mit gemeldet werden.
Wenn diese Angaben zur Erstellung des Antrags auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht vorliegen, also zunächst der voraussichtliche Geburtstermin und später der tatsächliche Geburtstermin, wird die Meldung zunächst fehlerhaft gekennzeichnet, mit dem Hinweis: "Der Geburtstermin wurde nicht gefunden. Dieser kann im Fehlzeitenkalender per Aktion nachgetragen werden."
Im Fehlzeitenkalender kann dies per Funktion nachgetragen werden.
Neue Funktionen im Fehlzeitenkalender sind "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Erstattung AAG, voraussichtlicher Geburtstermin festlegen
Den Fehlzeitenkalender zunächst auf Liste bearbeiten stellen, dann den Cursor auf das festzulegende Datum mit dem Eintrag mit Mutterschutz setzen, der als voraussichtlicher Geburtstermin festgelegt werden soll.
Per Funktion "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" dieses Datum festlegen.
Geprüft wird, ob die Bedeutung des Fehlzeitengrundes an dem Tag Mutterschutz ist.
In die Krankheitsursache wird dann der feste Text geschrieben, also: voraussichtlicher Geburtstermin; das ist der notwendige Eintrag.
Die Meldung muss anschließend neu ausgeführt werden, um fehlerfrei zu werden.
Dieser voraussichtlicher Geburtstermin zählt für die Meldung so lange bis der tatsächliche Geburtstermin feststeht und nachgetragen wird.
Erstattung AAG, tatsächlicher Geburtstermin später festlegen
Den Fehlzeitenkalender zunächst auf Liste bearbeiten stellen, dann den Cursor auf das festzulegende Datum mit dem Eintrag mit Mutterschutz setzen, der als tatsächlicher Geburtstermin festgelegt werden soll.
Per Funktion "Tats. Geburtstermin nachtragen" dieses Datum festlegen.
Geprüft wird, ob die Bedeutung des Fehlzeitengrundes an dem Tag Mutterschutz ist.
In die Krankheitsursache wird dann der feste Text geschrieben, also: tatsächlicher Geburtstermin; das ist der notwendige Eintrag.
Wenn der Eintrag vorhanden ist, wird dieser Termin in die Meldung übernommen.
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Siehe dazu auch Tipps und Tricks: bloLexikonLbisZ.pdf Stichwort: Mutterschutz
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot voraussichtlicher Geburtstermin und tatsächlicher Geburtstermin; Fehlzeitengrund und Erfassung
Damit bei einem Beschäftigungsverbot auch ein voraussichtlicher Geburtstermin mit gemeldet werden kann, muss zunächst die Verarbeitung per Funktion, die "Fehlzeitenperiode vorauss. Geburtstermin" und später "Fehlzeitenperiode tats. Geburtstermin" ausgeführt werden. Zusätzlich ist ein Fehlzeitengrund für das Beschäftigungsverbot notwendig, welcher mit der in der Zukunft liegenden Fehlzeit zum Mutterschutz und dort zum voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin mit dem Bezug auf die Vorerkrankung verknüpft werden muss.
Auch bei einem Beschäftigungsverbot muss der voraussichtliche Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später der tatsächliche Geburtstermin ab 01.01.22 bereits mit gemeldet werden.
Wenn diese Angaben zur Erstellung des Antrags auf AAG Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz nicht vorliegen, also zunächst der voraussichtliche Geburtstermin und später der tatsächliche Geburtstermin, wird die Meldung zunächst fehlerhaft gekennzeichnet, mit dem Hinweis: "Der Geburtstermin wurde nicht gefunden. Dieser kann im Fehlzeitenkalender per Aktion nachgetragen werden."
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot Fehlzeitgrund
Einen Fehlzeitengrund für das Beschäftigungsverbot, wenn nicht vorhanden, anlegen, z.B. <BV> und diesen ohne weitere Eingaben anlegen und mit der Lohnart mit der Funktion 6220 verbinden. In diesem Fall ist das die Lohnart, mit der die Fehlzeit für den Zeitraum berichtet wird, dies muss zusätzlich in den Berichtsdaten erfolgen, wie bisher; nicht die Lohnart mit dem Betrag für die Erstattung. Die Lohnart muss für den bescheinigten Zeitraum mit abgerechnet werden. Es genügt nicht nur der Eintrag im Fehlzeitenkalender.
Erstattung AAG, Beschäftigungsverbot Fehlzeitenperiode
Mit dieser Fehlzeit <BV> den Zeitraum des Beschäftigungsverbotes auch im Fehlzeitenkalender berichten und dann diese Fehlzeitenperiode mit der in der Zukunft liegenden Fehlzeitenperiode des voraussichtlichen Geburtstermins ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später des tatsächlichen Geburtstermins, das ist Mutterschutz, mit dem Bezug auf die Vorerkrankung verknüpfen.
Die Fehlzeit wird also später fortgesetzt, aber mit einem anderen Fehlzeitengrund. Was tun?
- Erst einen Eintrag für den Mutterschutz und dem voraussichtlichen Geburtstermin in der Zukunft im Fehlzeitenkalender erstellen.
- Im Fehlzeitenkalender das Beschäftigungsverbot berichten.
- Dabei als "Bezug auf Vorerkrankung" ausdrücklich die GLEICHE Nummer eintragen, die bereits bei der Mutterschutz-Fehlzeit eingetragen wurde.
- Dies ist erforderlich, damit das Datum zum voraussichtlichen Geburtstermin ("mutmaßlicher Entbindungstermin") und später des tatsächlichen Geburtstermin gemeldet werden kann.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Fehlzeitenperiode erstellen, "Bezug auf Vorerkrankung".
/Nach der Abrechnung/SV-Meldungen, Ausführen, Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz.
Ergebnis auf Erstattung Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, dort: Funktion, Fehlertext anzeigen.
/Vor der Abrechnung/Fehlzeitenkalender, Aktion, Funktion, "Vorauss. Geburtstermin nachtragen" und "Tats. Geburtstermin nachtragen".
Siehe dazu auch Tipps und Tricks: bloLexikonLbisZ.pdf Stichwort: Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Rückmeldung, Erstattung AAG
Rückmeldung, Erstattung AAG, wenn korrigiert oder bestätigt
Die Kassen liefern Rückmeldungen zur Erstattung AAG, wenn der Antrag bestätigt, nur teilweise genehmigt wurde oder ganz abgelehnt wurde. Rückmeldungen sind z.B.: Erstattung AAG korrigiert, Auf RV-BBG-West reduziert, Kürzung wegen Ersatzleistung, Zeitraum abweichend.
/Vor der Abrechnung/SV-Rückmeldungen.
Webclient: /Vor der Abrechnung/SV-Meldungen, SV-Rückmeldungen.